Rechtsprechung
| BGH, 05.04.2022 - VI ZR 7/21 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Anspruch auf Ersatz der Umsatzsteuer bei fiktiver Schadensabrechnung
- IWW
§ 249 Abs. 2 Satz 2 BGB, § 561 ZPO, § 249 Abs. 1 BGB, § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB
- Wolters Kluwer
Ersatzanspruch eines Geschädigten gegen den Haftpflichtversicherer auf die für eine Teilreparatur gezahlte Umsatzsteuer nach einem Verkehrsunfall; Zulässigkeit der Kombination fiktiver und konkreter Schadensberechnung (hier: Teilreparatur zur Wiederherstellung der ...
- Betriebs-Berater
Kein Ersatz von Umsatzsteuer bei fiktiver Schadensabrechnung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 249 Abs. 1 ; BGB § 249 Abs. 2 S. 1-2
Ersatzanspruch eines Geschädigten gegen den Haftpflichtversicherer auf die für eine Teilreparatur gezahlte Umsatzsteuer nach einem Verkehrsunfall; Zulässigkeit der Kombination fiktiver und konkreter Schadensberechnung (hier: Teilreparatur zur Wiederherstellung der ... - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Kein Ersatz von Umsatzsteuer bei fiktiver Schadensabrechnung
Kurzfassungen/Presse (7)
- niedersachsen.de (Pressemitteilung)
Abrechnung nach fiktiver Schadensberechnung - kein Anspruch auf Umsatzsteuer trotz Teilreparatur
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Fiktive Schadensabrechnung - und die Umsatzsteuer
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Keine Erstattung der Umsatzsteuer für Reparaturkosten bei fiktiver Abrechnung - Keine Erstattung der Umsatzsteuer für Reparaturkosten bei fiktiver Abrechnung
- bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)
Kein Ersatz von Umsatzsteuer bei fiktivem Schadensersatz
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Kein Anspruch auf Umsatzsteuerersatz bei Wahl der fiktiven Schadensabrechnung durch den Geschädigten
- anwalt.de (Kurzinformation und Auszüge)
Unfallregulierung: Fiktive Abrechnung geändert!
- anwalt.de (Kurzinformation)
Tatsächliche oder fiktive Abrechnung der Reparaturkosten?
Besprechungen u.ä. (2)
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
§ 249 BGB
- recht-vertieft.de (Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)
Auch kein fiktiver & konkreter Schadensersatz im Falle einer Reparatur zur Herstellung der Verkehrssicherheit
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Schadensersatz
- Zivilrechtliche Schadensersatzansprüche
- Art und Umfang des Schadensersatzes
Verfahrensgang
- AG Nordhorn, 09.06.2020 - 3 C 90/20
- LG Osnabrück, 08.12.2020 - 3 S 133/20
- BGH, 05.04.2022 - VI ZR 7/21
Papierfundstellen
- NJW 2022, 1884
- ZIP 2022, 1549
- MDR 2022, 821
- NZV 2022, 424
- VersR 2022, 894
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (7)
- BGH, 12.10.2021 - VI ZR 513/19
Anspruch auf Sachschadensersatz aus einem Verkehrsunfall im Wege der fiktiven …
Auszug aus BGH, 05.04.2022 - VI ZR 7/21
Ob dabei fiktiv auf der Grundlage eines Sachverständigengutachtens oder konkret nach den tatsächlich aufgewendeten Kosten abgerechnet wird, betrifft lediglich die Art der Schadensberechnung (…vgl. Senatsurteile vom 17. Oktober 2006 - VI ZR 249/05, BGHZ 169, 263 Rn. 15; vom 12. Oktober 2021 - VI ZR 513/19, NJW 2022, 543 Rn. 17).Hierdurch soll nicht nur verhindert werden, dass sich der Geschädigte unter Missachtung des schadensrechtlichen Bereicherungsverbots die ihm vorteilhaften Elemente der jeweiligen Berechnungsart aussucht ("Rosinenpicken"), sondern auch den unterschiedlichen Grundlagen der jeweiligen Abrechnung Rechnung getragen und deren innere Kohärenz sichergestellt werden (Senatsurteil vom 12. Oktober 2021 - VI ZR 513/19, NJW 2022, 543 Rn. 18 mwN).
Der Geschädigte, der aufgrund seiner Dispositionsfreiheit in der Verwendung des vom Schädiger zu leistenden Schadensersatzes frei und deshalb nicht verpflichtet ist, zu den von ihm tatsächlich veranlassten oder auch nicht veranlassten Herstellungsmaßnahmen vorzutragen, disponiert hier dahin, dass er sich mit einer Schadensberechnung auf einer abstrahierten Grundlage zufriedengibt (Senatsurteil vom 12. Oktober 2021 - VI ZR 513/19, NJW 2022, 543 Rn. 19 mwN).
Auch wenn er seinen Fahrzeugschaden zunächst fiktiv abgerechnet hat, kann er später - im Rahmen der rechtlichen Voraussetzungen für eine solche Schadensabrechnung und der Verjährung - grundsätzlich zur konkreten Schadensabrechnung übergehen und Ersatz der tatsächlich angefallenen Kosten verlangen (Senatsurteil vom 12. Oktober 2021 - VI ZR 513/19, NJW 2022, 543 Rn. 20 mwN).
Eine Kombination fiktiver und konkreter Schadensberechnung ist insoweit nicht zulässig (Senatsurteil vom 12. Oktober 2021 - VI ZR 513/19, NJW 2022, 543 Rn. 21).
Die Vorschrift des § 249 Abs. 2 Satz 2 BGB begrenzt insoweit die Dispositionsfreiheit des Geschädigten (Senatsurteil vom 12. Oktober 2021 - VI ZR 513/19, NJW 2022, 543 Rn. 22 mwN).
Rn. 15 bb) Die Umsatzsteuer bleibt nicht nur dann fiktiv in diesem Sinne, wenn es nicht zu einer umsatzsteuerpflichtigen Reparatur oder Ersatzbeschaffung kommt; sie bleibt es vielmehr auch dann, wenn der Geschädigte zwar tatsächlich eine Restitutionsmaßnahme veranlasst, diese Maßnahme aber nicht zur Grundlage seiner Abrechnung macht, sondern seinen Schaden fiktiv und damit ohne Bezug zu den tatsächlich getätigten Aufwendungen auf der Grundlage eines Sachverständigengutachtens abrechnet (Senatsurteil vom 12. Oktober 2021 - VI ZR 513/19, NJW 2022, 543 Rn. 23 mwN).
Wie bereits unter b) ausgeführt, darf der Geschädigte die tatsächlich erfolgte Restitutionsmaßnahme dann auch nicht teilweise - in Bezug auf die angefallene Umsatzsteuer - zum Gegenstand seiner im Übrigen fiktiven Abrechnung machen (vgl. Senatsurteil vom 12. Oktober 2021 - VI ZR 513/19, NJW 2022, 543 Rn. 24; aA Elsner, jurisPR-VerkR 2/2022 Anm. 1).
Wie oben ausgeführt bleibt es dem Geschädigten unbenommen, seinen Schaden konkret abzurechnen oder, wenn er ihn zunächst fiktiv abgerechnet hat, - im Rahmen der rechtlichen Voraussetzungen für eine solche Schadensabrechnung und der Verjährung - zu einer konkreten Berechnung auf der Grundlage der tatsächlich veranlassten Restitutionsmaßnahme überzugehen (vgl. Senatsurteil vom 12. Oktober 2021 - VI ZR 513/19, NJW 2022, 543 Rn. 25 mwN).
Rn. 17 cc) Nichts anderes gilt in der vom Senat bislang offen gelassenen (…vgl. Senatsurteil vom 13. September 2016 - VI ZR 654/15, NJW 2017, 1310 Rn. 17) und auch durch das Senatsurteil vom 12. Oktober 2021 (VI ZR 513/19, NJW 2022, 543 Rn. 21 ff.) nicht ausdrücklich entschiedenen Fallgestaltung einer Teilreparatur zur Herstellung der Verkehrssicherheit.
- BGH, 23.05.2006 - VI ZR 192/05
Umfang der Ersatzpflicht des Fahrzeugschadens
Auszug aus BGH, 05.04.2022 - VI ZR 7/21
Rn. 18 Zwar kann die Teilreparatur des Unfallfahrzeugs zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit - neben dessen weiterer Nutzung durch den Geschädigten über einen Zeitraum von im Regelfall mindestens sechs Monaten (vgl. hierzu Senatsurteil vom 23. Mai 2006 - VI ZR 192/05, BGHZ 168, 43) - zur Voraussetzung für die Abrechenbarkeit von fiktiven Reparaturkosten werden, wenn diese den Wiederbeschaffungsaufwand (d.h. Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert) überschreiten (…vgl. Senatsurteile vom 29. April 2003 - VI ZR 393/02, BGHZ 154, 395, 399 f., juris Rn. 10 ff.;… vom 29. April 2008 - VI ZR 220/07, NJW 2008, 1941 Rn. 9;… vom 23. November 2010 - VI ZR 35/10, NJW 2011, 667 Rn. 7).Diese von der Senatsrechtsprechung eröffnete Möglichkeit der Ersatzfähigkeit fiktiver Reparaturkosten über den Wiederbeschaffungsaufwand hinaus bis zur Grenze des Wiederbeschaffungswertes schützt in besonderem Maße das Integritätsinteresse des an der weiteren Nutzung seines Fahrzeugs interessierten Geschädigten und dessen Dispositionsfreiheit (…vgl. Senatsurteile vom 29. April 2003 - VI ZR 393/02, BGHZ 154, 395, 397 f., juris Rn. 7, 9; vom 23. Mai 2006 - VI ZR 192/05, BGHZ 168, 43 Rn. 7).
- BGH, 29.04.2003 - VI ZR 393/02
Ersatz von Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes
Auszug aus BGH, 05.04.2022 - VI ZR 7/21
Rn. 18 Zwar kann die Teilreparatur des Unfallfahrzeugs zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit - neben dessen weiterer Nutzung durch den Geschädigten über einen Zeitraum von im Regelfall mindestens sechs Monaten (vgl. hierzu Senatsurteil vom 23. Mai 2006 - VI ZR 192/05, BGHZ 168, 43) - zur Voraussetzung für die Abrechenbarkeit von fiktiven Reparaturkosten werden, wenn diese den Wiederbeschaffungsaufwand (d.h. Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert) überschreiten (vgl. Senatsurteile vom 29. April 2003 - VI ZR 393/02, BGHZ 154, 395, 399 f., juris Rn. 10 ff.;… vom 29. April 2008 - VI ZR 220/07, NJW 2008, 1941 Rn. 9;… vom 23. November 2010 - VI ZR 35/10, NJW 2011, 667 Rn. 7).Diese von der Senatsrechtsprechung eröffnete Möglichkeit der Ersatzfähigkeit fiktiver Reparaturkosten über den Wiederbeschaffungsaufwand hinaus bis zur Grenze des Wiederbeschaffungswertes schützt in besonderem Maße das Integritätsinteresse des an der weiteren Nutzung seines Fahrzeugs interessierten Geschädigten und dessen Dispositionsfreiheit (vgl. Senatsurteile vom 29. April 2003 - VI ZR 393/02, BGHZ 154, 395, 397 f., juris Rn. 7, 9;… vom 23. Mai 2006 - VI ZR 192/05, BGHZ 168, 43 Rn. 7).
- BGH, 23.11.2010 - VI ZR 35/10
Schadenersatz bei Verkehrunfall: Ersatzfähigkeit von - fiktiven - Reparaturkosten …
Auszug aus BGH, 05.04.2022 - VI ZR 7/21
Rn. 18 Zwar kann die Teilreparatur des Unfallfahrzeugs zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit - neben dessen weiterer Nutzung durch den Geschädigten über einen Zeitraum von im Regelfall mindestens sechs Monaten (vgl. hierzu Senatsurteil vom 23. Mai 2006 - VI ZR 192/05, BGHZ 168, 43) - zur Voraussetzung für die Abrechenbarkeit von fiktiven Reparaturkosten werden, wenn diese den Wiederbeschaffungsaufwand (d.h. Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert) überschreiten (…vgl. Senatsurteile vom 29. April 2003 - VI ZR 393/02, BGHZ 154, 395, 399 f., juris Rn. 10 ff.;… vom 29. April 2008 - VI ZR 220/07, NJW 2008, 1941 Rn. 9; vom 23. November 2010 - VI ZR 35/10, NJW 2011, 667 Rn. 7). - BGH, 29.04.2008 - VI ZR 220/07
Abrechnung des Unfallgeschädigten auf Reparaturkostenbasis
Auszug aus BGH, 05.04.2022 - VI ZR 7/21
Rn. 18 Zwar kann die Teilreparatur des Unfallfahrzeugs zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit - neben dessen weiterer Nutzung durch den Geschädigten über einen Zeitraum von im Regelfall mindestens sechs Monaten (vgl. hierzu Senatsurteil vom 23. Mai 2006 - VI ZR 192/05, BGHZ 168, 43) - zur Voraussetzung für die Abrechenbarkeit von fiktiven Reparaturkosten werden, wenn diese den Wiederbeschaffungsaufwand (d.h. Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert) überschreiten (…vgl. Senatsurteile vom 29. April 2003 - VI ZR 393/02, BGHZ 154, 395, 399 f., juris Rn. 10 ff.; vom 29. April 2008 - VI ZR 220/07, NJW 2008, 1941 Rn. 9;… vom 23. November 2010 - VI ZR 35/10, NJW 2011, 667 Rn. 7). - BGH, 13.09.2016 - VI ZR 654/15
Abrechnung eines Verkehrsunfallschadens auf Gutachtenbasis: Berechnung des vom …
Auszug aus BGH, 05.04.2022 - VI ZR 7/21
Rn. 17 cc) Nichts anderes gilt in der vom Senat bislang offen gelassenen (vgl. Senatsurteil vom 13. September 2016 - VI ZR 654/15, NJW 2017, 1310 Rn. 17) und auch durch das Senatsurteil vom 12. Oktober 2021 (…VI ZR 513/19, NJW 2022, 543 Rn. 21 ff.) nicht ausdrücklich entschiedenen Fallgestaltung einer Teilreparatur zur Herstellung der Verkehrssicherheit. - BGH, 17.10.2006 - VI ZR 249/05
Übergang von der Schadensberechnung nach dem Wiederbeschaffungsaufwand zum Ersatz …
Auszug aus BGH, 05.04.2022 - VI ZR 7/21
Ob dabei fiktiv auf der Grundlage eines Sachverständigengutachtens oder konkret nach den tatsächlich aufgewendeten Kosten abgerechnet wird, betrifft lediglich die Art der Schadensberechnung (vgl. Senatsurteile vom 17. Oktober 2006 - VI ZR 249/05, BGHZ 169, 263 Rn. 15;… vom 12. Oktober 2021 - VI ZR 513/19, NJW 2022, 543 Rn. 17).
- BGH, 19.04.2023 - VIII ZR 280/21
Anspruch eines Vermieters auf fiktiven Schadensersatz bei Beschädigung der …
Er rechnet jedoch - auch insoweit - seinen gesamten Schaden ohne Bezug zu den tatsächlich getätigten Aufwendungen auf der Grundlage des von ihm eingeholten Kostenvoranschlags und damit fiktiv ab (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 5. April 2022 - VI ZR 7/21, NJW 2022, 1884 Rn. 11 mwN). - OLG Saarbrücken, 05.07.2024 - 3 U 16/24
Haftung bei möglichem Weiteröffnen von Fahrzeugtür bei Vorbeifahrt
Eine Kombination von konkreter und fiktiver Schadensabrechnung ist insoweit unzulässig (vgl. BGH, Urteil vom 5. April 2022 - VI ZR 7/21, Rn. 10, juris). - OLG Stuttgart, 19.01.2023 - 2 U 303/21
Berücksichtigung eines Großkundenrabatts bei der Abrechnung fiktiver …
Der Geschädigte ist aufgrund der nach anerkannten schadensrechtlichen Grundsätzen bestehenden Dispositionsfreiheit in der Verwendung der Mittel frei, die er vom Schädiger zum Schadensausgleich beanspruchen kann (BGH…, Urteil vom 29. April 2003 - VI ZR 393/02, juris Rn. 7; BGH, Urteil vom 5. April 2022 - VI ZR 7/21, juris Rn. 11).
- OLG Hamm, 16.05.2023 - 7 U 18/22
Eigentumsvermutung; Einwilligung in einen Verkehrsunfall
Ob dabei fiktiv auf der Grundlage eines Sachverständigengutachtens oder konkret nach den tatsächlich aufgewendeten Kosten abgerechnet wird, betrifft lediglich die Art der Schadensberechnung (BGH Urt. v. 5.4.2022 - VI ZR 7/21, NZV 2022, 424 Rn. 9).Rn. 26 Ein Unfallgeschädigter kann nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die vom Sachverständigen geschätzten über dem Wiederbeschaffungsaufwand liegenden Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts aber in der Regel nur dann fiktiv abrechnen, wenn er das Fahrzeug mindestens sechs Monate weiternutzt und es zu diesem Zweck - falls erforderlich - verkehrssicher (teil-)reparieren lässt (BGH Urt. v. 5.4.2022 - VI ZR 7/21, VersR 2022, 894 Rn. 18;… Senat Beschl. v. 7.4.2022 - 7 U 82/21, BeckRS 2022, 14295 Rn. 9).
Rn. 31 Da somit die fiktiven Reparaturkosten zwischen Wiederbeschaffungsaufwand und Wiederbeschaffungswert liegen, kann der Kläger nur fiktiv auf Reparaturkostenbasis abrechnen, wenn das Fahrzeug verkehrssicher instandgesetzt und mindestens sechs Monate weitergenutzt wurde (vgl. BGH Urt. v. 5.4.2022 - VI ZR 7/21, VersR 2022, 894 Rn. 18;… BGH Urt. v. 23.11.2010 - VI ZR 35/10, NZV 2011, 125 Rn. 7;… Senat Beschl. v. 7.4.2022 - 7 U 82/21, BeckRS 2022, 14295 Rn. 9; Senat Beschl. v. 15.12.2022 - 7 U 74/22, BeckRS 2022, 43973).
- LG Nürnberg-Fürth, 05.01.2023 - 2 O 6786/21
Zur leistungsbefreienden Wirkung der Regulierung des KFZ-Haftpflichtversicherers …
Rn. 36 Demnach berechnet die Klägerin den Fahrzeugschaden fiktiv, also auf Basis einer sachverständigen Schadensschätzung (vgl. BGH, Urt. v. 05.04.2022 - VI ZR 7/21, juris Rn. 9). - OLG Düsseldorf, 19.07.2022 - 1 U 109/21
Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall Anspruch wegen einer fehlenden …
Hierdurch soll nicht nur verhindert werden, dass sich der Geschädigte unter Missachtung des schadensrechtlichen Bereicherungsverbots die ihm vorteilhaften Elemente der jeweiligen Berechnungsart aussucht ("Rosinenpicken"), sondern auch den unterschiedlichen Grundlagen der jeweiligen Ab-rechnung Rechnung getragen und deren innere Kohärenz sichergestellt werden (ständige Rspr. des BGH, zuletzt: Urteil vom 05.04.2022 - VI ZR 7/21 -, Rn. 9 f., juris;… Urteil vom 12.10.2021 - VI ZR 513/19, NJW 2022, 543 Rn. 18, jeweils m.w.N.).Auch wenn er seinen Fahrzeugschaden zunächst fiktiv abgerechnet hat, kann er später - im Rahmen der rechtlichen Voraussetzungen für eine solche Schadensabrechnung und der Verjährung - grundsätzlich zur konkreten Schadensabrechnung übergehen und Ersatz der tatsächlich angefallenen Kosten verlangen (BGH…, Urteil vom 12.10.2021, a.a.O., Rn. 20; Urteil vom 05.04.2022, a.a.O., Rn. 11 f.).
- AG Singen, 27.11.2024 - 1 C 101/24
Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Verweis auf Fachwerkstatt; Abrechnung eines …
Er muss hierdurch seine eigene Klage nicht unschlüssig machen (BGH NJW 2022, 1884 Rn. 11;… OLG Hamburg BeckRS 2024, 29958 Rn. 16;… OLG Frankfurt a.M. BeckRS 1990, 115962 Rn. 4 f.;… LG Berlin BeckRS 2022, 33673 Rn. 13;… a.A. wohl OLG Schleswig BeckRS 2016, 116582 Rn. 27). - OLG Hamburg, 26.08.2024 - 14 U 11/24
Fiktive Abrechnung und Schadenshöhe zum Schluss der mündlichen Verhandlung; …
Der fiktiv abrechnende Geschädigte ist nicht verpflichtet, zu den von ihm tatsächlich veranlassten oder auch nicht veranlassten Herstellungsmaßnahmen konkret vorzutragen (siehe nur BGH, Urteil vom 5. April 2022 - VI ZR 7/21 -, Rn. 11, juris; BGH…, Urteil vom 3. Dezember 2013 - VI ZR 24/13 -, Rn. 10, juris). - LG Essen, 20.06.2023 - 13 S 63/22
Reparaturbestätigung, Löschung, Datenportal
Hierdurch soll nicht nur verhindert werden, dass sich der Geschädigte unter Missachtung des schadensrechtlichen Bereicherungsverbots die ihm vorteilhaften Elemente der jeweiligen Berechnungsart aussucht, was nicht bedeutet, dass der Geschädigte nicht nachträglich von einer fiktiven zu einer konkreten Abrechnung wechseln kann, sodass - anders als er mit seiner Stellungnahme auf die Hinweise der Kammer meint - der Kläger nicht schlechter gestellt wird (vgl. BGH NJW 2022, 1884 Rn. 13 ff. für die Umsatzsteuer).
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