Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 05.05.2023 - I-20 U 144/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,11341
OLG Hamm, 05.05.2023 - I-20 U 144/22 (https://dejure.org/2023,11341)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05.05.2023 - I-20 U 144/22 (https://dejure.org/2023,11341)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05. Mai 2023 - I-20 U 144/22 (https://dejure.org/2023,11341)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2023,11341) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • experten.de (Kurzinformation)

    ADAC-Rechtsschutz zur Deckung von Diesel-Klage verurteilt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Abgasskandal: Rechtsschutzversicherung muss Kosten für Schadenersatzklage gegen BMW übernehmen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    ADAC-Rechtsschutz zur Deckung von Diesel-Klage verurteilt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Dieselabgasskandal: ADAC-Rechtsschutz muss zahlen!

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2024, 92
  • MDR 2023, 1186
  • VersR 2023, 1290
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (20)Zitiert selbst (9)

  • OLG Schleswig, 21.06.2022 - 16 U 53/22

    Rechtsschutzversicherung: Deckungsanspruch eines Käufers eines …

    Auszug aus OLG Hamm, 05.05.2023 - 20 U 144/22
    Rn. 84 Das Oberlandesgericht Schleswig (Beschluss vom 21.06.2022 - 16 U 53/22, dort insbesondere juris-Rn. 34) und das Oberlandesgericht Bremen (…Beschluss vom 09.11.2022 - 3 U 13/22, BeckRS 2022, 37412, Rn. 4 f.) haben zwar entschieden, dass für die Prüfung der Frage, ob die beabsichtigte Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers hinreichende Erfolgsaussicht hat, ausschließlich auf den Zeitpunkt der Bewilligungsreife abzustellen sei, also auf den Zeitpunkt, in dem der Rechtsschutzversicherer seine Entscheidung trifft, und dass allein die tatsächliche damalige Rechtsprechung maßgeblich sei, so dass das Verfahren vor dem Gerichtshof der Europäischen Union (welches mit dem oben genannten Urteil seinen Abschluss gefunden hat) nicht zu berücksichtigen sei.

    Der Senat weicht mit seiner Entscheidung, wonach spätere, nach dem Zeitpunkt der sog. "Bewilligungsreife" eingetretene Entwicklungen in der bzw. Änderungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung zugunsten des Versicherungsnehmers zu berücksichtigen sind für die Frage nach den Erfolgsaussichten der beabsichtigten Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers, von den Beschlüssen des Oberlandesgerichts Schleswig (Beschluss vom 21.06.2022 - 16 U 53/22) und des Oberlandesgerichts Bremen (Beschluss vom 09.11.2022 - 3 U 13/22) ab.

  • BGH, 25.05.2020 - VI ZR 252/19

    Schadensersatzklage im sogenannten "Dieselfall" gegen die VW AG überwiegend …

    Auszug aus OLG Hamm, 05.05.2023 - 20 U 144/22
    Nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. Urteil vom 25.5.2020 - VI ZR 252/19) lag das Interesse, nicht zur Eingehung einer ungewollten Verbindlichkeit veranlasst zu werden, nicht im Aufgabenbereich der Vorschriften der §§ 6 1, 27 I EG-FGV iVm Art. 18 der RL 2007/46/EG (iVm § 823 II BGB).
  • BGH, 19.01.2021 - VI ZR 433/19

    Erste BGH-Entscheidung zum Daimler-Thermofenster: Zurückverweisung wegen …

    Auszug aus OLG Hamm, 05.05.2023 - 20 U 144/22
    Der Einsatz eines Thermofensters genügte - alleine für sich genommen - nicht, um einen Schadensersatzanspruch eines Käufers zu begründen, da dieses Verhalten alleine nicht als sittenwidrig zu qualifizieren war (vgl. BGH Beschluss vom 19.1.2021 - VI ZR 433/19).
  • EuGH, 21.03.2023 - C-100/21

    Der Käufer eines Kraftfahrzeugs mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung hat …

    Auszug aus OLG Hamm, 05.05.2023 - 20 U 144/22
    Rn. 76 Der Gerichtshof der Europäischen Union hat nun nach Schluss der hiesigen mündlichen Verhandlung wie nachfolgend dargestellt entschieden (Urteil vom 21.03.2023 - C-100/21).
  • BGH, 06.07.2016 - IV ZR 44/15

    Krankentagegeldversicherung: Wirksamkeit einer Regelung über die Herabsetzung des …

    Auszug aus OLG Hamm, 05.05.2023 - 20 U 144/22
    Der mit dem Bedingungswerk verfolgte Zweck und der Sinnzusammenhang der Klauseln sind zusätzlich zu berücksichtigen, soweit sie für den Versicherungsnehmer erkennbar sind (vgl. BGH, Urteil vom 06.07.2016, IV ZR 44/15 mwN).
  • BGH, 27.11.2014 - III ZA 19/14

    Geschäftsführung ohne Auftrag: Aufwendungsersatzanspruch eines …

    Auszug aus OLG Hamm, 05.05.2023 - 20 U 144/22
    Rn. 79 Wenn aber - wie hier - die Entscheidung von der Beantwortung schwieriger, bislang ungeklärter Rechts- oder Tatfragen abhängt, bestehen hinreichende Erfolgsaussichten der beabsichtigten Rechtsverfolgung iSv § 114 ZPO (vgl. BGH, Beschluss vom 27.11.2014 - III ZA 19/14).
  • BGH, 16.09.1987 - IVa ZR 76/86

    Voraussetzungen der Einstandspflicht des Rechtsschutzversicherers

    Auszug aus OLG Hamm, 05.05.2023 - 20 U 144/22
    Nach dieser Klausel will die Beklagte Versicherungsschutz unter den sachlichen Voraussetzungen gewähren, wonach der Versicherungsnehmer die Bewilligung von Prozesskostenhilfe beanspruchen könnte (vgl. BGH, Urteil vom 16.09.1987 - IVa ZR 76/86).
  • OLG Köln, 30.03.2017 - 9 U 182/16

    Eintrittspflicht einer Rechtsschutzversicherung für die Geltendmachung von …

    Auszug aus OLG Hamm, 05.05.2023 - 20 U 144/22
    Erst mit dem Erwerb wurde die vom Kläger behauptete Verletzung von Rechtspflichten - die Ausstattung und das Inverkehrbringen des PKW mit unzulässigen Abschalteinrichtungen durch A - gerade ihm gegenüber begangen und bestand ein "fassbarer Bezug" des Erstereignisses zur Person des Klägers (…vgl. Prölss/Martin/Piontek, VVG, 31. Aufl. 2021, ARB 2010 § 4 Rn. 8, sowie OLG Köln, Beschluss vom 30.03.2017 - 9 U 182/16).
  • OLG Hamm, 08.03.2023 - 20 U 110/22

    Voraussetzungen des Rechtsschutzfalls "Kauf/Erwerb" im Rahmen einer …

    Auszug aus OLG Hamm, 05.05.2023 - 20 U 144/22
    Rn. 60 Versicherungsschutz besteht vorliegend nämlich - im Unterschied zu dem erst kürzlich vom Senat entschiedenen Sachverhalt (Urteil vom 08.03.2023, 20 U 110/22) - auch für Rechtsschutzfälle, die im Zusammenhang mit dem Vertrag über den Erwerb - also regelmäßig vor der Zulassung des Fahrzeugs auf den Versicherungsnehmer - stehen.
  • BGH, 05.06.2024 - IV ZR 140/23

    Deckungsschutzanspruch in der Rechtsschutzversicherung - "Dieselklagen"

    Rn. 21 (2) Treten aber - wie hier bei unverändertem Sachverhalt und gleichbleibender Rechtslage - zwischen der ablehnenden Entscheidung des Deckungsschutzantrags und der gerichtlichen Entscheidung über eine Deckungsklage Änderungen in der Beurteilung der Erfolgsaussichten ein, die sich - wie hier - zugunsten des Rechtsschutzsuchenden auswirken und die nach dem einschlägigen Fachrecht zu berücksichtigen sind, sind diese nach der überwiegenden und zutreffenden Ansicht in Rechtsprechung und Literatur bei der Prüfung der Erfolgsaussichten zu beachten (so OLG Celle…, Beschluss vom 14. September 2023 - 11 U 39/23, juris Rn. 50;… OLG Hamm VersR 2024, 113 [juris Rn. 66 ff.]; VersR 2023, 1290 [juris Rn. 70 f.];… Urteil vom 13. April 2023 - I-6 U 8/22, juris Rn. 31; LG Mannheim…, Urteil vom 21. November 2023 - 11 S 6/23, juris Rn. 58; LG Hannover…, Urteil vom 6. November 2023 - 2 O 25/23, juris Rn. 21; LG Bonn…, Urteil vom 5. September 2023 - 10 O 74/23, juris Rn. 83 f.; LG Hamburg…, Urteil vom 19. April 2023 - 314 O 96/22, juris Rn. 25; wohl auch LG Köln…, Urteil vom 14. September 2023 - 24 O 391/22, juris Rn. 32; wohl auch, aber offenlassend Thüringer OLG…, Beschluss vom 12. Mai 2023 - 4 U 660/22, juris Rn. 76; a.A. OLG Nürnberg…, Beschluss vom 11. Mai 2023 - 8 U 3296/22, juris Rn. 6;… vorgehend VersR 2024, 29 [juris Rn. 28];… OLG Frankfurt VersR 2023, 442 [juris Rn. 31]; OLG Bremen…, Beschluss vom 9. November 2022 - 3 U 13/22, BeckRS 2022, 37412 Rn. 5;… OLG Schleswig r+s 2022, 512 Rn. 9; jeweils zu den Schlussanträgen des Generalanwalts vom 2. Juni 2022; LG Berlin…, Urteil vom 5. Juli 2023 - 4 O 104/22, juris Rn. 44 f.; LG Rottweil…, Urteil vom 12. Mai 2023 - 3 O 63/23, juris Rn. 64; LG Berlin…, Urteil vom 22. September 2022 - 23 O 132/21, juris Rn. 35;… vgl. auch BVerfG Asylmagazin 2021, 439 [juris Rn. 7]).

    Rn. 23 (aa) Anhaltspunkte für ein Verständnis dahingehend, dass nach dem Zeitpunkt der Bewilligungsreife zugunsten des Versicherungsnehmers erfolgte Klärungen der Rechtslage durch die höchstrichterliche Rechtsprechung (hier: Klärung durch den Gerichtshof der Europäischen Union) bei Beurteilung der Erfolgsaussichten nicht zu berücksichtigen sind, lassen sich weder dem Versicherungsvertrag noch dem Wortlaut von § 3a Abs. 1 ARB 2016 entnehmen (…vgl. OLG Hamm VersR 2024, 113 [juris Rn. 66]; VersR 2023, 1290 [juris Rn. 71]).

    Eine derartige Einschränkung des Leistungsversprechens des Rechtsschutzversicherers erschiene vielmehr unbillig (…ebenso OLG Hamm VersR 2024, 113 [juris Rn. 66]; VersR 2023, 1290 [juris Rn. 70 f.]) und liefe auf eine bloße Förmelei hinaus.

    Denn der Versicherungsnehmer wäre nicht daran gehindert, angesichts der nunmehr für eine Erfolgsaussicht sprechenden Umstände einen erneuten Antrag auf Deckungsschutz zu stellen (vgl. OLG Celle…, Beschluss vom 14. September 2023 - 11 U 39/23 juris Rn. 50 f.; OLG Hamm VersR 2023, 1290 [juris Rn. 71]; Thüringer OLG…, Beschluss vom 12. Mai 2023 - 4 U 660/22, juris Rn. 75; OLG Hamm…, Urteil vom 13. April 2023 - I-6 U 8/22, juris Rn. 31; LG Mannheim…, Urteil vom 21. November 2023 - 11 S 6/23, juris Rn. 58).

  • BGH, 15.10.2025 - IV ZR 86/24

    Auslegung von Klauseln in einer Verkehrs-Rechtsschutzversicherung im Zusammenhang …

    Vielmehr wird er angesichts des erkennbaren Sinns und Zwecks der Regelungen in § 21 Abs. 8 Satz 4, § 23 Abs. 3 Satz 4 VRB 1994, den Versicherungsschutz auf Versicherungsfälle im Zusammenhang mit dem Erwerb eines nach Vertragsabschluss auf den Versicherungsnehmer zugelassenen Fahrzeugs zu erstrecken, davon ausgehen, dass sich der in diesen Klauseln vereinbarte Versicherungsschutz jedenfalls dann auch auf ein Ersatzfahrzeug bezieht, wenn dieses - wie hier - der Gruppe des versicherten Fahrzeugs angehört (so i. E. auch bei geringfügig abweichender Bedingungslage OLG Hamm VersR 2023, 1290 [juris Rn. 47-56]; LG Frankfurt…, Urteil vom 8. November 2024 - 2-08 O 77/23, juris Rn. 47-57; LG Landau (Pfalz)…, Urteil vom 15. April 2024 - 4 O 364/22, juris Rn. 45-47; LG München…, Urteil vom 27. März 2024 - 23 O 2579/23, juris Rn. 37 f.; LG Münster…, Urteil vom 2. November 2023 - 115 O 60/23, juris Rn. 63-76;… LG Bonn, Urteile vom 31. Oktober 2023 - 10 O 63/23, juris Rn. 62-71;… vom 24. Oktober 2023 - 10 O 61/23, juris Rn. 65-77; LG Hannover…, Urteil vom 17. Oktober 2023 - 2 O 19/23, juris Rn. 40; LG Heilbronn…, Urteil vom 13. April 2023 - II 4 O 282/22, juris Rn. 20; wohl auch OLG Köln…, Beschluss vom 26. August 2024 - 9 U 31/24, juris Rn. 3; a.A. OLG Brandenburg…, Urteil vom 5. März 2025 - 11 U 171/24, juris Rn. 30 f.; Koch VersR 2024, 1043, 1044).

    Vielmehr ist auch eine Auslegung möglich, dass jedenfalls im Fall der Anschaffung eines Ersatzfahrzeugs der Deckungsschutz ebenfalls Fälle erfasst, die ihn in seiner Eigenschaft als Erwerber eines in der Folge erst noch zuzulassenden Fahrzeugs betreffen (vgl. auch OLG Hamm, VersR 2023, 1290 [juris Rn. 50, 56]).

  • OLG Schleswig, 17.06.2024 - 16 U 11/24

    Verkehrsrechtsschutzversicherung: Deckungsschutz für eine Schadensersatzforderung …

    Wenn nach § 21 Abs. 2 VRB (hier Fassung 1994) im so bezeichneten Verkehrs-Rechtsschutz Versicherungsschutz ferner "hinsichtlich aller später während der Vertragsdauer auf den Versicherungsnehmer zugelassenen Fahrzeuge" besteht, so erstreckt sich die damit versprochene Deckung - wie in § 21 Abs. 1 VRB für das Erstfahrzeug - in Ansehung eines Ersatzfahrzeugs lediglich auf Rechtsschutzfälle aus Ereignissen, die dem Versicherungsnehmer als Eigentümer, Halter, Fahrer oder Insasse eines auf ihn zugelassenen Fahrzeugs widerfahren, nicht aber auf Fälle, die ihn (wie bei der hier beabsichtigten "Diesel-Klage") in seiner Eigenschaft als Erwerber eines erst noch zuzulassenden Fahrzeugs betreffen (ebenso OLG Celle, Beschluss vom 6. Februar 2024, 11 U 93/23 [unveröffentlicht]; entgegen OLG Hamm, Urteil vom 5. Mai 2023, I-20 U 144/22, VersR 2023, 1290).

    Die Zulassung des Fahrzeugs erst nach dem Erwerb stehe, so hat sie gemeint, dem Versicherungsschutz nicht entgegen; Versicherungsschutz bestehe (nach einem Urteil des OLG Hamm vom 5. Mai 2023, 20 U 144/22) hinsichtlich aller später während der Vertragsdauer auf den Versicherungsnehmer zugelassenen Fahrzeuge (Bl. 74ff. eLGA).

    Von daher wird sie es als gänzlich fernliegend erachten, dass der Versicherer ihr in Abs. 2 abweichend von Abs. 1 in Ansehung eines Ersatzfahrzeugs Deckung auch für Rechtsschutzfälle würde gewähren wollen, die den der Zulassung vorausliegenden, vermeintlich fehlerhaften Erwerb eines Fahrzeugs betreffen, wenn es denn nur während der Vertragsdauer für sie zugelassen würde (a.A. OLG Hamm, Urteil vom 5. Mai 2023, 20 U 144/22, VersR 2023, 1290, Rn. 52 bei juris).

    Darüber hinaus wird sie im Hinblick auf den dort verwandten Ausdruck "Zusammenhang mit dem Vertrag über den Erwerb" verstehen, dass damit Rechtsfälle erfasst werden sollen, die aus dem Vertrag über den Erwerb des weiteren Fahrzeugs resultieren, also etwaige Ansprüche gegen den Verkäufer eines solchen Fahrzeugs betreffen; sie wird angesichts dieses Wortlauts auch bei einem Hinzuerwerb schwerlich annehmen können, es könnten Rechtsschutzfälle gedeckt sein ohne Rücksicht auf eine vertragliche Problematik verkürzt auch allein aufgrund eines "Zusammenhangs mit dem Erwerb" auch gegenüber Dritten, die das Fahrzeug nicht verkauft haben, (so auch OLG Koblenz…, Beschluss vom 22. Februar 2024, a.a.O., S. 5; diesen Unterschied übersehend OLG Hamm, Urteil vom 5. Mai 2023, a.a.O., Rn. 53), dies umso weniger, da Satz 5 der Regelungen eine Rückausnahme bei gewerblichem Weiterverkauf vorsieht.

  • OLG Hamm, 20.09.2023 - 20 U 240/22

    Rechtsschutzversicherung; Dieselklage; maßgeblicher Zeitpunkt für …

    Dem Anspruch steht nicht entgegen, dass zum Zeitpunkt der Deckungsablehnung nach der damaligen tatsächlichen höchstrichterlichen Rechtsprechung eine solche Klage keine Aussicht auf Erfolg hatte (Fortführung des Senatsurteils vom 05.05.2023 - 20 U 144/22).

    Rn. 72 Wie der Senat bereits entschieden hat, müssen - jedenfalls bei unverändertem Sachverhalt und unveränderter Vorschriftenlage - zugunsten des Versicherungsnehmers neue Entwicklungen der Rechtsprechung bei der Prüfung der Erfolgsaussichten berücksichtigt werden (vgl. Senatsurteil vom 5. Mai 2023 - I-20 U 144/22 -, juris Rn. 70 ff.).

  • LG Landau/Pfalz, 15.04.2024 - 4 O 364/22
    Dies ergibt sich aus der Unklarheitenregel des § 305 c Abs. 2 BGB, da die Klausel des § 21 (2) VRB unklar i.S.v. § 305 c Abs. 2 BGB ist (vgl. OLG Hamm, Urt. v. 05.05.2023 - I-20 U 144/22, BeckRS 2023, 11113, Rn. 25-35, beck-online).

    Hiernach genügt es, wenn der Rechtsstandpunkt des Versicherungsnehmers vertretbar ist und in tatsächlicher Hinsicht zumindest die Möglichkeit einer Beweisführung besteht (OLG Hamm, Urt. v. 5.5.2023 - I-20 U 144/22, BeckRS 2023, 11113, Rn. 42-56, beck-online.

    Dies ist nicht gerechtfertigt, da sich die Sach- und Rechtslage nicht geändert hat, sondern lediglich die "Bewertung" der Rechtslage (die Erkenntnis darüber) bei identischer Gesetzeslage (vgl.OLG Hamm, Urt. v. 05.05.2023 - I-20 U 144/22, BeckRS 2023, 11113, Rn. 42-56, beck-online).

    Rn. 63 Davon, dass ein Anspruch aus § 823 Abs. 2 BGB auf Rückabwicklung gerichtet werden kann, gingen auch zahlreiche Gerichte in vergleichbaren Fällen nach Erlass des oben zitierten Urteils des EuGH im März 2023 bis zum Erlass der oben zitierten Urteile des BGH aus (vgl. etwa OLG Hamm, Urteil vom 05.05.2023 - I-20 U 144/22, juris; OLG Hamm…, Urteil vom 20.09.2023 - I-20 U 240/22, Rn. 62 - 66, juris; LG Hamburg, Urteil vom 19. April 2023 - 314 O 96/22, juris).

  • OLG Schleswig, 27.05.2024 - 16 U 225/23

    Diesel-Abgasskandal: Deckungsschutz in einer Rechtsschutzversicherung für eine …

    In der Rechtsschutzversicherung ist, wenn es an einem verbindlichen Stichentscheid fehlt, der maßgebliche Zeitpunkt für die Beurteilung der Erfolgsaussichten einer vom Versicherungsnehmer beabsichtigten Klage der Zeitpunkt der sog. Bewilligungsreife und nicht der Schluss der mündlichen Verhandlung in der Berufungsinstanz (entgegen OLG Stuttgart…, Urteil vom 25. Januar 2024 - 7 U 195/22, Rn. 24, 29 bei juris, OLG Hamm, Urteil vom 5. Mai 2023 - 20 U 144/22, VersR 2023, 1290, Rn. 67ff. bei juris; Thüringer OLG, Beschluss vom 12. Mai 2023 - 4 U 660/22, Rn 72ff. bei juris).

    Rn. 50 In jüngster Zeit wird, namentlich im Zusammenhang mit Rechtsschutzbegehren für die Verfolgung von "Diesel-Abgas-Fällen" diskutiert, bei Fehlen eines verbindlichen Stichentscheids den maßgeblichen Zeitpunkt für die Prüfung der Erfolgsaussichten auf den Schluss der letzten mündlichen Verhandlung in der Berufungsinstanz zu verlegen (so OLG Stuttgart…, Urteil vom 7. September 2023, 7U 195/22, Rn. 24, 29 bei juris), dies jedenfalls bei einer Entwicklung zugunsten des Versicherungsnehmers (etwa OLG Hamm, Urteil vom 5. Mai 2023, 20 U 144/22, VersR 2023, 1290, Rn. 67ff. bei juris; Thüringer OLG, Beschluss vom 12. Mai 2023, 4 U 660/22, Rn 72ff. bei juris).

  • LG Heilbronn, 30.06.2023 - 4 O 49/23

    Rechtschutzversicherung: Deckungspflicht Dieselskandal

    Dabei folgt das Gericht ausdrücklich der Rechtsprechung des OLG Hamm, Urteil vom 5. Mai 2023 - 20 U 144/22 -, Rn. 55, juris.

    Dies ist nicht gerechtfertigt, da sich die Sach- und Rechtslage nicht geändert hat, sondern lediglich die "Bewertung" der Rechtslage (die Erkenntnis darüber) bei identischer Gesetzeslage (OLG Hamm, Urteil vom 5. Mai 2023 - 20 U 144/22 -, Rn. 59, juris).

    In der Konsequenz hat die Rechtsverfolgung auch hinreichende Erfolgsaussichten (OLG Hamm, Urteil vom 5. Mai 2023 - 20 U 144/22 -, juris), worauf es aber aufgrund der Bindungswirkung des Stichentscheids nicht entscheidend ankam.

  • OLG Hamm, 13.09.2023 - 20 U 240/22

    Rechtsschutzversicherung; Dieselklage; maßgeblicher Zeitpunkt für …

    Rn. 72 Wie der Senat bereits entschieden hat, müssen - jedenfalls bei unverändertem Sachverhalt und unveränderter Vorschriftenlage - zugunsten des Versicherungsnehmers neue Entwicklungen der Rechtsprechung bei der Prüfung der Erfolgsaussichten berücksichtigt werden (vgl. Senatsurteil vom 5. Mai 2023 - I-20 U 144/22 -, juris Rn. 70 ff.).
  • OLG Köln, 21.01.2025 - 9 U 30/24

    Kein Anspruch des klägerischen Versicherungsnehmers auf Deckungsschutz gegen …

    Insofern schließt sich der Senat der Ansicht des OLG Schleswig (…a.a.O., Rn. 39) - in Abweichung zu der Entscheidung des OLG Hamm vom 05.05.2023 - 20 U 144/22, VersR 2023, 1290, Rn. 52, juris - an, dass ein Versicherungsnehmer aus dem Umstand, dass für einen Fall des Hinzuerwerbs in § 21 Abs. 8 VRB ausdrücklich (unter bestimmten Voraussetzungen) eine Erweiterung des Versicherungsschutzes auch auf Rechtsschutzfälle im Zusammenhang mit dem Vertrag über den Erwerb vorgesehen ist, schließen muss, dass dies für Abs. 2 nicht gelten soll.

    Von daher kann ein Versicherungsnehmer nicht davon ausgehen, dass der Versicherer ihm in Abs. 2 abweichend von Abs. 1 in Ansehung eines Ersatzfahrzeugs Deckung auch für Rechtsschutzfälle würde gewähren wollen, die den der Zulassung vorausliegenden, vermeintlich fehlerhaften Erwerb eines Fahrzeugs betreffen, wenn es denn nur während der Vertragsdauer für ihn zugelassen würde (…so auch OLG Schleswig a.a.O., Rn. 38; a.A. OLG Hamm, Urt. v. 05.05.2023, 20 U 144/22, VersR 2023, 1290, Rn. 52 bei juris).

  • OLG Köln, 26.11.2024 - 9 U 318/23

    Versicherungsschutz für einen Versicherungsnehmer in seiner Eigenschaft u.a. als …

    Insofern schließt sich der Senat der Ansicht des OLG Schleswig (…a.a.O., Rn. 39) - in Abweichung zu der Entscheidung des OLG Hamm vom 05.05.2023 - 20 U 144/22, VersR 2023, 1290, Rn. 52, juris - an, dass ein Versicherungsnehmer aus dem Umstand, dass für einen Fall des Hinzuerwerbs in § 21 Abs. 8 VRB ausdrücklich (unter bestimmten Voraussetzungen) eine Erweiterung des Versicherungsschutzes auch auf Rechtsschutzfälle im Zusammenhang mit dem Vertrag über den Erwerb vorgesehen ist, schließen muss, dass dies für Abs. 2 nicht gelten soll.

    Von daher kann ein Versicherungsnehmer nicht davon ausgehen, dass der Versicherer ihm in Abs. 2 abweichend von Abs. 1 in Ansehung eines Ersatzfahrzeugs Deckung auch für Rechtsschutzfälle würde gewähren wollen, die den der Zulassung vorausliegenden, vermeintlich fehlerhaften Erwerb eines Fahrzeugs betreffen, wenn es denn nur während der Vertragsdauer für ihn zugelassen würde (…so auch OLG Schleswig a.a.O., Rn. 38; a.A. OLG Hamm, Urteil vom 5. Mai 2023, 20 U 144/22, VersR 2023, 1290, Rn. 52 bei juris).

  • LG Heidelberg, 30.01.2024 - 2 S 2/23

    Klage gegen Rechtsschutzversicherung: Rechtsschutzdeckung in einem Dieselfall …

  • LG München I, 27.03.2024 - 23 O 2579/23

    Rechtsschutzdeckung für eine Diesel-Klage

  • OLG Düsseldorf, 18.06.2025 - 15 U 11/25
  • LG Bonn, 06.02.2024 - 10 O 73/23
  • LG Itzehoe, 20.12.2023 - 3 O 101/23
  • LG Berlin II, 19.03.2024 - 24 O 50/23
  • LG Hagen, 28.05.2025 - 10 O 6/25
  • LG Bonn, 19.12.2023 - 10 O 61/23
  • LG Augsburg, 01.02.2024 - 91 O 2094/23

    Rechtsschutzversicherung: Erfolgsaussichten der beabsichtigen Rechtsverfolgung …

  • LG Erfurt, 09.03.2023 - 8 O 1106/22
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OLG Hamm
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht