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| BGH, 17.05.1957 - VI ZR 103/56 |
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Rechtsmittel
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Papierfundstellen
- VersR 1957, 572
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (1)
- BGH, 06.07.1955 - GSZ 1/55
Bemessung des Schmerzensgeldanspruches
Auszug aus BGH, 17.05.1957 - VI ZR 103/56
Bei seiner Entscheidung zur Höhe des Schmerzensgeldes hat sich das Berufungsgericht von den Rechtsgrundsätzen leiten lassen, die in dem Beschluß des Großen Senats für Zivilsachen vom 6. Juli 1955 zur Bemessung des Schmerzensgeldes dargelegt worden sind (BGHZ 18, 149 ff).
- BGH, 24.04.1979 - VI ZR 204/76
Bemessung des in Zukunft liegenden Erwerbsschadens
Das Berufungsgericht war insoweit nach den vor allem in der Entscheidung des Großen Senats für Zivilsachen (BGHZ 18, 149, 157 f, 167) [BGH 06.07.1955 - GSZ - 1/55]zum Ausdruck gekommenen Grundsätzen nur gehindert, bescheidene wirtschaftliche Verhältnisse des Beklagten anspruchsmindernd heranzuziehen (vgl. auch Senatsurteil vom 17. Mai 1957 - VI ZR 103/56 - VersR 1957, 572). - BGH, 09.07.1968 - VI ZR 171/67
Haftungsverteilung bei Anfahren einer Fußgruppe durch einen alkoholisierten …
In diesem Rahmen bedarf es vor allem auch der Prüfung, ob die Ausführungen des Berufungsgerichts über das Verschulden durch Rechtsfehler beeinflußt sein können (vgl. BGHZ 20, 290, 292 [BGH 23.04.1956 - III ZR 299/54]/293; BGH VersR 1957, 572, 573 und 1959, 233). - BGH, 08.03.1966 - VI ZR 204/64
Haftungsverteilung bei Kollision eines überholenden PKW mit einem vor dem …
Sie verkennt, daß nach fester Rechtsprechung die vom Tatrichter nach freiem Ermessen festzusetzende Höhe des Schmerzensgeldes in der Revisionsinstanz nicht darauf nachgeprüft werden kann, ob die Bemessung überreichlich oder allzu dürftig erfolgte (vgl. Senatsurteilevom 10. April 1954 - VI ZR 61/53 - LM § 847 BGB Nr. 6;vom 17. Mai 1957 - VI ZR 103/56 - VersR 57, 572).
- BGH, 13.03.1959 - VI ZR 72/58
Rechtsmittel
Im übrigen kann die nach freiem richterlichen Ermessen festzusetzende Höhe des Schmerzensgeldes in der Revisionsinstanz nur darauf nachgeprüft worden, ob sie auf einem Rechtsirrtum beruht, nicht aber darauf, ob die Bemessung überreichlich erfolgt ist (BGH Urteil vom 10. April 1954 - VI ZR 62/53 - LM Nr. 6 zu § 847 BGB = NJW 1954, 1034; Urteil vom 17. Mai 1957 - VI ZR 103/56 = VersR 1957, 572). - BAG, 26.01.1971 - 1 AZR 304/70
Schmerzensgeld
Dabei hat er sich im Rahmen des freien richterlichen Ermessens zu halten (BGH LM Nr. 4, 6, 11a und 20 zu § 84-7 BGB; BGH VersR 57, 572); ihm ist ein weiter Ermessensspielraum eingeräumt (BAG 15, 67 C78] - BAG AP Nr. 50 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers; BGH GrS, BGHZ 18, 149 [160])". - BGH, 09.06.1964 - VI ZR 86/63 Auszugehen ist davon, daß die Verteilung der Verantwortlichkeit nach § 254 BGB dem Tatrichter obliegt (BGH NJW 1952, 1329; VersR 1957, 572).
- BGH, 28.04.1959 - VI ZR 92/58
Rechtsmittel
Im übrigen kann die nach freiem tatrichterlichem Ermessen festzusetzende Höhe des Schmerzensgeldes in der Revisionsinstanz nur darauf nachgeprüft werden, ob sie auf einem Rechtsirrtum beruht, nicht aber darauf, ob die Bemessung überreichlich erfolgt ist (BGH Urteil vom 10. April 1954 - VI ZR 62/53 = LM Nr. 6 zu § 847 BGB = NJW 1954, 1034; Urteil vom 17. Mai 1957 - VI ZR 103/56 = VersR 1957, 572).
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