Rechtsprechung
| BGH, 17.05.1960 - VI ZR 117/59 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Papierfundstellen
- VersR 1959, 824
- VersR 1960, 824
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (3)
- BGH, 26.05.1954 - VI ZR 4/53
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 17.05.1960 - VI ZR 117/59
Das ist vor allem dann zu fordern, wenn der Bauherr wie im vorliegenden Falle die Beklagte die außergewöhnliche Gefahr, die mit den Arbeiten für andere verbunden ist, erkennt und er Anlaß zu zweifeln haben muß, ob der Beauftragte den Gefahren und Sicherungserfordernissen in ausreichendem Maße Rechnung tragen wird (vgl. die Urteile des erkennenden Senats vom 26. Mai 1954 - VI ZR 4/53 - VersR 1954, 36 -, 21. Januar 1958 - VI ZB 306/56 - NJW 1958, 627 Nr. 4 und vom 10. Juli 1959 - VI ZR 208/58 - VersR 1959, 998). - BGH, 10.07.1959 - VI ZR 208/58
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 17.05.1960 - VI ZR 117/59
Das ist vor allem dann zu fordern, wenn der Bauherr wie im vorliegenden Falle die Beklagte die außergewöhnliche Gefahr, die mit den Arbeiten für andere verbunden ist, erkennt und er Anlaß zu zweifeln haben muß, ob der Beauftragte den Gefahren und Sicherungserfordernissen in ausreichendem Maße Rechnung tragen wird (vgl. die Urteile des erkennenden Senats vom 26. Mai 1954 - VI ZR 4/53 - VersR 1954, 36 -, 21. Januar 1958 - VI ZB 306/56 - NJW 1958, 627 Nr. 4 und vom 10. Juli 1959 - VI ZR 208/58 - VersR 1959, 998). - BGH, 21.01.1958 - VI ZR 306/56
Auszug aus BGH, 17.05.1960 - VI ZR 117/59
Das ist vor allem dann zu fordern, wenn der Bauherr wie im vorliegenden Falle die Beklagte die außergewöhnliche Gefahr, die mit den Arbeiten für andere verbunden ist, erkennt und er Anlaß zu zweifeln haben muß, ob der Beauftragte den Gefahren und Sicherungserfordernissen in ausreichendem Maße Rechnung tragen wird (vgl. die Urteile des erkennenden Senats vom 26. Mai 1954 - VI ZR 4/53 - VersR 1954, 36 -, 21. Januar 1958 - VI ZB 306/56 - NJW 1958, 627 Nr. 4 und vom 10. Juli 1959 - VI ZR 208/58 - VersR 1959, 998).
- BGH, 18.09.1987 - V ZR 219/85
Berücksichtigung von Mitverursachungsbeiträgen des Eigentümers des geschädigten …
Zu eigenem Einschreiten war die Beklagte nur dann verpflichtet, wenn Anlaß zu Zweifeln bestand, daß die von ihr Beauftragten im ausreichenden Maße den Gefahren und Sicherungserfordernissen Rechnung trugen (vgl. BGH Urteile v. 30. Oktober 1969, VI ZR 156/58, LM BGB § 909 Nr. 2 und v. 17. Mai 1960, VI ZR 117/59, VersR 1960, 824). - OLG Hamm, 10.02.1992 - 6 U 132/91
Unfall auf der Baustelle: Verkehrssicherungspflicht des Unternehmers, des …
Im Grundsatz genügt allerdings der Bauherr seiner Verkehrssicherungspflicht durch die Beauftragung eines als zuverlässig geltenden sachkundigen Unernehmers (BGH, VersR 59, 998; 60, 824; OLG Hamm, NJW 69, 2211). - BGH, 30.05.1962 - V ZR 121/60
Besitzstörung durch Lärmeinwirkung bei Abbrucharbeiten
Diese hätte sich als Auftraggeberin gegenüber dem Bauunternehmer unbedingt durchsetzen können und müssen (Urteile des Bundesgerichtshofs vom 17. Mai 1960, VI ZR 117/59, VersR 1959, 824, und vom 30. Mai 1961, VI ZR 199/60, S. 9).
- BGH, 21.09.1965 - VI ZR 34/64
Schuldhafte Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht - Schuldhafte Verletzung …
Das Bestehen einer allgemeinen Verkehrssicherungspflicht folgt aus dem anerkannten Grundsatz, daß derjenige, der Gefahrenquellen schafft, die notwendigen Vorkehrungen zu treffen hat, um die Schädigung anderer tunlichst abzuwenden (BGH Urteil vom 17. Mai 1960 - VI ZR 117/59 - VersR 1960, 824).Das ist insbesondere dann anzunehmen, wenn der Bauherr Anlaß zu Zweifeln haben muß, ob der Beauftragte den Gefahren und Sicherungserfordernissen in hinreichendem Maße Rechnung tragen wird (…vgl. BGH Urt. v. 26. Mai 1954 - VI ZR 4/53 - VersR 1954, 36;… Urt. v. 8. Mai 1954 - VI ZR 155/52 - LM § 536 BGB Nr. 1 = VersR 1954, 324;… Urt. v. 21. Januar 1958 - VI ZR 306/56 - VersR 1958, 183;… Urt. vom 10. Juli 1959 - VI ZR 208/58 - VersR 1959, 898; Urt. vom 17. Mai 1960 - VI ZR 117/59 - VersR 1959, 824).
- BGH, 27.06.1969 - V ZR 41/66
Grundstücksvertiefung - Zur Haftung des Bauherrn und des Architekten bei Schäden …
Diese Würdigung ist aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden, Wenn ein Bauherr der ihm nach § 909 BGB aufgegebenen Sorgfaltspflicht (BGH VersR 1960, 824, Urteil vom 17. Mai 1960, VI ZR 117/59) oft schon dadurch genügt, daß er einen fachkundigen und zuverlässigen Architekten und einen solchen Unternehmer mit der Durchführung der Arbeit beauftragt (VersR 1964, 412, Urteil vom 28. Januar 1964, VI ZR 31/65), so kann dies doch nicht immer angenommen werden (vgl. RGZ 132, 51, 58 f). - BGH, 22.10.1974 - VI ZR 142/73
Verkehrssicherungspflicht - Lagerplatz - Sicherung von Lagern - Kinderspielplatz …
Der zunächst Verkehrssicherungspflichtige ist in solchen Fällen, wie in der Rechtsprechung, vor allem des erkennenden Senats, anerkannt ist, zu eigenem Eingreifen nur dann verpflichtet, wenn ihm Gefahren sichtbar werden, er aber dennoch keine Abwehr versucht (Senatsurteil vom 10. Juli 1959 - VI ZR 208/58 = VersR 1959, 998, 999), wenn er Anlaß zu Zweifeln hat, ob der Beauftragte den Gefahren und Sicherungserfordemissen in der gebührenden Weise Rechnung trägt (Senatsurteile vom 21. Januar 1958 - VI ZR 306/56 " VersR 1958, 183 und vom 17. Mai I960 - VI ZR 117/59 « VersR I960, 824, 825 m.w.Nachw.) oder wenn die Tätigkeit des Unternehmers mit besonderen Verkehrsgefahren verbunden ist, die auch von dem Auftraggeber erkannt und durch eigene Anweisungen abgestellt werden können (…BGH Urteile vom 26. Mai 1954 - VI ZR 4/53 aaO und vom 14. Oktober 1964 - Ib ZR 7/63 - NJW 1965, 197). - BGH, 30.11.1965 - VI ZR 145/64
Ausbau der Moselstaustufe Zeltingen - Verschmutzung von Hauswänden durch von …
Nach der Rechtsprechung muß der Bauherr jedenfalls dann eingreifen, wenn er ernsten Anlaß zu Zweifeln hat, ob bei der Durchführung der in Auftrag gegebenen Arbeiten dem Schutz dritter Personen ausreichend Rechnung getragen wird (BGH VI ZR 306/56 vom 21. Januar 1958 = NJW 1958, 627 = VersR 1958, 83; vom 17. Mai 1960 - VI ZR 117/59 = VersR 1960, 824; vom 30. Mai 1962 - V ZR 121/60 = NJW 1962, 1342, 1344 [BGH 30.05.1962 - V ZR 121/60]; vom 21. September 1965 - VI ZR 34/64 = VersR 1965, 1098). - BGH, 25.10.1960 - VI ZR 26/60
Inanspruchnahme als Gesamtschuldner für einen durch den Einsturz eines Hauses …
Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. Urteile vom 30. Oktober 1959 - VI ZR 156/58 - VersR 1960, 134 und vom 17. Mai 1960 - VI ZR 117/59 - VersR 1960, 824, mit weiteren Nachweisen) darf schon ein Bauherr nicht einfach alles dem Architekten und Bauunternehmer überlassen. - BGH, 13.01.1967 - VI ZR 90/65
Verursachung eines Brandes durch den Betrieb eines Sägemehlofens - Verletzung der …
Dieser Beurteilung liegt zutreffend die Annahme zugrunde, daß dem Beklagten die allgemeine Pflicht oblag, Dritte vor dem durch den Betrieb seines Sägemehlofens entstehenden Gefahren zu schützen und die hierzu erforderlichen Vorkehrungen zu treffen (BGH Urteil vom 17. Mai 1960 - VI ZR 117/59 - VersR 1960, 824). - BGH, 30.05.1961 - VI ZR 199/60
Rechtsmittel
Nach dem Urteil des erkennenden Senats vom 17. Mai 1960 - VI ZR 117/59 - VersR 1960, 824 ist ein Bauherr, wenn die Umstände es erfordern, verpflichtet, die Arbeiten des von ihm beauftragten Unternehmers zu überwachen und notfalls selbst einzugreifen.
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