Rechtsprechung
| BGH, 16.05.1961 - VI ZR 126/60 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Übergang eines Schadensersatzanspruchs eines unfallverletzten Beamten wegen vermehrter Bedürfnisse auf den Dienstherrn durch die Gewährung von Unfallausgleich - Anforderungen an einen Forderungsübergang gem. § 175 Landesbeamtengesetz (LBG)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Übergang eines Schadensersatzanspruchs eines unfallverletzten Beamten wegen vermehrter Bedürfnisse auf den Dienstherrn durch die Gewährung von Unfallausgleich; Anforderungen an einen Forderungsübergang gem. § 175 Landesbeamtengesetz ( LBG )
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1961, 1358
- MDR 1961, 764
- VersR 1961, 638
- DB 1962, 72
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (6)
- BGH, 03.12.1951 - III ZR 119/51
Feststellungsklage bei Tötung eines Kindes
Auszug aus BGH, 16.05.1961 - VI ZR 126/60
Das genügt, um das rechtliche Interesse des klagenden Landes an der erbetenen Feststellung zu begründen (BGHZ 4, 133, 135). - BGH, 20.05.1958 - VI ZR 130/57
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 16.05.1961 - VI ZR 126/60
Es ist anerkannt, daß die Leistung einer Unfallrente aus der Sozialversicherung wegen verminderter Erwerbsfähigkeit nicht zur Folge hat, daß ein Anspruch des Verletzten gegen den Schädiger auf Ersatz unfallbedingter Mehraufwendungen auf den Träger der Sozialversicherung übergeht; hierfür fehlt es an der Gleichartigkeit der Ansprüche (Urteil des erkennenden Senats vom 20. Februar 1958 - VI ZR 130/57 - VersR 1958, 454). - BGH, 28.05.1957 - VI ZR 136/56
Mitverschulden des Aufsichtspflichtigen
Auszug aus BGH, 16.05.1961 - VI ZR 126/60
Grundlage der Haftung, die nach §§ 831, 833 BGB die Beklagte als Geschäftsherrin ihres Verrichtungsgehilfen Wehr und als Tierhalterin trifft, ist zwar vermutetes eigenes Verschulden ihrer gesetzlichen Vertreter; für das Ausmaß der Haftung, die bei mitwirkender Schadensverursachung des Verletzten im Falle des § 254 BGB eintritt, kommt es aber losgelöst von der rechtlichen Beurteilung der auf beiden Seiten in Betracht kommenden rechtlichen Haftungsgrundlagen allein auf die feststehenden konkreten Unfallursachen an (Urteil des erkennenden Senats vom 28. Mai 1957 - VI ZR 136/56 - = VersR 1957, 528 und oft).
- BGH, 30.05.1958 - VI ZR 90/57
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 16.05.1961 - VI ZR 126/60
Denn Voraussetzung für die Gewährung des Unfallausgleichs ist nicht etwa eine Vermehrung der Bedürfnisse, sondern eine Beschränkung der Erwerbsfähigkeit; seine Leistung soll demgemäß einen Ausgleich für eingetretene Erwerbsminderung bieten (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 30. Mai 1958 - VI ZR 90/57 - VersR 1958, 528, 529). - BGH, 23.11.1951 - V ZR 89/50
Rechtsweg für Ansprüche aus Reichsleistungsgesetz
Auszug aus BGH, 16.05.1961 - VI ZR 126/60
Mit Recht ist das Berufungsgericht auch der Ansicht, daß, wenn der Dienstherr in einem gegebenen Falle die gesetzlichen Voraussetzungen des § 146 LBG für die Gewährung von Unfallausgleich anerkannt hat, dies als ein Verwaltungsakt von den ordentlichen Gerichten nicht nachgeprüft werden kann, es handelte sich denn um einen gesetzlich überhaupt nicht zu rechtfertigenden Akt reiner Willkür (BGHZ 4, 68, 71), wofür hier nichts vorgetragen ist. - BGH, 31.01.1961 - VI ZR 65/60
Auszug aus BGH, 16.05.1961 - VI ZR 126/60
Die Vorschrift des § 52 BRRG stimmt mit der des § 87 a BBG überein; für diese hat der erkennende Senat in dem zur Veröffentlichung bestimmten Urteil vom 31. Januar 1961 - VI ZR 65/60 - bereits entschieden, daß sie für die Zeit nach deren Inkrafttreten am 1. September 1957 auch dann anwendbar ist, wenn der Beamte vorher verletzt wurde.
- KG, 15.05.2000 - 12 U 3645/98
Schadensersatz bei unangemessener Erlebnisverarbeitung; Erwerbsschaden eines …
Dies gilt sowohl für den Fall, dass der Beamte infolge des Unfalls in den Ruhestand versetzt wird, als auch dann, wenn er weiter im Dienst bleibt (BGH, VersR 1958, 528, 529 = ZBR 1959, 54, 55; NJW 1961, 1358; VersR 1961, 1019, 1020; OLG Hamm, VersR 1994, 1356 : Der Unfallausgleich ist nicht schmerzensgeldmindernd zu berücksichtigen). - VG Kassel, 01.04.2003 - 7 E 561/99 Der Bundesgerichtshof hat seine ursprüngliche Auffassung (vgl. etwa U.v. 15.05.1961 - VI ZR 126/60 - NJW 1961, S. 1358), dass der Unfallausgleich nicht vermehrte Bedürfnisse des verletzten Beamten decken, sondern einen Ausgleich für eingetretene Erwerbsminderung, einschließlich der durch die Verletzung geminderten Verwendungs- und Beförderungsmöglichkeiten des Beamten, bieten solle, aufgegeben und sich der Interpretation des Bundesverwaltungsgerichts angeschlossen (…U.v. 23.2.1965 - VI ZR 30/64 - NJW 1965, S. 914 f. sowie - zur Grundrente nach dem BVG - U.v. 10.11.1964 - VI ZR 186/63 - NJW 1965, S. 102 f.).
Einkommenseinbußen können sich allenfalls mittelbar und auf lange Sicht dann ergeben, wenn durch die Verletzung die Verwendungs- und Beförderungsmöglichkeiten des Beamten gemindert werden (seine diesbezügliche Auffassung zur Zweckbestimmung des Unfallausgleichs - U.v. 15.05.1961 - VI ZR 126/60 - NJW 1961, S. 1358 - hat der Bundesgerichtshof allerdings - wie bereits zitiert - inzwischen aufgegeben).
- BGH, 23.02.1965 - VI ZR 30/64
Anpassung der Versorgung wehrdienstgeschädigter Soldaten an die Versorgung …
Es stellt sich daher die Frage, ob die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs aufrecht erhalten werden kann, wonach der Unfallausgleich des § 139 BBG und der entsprechenden Vorschriften der Landesbeamtengesetze einen Ausgleich möglicher Erwerbsschäden des Beamten bezweckt (Urteile, des Senats VI ZR 90/57 vom 30. Mai 1958 VersR 1958, 528 - zu § 139 BBG - VI ZR 126/60 vom 16. Mai 1961 = VersR 1961, 638 = LM NRW LBG § 146 Nr. 3; VI ZR 240/60 vom 26. September 1961 = VersR 1961, 1019 zu § 110 Landesbeamtengesetz Hessen 1954).
- BGH, 27.06.1967 - VI ZR 3/66
Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall - Versetzung eines Polizeibeamten in den …
Es kann - von den Fällen reiner Willkür abgesehen - nicht geltend gemacht werden, die Pensionierung sei wegen der Unfallfolgen nicht sachlich geboten gewesen (Urteile des erkennenden Senats vom 11. November 1958 - VI ZR 227/57 = VersR 59, 132; vom 11. April 1961 - VI ZR 188/60 = VersR 61, 595, 596 und vom 16. Mai 1961 - VI ZR 126/60 = VersR 61, 638, 639). - BGH, 24.09.1963 - VI ZR 107/62 Das Gericht ist nur zu der Prüfung berechtigt, ob es sich bei dem Verwaltungsakt um einen gesetzlich überhaupt nicht zu rechtfertigenden Akt reiner Willkür handelt (BGHZ 2, 566 und 4, 68, 71, sowie die Urteile des BGH vom 11. November 1958 - VI ZR 227/57 - VersR 1959, 152, vom 11. April 1961 - VI ZR 188/60 - VersR 1961, 595 und vom 16. Mai 1961 - VI ZR 126/60 - VersR 1961, 638).
- BGH, 26.09.1961 - VI ZR 240/60
Rechtsmittel
So ist es nicht nur, wenn der Beamte infolge seines Unfalls in den Ruhestand versetzt wird, sondern auch dann, wenn der Beamte weiter im Dienst bleibt (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 30. Mai 1958 - VI ZR 90/57 - VersR 1958, 528, 529 und vom 16. Mai 1961 - VI ZR 126/60 - VersR 1961, 638; zustimmend Wussow in WI 1961 S. 105, 106).
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