Rechtsprechung
| BGH, 14.04.1971 - IV ZB 17/71 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Berufungsbegründungsfrist - Beginn - Rechtsmitteleinlegung - Verspätung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1971, 1217
- MDR 1971, 566
- VersR 1971, 739
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 30.11.1970 - Gr. Sen. 1.69
Beginn und Dauer der Revisionsbegründungsfrist als Einmonatsfrist - Anschluss der …
Auszug aus BGH, 14.04.1971 - IV ZB 17/71
Der Beschluß des Großen Senats des Bundesverwaltungsgerichts, NJW 1971, 294, steht diesem Rechtsstandpunkt nicht entgegen. - BGH, 21.12.1970 - VIII ZB 31/70
Berufsbegründungsfrist - Wiedereinsetzung - Berufungsfrist - …
Auszug aus BGH, 14.04.1971 - IV ZB 17/71
Das Berufungsgericht hat zutreffend angenommen, daß die Berufungsbegründungsfrist mit der Einlegung der Berufung am 17. November 1970 zu laufen begonnen hat, ohne Rücksicht darauf, daß die Berufung selbst verspätet eingelegt und über den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsfrist noch nicht entschieden war (vgl. BGH LM ZPO § 236 Nr. 7 mit Hinweis auf die Rechtsprechung des RG; BGH VersR 1971, 349, vgl. auch BGH LM ZPO § 519 Nr. 56 betr.
- BGH, 08.10.1986 - VIII ZB 41/86
Rückwirkende Beseitigung der Rechtskraftfolgen durch Wiedereinsetzung
Auf dem rückwirkenden Fortfall der Rechtskraft durch Gewährung der Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Rechtsmittelfrist beruht letztlich auch die ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach die Rechtsmittelbegründungsfrist auch durch ein verspätet eingelegtes Rechtsmittel in Lauf gesetzt und durch das Wiedereinsetzungsverfahren nicht berührt wird, so daß ein nicht fristgerecht begründetes Rechtsmittel trotz Gewährung der Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der - ebenfalls versäumten - Rechtsmittelfrist unzulässig ist (BGH Urteile vom 22. Juni 1955 - VI ZR 18/55 = NJW 1955, 1318, 1319, vom 21. Dezember 1970 - VIII ZB 31/70 = VersR 1971, 349 und vom 14. April 1971 - IV ZB 17/71 = NJW 1971, 1217; Beschlüsse vom 20. Oktober 1976 und 16. März 1977 - IV ZB 41/76 und 5/77 = VersR 1977, 137 und 573, vom 30. Juni 1981 - VI ZB 13/81 = VersR 1981, 1032 und vom 29. Januar 1985 - VI ZB 20/84 = VersR 1985, 395). - BGH, 20.11.1986 - VII ZB 11/86
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der Rechtsmittelfrist - …
Das Rechtsmittel kann schon deshalb keinen Erfolg haben, weil die Klägerin inzwischen auch die Berufungsbegründungsfrist versäumt hat, ohne insoweit um Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nachzusuchen (vgl. BGH NJW 1955 1318; 1971, 1217 Nr. 7; Beschl. v. 30. Juni 1981 - VI ZB 13/81 = VersR 1981, 1032 m.w.N.). - BGH, 04.02.1987 - IVb ZB 135/86
Beginn der Berufungsbegründungsfrist - Beeinflussung der …
Die einmonatige Frist für die Begründung der Berufung beginnt mit der Einlegung des Rechtsmittels (§ 519 Abs. 2 Satz 2 ZPO), Dies gilt auch bei verspäteter Berufungseinlegung; durch den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wird die Begründungsfrist nicht beeinflußt (ständige Rechtsprechung; s. nur BGH NJW 1971, 1217; BGH VersR 1977, 137 und 573; 1981, 1032;… Baumbach/Lauterbach/Albers ZPO 45. Aufl. § 519 Anm. 2 A), Weil die Begründung der Berufung der Antragsgegnerin erst nach dem Ablauf der Frist eingegangen ist, hat das Kammergericht das Rechtsmittel zu Recht als unzulässig verworfen.
- BGH, 02.12.1982 - VII ZB 20/81
Verlängerung der Rechtsmittelbegründungsfrist noch nach deren Ablauf - …
Insofern ist der vorliegende Sachverhalt den Fällen vergleichbar, in denen der Bundesgerichtshof entschieden hat, daß die Frist zur Begründung der Berufung auch dann mit der Einlegung des Rechtsmittels zu laufen beginnt, wenn dieses selbst verspätet eingelegt worden ist (NJW 1971, 1217 Nr. 7 mit Nachw.). - BGH, 16.03.1977 - IV ZB 5/77
Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Versäumung der Berufungsfrist …
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes wird der Lauf der Berufungsbegründungsfrist durch ein Wiedereinsetzungsverfahren oder durch einen Beschluß auf Verwerfung der Berufung nicht berührt (BGH NJV 1955, 1318; NJW 1971, 1217; VersR 1974, 357; VersR 1975, 421). - BGH, 20.10.1976 - IV ZB 41/76
Frist - Begründung der Berufung - Verspätet eingelegtes Rechtsmittel - …
Diese Auffassung entspricht höchstrichterlicher Rechtsprechung (RG SA 81, 190 Nr. 116 und JW 1937, 1666; BGH LM ZPO § 236 Nr. 7 = NJW 1955, 1318, LM ZPO § 236 (D) Nr. 3 = NJW 1971, 1217; VersR 1971, 349 und 1974, 357). - BGH, 14.11.1973 - IV ZB 45/73
Fristenwesen - Berufungsbegründungsfrist - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand …
Die Auffassung steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. insbesondere BGH LM ZPO § 236 Nr. 7 = NJW 1955, 1318) und ist von dem erkennenden Senat zuletzt in dem Beschluß vom 14. April 1971 (LM ZPO § 236 (D) Nr. 3 = NJW 1971, 1217) bestätigt worden. - BGH, 13.07.1976 - III ZB 13/76
Versäumung der Berufungsbegründungsfrist - Zur sofortigen Beschwerde
Auch wenn die Berufung verspätet eingelegt und Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragt ist, beginnt die Frist zur Begründung des Rechtsmittels mit seiner Einlegung (BGH NJW 1971, 1217 und NJW 1955, 1318). - BGH, 12.07.1971 - VII ZB 2/71
Berufungsbegründungsfrist - Wiedereinsetzungsgesuch - Fristversäumnis - …
Dies hat inzwischen der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs bereits entschieden (NJW 1971, 1217); dem wird beigetreten. - BGH, 18.05.1982 - IX ZR 26/82 Die Frist zur Begründung der Revision beginnt auch dann mit der Einlegung des Rechtsmittels zu laufen, wenn dieses selbst verspätet eingelegt worden ist (BGH NJW 1971, 1217 Nr. 7; vgl. für den entsprechenden Fall der Begründung einer verspätet eingelegten Berufung BGH VersR 1971, 739; 1974, 357; 1975, 421; 1977, 573; 1978, 841).
- BGH, 29.11.1973 - VII ZR 200/73
Begründetheit einer Revision
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Rechtsprechung
| BGH, 14.04.1971 - IV ZB 5/71 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Berufungsbegründungsfrist - Aufhebung des Verwerfungsbeschlusses - Fristablauf - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Rückschluss
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1971, 739
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (6)
- BGH, 18.04.1967 - VI ZR 188/65
Schadensregulierung durch den Inhaber eines Mietwagenunternehmens als unerlaubte …
Auszug aus BGH, 14.04.1971 - IV ZB 5/71
Ist die Berufung wegen Versäumung der Berufungsfrist verworfen worden, so vermag die insoweit mit Wiedereinsetzung verbundene Aufhebung des Verwerfungsbeschlusses durch das Revisionsgericht den Lauf der Berufungsbegründungsfrist nicht zu beeinflussen (BGH VersR 67, 665). - BGH, 11.03.1952 - IV ZB 4/52
Gerichtsferien. Begründungsfrist
Auszug aus BGH, 14.04.1971 - IV ZB 5/71
Sollten sich dagegen die Prozeßbevollmächigten des Klägers in einem Rechtsirrtum befunden haben, so könnte dieser, wie das Berufungsgericht zutreffend ausgeführt hat, in Anbetracht der an leicht zugänglichen Stellen veröffentlichten Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs gleichfalls nicht als entschuldigt angesehen werden (BGHZ 5, 275, 278) [BGH 11.03.1952 - IV ZB 4/52] . - BGH, 22.06.1955 - VI ZR 18/55
Auszug aus BGH, 14.04.1971 - IV ZB 5/71
Dem hat sich der Bundesgerichtshof angeschlossen (LM § 236 ZPO Nr. 7 = NJW 1955, 1318; LM § 519 ZPO Nr. 56 = MDR 1967, 838 = NJW 1967, 1422 - nur im Leitsatz abgedruckt -).
- BGH, 05.04.1967 - VIII ZB 7/67
Unterbrechung der Frist zur Begründung einer Berufung durch einen die Berufung …
Auszug aus BGH, 14.04.1971 - IV ZB 5/71
Dem hat sich der Bundesgerichtshof angeschlossen (LM § 236 ZPO Nr. 7 = NJW 1955, 1318; LM § 519 ZPO Nr. 56 = MDR 1967, 838 = NJW 1967, 1422 - nur im Leitsatz abgedruckt -). - BGH, 14.10.1970 - IV ZB 29/70
Ersetzen des Gedächtnisses des Anwalts durch die Eintragung der Fristen im …
Auszug aus BGH, 14.04.1971 - IV ZB 5/71
Auf die sofortige Beschwerde des Klägers hat der erkennende Senat durch Beschluß vom vom 14. Oktober 1970 - IV ZB 29/70 den Beschluß des Berufungsgerichts vom 19. Mai 1970 aufgehoben und dem Kläger Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung der Berufungsfrist bewilligt. - RG, 27.09.1938 - VII B 10/38
1. Läuft die Frist zur Begründung der Berufung auch dann ununterbrochen weiter, …
Auszug aus BGH, 14.04.1971 - IV ZB 5/71
Die Ansicht, daß der die Berufung wegen Versäumung der Berufungsfrist verwerfende und wieder aufgehobene Beschluß den Lauf der Berufungsbegründungsfrist nicht beeinflussen kann, also weder eine Fristunterbrechung noch Fristhemmung eintritt, ist schon vom Reichsgericht (RGZ 158, 195, 197) mit eingehender Begründung vertreten worden.
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