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Rechtsprechung
   BGH, 16.06.1971 - IV ZR 73/70   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1971,1431
BGH, 16.06.1971 - IV ZR 73/70 (https://dejure.org/1971,1431)
BGH, Entscheidung vom 16.06.1971 - IV ZR 73/70 (https://dejure.org/1971,1431)
BGH, Entscheidung vom 16. Juni 1971 - IV ZR 73/70 (https://dejure.org/1971,1431)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Trunkenheitsfahrt - Gefahrerhöhung - Fahren im alkoholisierten Zustand - Fahren im fahruntauglichen Zustand - BAK

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    VVG § 23
    Gefahrerhöhung bei Überlassen eines Kfz an einen alkoholbedingt fahruntauglichen Fahrer

Papierfundstellen

  • VersR 1971, 808
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 16.05.1966 - II ZR 79/64

    Überlassung eines Fahrzeugs an Nichtinhaber einer Fahrerlaubnis

    Auszug aus BGH, 16.06.1971 - IV ZR 73/70
    Das vom Berufungsgericht und der Revision angezogene Urteil des Bundesgerichtshofs vom 16. Mai 1966 (II ZR 79/64 = VersR 1966, 626) betraf den ersten Fall.
  • BGH, 19.02.1968 - II ZR 29/66

    Befreiung eines Versicherers von der Leistungspflicht bei Verstoß gegen die …

    Auszug aus BGH, 16.06.1971 - IV ZR 73/70
    Einen solchen Fall betraf die ebenfalls vom Berufungsgericht angeführte Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 19. Februar 1968 (II ZR 29/66 = VersR 1968, 443).
  • BGH, 06.07.1988 - IVa ZR 90/87

    Sorgfaltspflichten des Fahrzeughalters bei Überlassung des Fahrzeugs an Dritte

    Lediglich dann, wenn der Halter weiß, daß der Fahrer, dem er seinen Wagen überläßt, die hierfür erforderliche Fahrerlaubnis tatsächlich bereits erworben hat, und wenn keine Gründe zu der Annahme bestehen, daß ihm die Fahrerlaubnis inzwischen wieder entzogen worden sein könnte, kann er entschuldigt sein, wenn er sich den Führerschein vor der Unfallfahrt nicht (nochmals) hat vorweisen lassen (vgl. BGH, Urteil vom 19.2.1968 - II ZR 29/66 - VersR 1968, 443 einerseits und BGH, Urteil vom 16.6.1971 - IV ZR 73/70 - VersR 1971, 808 andererseits).
  • OLG Nürnberg, 22.04.1999 - 8 U 4173/98

    Leistungsfreiheit des Vericherers durch Gefahrerhöhung: Epilepsie infolge …

    Der erforderliche Dauerzustand kann deshalb nicht schon bei einer einmaligen verkehrswidrigen Fahrt, z.B. unter Alkoholeinfluß erblickt werden (vgl. BGHZ 7, 311; VersR 71, 808; BGHZ 57, 277;… Johannsen, a.a.O., Anm. F 65).
  • OLG Köln, 28.02.1991 - 5 U 99/90

    Versicherung; Leistungspflicht; Befreiung; Überlassen eines Fahrzeugs; …

    Ansonsten muß er sich den Führerschein grundsätzlich vorzeigen lassen und ihn auf seine Gültigkeit hin prüfen (…siehe Stiefel/Hofmann, a.a.O. Rdn. 267 zu § 2 AKB), denn grundsätzlich ist von ihm insoweit das Maß an Sorgfalt zu verlangen, daß nach der Lebenserfahrung unter den gegebenen Umständen von vernünftigen, praktischen Menschen aufgewendet zu werden pflegt und das deshalb generell erwartet und verlangt werden kann (so schon BGH VersR 1971/808).
  • OLG Hamburg, 18.09.2002 - 14 U 57/02

    Verpflichtung des Halters zur Überprüfung der Fahrerlaubnis eines Fahrers

    Unter diesen Umständen hätte es der erneuten Vorlage des Führerscheins bedurft (…vgl. Stiefel-Hoffmann, Kraftfahrtversicherung, 17. Aufl., AKB § 2 b Rn. 125 unter Hinweis auf AG Leipzig, r + s 98, 452 - diese Forderung steht nicht im Widerspruch zu der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes z.B. in VersR 68, 443; VersR 71, 808; VersR 88, 1017 oder des OLG Karlsruhe, VersR 88, 1172).
  • OLG Hamm, 14.06.1994 - 9 U 31/94

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines …

    Für den Vorsatz im Sinne des § 152 VVG ist zu verlangen, dass sich dieser auch auf die Schadensfolgen bezieht (…Prölss/Martin, VVG , § 152 Rdn. 1 a.E.; Bruck/Johannsen, VVG , Bd. 4, G 222; offengelassen von BGH, VersR 1971, 808 ), was bei dem Beklagten zu 1) aus den dargelegten Gründen nicht der Fall gewesen ist.
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