Rechtsprechung
| BGH, 10.06.1974 - VII ZB 12/74 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Antragsfristen - Wiedereinsetzungsfrist
Papierfundstellen
- VersR 1974, 1029
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BGH, 29.04.1974 - VII ZB 1/74
Wiedereinsetzungsantrag - Rechtsmittelklage - Rechtsmittelfrist - …
Auszug aus BGH, 10.06.1974 - VII ZB 12/74
Die in § 234 Abs. 1 ZPO bestimmte Antragsfrist von zwei Wochen begann gemäß § 234 Abs. 2 ZPO mit dem Tage, an dem der Prozeßbevollmächtigte der Klägerin bei Anwendung der von ihm zu verlangenden äußersten Sorgfalt hätte erkennen müssen, daß die Berufungsbegründungsfrist versäumt war (vgl. BGH Beschluß vom 10. November 1956 - IV ZB 178/56 = LM ZPO Nr. 2 zu § 232 und vom 29. April 1974 - VII ZB 1/74 -). - BGH, 10.11.1956 - IV ZB 178/56
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 10.06.1974 - VII ZB 12/74
Die in § 234 Abs. 1 ZPO bestimmte Antragsfrist von zwei Wochen begann gemäß § 234 Abs. 2 ZPO mit dem Tage, an dem der Prozeßbevollmächtigte der Klägerin bei Anwendung der von ihm zu verlangenden äußersten Sorgfalt hätte erkennen müssen, daß die Berufungsbegründungsfrist versäumt war (vgl. BGH Beschluß vom 10. November 1956 - IV ZB 178/56 = LM ZPO Nr. 2 zu § 232 und vom 29. April 1974 - VII ZB 1/74 -).
- BGH, 19.09.1977 - II ZB 5/77
Verstreichen der Berufungsbegründungsfrist - Unterbrechung der Frist zur …
Nimmt man mit dem Berufungsgericht an, die Zweiwochenfrist für die Stellung des Wiedereinsetzungsantrages (§ 234 Abs. 1 ZPO) habe nicht schon mit dem Ablauf der Berufungsbegründungsfrist am 24. Mai 1976 (vgl. dafür die Beschlüsse BGH VIII ZB 3/74 v. 6.3.74 = VersR 1974, 783 unter 2; VII ZB 1/74 v. 29.4.74 = VersR 1974, 908 u. VII ZB 12/74 v. 10.6.74 = VersR 1974, 1029), sondern erst mit der Zustellung des Senatsbeschlusses am 12. April 1977 begonnen, dann ist der am 25. April 1977 beim Berufungsgericht eingegangene Wiedereinsetzungsantrag allerdings noch rechtzeitig gestellt. - BFH, 17.02.1987 - IV R 115/86
Voraussetzungen für eine Nichtzulassungsbeschwerde im …
Den Prozeßbevollmächtigten der Klägerin mußten aufgrund der Mitteilung des FA vom 1. August 1986, wegen der eingetretenen Rechtskraft des FG-Urteils sei die bis dahin gewährte Aussetzung der Vollziehung aufzuheben, derart gewichtige Zweifel an der Fristwahrung aufkommen, daß in Wahrung des von der höchstrichterlichen Rechtsprechung festgelegten Maßstabs von der äußersten Sorgfalt (Beschluß des Bundesarbeitsgerichts - BAG - vom 15. Oktober 1973 3 AZR 461/73, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 1974, 124, und Beschluß des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 10. Juni 1974 VII ZB 12/74, Versicherungsrecht - VersR - 1974, 1029) zumindest eine unverzügliche Rückfrage bei der für eine Sachaufklärung zuständigen Stelle geboten war.
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Rechtsprechung
| BGH, 10.06.1974 - VII ZB 16/74 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Urteilsfrist - Urlaubsabwesendheit - Kenntnisnahme - Berufungsfrist - Prozeßbevollmächtigter
Papierfundstellen
- NJW 1974, 1384
- VersR 1974, 1029
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- BGH, 23.01.1963 - VIII ZB 19/62
- BGH, 24.11.1971 - IV ZB 71/71
Rechtsmittelfristversäumnis - Unabwendbarer Zufall - Rechtsmittelkläger - …
Auszug aus BGH, 10.06.1974 - VII ZB 16/74
Das gilt jedenfalls dann, wenn nicht sichergestellt ist, daß Schreiben ihres Prozeßbevollmächtigten die Partei rechtzeitig erreichen (vgl. BGH Beschluß vom 24. November 1 - IV ZB 71/71 - = VersR 1972, 177).
- BGH, 10.02.1977 - III ZB 3/76
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsfrist - …
Wenn er sich trotz dieser Kenntnis nicht alsbald mit seinem Prozeßbevollmächtigten wegen einer Anfechtung des Urteils in Verbindung setzte, sondern erst die Zustellung des Urteils durch die Klägerin und damit den Beginn der Berufungsfrist abwartete, so konnte er das im Blick auf eine mögliche Fristversäumung ohne Schuldvorwurf nur tun, wenn er - worauf das Kammergericht zutreffend hingewiesen hat - durch eine entsprechende Anweisung an seine Ehefrau und durch Rückfragen sicherstellte, daß ihm die den vorliegenden Rechtsstreit betreffende Post seines Prozeßbevollmächtigten bei seiner Rückkehr zu den Wochenenden umgehend ausgehändigt wurde (vgl. dazu BGH NJW 1974, 1384).Etwas anderes würde nur dann gelten, wenn das Kammergericht von seiner Fragepflicht nach § 139 ZPO hätte Gebrauch machen müssen, um eine Erläuterung oder Ergänzung unklarer Angaben des Beklagten herbeizuführen (BGHZ 2, 342, 345; BGH LM zu ZPO § 233 Fc Nr. 23; BGH NJW 1974, 1384/5; 1975, 593/4).
- BGH, 08.04.1992 - XII ZB 26/92
Einlegung der Berufung nach Ablauf der Berufungsfrist - Antrag auf …
Zumindest hätte die Beklagte dafür Vorsorge treffen müssen, daß sie auch während ihrer Urlaubsabwesenheit für ihre anwaltlichen Vertreter erreichbar blieb (vgl. BGH NJW 1974, 1384;… Zöller/Stephan ZPO 17. Aufl. § 233 Rdn. 23). - BGH, 14.02.1980 - VII ZB 15/79
Verschulden eines prozesserfahrenen Kaufmanns hinsichtlich eines …
Von einer Prozeßpartei, welche von einem ihr ungünstigen Urteil erfahren hat und mit dessen baldiger Zustellung rechnen muß, muß verlangt werden, daß sie nicht unerreichbar und ohne vorsorgliche Weisung in Urlaub fährt (vgl. BGH Beschlüsse vom 1. Dezember 1979 - I ZB 9/78 = VersR 1979, 231 - und vom 7. März 1979 - IV ZB 162/78 = VersR 1979, 573; auch [nach § 233 ZPO a.F.] Senatsentscheidung NJW 1974, 1384). - LAG Hessen, 22.01.1981 - 9 Ta 215/80
Wahrung der Frist einer Kündigungsschutzklage; Zugang einer Kündigung …
Er war dazu auch nicht verpflichtet (LAG Hamm, BB 1972 S. 711), selbst wenn seine Beteiligung an den Auseinandersetzungen am 04.08.1980 in Rechnung gestellt wird (BGH, NJW 1974 S. 1384).
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