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Weitere Entscheidung unten: BSG, 22.11.1974

Rechtsprechung
   BGH, 22.11.1974 - I ZR 32/74   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1974,3147
BGH, 22.11.1974 - I ZR 32/74 (https://dejure.org/1974,3147)
BGH, Entscheidung vom 22.11.1974 - I ZR 32/74 (https://dejure.org/1974,3147)
BGH, Entscheidung vom 22. November 1974 - I ZR 32/74 (https://dejure.org/1974,3147)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Einstufung eines Kraftfahrers als Verrichtungsgehilfe - Entlastung durch sorgfältige Auswahl - Verursachung des Schadens durch unsachgemäße Verpackung durch den Versender - Anforderungen an die Kenntnisse und Erfahrungen eines Frachtführers - Vorliegen eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1975, 447
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 21.04.1960 - II ZR 21/58

    Umfang des Schadensersatzanspruchs des Versenders für Schäden durch unsachgemäße …

    Auszug aus BGH, 22.11.1974 - I ZR 32/74
    Denn es kann nicht allgemein gesagt werden, daß die bei dem Frachtführer vorauszusetzenden Kenntnisse und Erfahrungen von größerer Bedeutung seien als die Kenntnis des Absenders von der Eigenart des beförderten Guts; denn der Absender ist mit den Besonderheiten des zum Transport gebrachten Gutes regelmäßig besser vertraut (vgl. BGHZ 32, 194, 198) und muß dies bei Fällen dieser Art auch sein, weil wie im Streitfall, das Zusammenlegen des Krans zu seinen Obliegenheiten gehört.
  • BGH, 14.01.1954 - III ZR 221/52

    Unterhaltung von Telegraphenanlagen

    Auszug aus BGH, 22.11.1974 - I ZR 32/74
    Zum Ausschluß der Haftung aus § 831 BGB bedarf es aber keines besonderen Entlastungsbeweises, wenn der Verrichtungsgehilfe sich so verhalten hat, wie jede mit Sorgfalt ausgewählte Person sich verhalten hätte (BGHZ 12, 94, 96).
  • RG, 27.09.1924 - I 537/23

    1. Über die Voraussetzungen, unter denen Frachtzuschläge nach § 60 Abs. 1 EVO. …

    Auszug aus BGH, 22.11.1974 - I ZR 32/74
    Der Fall liegt nicht anders, als wenn dem Frachtführer ein Stückgut übergeben wird, dessen Verpackung Mängel aufweist; die Verpackung ist mangels besonderer Abreden Sache des Absenders; in gleicher Weise obliegt es dem Absender, auf Besonderheiten des übergebenen Frachtgutes und auf für den Transport wesentliche Umstände hinzuweisen (vgl. für Aufklärungspflichten des Absenders RGZ 108, 408; 93, 163).
  • RG, 08.06.1918 - I 341/17

    Haftung des Befrachters bei Verladung gefährlicher Ware

    Auszug aus BGH, 22.11.1974 - I ZR 32/74
    Der Fall liegt nicht anders, als wenn dem Frachtführer ein Stückgut übergeben wird, dessen Verpackung Mängel aufweist; die Verpackung ist mangels besonderer Abreden Sache des Absenders; in gleicher Weise obliegt es dem Absender, auf Besonderheiten des übergebenen Frachtgutes und auf für den Transport wesentliche Umstände hinzuweisen (vgl. für Aufklärungspflichten des Absenders RGZ 108, 408; 93, 163).
  • BGH, 12.07.1996 - V ZR 280/94

    Normadressat des Vertiefungsverbots

    Denn bei objektiv fehlerfreiem Verhalten bestünde gegen den Geschäftsherrn auch im Falle eigenen Handelns kein Anspruch (BGHZ 12, 94, 96; BGH, Urt. v. 22. November 1974, I ZR 32/74, VersR 1975, 447, 449;… BGB-RGRK/Steffen, 12. Aufl., § 831 Rdn. 28 ff).
  • OLG Hamm, 08.05.2002 - 13 U 228/01

    Verstoß eines Reitlehrers gegen die ihm obliegende Sicherungspflicht

    Steht danach fest, daß sich der Verrichtungsgehilfe so verhalten hat, wie jede andere zuverlässige Person sich sachgerecht und vernünftig ebenfalls verhalten hätte, liegt keine widerrechtliche Schadenszufügung vor (BGH VersR 1975, 447; OLG Oldenburg NJW-RR 1988, 38).
  • LG Düsseldorf, 12.01.2015 - 9 O 324/06

    Schadensersatzanspruch aus einem Flugunfall aufgrund Sachschadens

    Dieser Nachweis kann dadurch geführt werden, dass der Geschäftsherr beweist, dass sich der Gehilfe - hier die Besatzung - so verhalten hat, wie jede andere Person sich sachgerecht und vernünftig verhalten hätte (BGH in VersR 75, 447; OLG Oldenburg NJW-RR 88, 38 m.w.N.), denn dann bestünde auch im Falle eigenen Handelns des Geschäftsherrn kein Anspruch (BGH in NJW 96, 3205).
  • OLG Oldenburg, 08.05.1987 - 6 U 151/85
    Kann der Geschäftsherr nachweisen, daß sich der Gehilfe bei der Verrichtung der gegebenen Sachlage entsprechend, sachgemäß besonnen und vernünftig verhalten hat, also so, wie sich auch eine andere zuverlässige Person verhalten hätte, ist er gemäß § 831 Abs. 1 Satz 2 BGB entlastet, auch wenn ihn ein überwachungs- bzw. Auswahlverschulden trifft (RG 128, 154; BGH 4, 1; 12, 96; BGH NJW 54, 913; 57, 1149; BGH VersR 75, 447;… Staudinger-Schäfer 12. Aufl. § 831 Rdn. 238 m. w. Nachw.).
  • OLG Hamm, 08.12.1999 - 13 U 73/99
    Eine Haftung nach § 831 BGB entfällt, wenn der Fahrer objektiv fehlerfrei gehandelt hat, d.h. wenn er sich so verhalten hat, wie jede mit Sorgfalt ausgewählte und überwachte Person sich sachgerecht und vernünftig verhalten hätte (BGH VersR 1975, 447; BGH NJW-RR 1988, 38), denn in diesem Fall hätte der Geschädigte auch keinen Anspruch, wenn der Geschäftsherr selbst gehandelt hätte.
  • LG Krefeld, 24.05.2004 - 3 O 326/03

    Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht bei einer auf einer öffentlichen …

    Dann fehlt es aber jedenfalls an einer widerrechtlichen Schadenszufügung im Sinne des § 831 BGB (vgl. BGH, VersR 75, 447).
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Rechtsprechung
   BSG, 22.11.1974 - 1 RA 31/74   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1974,6035
BSG, 22.11.1974 - 1 RA 31/74 (https://dejure.org/1974,6035)
BSG, Entscheidung vom 22.11.1974 - 1 RA 31/74 (https://dejure.org/1974,6035)
BSG, Entscheidung vom 22. November 1974 - 1 RA 31/74 (https://dejure.org/1974,6035)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Versicherungsfreie Tätigkeit - Ordensgeistlicher - Gemeinschaft - Ausscheiden - Tatsächliche Beendigung - Zeitpunkt des Ausscheidens

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BSGE 38, 221
  • VersR 1975, 447
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 17.02.1965 - 1 BvR 732/64

    Teilung einer Kirchengemeinde

    Auszug aus BSG, 22.11.1974 - 1 RA 31/74
    Dies folgt bereits daraus, daß auf dem Kirchenrecht beruhende innerkirchliche Maßnahmen - wie hier die exclaustratio qualificata vom 17. Dezember 1966 - in dem auch das Sozialversicherungsrecht umfassenden staatlichen Zuständigkeitsbereich keine unmittelbaren Rechtwirkungen entfalten können (vgl. Beschluß des Bundesverfassungsgerichts -BVerfG- vom 17. Februar 1965 in BVerfGE 18, 385).
  • BSG, 23.09.1955 - 3 RJ 26/55
    Auszug aus BSG, 22.11.1974 - 1 RA 31/74
    An der Einhaltung der Frist war der Kläger ohne Verschulden verhindert, weil - wie durch die eidesstattliche Versicherung seines Prozeßbevollmächtigten ausreichend glaubhaft gemacht ist (vgl. hierzu BVerfG in BayVbl 1974, 382-384) - der Revisionsbegründungsschriftsatz 4 Tage vor Ablauf der Frist zur Post gegeben wurde und ein Rechtsmittelführer mit einem normalen Verlauf der Postbeförderung rechnen darf (so ständige Rechtsprechung: vgl. BSG 1, 227, 232; BSG in SGb 59, 394; BGH in VersR 66, 685; BFH in DB 1968, 877; BVerwG in Buchholz BVerwG Nr. 52 zu 310 § 60 VwGO jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 08.03.1966 - VI ZR 204/64

    Haftungsverteilung bei Kollision eines überholenden PKW mit einem vor dem …

    Auszug aus BSG, 22.11.1974 - 1 RA 31/74
    An der Einhaltung der Frist war der Kläger ohne Verschulden verhindert, weil - wie durch die eidesstattliche Versicherung seines Prozeßbevollmächtigten ausreichend glaubhaft gemacht ist (vgl. hierzu BVerfG in BayVbl 1974, 382-384) - der Revisionsbegründungsschriftsatz 4 Tage vor Ablauf der Frist zur Post gegeben wurde und ein Rechtsmittelführer mit einem normalen Verlauf der Postbeförderung rechnen darf (so ständige Rechtsprechung: vgl. BSG 1, 227, 232; BSG in SGb 59, 394; BGH in VersR 66, 685; BFH in DB 1968, 877; BVerwG in Buchholz BVerwG Nr. 52 zu 310 § 60 VwGO jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BSG, 18.05.1966 - 11 RA 249/64

    Geistliche Genossenschaft - Versicherung der Mitglieder - …

    Auszug aus BSG, 22.11.1974 - 1 RA 31/74
    Damit im Einklang hat auch das BSG im Urteil vom 18. Mai 1966 (BSG 25, 24, 25) das Ausscheiden einer katholischen Ordensschwester aus der Ordensgemeinschaft bereits zu dem Zeitpunkt angenommen, zu dem diese den Orden tatsächlich verlassen hat.
  • BFH, 21.12.1967 - VI R 210/67

    Zustellung von Urteilen - Finanzgerichtliches Verfahren - Niederlegung beim …

    Auszug aus BSG, 22.11.1974 - 1 RA 31/74
    An der Einhaltung der Frist war der Kläger ohne Verschulden verhindert, weil - wie durch die eidesstattliche Versicherung seines Prozeßbevollmächtigten ausreichend glaubhaft gemacht ist (vgl. hierzu BVerfG in BayVbl 1974, 382-384) - der Revisionsbegründungsschriftsatz 4 Tage vor Ablauf der Frist zur Post gegeben wurde und ein Rechtsmittelführer mit einem normalen Verlauf der Postbeförderung rechnen darf (so ständige Rechtsprechung: vgl. BSG 1, 227, 232; BSG in SGb 59, 394; BGH in VersR 66, 685; BFH in DB 1968, 877; BVerwG in Buchholz BVerwG Nr. 52 zu 310 § 60 VwGO jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BSG, 29.10.1957 - 7 RAr 106/56

    Eintritt einer Sperrzeit wegen Ablehnung von Arbeitsangeboten - Antrag auf …

    Auszug aus BSG, 22.11.1974 - 1 RA 31/74
    Dem Kläger ist wegen der Versäumung der Revisionsbegründungsfrist gemäß § 67 Abs. 1 SGG Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, ohne daß es hierfür einer besonderen formellen Entscheidung bedarf (vgl. BSG 6, 80, 82).
  • BSG, 26.09.1972 - 12 RJ 398/71

    Ausfallzeit - Berechnung - Verfassungsmäßigkeit - Zeitpunkt des …

    Auszug aus BSG, 22.11.1974 - 1 RA 31/74
    Die zeitliche Beschränkung der Neuregelung auf Nachversicherungsfälle, die auf einem Ausscheiden des Mitglieds einer Gemeinschaft nach dem 31. Dezember 1972 beruhen, ist auch verfassungsrechtlich unbedenklich und nicht zu beanstanden (vgl. insoweit BSG-Urteil vom 26.9.1972 - 12 RJ 398/71 - in SozR Nr. 15 zu Art. 2 § 14 ArVNG).
  • BSG, 07.12.1972 - 1 RA 57/72
    Auszug aus BSG, 22.11.1974 - 1 RA 31/74
    Da das REG über eine rückwirkende Anwendung des § 9 Abs. 5 AVG nF keine Regelung enthält, gilt die neue Vorschrift nur für Mitglieder, die nach dem 31. Dezember 1972 aus der Gemeinschaft ausgeschieden sind (…so übereinstimmend Eicher-Haase-Rauschenbach, Die Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten, 5. Aufl., Anm. 10 zu § 1232 RVO/9 AVG;… Verbandskommentar zur RVO, 6. Aufl., Anm. 11 zu § 1232; (vgl. auch Urteil des erkennenden Senats vom 7.12.1972 - 1 RA 57/72 und BSG in SozR Nr. 68 zu § 1251 RVO).
  • BSG, 19.06.1969 - 11 RA 114/67
    Auszug aus BSG, 22.11.1974 - 1 RA 31/74
    Ebenso wie das Ausscheiden aus einer versicherungsfreien Beschäftigung im Sinne des § 9 Abs. 1 AVG gewöhnlich faktisch zu verstehen ist (vgl. BSG-Urteil vom 19. Juni 1969 - 11 RA 114/67; ferner Koch/Hartmann/v. Altrock/Fürst, AVG-Kommentar, Band IV, Anm. B II zu § 9), kann auch für das Ausscheiden von Mitgliedern geistlicher Genossenschaften aus ihrer Gemeinschaft nur die tatsächliche Beendigung der versicherungsfreien Tätigkeit im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 7 AVG maßgebend sein (…so ausdrücklich Hanow-Lehmann-Bogs, Reichsversicherungsordnung, Kommentar, 5. Aufl., Anm. 11 zu § 1232).
  • LSG Baden-Württemberg, 17.02.2020 - L 9 BA 1892/18
    Der Beigeladene war im hier streitigen Zeitraum auch satzungsmäßiges Mitglied des Klägers, ohne dass es darauf ankäme, ob er auch Mitglied des Trägervereins geworden ist; entscheidend ist die Mitgliedschaft in der geistlichen Gemeinschaft (vgl. BSG , Urteil vom 17.12.1996 - 12 RK 2/96 - LSG Baden-Württemberg, Urteile vom 21.06.2016 …und vom 25.10.2019 a.a.O.), also dass der Beigeladene Mitglied der durch gemeinsame Glaubenspraxis entstandenen organisatorisch verfestigten Einheit mit religiöser und wohltätiger Zweckausrichtung war (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 21.06.2016 a.a.O).

    Maßgeblich für die Beurteilung, ob ein unversorgtes Ausscheiden vorliegt, ist allein die tatsächliche Beendigung der nicht versicherungspflichtigen oder versicherungsfreien Tätigkeit (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 21.06.2016 unter Verweis auf BSG , Urteil vom 22.11.1974 - 1 RA 31/74 -, Juris), hier also der 31.10.1982.

    Bei einem Ausscheiden aus der versicherungspflichtigen Beschäftigung vor dem 01.01.1992 bleiben nach § 233 Abs. 1 SGB VI die Aufschubgründe des seinerzeitigen Rechts (§ 125 AVG ) maßgebend (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 21.06.2016 a.a.O.).

    Insofern sind die Überlegungen des BSG auf den vorliegenden Fall nicht übertragbar (a.A.: LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 21.06.2016 a.a.O.).

  • LSG Baden-Württemberg, 21.06.2016 - L 11 R 2289/15

    Nachversicherung - unversorgtes Ausscheiden eines Mitglieds einer …

    Die Nachversicherung der in dieser Vorschrift genannten Person ist nach der vom 01.01.1973 bis zum 31.12.1991 geltenden und damit hier anwendbaren Fassung nicht mehr - wie noch zuvor - von einem fristgebenden Antrag abhängig (BSG 22.11.1974, 1 RA 31/74, BSGE 38, 221, SozR 2200 § 1232 Nr. 1; vgl Fichte in Hauck/Noftz, SGB VI, § 233 RdNr 50).

    Rn. 35 Maßgeblich für die Beurteilung, ob ein unversorgtes Ausscheiden vorliegt, ist allein die tatsächliche Beendigung der nicht versicherungspflichtigen oder versicherungsfreien Tätigkeit (BSG 22.11.1974, 1 RA 31/74, BSGE 38, 221, SozR 2200 § 1232 Nr. 1), mithin vorliegend der Ablauf des 30.09.1979.

  • BSG, 14.09.1995 - 4 RA 118/94

    Nachversicherung der Absolventen der einstufigen Juristenausbildung

    Ausscheiden ist die tatsächliche Beendigung der versicherungsfreien Beschäftigung ohne Rücksicht auf die Gründe (BSGE 38, 221 = SozR 2200 § 1232 Nr. 1).

    Vorbereitungsdienst für den Beamtenberuf iS des § 9 Abs. 2 Angestelltenversicherungsgesetz (AVG) ist nicht iS einer dienstrechtlichen Terminologie (zur Selbständigkeit der in § 9 Angestelltenversicherungsgesetz (AVG) verwandten Begriffe vgl BSGE 38, 221 = SozR 2200 § 1232 Nr. 1), sondern versicherungsspezifisch zu verstehen.

  • BSG, 09.11.1999 - B 4 RA 58/98 R

    Eintritt des Nachversicherungsfalls beim Wechsel von einem öffentlichen …

    aa) Ob ein Beschäftigter iS von § 8 Abs. 2 Nr. 2 SGB VI ausgeschieden ist, beurteilt sich allein nach sozialversicherungsrechtlichen Grundsätzen (BSGE 38, 221, 222 = SozR 2200 § 1232 Nr. 1;… BSGE 54, 155, 158 = SozR 5755 Art. 2 § 48a Nr. 2).
  • BSG, 09.11.1999 - B 4 RA 3/99 R

    Nachversicherung von Postbetriebsärzten nach Privatisierung der Deutschen …

    aa) Ob ein Beschäftigter iS von § 8 Abs. 2 Nr. 2 SGB VI ausgeschieden ist, beurteilt sich allein nach sozialversicherungsrechtlichen Grundsätzen (BSGE 38, 221, 222 = SozR 2200 § 1232 Nr. 1;… BSGE 54, 155, 158 = SozR 5755 Art. 2 § 48a Nr. 2).
  • BSG, 21.06.1989 - 1 RA 75/87

    Aufschub der Nachversicherung

    Deswegen ist für ihn und für den Zeitpunkt des Ausscheidens nicht maßgebend, ob und wann im Sinne des Beamtenrechts oder des Arbeitsrechts die versicherungsfreie Beschäftigung endet (BSGE 38, 221, 222 = SozR 2200 § 1232 Nr. 1 S 2).
  • BSG, 16.03.1989 - 4 RA 10/88

    Anspruch auf Nachversicherung beziehungsweise Vormerkung dieses Zeitraums als …

    Die Neufassung der Vorschrift ist aber erst am 1. Januar 1973 in Kraft getreten (Art. 6 § 8 Abs. 1 RRG) und - mangels rückwirkender Geltungsanordnung - nur auf Mitglieder anwendbar, die nach dem 31. Dezember 1972 aus der Gemeinschaft ausgeschieden sind (BSGE 38, 221, 223 = SozR 2200 § 1232 Nr. 1 mwN; BSG, Urteil vom 9. Mai 1974 - 11 RA 2/73).
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