Rechtsprechung
| BGH, 09.03.1982 - VI ZR 220/80 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Sicherungspflichten des Auftraggebers gegenüber Grundstücksnachbar
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Aufsichtspflicht - Bauherr - Zuverlässigkeit eines Architekten - Zuverlässigkeit eines Bauunternehmers
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 823 Abs. 1
Aufsichtspflichten des Bauherrn
Papierfundstellen
- VersR 1982, 593
- VersR 1982, 595
- BauR 1982, 399
Wird zitiert von ... (18) Zitiert selbst (6)
- BGH, 11.05.1976 - VI ZR 210/73
Verkehrssicherungspflicht des Bauherrn bei Beauftragung eines Architekten
Auszug aus BGH, 09.03.1982 - VI ZR 220/80
Zutreffend geht das Berufungsgericht allerdings davon aus, daß für einen Bauherrn, der einem zuverlässigen Architekter und Bauunternehmer die Planung und Ausführung seines Bauvorhabens übertragen hat, im allgemeinen keine Aufsichtspflichten mehr bestehen (vgl. Senatsurteil vom 11. Mai 1976 - VI ZR 210/73 - VersR 1976, 954, 955 m.w. Nachw.), wenn er dadurch auch nicht völlig von seiner Verantwortung befreit wird (Senatsurteil vom 30. Oktober 1959 - VI ZR 156/58 - VersR 1960, 134).Der zunächst Verkehrssicherungspflichtige ist zwar worauf das Berufungsgericht insoweit zutreffend hinweist, zu eigenem Eingreifen verpflichtet, wenn die Tätigkeit des beauftragten Unternehmers mit besonderen Gefahren verbunden ist, die er selbst sieht oder hätte sehen müssen, bzw., wenn er Anlaß zu Zweifeln hat, ob der von ihm Beauftragte den Gefahren und Sicherheits erfordernissen in der gebührenden Weise Rechnung trägt (Senatsurteil vom 11. Mai 1976 - VI ZR 210/73 - aaO - m.w.Nachw.).
Das Berufungsgericht hat weder festgestellt, daß der Auftrag, den der Beklagte der früheren Zweitbeklagten erteilt hat, eine Tätigkeit betraf, deren besondere Gefährlichkeit auch einem Nichtfachmann offensichtlich war, noch, daß sich die Erforderlichkeit statischer Berechnungen bereits aus dem Auftrag ergab, wie dies in dem von dem erkennenden Senat durch Urteil vom 11. Mai 1976 (VI ZR 210/73 - aaO) entschiedenen Rechtsstreit der Fall war.
- BGH, 04.05.1979 - V ZR 100/75
Bauträger: Pflicht zur Rücksichtnahme auf Nachbargrundstücke
Auszug aus BGH, 09.03.1982 - VI ZR 220/80
Im Hinblick darauf, daß der Beklagte unbestritten vorgetragen hat, es habe sich bei der früheren Zweitbeklagten um eine renommierte Firma gehandelt, die Bauvorhaben der hier in Rede stehenden Art schon viele Male beanstandungsfrei und ordnungsgemäß durchgeführt hatte, hat er bei der Auswahl des Unternehmens die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beachtet und durfte ihm daher auch die Lösung der anfallenden bautechnischen Aufgaben und deren sachgemäße Durchführung eigenverantwortlich überlassen (BGH, Urt.v.4.Mai 1979 - V ZR 100/75 - VersR 1979, 768, 769).Die höchstrichterliche Rechtsprechung verlangt deshalb bei erheblichen Vertiefungen eines Grundstücks, daß sich der Bauherr auch bei einem von ihm beauftragten Spezialunternehmen persönlich erkundigen muß, ob die ihm nach § 909 BGB obliegende Pflicht berücksichtigt und erfüllt wird (BGH, Urt.v.4. Mai 1979 - V ZR 100/75 - aaO m.w.Nachw.; OLG Bremen, MDR 1960, 495).
- BGH, 30.10.1959 - VI ZR 156/58
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 09.03.1982 - VI ZR 220/80
Zutreffend geht das Berufungsgericht allerdings davon aus, daß für einen Bauherrn, der einem zuverlässigen Architekter und Bauunternehmer die Planung und Ausführung seines Bauvorhabens übertragen hat, im allgemeinen keine Aufsichtspflichten mehr bestehen (vgl. Senatsurteil vom 11. Mai 1976 - VI ZR 210/73 - VersR 1976, 954, 955 m.w. Nachw.), wenn er dadurch auch nicht völlig von seiner Verantwortung befreit wird (Senatsurteil vom 30. Oktober 1959 - VI ZR 156/58 - VersR 1960, 134).
- BGH, 27.06.1969 - V ZR 41/66
Grundstücksvertiefung - Zur Haftung des Bauherrn und des Architekten bei Schäden …
Auszug aus BGH, 09.03.1982 - VI ZR 220/80
Das Berufungsgericht verkennt aber, daß dieser Grundsatz nicht nur gilt, wenn der Bauunternehmer bzw. Architekt nachgewiesenermaßen zuverlässig war, sondern immer dann, wenn er als zuverlässig bekannt war (BGH, Urteil vom 27. Juni 1969 - V ZR 41/66 - NJW 1969, 2140, 2141). - BGH, 30.11.1965 - VI ZR 145/64
Ausbau der Moselstaustufe Zeltingen - Verschmutzung von Hauswänden durch von …
Auszug aus BGH, 09.03.1982 - VI ZR 220/80
Das gleiche gilt, wenn schädliche Auswirkungen bestimmter Bauvorhaben für Dritte keinem Bauherrn entgehen können (vgl. Senatsurteil vom 30. November 1965 - VI ZR 145/64 - Moselstaustufe - VersR 1966, 145; OLG Düsseldorf, Bau recht 1973, 395). - BGH, 10.07.1959 - VI ZR 208/58
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 09.03.1982 - VI ZR 220/80
Abgesehen davon, daß das Berufungsgericht nicht festgestellt hat, ob die Mitglieder dieser Kommission soviel Fachkenntnisse hatten, daß sie eine wirksame Kontrolle hätten ausüben können, begründet selbst eine solche Befähigung des Auftraggebers noch nicht ohne weiteres eine Verpflichtung zur Kontrolle des beauftragten Unternehmers (vgl. Senatsurteil vom 10. Juli 1959 - VI ZR 208/58 - VersR 1959, 998, 999).
- BGH, 31.05.1994 - VI ZR 233/93
Verkehrssicherungspflicht des Eigentümers eines Mehrfamilienhauses
16 (a) Allerdings wird ein Bauherr von seiner Verantwortung für die verkehrssichere Errichtung eines Bauwerks weitgehend dadurch befreit, daß er mit der Planung und Bauleitung einen bewährten Architekten beauftragt (vgl. Senatsurteile vom 11. Mai 1976 - VI ZR 210/73 - VersR 1976, 954, 955 und vom 9. März 1982 - VI ZR 220/80 - VersR 1982, 595, 596). - OLG Düsseldorf, 11.01.2011 - 23 U 28/10
Haftung für den Brand am Düsseldorfer Flughafen
Ein Bauherr ist - unabhängig von der grundsätzlichen Verantwortung des Werkunternehmers - dann zu persönlichem Eingreifen verpflichtet, wenn er bei Tätigkeiten, die mit besonderen Gefahren verbunden sind, diese von ihm erkannt und durch eigene Anweisungen abgestellt werden können (OLG Zweibrücken, Urteil vom 13.09.2002, 1 U 248/01, BauR 2003, 1742; SchlHOLG, Urteil vom 13.04.2000, BauR 2001, 974; vgl. auch BGH, Urteil vom 09.03.1982, VI ZR 220/80, BauR 1982, 399; BGH, Urteil vom 11.05.1976, VI ZR 210/73, BauR 1976, 441; Werner/Pastor, a.a.O., Rn 1852 ff., insbes. - BGH, 18.12.2018 - VI ZR 34/17
Anspruchsgegner bei Haftung für einen Arbeitsunfall auf einer Baustelle
Dies gilt nur dann nicht, wenn er bei einer von ihm selbst erkannten oder für ihn jedenfalls erkennbaren Gefahrenlage keine Abhilfe schafft (…vgl. Senatsurteile vom 31. Mai 1994 - VI ZR 233/93, VersR 1994, 996 f. Rn. 16 n. juris; vom 9. März 1982 - VI ZR 220/80, VersR 1982, 595, 596 …und vom 11. Mai 1976 - VI ZR 210/73, VersR 1976, 954, 955 Rn. 15 n. juris).
- OLG Düsseldorf, 14.02.2017 - 21 U 223/14
Bauherr muss für sichere Arbeitsräume sorgen!
(vgl. BGH…, Urteil vom 5.11.1992, a.a.O.; Urteil vom 9.3.1982, VI ZR 220/80, BauR 1982, 399 zit. nach juris Rz. 6;… OLG Celle, a.a.O.; OLG Hamm…, Urteil vom 29.09.1995, 9 U 48/95, a.a.O.; OLG Hamm, Beschluss vom 21.02.2014 - 11 W 15/14, NZBau 2014, 635). - BGH, 12.03.1985 - VI ZR 215/83
Begriff des Teils eines Gebäudes; Sicherungspflichten des Grundstücksbesitzers
Durch das Gebot einer vertrauensvollen Zusammenarbeit und infolge der Selbständigkeit und Weisungsunabhängigkeit sowie der Selbstverantwortlichkeit des Beauftragten sind der Beaufsichtigung von Fachunternehmen Grenzen gesetzt, wenn der Auftraggeber dadurch auch nicht völlig von seiner Verantwortung befreit wird (vgl. zu § 823 Abs. 1 BGB: Senatsurteile vom 7. Oktober 1975 - VI ZR 43/75 - VersR 1976, 62, 64 und vom 9. März 1982 - VI ZR 220/80 - VersR 1982, 595, 596). - OLG Celle, 24.06.2020 - 14 U 20/20
Architekt muss sich um die Einhaltung der Bauabläufe kümmern!
Es ist in Rechtsprechung und Literatur für die Einhaltung von Verkehrssicherungspflichten des Bauherrn anerkannt, dass der Bauherr seine ihn primär treffende Verkehrssicherungspflicht und seine diesbezüglichen Pflichtenstellungen dadurch verkürzen kann, dass er die Planung und Durchführung des Bauvorhabens zuverlässigen sachkundigen Fachleuten, sei es einem Architekten oder dem Bauunternehmer, überträgt [BGH, Urteil vom 9. März 1982 - VI ZR 220/80 -, BauR 1982, 399; OLG Hamm, Urteil vom 29.09.1995 - 9 U 48/95 - OLG Hamm, Beschluss vom 21.02.2014 - 11 W 15/14, NZBau 2014, 635]. - LG Bonn, 04.10.2012 - 18 O 75/12
Gesamtschuldnerausgleich nach einem Schadensereignis auf der Baustelle gegenüber …
Hat dieser Bauplanung, Bauaufsicht und Bauausführung einem bewährten Architekten sowie einem als zuverlässig und leistungsfähig bekannten (vgl. BGH BauR 82, 399, 400) Bauunternehmer übertragen, so hat er damit grundsätzlich das Seinige getan, um seinen Verkehrspflichten zu genügen (…Nicklisch/Weick, VOB/B, 3. Auflage 2001, § 10 Rn. 25). - OLG Düsseldorf, 14.02.2017 - 21 U 229/14
Bauarbeiter stürzt in ungesicherten Schacht: Wer haftet alles auf Schadensersatz?
(vgl. BGH…, Urteil vom 5.11.1992, a.a.O.; Urteil vom 9.3.1982, VI ZR 220/80, BauR 1982, 399 zit. nach juris Rz. 6;… OLG Celle, a.a.O.; OLG Hamm…, Urteil vom 29.09.1995, 9 U 48/95, a.a.O.; OLG Hamm, Beschluss vom 21.02.2014 - 11 W 15/14, NZBau 2014, 635). - BGH, 04.10.1988 - VI ZR 7/88
Begriff des Unternehmers
Sie konnte grundsätzlich darauf vertrauen, daß der für die Errichtung des Durchgangs verantwortliche Architekt einen rutschfesten Bodenbelag gewählt hatte (vgl. Senatsurteil vom 9. März 1982 - VI ZR 220/80 - VersR 1982, 595, 596 m.w.N.). - LG Leipzig, 10.07.2001 - 4 O 10382/00
Anforderungen an die Auslegung eines Pachtvertrages; Anspruch auf Schadensersatz …
In Rechtsprechung und Literatur besteht Einigkeit darüber, dass zwar zunächst der Bauherr als Veranlasser verkehrssicherungspflichtig ist, dass diese Pflichtenstellung des Bauherrn sich aber verkürzt, wenn er die Planung und Durchführung des Bauvorhabens zuverlässigen und sachkundigen Fachleuten überträgt (BGH, BauR 82, 399 ff.; OLG Hamm, NJW-RR 96, 1362 f.;… Werner-Pastor, Der Bauprozeß, 9. Auflage, Rn. 1853).Wäre es bereits vor Abschluß der Bauarbeiten zur Überschwemmung auf den Feldern des Klägers gekommen, so wäre die Beklagte zu 1 von ihrer Ersatzpflicht befreit gewesen, da sie zuverlässige Firmen mit der Planung und Durchführung des Bauvorhabens beauftragt hatte (so im vom BGH entschiedenen Fall BGH, BauR 82, 399 f.).
- LG Düsseldorf, 22.02.2000 - 6 O 161/99
Schadensersatz einer Fluggesellschaft gegen einen Flughafenbetreiber wegen …
- BGH, 29.03.1988 - VI ZR 311/87
Eintrittspflicht des Kfz-Haftpflichtversicherers beim Einsatz eines Kranwagens
- LG Düsseldorf, 30.11.2005 - 2b O 74/99
Flughafen Brand
- OLG Köln, 19.09.1996 - 18 U 14/96
Handelsvertreter; Ausgleichsanspruch ; Feststellungsklage; Rechtsverhältnis; …
- LG Düsseldorf, 30.11.2005 - 2b O 95/99
Flughafen, Brand
- OLG Karlsruhe, 16.12.1992 - 7 U 52/92
Verkehrssicherungspflicht bei Betrieb einer Sporthalle - Schmerzensgeld
- OLG Karlsruhe, 23.03.1984 - 17 U 208/83
E-f
- LG Aachen, 02.10.1991 - 4 O 168/00
Klage auf Ersatz des Schadens aus einem Verkehrsunfall infolge einer …
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Rechtsprechung
| BGH, 18.02.1982 - I ZR 20/80 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Eintritt eines Umsatzrückgangs in einem von einem Handelsvertreter betreuten Bezirk infolge einer Pflichtvernachlässigung - Rechtmäßigkeit einer Kündigung aus wichtigem Grund - Pflicht zur ständigen Einstellung von Untervertretern oder Gehilfen - Abschluss eines neuen ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)
- Tierfutter 2 -, wichtiger Grund, Umsatzrückgang, Anrechenbarkeit der Altersversorgung auf den AA, bAV, Zuwendung einer Versorgungszusage an einen Gesellschafter einer Handelsvertretergesellschaft, Zusage an einen Gesellschafter, HV-KG, Personengesellschaft, ...
- rechtsportal.de (Leitsatz)
HGB § 89b Abs. 1 S. 1 Nr. 3
Anrechnung von Versorgungszusagen auf den Ausgleichsanspruch
Papierfundstellen
- NJW 1982, 1814
- MDR 1982, 724
- VersR 1982, 593
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (7)
- BGH, 27.02.1981 - I ZR 39/79
Pflichten des Handelsvertreters
Auszug aus BGH, 18.02.1982 - I ZR 20/80
Maßgeblich ist, ob die Klägerin durch die unzureichende Bezirksbetreuung ihre Pflichten gegenüber der Beklagten zu 1) verletzt hat und ob es deshalb der Beklagten zu 1) nicht zuzumuten war, das Handelsvertreterverhältnis mit der Klägerin bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist fortzuführen (BGH vom 27.2.1981 - I ZR 39/79 = VersR 1981, 832, 833).Es hat ferner bei seiner Entscheidung ersichtlich als ausgleichsmindernd auch in Rechnung gestellt, daß die Klägerin sich schuldhaft vertragswidrig verhalten hat (vgl. BGH v. 27.2.1981 - I ZR 39/79 = VersR 1981, 832, 834).
Sie verkennt, daß der Höchstbetrag nach § 89 b Ab HGB nicht Bemessungsgrundlage für den Ausgleichsanspruch ist und deshalb auch nicht den Provisionsverlusten i.S. des Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 HGB gleichgesetzt werden kann, sondern ausschließlich zur Begrenzung des nach dem Abs. 1 zu ermittelnden Ausgleichsbetrags dient, wenn dieser höher sein sollte (BGH v. 27.2.1981 - I ZR 39/79 = VersR 1981, 832, 833 f).
- BGH, 23.05.1966 - VII ZR 268/64
Altersversorgung und Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters
Auszug aus BGH, 18.02.1982 - I ZR 20/80
In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist anerkannt, daß Leistungen des Unternehmers zum Zweck der Altersversorgung des Handelsvertreters ganz oder teilweise auf den Ausgleichsanspruch angerechnet werden können (BGH v. 23.5.1966 - VII ZR 268/64 = BGHZ 45, 268 = NJW 1966, 1962;v. 19.11.1970 - VII ZR 47/69 = BGHZ 55, 45, 58 f = NJW 1971, 462, 464 f).Es kann daher unbillig erscheinen, den Unternehmer doppelt zu belasten und andererseits dem Vertreter neben der Rentenzahlung noch den vollen Ausgleich zu gewähren (BGH v. 23.5.1966 aaO).
- BGH, 04.06.1975 - I ZR 130/73
Geltendmachung eines Ausgleichsanspruchs eines Bezirksstellenleiters von Toto- …
Auszug aus BGH, 18.02.1982 - I ZR 20/80
Die tatrichterlichen Billigkeitserwägungen nach § 89 b Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 HGB sind in der Revisionsinstanz nur beschränkt nachprüfbar (BGH v. 4.6.1975 - I ZR 130/73 = LM Nr. 48 Bl. 3 zu § 89 b HGB).Zutreffend ist das Berufungsgericht davon ausgegangen, was die Klägerin zuletzt verdient hat (vgl. BGH v. 4.6.1975 - I ZR 130/73 = LM Nr. 48 zu § 89 b HGB).
- BGH, 19.11.1970 - VII ZR 47/69
Berücksichtigung einer langen Vertragsdauer bei Bemessung des Ausgleichsanspruchs
Auszug aus BGH, 18.02.1982 - I ZR 20/80
In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist anerkannt, daß Leistungen des Unternehmers zum Zweck der Altersversorgung des Handelsvertreters ganz oder teilweise auf den Ausgleichsanspruch angerechnet werden können (BGH v. 23.5.1966 - VII ZR 268/64 = BGHZ 45, 268 = NJW 1966, 1962;v. 19.11.1970 - VII ZR 47/69 = BGHZ 55, 45, 58 f = NJW 1971, 462, 464 f). - BGH, 12.10.1979 - I ZR 166/78
Verjährung der Ansprüche des Handelsvertreters
Auszug aus BGH, 18.02.1982 - I ZR 20/80
Damit steht die Verjährungsfristklausel im Widerspruch zu dem Grundsatz des §§ 88 HGB, nach dem die Ansprüche des Handelsvertreters keiner kürzeren Verjährungsfrist unterliegen sollen als die Ansprüche des Unternehmers, und ist daher unwirksam, so daß die gesetzliche Regelung des § 88 HGB eingreift (BGH v. 12.10.1979 - I ZR 166/78 = BGHZ 75, 218 = NJW 1980, 286). - BGH, 27.10.1960 - II ZR 1/59
Bemessung der Zeitspanne für den Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters
Auszug aus BGH, 18.02.1982 - I ZR 20/80
Es erscheint auch rechtsirrtumsfrei, daß das Berufungsgericht unter Berücksichtigung des anhaltenden Umsatzrückgangs bei seiner Prognose über die zukünftige Entwicklung der Geschäfte der Klägerin (vgl. BGH v. 27.10.1960 - II ZR 1/59 - LM Nr. 13 a zu § 89 b HGB = VersR 1960, 1078) zu einem Ergebnis gelangt ist, das insgesamt die Provisionen aus 1975 nicht übersteigt. - BGH, 04.07.1960 - II ZR 236/58
Ausgleichsanspruch eines Handelsvertreters bei Kündigung ohne besonderen Grund - …
Auszug aus BGH, 18.02.1982 - I ZR 20/80
Das Berufungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, daß ein Umsatzrückgang, der auf einer Pflichtvernachlässigung des Handelsvertreters beruht, einen wichtigen Kündigungsgrund darstellen kann (vgl. BGH v. 4.7.1960 - II ZR 236/58 = VersR 1960, 707, 709).
- BGH, 28.02.2007 - VIII ZR 30/06
Ausgleichsanspruch des Vertragshändlers nach Kündigung durch den Unternehmer und …
Auch die Billigkeitsprüfung nach § 89b Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 HGB obliegt, wie ausgeführt, dem Tatrichter und ist deshalb in der Revisionsinstanz nur beschränkt nachprüfbar (BGHZ 73, 99, 103; BGH, Urteil vom 18. Februar 1982 - I ZR 20/80, WM 1982, 632 unter A I 2 c). - BGH, 13.07.2004 - KZR 10/03
"CITROEN"; Zeitlich maßgebliches Recht für die EG-kartellrechtliche Wirksamkeit …
Anderes kann für einen Umsatzrückgang gelten, der auf einer Pflichtvernachlässigung des Handelsvertreters beruht (BGH, Urt. v. 18.2.1982 - I ZR 20/80, WM 1982, 632 unter A I 1;… Küstner/Thume aaO Rdn. 1991;… Martinek/Semler/Habermeier, Handbuch des Vertriebsrechts, 2. Aufl., § 14 Rdn. 16;… Stumpf/Jaletzke/Schultze, Der Vertragshändlervertrag, 3. Aufl., Rdn. 650 für Vertragshändlerverträge). - BGH, 20.11.2002 - VIII ZR 146/01
Zur Anrechenbarkeit einer vom Unternehmer finanzierten Altersversorgung auf den …
d) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die Frage, ob die mit Mitteln des Unternehmens aufgebrachte Altersversorgung bei der Bemessung des Ausgleichs aus Billigkeitsgründen zu berücksichtigen ist, nicht allgemein, sondern nur unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls zu beantworten; dies ist wegen der "funktionellen Verwandtschaft" zwischen Ausgleichsanspruch und Altersversorgung bejaht worden, als die Altersversorgung dem Handelsvertreter gewährt wurde, der wegen Erreichung der Altersgrenze aus seiner Tätigkeit ausschied (BGHZ 45, 268, 271 f; 55, 45, 58 f; vgl. BGH, Urteil vom 18. Februar 1982 - I ZR 20/80, WM 1982, 632 = NJW 1982, 1814 unter A I 2 c).
- OLG Düsseldorf, 26.05.2017 - 16 U 61/16
Abgrenzung von haupt- und nebenberuflicher Tätigkeit eines Handelsvertreters
In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, dass eine vom Versicherungsunternehmen finanzierte Altersversorgung auf den Ausgleichsanspruch angerechnet werden kann, wenn und soweit die ungekürzte Zuerkennung des Ausgleichsanspruchs unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls unbillig wäre; dies ist wegen der "funktionellen Verwandtschaft zwischen Ausgleichsanspruch und Altersversorgung" dann bejaht worden, wenn die Altersversorgung dem Handelsvertreter gewährt wird, der wegen Erreichung der Altersgrenze aus seiner Tätigkeit ausscheidet (BGH, Urteil vom 18. Februar 1982 - I ZR 20/80, WM 1982, 632 = NJW 1982, 1814 unter A I 2 c; BGH, Urteil vom 20. November 2002 - VIII ZR 211/01 -, juris Rn 24; BGH, Urteil vom 14.06.2006 - VIII ZR 261/04 - OLG München, Urteil vom 05.08.2009 - 7 U 2055/09 - juris;… Thume in Küstner/Thume, Handbuch des gesamten Vertriebsrechts, 5. Auflage Bd. 1, Kap.IX C Rdnr.60;… Löwisch in Ebenroth/Boujong/Joost/Strohn, HGB 3. Aufl., § 89b HGB Rn 135).Eine unbillige Doppelbelastung des Unternehmers durch die Pflicht zur Leistung sowohl der vollständigen Ausgleichszahlung als auch der von ihm allein aufgebrachten Altersversorgung sollt dadurch vermeiden werden (BGH, Urteil vom 18.02.1982 - I ZR 20/80 - NJW 1982, 1814, beck-online; s. auch BGH, Urteil vom 08. Mai 2014 - VII ZR 282/12 -, juris; OLG München, Urteil vom 05.08.2009 - 7 U 2055/09 - juris;… Löwisch in Ebenroth/Boujong/Joost/Strohn, HGB 3. Aufl., § 89b HGB Rn 135;… Baumbach/Hopt/Hopt, 37. Aufl. 2016, HGB § 89b Rn. 39).
- BGH, 20.11.2002 - VIII ZR 211/01
Zur Anrechenbarkeit einer vom Unternehmer finanzierten Altersversorgung auf den …
In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist, wie das Berufungsgericht zutreffend ausführt, anerkannt, daß eine vom Versicherungsunternehmen finanzierte Altersversorgung auf den Ausgleichsanspruch angerechnet werden kann, wenn und soweit die ungekürzte Zuerkennung des Ausgleichsanspruchs unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls unbillig wäre; dies ist wegen der "funktionellen Verwandtschaft zwischen Ausgleichsanspruch und Altersversorgung" dann bejaht worden, wenn die Altersversorgung dem Handelsvertreter gewährt wird, der wegen Erreichung der Altersgrenze aus seiner Tätigkeit ausscheidet (BGHZ 45, 268, 278 f; 55, 45, 58 f; BGH, Urteil vom 18. Februar 1982 - I ZR 20/80, WM 1982, 632 = NJW 1982, 1814 unter A I 2 c). - OLG München, 05.08.2009 - 7 U 2055/09
Versicherungsvertreter: Anrechnung des Barwerts der unternehmensfinanzierten …
Nämlich zum Einen auf die "funktionelle Verwandtschaft" zwischen Ausgleichsanspruch und Altersversorgung, die insbesondere dann bejaht worden ist, wenn - wie vorliegend die Altersversorgung dem Versicherungsvertreter gewährt wird, der wegen Erreichung der Altersgrenze aus seiner Tätigkeit ausscheidet (BGH NJW 1966, 2188; NJW 1982, 1814). - OLG Köln, 17.08.2001 - 19 U 206/00
Berücksichtigung des Rentenbarwerts bei der Ermittlung des Ausgleichsanspruchs …
Grundsätzlich ist in der Rechtsprechung des BGH, aber auch in der Literatur anerkannt, dass Leistungen des Unternehmers zum Zwecke der Altersversorgung des Vertreters bei der gemäß § 89 b Abs. 1 Nr. 3 HGB vorzunehmenden Abwägung von Bedeutung sein können, wenn und soweit die ungekürzte Zuerkennung des Ausgleichsanspruchs unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles unbillig wäre (BGH NJW 1966, 1962; NJW 1971, 462; NJW 1982, 1814; VersR 1984, 184; NJW 1994, 1350; OLG Köln OLGR 1997, 31; OLG Düsseldorf OLGR 1995, 185;… Küstner/von Manteufel/Evers, Handbuch des gesamten Außendienstrechts, Band 2, 6. Auflage, Rn. 1007, 1008 m. w. N.). - BGH, 17.11.1983 - I ZR 139/81
Anrechnung von Versorgungsleistungen auf den Ausgleichsanspruch
Das beruht auf der Erwägung, daß Ausgleich und Rente ihre Grundlage in demselben Vertragsverhältnis haben, daß die Altersversorgung dazu dient, den praktischen Zweck einer Ausgleichszahlung zu übernehmen und daß deshalb das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung im Rahmen ein und desselben Vertragsverhältnisses zu Lasten des Unternehmers unangemessen gestört wäre, wenn er neben der Versorgungszusage auch noch den Ausgleichsanspruch in voller Höhe erfüllen müßte (BGHZ 45, 268, 272, 273; BGHZ 55, 45, 58, 59; BGH LM HGB § 89 b Nr. 62 = NJW 1982, 1814). - FG Münster, 07.12.2000 - 14 K 3127/99
Vertreterversorgungswerk; Berufsunfähigkeitsrente als Einkünfte; …
Es könne daher unbillig erscheinen, den Unternehmer doppelt zu belasten und andererseits dem Vertreter noch den vollen Ausgleich zu gewähren (vgl. Bundesgerichtshof -BGH-, Urteil vom 23.05.1966 VII ZR 268/64, NJW 1966, 1962, Urteil vom 18.02.1982 I ZR 20/80, DB 1982, 1269, Urteil vom 17.11.1983 I ZR 139/81, BB 1984, 168). - OLG Köln, 04.11.2011 - 19 U 79/10
Kündigung des Handelsvertretervertrages aus wichtigem Grund; Höhe des …
Eine Vernachlässigung der Vertragspflicht des Handelsvertreters zur Kundenbetreuung kann eine außerordentliche Kündigung aber nur rechtfertigen, wenn sie auf Grund des Umfangs und des zeitlichen Ausmaßes der Untätigkeit des Handelsvertreters zu einem erheblichen Umsatzrückgang des Unternehmers geführt hat, so dass diesem auf Grund der Schwere der Vertragsverfehlung eine Fortsetzung des Handelsvertreterverhältnisses über mehrere weitere Monate nicht zuzumuten ist (vgl. BGH vom 18.02.1982 - I ZR 20/80 - Rn. 15, zitiert nach juris; OLG München NJW-RR 2003, 401, 403;… Hopt a.a.O. § 89 a Rn. 17). - OLG München, 10.11.2010 - 7 U 3385/10
Handelsvertreterausgleich: Anrechnung der Altersversorgung auf den …
- OLG Köln, 19.09.1996 - 18 U 14/96
Handelsvertreter; Ausgleichsanspruch ; Feststellungsklage; Rechtsverhältnis; …
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Rechtsprechung
| BSG, 04.06.1981 - 8/8a RU 64/80 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)
Unfallversicherung - Umweg über Wohnung eines Mitschülers
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Unfallversicherung auf dem Schulweg - Regelmäßiger Heimweg des Mitschülers - Zustimmung der Eltern
Papierfundstellen
- NJW 1982, 791
- MDR 1981, 1051
- VersR 1982, 593
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (3)
- BSG, 13.03.1956 - 2 RU 124/54
Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung - …
Auszug aus BSG, 04.06.1981 - 8a RU 64/80
Diese ursächliche Verknüpfung des Weges mit der versicherten Tätigkeit ist regelmäßig dann gegeben, wenn der Weg vom häuslichen Bereich (Lebensmittelpunkt) aus angetreten wird oder zu diesem zurückführt (BSGE 2, 239 [241] = NJW 1957, 37; BSGE 8, 53 [56]). - BSG, 15.12.1959 - 2 RU 143/57
Auszug aus BSG, 04.06.1981 - 8a RU 64/80
Danach sind Schüler während des Besuches und auf dem Weg zu und von solchen Schulen unfallversichert, wobei Weg nicht eine Strecke, sondern eine Betätigung (Fortbewegung auf ein bestimmtes Ziel hin: vgl. BSGE 11, 156) bedeutet. - BSG, 28.05.1957 - 2 RU 78/55
Auszug aus BSG, 04.06.1981 - 8a RU 64/80
Der Weg muß allerdings mit der Tätigkeit zusammenhängen; er muß mit ihr in einem rechtlich wesentlichen Zusammenhang stehen (BSGE 1, 171; 2, 78; 5, 165 = NJW 1957, 1293).
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