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| OLG Hamburg, 25.10.1983 - 12 U 93/82 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- familienrecht-deutschland.de
VHB 1974 §§ 2, 3, 6, 11; VVG §§ 69, 71
Allgemeine Wirkungen der Ehe; Versicherungsort bei Auszug des Versicherungsnehmers; Trennung von Ehepartnern; Änderung der Prämienzahlung. - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 15.04.1982 - 71 O 4/82
- OLG Hamburg, 25.10.1983 - 12 U 93/82
Papierfundstellen
- FamRZ 1984, 698 (Ls.)
- VersR 1984, 431
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (3)
- OLG Hamm, 19.03.1980 - 20 U 300/79
Auszug aus OLG Hamburg, 25.10.1983 - 12 U 93/82
Die vorliegende Sache gibt dem Berufungsgericht keine Veranlassung, sich mit dem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 19. März 1980 (VersR 1980, 665; 1981, 722) auseinanderzusetzen, nach dem bei einer Trennung von Eheleuten und dem Auszug des Ehemannes (alleiniger Versicherungsnehmer) aus der ehelichen Wohnung wegen der Möglichkeit seiner Rückkehr in die bisherige Wohnung während des Scheidungsverfahrens der Versicherungsschutz für den bisherigen Hausrat fortbesteht, und die neue Wohnung des Versicherungsnehmers wie eine unversicherte Zweitwohnung zu behandeln ist (mit zustimmender Anm. Rohles, VersR 1980, 937; ablehnend mit eingehender Begründung Martin, Sachversicherungsrecht [1982] S. 550; Boldt, VersR 1980, 666). - LG Hamburg, 15.04.1982 - 71 O 4/82
Auszug aus OLG Hamburg, 25.10.1983 - 12 U 93/82
Die Berufung der Klägerin gegen das angefochtene Urteil des Landgerichts Hamburg vom 15.04.1982 (71 O 4/82) wird kostenfällig zurückgewiesen. - LG München I, 02.07.1979 - 25 O 1798/79
Auszug aus OLG Hamburg, 25.10.1983 - 12 U 93/82
Die vorliegende Sache gibt dem Berufungsgericht keine Veranlassung, sich mit dem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 19. März 1980 (VersR 1980, 665; 1981, 722) auseinanderzusetzen, nach dem bei einer Trennung von Eheleuten und dem Auszug des Ehemannes (alleiniger Versicherungsnehmer) aus der ehelichen Wohnung wegen der Möglichkeit seiner Rückkehr in die bisherige Wohnung während des Scheidungsverfahrens der Versicherungsschutz für den bisherigen Hausrat fortbesteht, und die neue Wohnung des Versicherungsnehmers wie eine unversicherte Zweitwohnung zu behandeln ist (mit zustimmender Anm. Rohles, VersR 1980, 937; ablehnend mit eingehender Begründung Martin, Sachversicherungsrecht [1982] S. 550; Boldt, VersR 1980, 666).
- OLG Saarbrücken, 31.01.2018 - 5 U 25/17
Haushalt-Glasversicherung: Versicherungsschutz für Gebäudeverglasung nach …
Von einem "Wohnungswechsel" spricht man nach weit überwiegender Meinung in Rechtsprechung und Literatur, wenn der Versicherungsnehmer seinen Lebensmittelpunkt in die neue Wohnung verlagert (vgl. OLG Frankfurt, VersR 2001, 236; OLG Köln, VersR 2000, 450; OLG Hamburg VersR 1984, 431;… Martin, Sachversicherungsrecht 3. Aufl., G IV 60 f.; vgl. auch OLG Hamm, VersR 1998, 1277). - BGH, 12.07.1989 - IVb ZR 79/88
Zustimmungsbedürftigkeit der Belastung eines Grundstücks mit einem dinglichen …
Den Standpunkt des Berufungsgerichts teilen: Erman/Heckelmann a.a.O. Rdn. 19; Jauernig/Schlechtriem BGB 4. Aufl. Anm. 2 c bb (jeweils zu § 1365 BGB); Finger JZ 1975, 461, 466 ff; OLG Frankfurt FamRZ 1984, 698, 699 = OLGZ 84, 269; KG NJW 1976, 717; OLG Hamburg MDR 1961, 690. - OLG Celle, 29.01.1987 - 12 UF 122/86 Der Senat vermag insbesondere der von dem Beklagten unter Berufung auf die Entscheidungen des Kammergerichts vom 3. November 1975 (NJW 1976, 717) und des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 3. April 1984 (FamRZ 1984, 698, 699) vorgebrachten Argumentation nicht zu folgen, wonach die Berücksichtigung von Rentenberechtigungen im Rahmen des verbliebenen Vermögens ganz allgemein daraus folgt, daß diese Renten "oft die wesentliche wirtschaftliche Grundlage der Familie« darstellen.
- OLG Hamm, 27.08.1997 - 20 U 41/97
Begriff des Wohnungswechsels in der Hausratversicherung
Die überwiegende Meinung in Rechtsprechung und Literatur stellt allein darauf ab, ob der Versicherungsnehmer seinen Lebensmittelpunkt in die neue Wohnung verlagert, gleichgültig, ob er seine bisherige Wohnung aufgibt oder als Zweitwohnung behält (vgl. z. B. OLG Hamburg VersR 84, 431; OLG Köln VersR 90, 1394; OLG Frankfurt r+s 95, 229;… Martin, SVR, 3. Aufl., G IV 60 f., 68 f.; Schütz VersR 85, 913). - OLG Hamm, 06.05.1987 - 20 U 37/87
Wohnungswechsel; Versichertes Risiko; Verlegung; Lebensmittelpunkt; …
Nach OLG Hamburg (VersR 84, 431), Prölss (Das Recht der Einbruchdiebstahlversicherung S. 153) und Boldt (VersR 80, 666) ist "Wohnungwechsel« die Wahl einer neuen unter Aufgabe der bisherigen Wohnung.
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