Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 14.02.1990 - 20 U 265/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,6271
OLG Hamm, 14.02.1990 - 20 U 265/89 (https://dejure.org/1990,6271)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14.02.1990 - 20 U 265/89 (https://dejure.org/1990,6271)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14. Februar 1990 - 20 U 265/89 (https://dejure.org/1990,6271)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1990,6271) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    AKB § 12; ZPO § 448

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Behauptungen eines Versicherungsnehmers ; Beweiserbringung; Vernehmung als Partei; Anhörung; Überzeugungsmoment; Tatrichter; Glaubwürdigkeit der Parteien

Papierfundstellen

  • VersR 1990, 330
  • VersR 1991, 330
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 20.12.1967 - VIII ZR 186/65

    Voraussetzungen für die gerichtliche Anordnung der Parteivernehmung

    Auszug aus OLG Hamm, 14.02.1990 - 20 U 265/89
    Die Parteivernehmung kommt - gegebenenfalls nach Anhörung gem. § 141 ZPO - nur dann in Betracht, wenn sich der Tatrichter einen Überzeugungswert davon verspricht (BGH WM 68, 406 ).
  • BGH, 24.04.1991 - IV ZR 172/90

    Umfang der Beweiserleichterung bei behaupteter Entwendung des versicherten …

    In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, daß entgegen der Ansicht der Revision auch in der Diebstahlversicherung für Kraftfahrzeuge kein Anlaß besteht, von dem Grundsatz abzuweichen, daß die beweispflichtige Partei nur dann nach § 448 ZPO förmlich vernommen werden darf, wenn für die Richtigkeit ihrer Darstellung eine gewisse Wahrscheinlichkeit spricht, sei es auch ohne Beweisaufnahme nur aufgrund der Lebenserfahrung (Senat, VersR 1980, 229 (unter 3);… Hoegen, Neuere höchstrichterliche Rechtsprechung zum VersicherungsvertragsR, 5. Aufl., S. 142; vgl. auch OLG Hamm, VersR 1991, 330; Wussow, WI 1991, 41).

    In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, daß entgegen der Ansicht der Revision auch in der Diebstahlversicherung für Kraftfahrzeuge kein Anlaß besteht, von dem Grundsatz abzuweichen, daß die beweispflichtige Partei nur dann nach § 448 ZPO förmlich vernommen werden darf, wenn für die Richtigkeit ihrer Darstellung eine gewisse Wahrscheinlichkeit spricht, sei es auch ohne Beweisaufnahme nur aufgrund der Lebenserfahrung (Senat, VersR 1980, 229 (unter 3);… Hoegen, Neuere höchstrichterliche Rechtsprechung zum VersicherungsvertragsR, 5. Aufl., S. 142; vgl. auch OLG Hamm, VersR 1991, 330; Wussow, WI 1991, 41).

  • OLG Bamberg, 30.03.1998 - 4 U 165/96

    Schadensersatz aus Amtspflichtverletzung aus Notartätigkeit

    Ein ganz wesentlicher Grund, der im Rahmen dieser Ermessensentscheidung zu berücksichtigen war, war für den Senat die Tatsache, daß die für eine Parteieinvernahme nach § 448 ZPO erforderliche gewisse Wahrscheinlichkeit der Darstellung (vgl. BGH JZ 76, 214) nach den obigen Ausführungen für die klägerische Version der Sachdarstellung, nicht aber für die des Beklagten, gegeben war, wobei, überwiegend auf das bisherige Beweisergebnis durch Zeugeneinvernahme abgestellt wurde (…vgl. Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 55. Aufl., Rdnr. 4 zu § 448 ZPO), wobei auch eine gewisse Art. der Prognose bezüglich der Glaubwürdigkeit der Parteien und ihrer (zu erwartenden) Aussage zu treffen war (OLG Hamm, VersR 91, 330).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OLG Hamm
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht