Rechtsprechung
| OLG Hamm, 14.02.1990 - 20 U 265/89 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
AKB § 12; ZPO § 448
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Behauptungen eines Versicherungsnehmers ; Beweiserbringung; Vernehmung als Partei; Anhörung; Überzeugungsmoment; Tatrichter; Glaubwürdigkeit der Parteien
Papierfundstellen
- VersR 1990, 330
- VersR 1991, 330
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BGH, 20.12.1967 - VIII ZR 186/65
Voraussetzungen für die gerichtliche Anordnung der Parteivernehmung
Auszug aus OLG Hamm, 14.02.1990 - 20 U 265/89
Die Parteivernehmung kommt - gegebenenfalls nach Anhörung gem. § 141 ZPO - nur dann in Betracht, wenn sich der Tatrichter einen Überzeugungswert davon verspricht (BGH WM 68, 406 ).
- BGH, 24.04.1991 - IV ZR 172/90
Umfang der Beweiserleichterung bei behaupteter Entwendung des versicherten …
In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, daß entgegen der Ansicht der Revision auch in der Diebstahlversicherung für Kraftfahrzeuge kein Anlaß besteht, von dem Grundsatz abzuweichen, daß die beweispflichtige Partei nur dann nach § 448 ZPO förmlich vernommen werden darf, wenn für die Richtigkeit ihrer Darstellung eine gewisse Wahrscheinlichkeit spricht, sei es auch ohne Beweisaufnahme nur aufgrund der Lebenserfahrung (Senat, VersR 1980, 229 (unter 3);… Hoegen, Neuere höchstrichterliche Rechtsprechung zum VersicherungsvertragsR, 5. Aufl., S. 142; vgl. auch OLG Hamm, VersR 1991, 330; Wussow, WI 1991, 41).In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, daß entgegen der Ansicht der Revision auch in der Diebstahlversicherung für Kraftfahrzeuge kein Anlaß besteht, von dem Grundsatz abzuweichen, daß die beweispflichtige Partei nur dann nach § 448 ZPO förmlich vernommen werden darf, wenn für die Richtigkeit ihrer Darstellung eine gewisse Wahrscheinlichkeit spricht, sei es auch ohne Beweisaufnahme nur aufgrund der Lebenserfahrung (Senat, VersR 1980, 229 (unter 3);… Hoegen, Neuere höchstrichterliche Rechtsprechung zum VersicherungsvertragsR, 5. Aufl., S. 142; vgl. auch OLG Hamm, VersR 1991, 330; Wussow, WI 1991, 41).
- OLG Bamberg, 30.03.1998 - 4 U 165/96
Schadensersatz aus Amtspflichtverletzung aus Notartätigkeit
Ein ganz wesentlicher Grund, der im Rahmen dieser Ermessensentscheidung zu berücksichtigen war, war für den Senat die Tatsache, daß die für eine Parteieinvernahme nach § 448 ZPO erforderliche gewisse Wahrscheinlichkeit der Darstellung (vgl. BGH JZ 76, 214) nach den obigen Ausführungen für die klägerische Version der Sachdarstellung, nicht aber für die des Beklagten, gegeben war, wobei, überwiegend auf das bisherige Beweisergebnis durch Zeugeneinvernahme abgestellt wurde (…vgl. Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 55. Aufl., Rdnr. 4 zu § 448 ZPO), wobei auch eine gewisse Art. der Prognose bezüglich der Glaubwürdigkeit der Parteien und ihrer (zu erwartenden) Aussage zu treffen war (OLG Hamm, VersR 91, 330).
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