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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 17.09.1991 - 5 U 40/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,6259
OLG Bamberg, 17.09.1991 - 5 U 40/90 (https://dejure.org/1991,6259)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 17.09.1991 - 5 U 40/90 (https://dejure.org/1991,6259)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 17. September 1991 - 5 U 40/90 (https://dejure.org/1991,6259)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Voraussetzungen eines fahrlässigen Handelns; Folgen des Betretens einer Fahrbahn ohne sorgfältige Beachtung des Verkehrs; Vermeidbarkeit eines Verkehrsunfalls; Anforderungen an eine erhöhte Betriebsgefahr eines Lkw

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 254 § 823; StVG § 7 § 9
    Haftungsverteilung bei Kollision eines LKW mit einem Fußgänger

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1992, 1531
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 14.06.1966 - VI ZR 279/64

    Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einem zwischen parkenden …

    Auszug aus OLG Bamberg, 17.09.1991 - 5 U 40/90
    Der Fußgänger muß sich vor Betreten der Fahrbahn vergewissern, daß kein Fahrzeug naht und bei Annäherung eines Fahrzeuges warten (BGH VersR 1966, 877;… KG DAR 1986, 323 und OLG Hamm a.a.O.).
  • BGH, 16.06.1964 - VI ZR 98/63
    Auszug aus OLG Bamberg, 17.09.1991 - 5 U 40/90
    Bei einem derart groben Eigenverschulden hat ein Fußgänger für einen Unfallschaden aber grundsätzlich allein einzustehen, wenn demgegenüber lediglich die nicht erhöhte Betriebsgefahr eines Kraftfahrzeugs gegenübersteht (vgl. BGH VersR 1964, 1069 sowie KG und OLG Hamm a.a.O.).
  • KG, 29.05.1986 - 12 U 5278/85

    Haftungsverteilung bei grobem Verschulden eines Fußgängers

    Auszug aus OLG Bamberg, 17.09.1991 - 5 U 40/90
    Der Fußgänger muß sich vor Betreten der Fahrbahn vergewissern, daß kein Fahrzeug naht und bei Annäherung eines Fahrzeuges warten (BGH VersR 1966, 877; KG DAR 1986, 323 und OLG Hamm a.a.O.).
  • OLG Hamm, 31.01.1990 - 32 U 133/89

    Keine Haftung des Kraftfahrers bei grobem Eigenverschulden des Fußgängers

    Auszug aus OLG Bamberg, 17.09.1991 - 5 U 40/90
    Dieser hat auf der Fahrbahn Vorrang und ein Fußgänger darf die Fahrbahn nur mit besonderer Vorsicht überqueren (vgl. OLG Hamm r + s 1991, 191 m.w.N.).
  • OLG Köln, 19.03.2012 - 16 U 169/11

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Pkw mit einem die Fahrbahn bei Rotlicht …

    Denn auch eine erhöhte "einfache" Betriebsgefahr eines LKW würde hinter einem derart schweren Verkehrsverstoß eines Fußgängers, wie dem Rotlichtverstoß der Antragstellerin, zurücktreten (vgl. auch OLG Bamberg, Urt. V. 17.09.1991, 5 U 40/90).
  • OLG Brandenburg, 21.09.2006 - 12 W 31/06

    Schadensersatz wegen Verkehrsunfall: Kollision zwischen einem PKW und einem …

    Ein Fußgänger darf eine Fahrbahn erst dann betreten, wenn er sich vergewissert hat, dass kein Fahrzeug naht (BGH VersR 64, 168; OLG Bamberg VersR 92, 1531).
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