Rechtsprechung
| BGH, 27.10.1993 - VIII ZR 46/93 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Handelsvertreter - Versicherungsmakler - Vertragsübertragung - Anderer Makler
- zimmermann-notar-rostock.de
Ausgleichsanspruch des Versicherungsvertreters
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
HGB § 89b Abs. 1, 5
Ausgleichsanspruch des Versicherungsvertreters bei Übertragung der Verwaltung von Versicherungsverträgen auf einen Versicherungsmakler - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)
- Württembergische 1 -, - Versicherungskontor Richard Henschen -, Bestandswegnahme, Maklereinbruch, Vermittlerwechsel, Dispositionsfreiheit des U, Tatbestand der Vertragsbeendigung, Bestandsübertragung, Bezirksverkleinerung, Pflicht des U zur Rücksichtnahme, pVV, ...
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Handelsrecht; Ausgleichsanspruch bei Übertragung eines Versicherungsbestandes
Besprechungen u.ä.
- IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
"Versicherungsbestand des Vertreters" - Bestandswegnahme durch Versicherer - Ihre Rechte als Vermittler
Papierfundstellen
- BGHZ 124, 10
- NJW 1994, 193
- ZIP 1994, 31
- MDR 1994, 458
- VersR 1994, 92
- WM 1994, 206
- BB 1994, 99
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (3)
- BGH, 09.11.1967 - VII ZR 40/65
Pflicht des Unternehmers zur Rücksichtnahme auf die Belange des …
Auszug aus BGH, 27.10.1993 - VIII ZR 46/93
Von der Rechtslage hinsichtlich des Ausgleichsanspruchs unberührt bleiben mögliche Schadensersatzansprüche der Klägerin aus positiver Vertragsverletzung des Versicherungsvertretervertrages wegen schuldhafter Verletzung der Pflicht der Beklagten zur Rücksichtnahme auf schutzwürdige Interessen der Klägerin (vgl. hierzu BGHZ 26, 161, 164; 49, 39, 44; Küstner/v. Manteuffel, VersVerm 1989, 171 f; Müller-Stein, VersR 1990, 564 m.w.Nachw.), die sich insbesondere auch aus der Bindung des Versicherungsvertreters an die von dem Versicherungsunternehmen vorgegebenen Konditionen eines zu vermittelnden Versicherungsvertrages ergibt. - BGH, 12.12.1957 - II ZR 52/56
Rechtsstellung des Unternehmers gegenüber dem Handelsvertreter im Hinblick auf …
Auszug aus BGH, 27.10.1993 - VIII ZR 46/93
Von der Rechtslage hinsichtlich des Ausgleichsanspruchs unberührt bleiben mögliche Schadensersatzansprüche der Klägerin aus positiver Vertragsverletzung des Versicherungsvertretervertrages wegen schuldhafter Verletzung der Pflicht der Beklagten zur Rücksichtnahme auf schutzwürdige Interessen der Klägerin (vgl. hierzu BGHZ 26, 161, 164; 49, 39, 44; Küstner/v. Manteuffel, VersVerm 1989, 171 f; Müller-Stein, VersR 1990, 564 m.w.Nachw.), die sich insbesondere auch aus der Bindung des Versicherungsvertreters an die von dem Versicherungsunternehmen vorgegebenen Konditionen eines zu vermittelnden Versicherungsvertrages ergibt. - BGH, 28.01.1965 - VII ZR 120/63
Rechtsfolgen der jahrelangen widerspruchslosen Hinnahme von …
Auszug aus BGH, 27.10.1993 - VIII ZR 46/93
a) Ob eine "Teilbeendigung" des Handelsvertretervertrages zu einem Ausgleichsanspruch nach § 89 b HGB führen kann, hat der Bundesgerichtshof bei einem Sachverhalt, der die Verkleinerung des einem Warenvertreter zugewiesenen Bezirks zum Gegenstand hatte, offengelassen (BGH, Urteil vom 28. Januar 1965 = VII ZR 120/63 = LM HGB § 89 b Nr. 24 unter 2. = BB 1965, 434).
- BGH, 04.12.2013 - XII ZB 534/12
Zugewinnausgleich: Berücksichtigungsfähigkeit eines Goodwills einer durch einen …
Ein eigenes Recht an dem seiner Agentur zugehörigen Versicherungsbestand und den darauf beruhenden Verdienstmöglichkeiten und Erwerbschancen erwirbt der Versicherungsvertreter dagegen nicht (vgl. auch BGHZ 124, 10, 13 f. = NJW 1994, 193). - BGH, 13.01.2005 - III ZR 238/04
Wirksamkeit einer Provisionsvereinbarung zwischen einem Versicherungsmakler und …
- BGH, 01.10.2008 - VIII ZR 13/05
Ausgleichanspruch eines Vertragshändlers bei Änderung des Vertriebssystems
c) Vor diesem Hintergrund bedarf keiner Entscheidung, ob, wie die Revision meint, die Einschränkung des Kundenkreises auf autorisierte Händler und die Entziehung der Endkunden und unautorisierten Wiederverkäufer - ihre Zulässigkeit unterstellt - eine ihrerseits entsprechend § 89b HGB ausgleichspflichtige Teilbeendigung des Distributorvertrags von 1992 dargestellt hätte (…vgl. dazu Löwisch, aaO, Rdnr. 41 m.w.N.; offen gelassen in BGHZ 124, 10, 12 f.; 142, 358, 369 f.).
- BFH, 29.03.2006 - X R 55/04
Tarifbegünstigung gemäß § 34 EStG für Handelsvertreterausgleichszahlung nach § …
Das FG hat zutreffend erkannt, dass § 89b HGB nach seinem eindeutigen Wortlaut für die Entstehung des Ausgleichsanspruchs des Handelsvertreters die Beendigung seiner Vertragsbeziehungen zu dem Unternehmen voraussetzt (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 27. Oktober 1993 VIII ZR 46/93, BGHZ 124, 10).a) Der BGH hat dies in den Urteilen vom 28. Januar 1965 VII ZR 120/63 (Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1965, 1136) und in BGHZ 124, 10 ausdrücklich offen gelassen.
- OLG Hamm, 27.02.2020 - 18 U 59/19
Auskunftsanspruch aus einem Versicherungsvertretervertrag
Selbst wenn - entgegen dem Bundesgerichtshof (Urt. vom 27.10.1993, Az. VIII ZR 46/93) - in der Bestandsübertragung eine Teilkündigung des Vertretervertrags zu sehen sein sollte, wäre sie durch diese Klausel ermöglicht worden. - FG Rheinland-Pfalz, 19.01.2004 - 5 K 2882/02
Ausgleichsanspruch - Steuerbegünstigung auch bei Teilbestandsabgabe
Ob eine "Teilbeendigung" des Handelsvertretervertrages zu einem Ausgleichsanspruch nach § 89 b HGB führen kann, hat der Bundesgerichtshof bislang ausdrücklich offengelassen (vgl. BGH-Urteile vom 28. Januar 1965 VII ZR 120/63, Betriebs-Berater -BB- 1965, 434 und vom 27. Oktober 1993 VIII ZR 46/93, BGHZ 124, 10 ).Denn insoweit ist hierbei auch der in Literatur und Rechtsprechung unbestrittene Fakt zu berücksichtigen, dass der Versicherungsvertreter grundsätzlich kein Recht an dem Erhalt des von ihm verwalteten Versicherungsbestandes hat (vgl. BGH-Urteil vom 27. Oktober 1993 VIII ZR 46/93, aaO.;… Bruck/Möller, VVG 8. Aufl., vor §§ 43 - 48 Anm. 241 a.E.; insoweit ebenso Küstner/v. Manteuffel, VersVerm 1989, 170).
- OLG Nürnberg, 21.02.2001 - 12 U 4297/00
Handelsvertreterbezirk - Sitzverlegung des Kunden - Ausgleichsanspruch - …
Im Falle der Übertragung der Verwaltung von Versicherungsverträgen aus dem Bestand des Versicherungsvertreters auf einen Versicherungsmakler hat der Bundesgerichtshof eine Teilbeendigung verneint (NJW 1994, 193). - OLG Nürnberg, 21.03.2001 - 12 U 4297/00
Handelsvertreter; Verlegung des Kundensitzes; Provisionseinbuße; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Celle, 02.09.1994 - 13 W 54/94
Streitwert bei Abmahnung des Anwenders einer "Raubkopie"
Das Interesse der Verfügungsklägerin bemißt sich deshalb nach dem Wert eines Programmstückes (vgl. auch Zahrnt , BB 1994, 99 zu dem Urteil des LG Hannover vom 11. Mai 1994 in dieser Sache), nicht nach einer unbekannten Vielzahl und allgemeinen Vertriebsinteressen der.
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Rechtsprechung
| OLG München, 10.03.1993 - 7 U 5795/92 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- tis-gdv.de
Grobe Fahrlässigkeit,
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen; Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aus Frachtschäden
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG München I, 15.06.1992 - 11 HKO 1281/92
- OLG München, 10.03.1993 - 7 U 5795/92
Papierfundstellen
- NJW-RR 1993, 1315
- VersR 1994, 92
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BGH, 17.12.1986 - IVa ZR 166/85
Voraussetzungen eines Risikoausschlusses für gesetz-, vorschrifts- oder sonst …
Auszug aus OLG München, 10.03.1993 - 7 U 5795/92
Im übrigen hat auch der Bundesgerichtshof (VersR 87, 174, 175) Abweichungen von § 152 VVG durch allgemeine Versicherungsbedingungen zum Nachteil der Versicherungsnehmer anerkannt, wenn er einen Haftungsausschluß schon dann für zulässig erklärt hat, wenn ein bewußter Pflichtenverstoß vorgelegen hat, also auch, wenn bezüglich des Eintritts der Tatsache, für die dem Dritten gehaftet wird, kein Vorsatz vorgelegen hat. - BGH, 01.06.1983 - IVa ZR 152/81
Ansprüche aus einer Bauwesenversicherung - Wasserschaden an einer Baustelle - …
Auszug aus OLG München, 10.03.1993 - 7 U 5795/92
Im übrigen hält der Bundesgerichtshof (VersR 83, 821, 822) auch in dem vergleichbaren Fall des § 61 VVG einen über den Gesetzeswortlaut hinausgehenden Ausschluß für zulässig.
- OLG Saarbrücken, 13.07.2005 - 5 U 689/04
Wirksamkeit des Risikoausschlusses in der Frachtführerhaftpflichtversicherung für …
Auch für Gütertransporte wird durchaus vertreten, dass ein Risikoausschluss auch für Fälle grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalls vereinbart werden kann (…Thume/de la Motte, Transportversicherungsrecht 2004, VVG § 152, Rdnr. 250;… vgl. auch OLG Köln, RuS 1995, S. 410; OLG München, OLGR 1993, S. 126 ff;… OLG München, ZfS 1991, S. 101 ff;… OLG Karlsruhe, VersR 1995, S. 1306 ff, m.w.N.;… vgl. auch LG Hamburg, VersR 1994, S. 599 ff ). - OLG Karlsruhe, 29.06.1995 - 12 U 186/94
Raub eines Lkw mit wertvoller Ladung in Italien L
Auch von einem zur Unwirksamkeit der Regelungen führenden Verstoß gegen die Generalklausel des § 9 AGBG kann daher nicht ausgegangen werden (vgl. im Ergebnis auch OLG München VersR 94, 92 ; OLG Köln VersR 94, 977 ).
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