Rechtsprechung
| BGH, 09.07.1996 - VI ZR 299/95 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- verkehrslexikon.de
Zum Rechtsfahrgebot und zum Fahren auf "halbe Sicht"
- Wolters Kluwer
Rechtsfahrgebot - Nutzung der Gegenfahrbahn - Möglichkeit des Überholtwerdens - Gefährdung des Gegenverkehrs
- rabüro.de
Rechtsfahrgebot lässt Inanspruchnahme der Gegenfahrbahn nicht zu, wenn Gefährdung des Gegenverkehrs möglich ist
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StVO (1970) § 2
Tragweite des Rechtsfahrgebots - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1996, 3003
- MDR 1996, 1238
- NZV 1996, 444
- VersR 1996, 1249
Wird zitiert von ... (25) Zitiert selbst (7)
- BGH, 27.08.1970 - 4 StR 208/70
Schneiden von Kurven - Gefährdung des Verkehrs - Sorgfaltspflicht im …
Auszug aus BGH, 09.07.1996 - VI ZR 299/95
Die linke Fahrbahnhälfte darf nur befahren werden, wenn dies außergewöhnliche Umstände wie etwa eine starke Vereisung oder eine ungewöhnlich schlechte und gefährliche Beschaffenheit der Fahrbahn oder besondere technische Eigenarten des Fahrzeugs erzwingen oder wenn eine Gefahr die Inanspruchnahme der Gegenfahrbahn unausweichlich werden läßt (vgl. BGHSt 23, 313, 314 f.).Der mit dem Rechtsfahrgebot bezweckte Schutz läßt es nicht zu, das Gebot, innerhalb der eigenen Fahrbahnhälfte zu verbleiben, so weit aufzulockern, daß seine Beachtung dem unsicheren Ermessen oder der Einsicht des einzelnen Verkehrsteilnehmers überantwortet wird, vielmehr erfordert der Straßenverkehr einfache und klare Regeln (vgl. BGHSt 23, 313, 315).
- OLG Schleswig, 10.07.1991 - 9 U 70/87
Haftungsverteilung bei Kollision zweier entgegenkommender Fahrzeuge bei enger …
Auszug aus BGH, 09.07.1996 - VI ZR 299/95
Sie läßt außer Betracht, daß stets mit Verkehrsteilnehmern zu rechnen ist, die - sei es aus Bedenkenlosigkeit oder sei es deshalb, weil sie die Straßenbreite falsch einschätzen - auf ihrer Fahrbahnseite auch in Engpässen schneller als auf "halbe Sicht" fahren, soweit überhaupt nur ein Passieren zweier sich begegnender Kraftfahrzeuge möglich ist (vgl. auch OLG Schleswig NZV 1991, 431). - BGH, 20.02.1990 - VI ZR 124/89
Verletzung des Rechtsfahrgebots durch einen Motorradfahrer, der sich der …
Auszug aus BGH, 09.07.1996 - VI ZR 299/95
Dabei hat der Kraftfahrer einen gewissen Beurteilungsfreiraum, solange er sich so weit rechts hält, wie es im konkreten Fall im Straßenverkehr "vernünftig" ist (vgl. Senatsurteil v. 20. Februar 1990 - VI ZR 124/89 - VersR 1990, 537 m.w.N.).
- BGH, 13.12.1994 - VI ZR 283/93
Haftung des Öl- oder Bezinanlieferers für Schäden durch Auslaufen von …
Auszug aus BGH, 09.07.1996 - VI ZR 299/95
Eine solche Abwägung ist nach ständiger Rechtsprechung primär Sache des Tatrichters; dem Revisionsgericht ist eine Überprüfung nur dahingehend möglich, ob der Tatrichter alle in Betracht kommenden Umstände vollständig und richtig berücksichtigt und nicht gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstoßen hat (vgl. Senatsurteil vom 13. Dezember 1994 - VI ZR 283/93 - VersR 1995, 427, 428 m.w.N.). - BGH, 28.09.1976 - VI ZR 219/74
Verschulden von Unfallbeteiligten,wenn ein Autofahrer in eine bereits bestehende …
Auszug aus BGH, 09.07.1996 - VI ZR 299/95
Dieses Gebot schützt den Überholenden und den Gegenverkehr (vgl. Senatsurteil vom 28. September 1976 - VI ZR 219/74 - VersR 1977, 36, 37). - BGH, 10.05.1966 - VI ZR 249/64
Haftungsverteilung bei Kollision eines in einer engen Kurve auf die Gegenfahrbahn …
Auszug aus BGH, 09.07.1996 - VI ZR 299/95
9 Weiter hat die Rechtsprechung betont, daß dem Fahrer ein Beurteilungsfreiraum grundsätzlich nur innerhalb der rechten Fahrbahnhälfte verbleibt (vgl. Senatsurteil v. 10. Mai 1966 - VI ZR 249/64 - VersR 1966, 776, 777). - BayObLG, 17.10.1989 - 1 ObOWi 328/89
Straßenbreite; Begegnungsverkehr; Rechtsfahrgebot; Mitte; Auf halbe Sicht
Auszug aus BGH, 09.07.1996 - VI ZR 299/95
Die Auffassung, daß in den Fällen, in denen die Fahrbahnbreite einen zügigen Begegnungsverkehr zweier Kraftwagen nicht zuläßt, gegen ein Fahren in der Fahrbahnmitte keine Bedenken bestehen, weil in solchen Fällen nur ein Fahren auf "halbe Sicht" die Gefahren des Begegnungsverkehrs auszuschließen vermöge (vgl. BayObLG NZV 1990, 122), hält der Senat für mit dem Rechtsfahrgebot nicht vereinbar.
- OLG Saarbrücken, 29.03.2018 - 4 U 56/17
Verkehrsunfallhaftung: Vorfahrtsbereich bei trichterförmiger T-Einmündung einer …
Dabei hat der Kraftfahrer einen gewissen Beurteilungsfreiraum, solange er sich so weit rechts hält, wie es im konkreten Fall im Straßenverkehr vernünftig ist (BGH NZV 1996, 444). - OLG Hamm, 12.07.2013 - 9 U 17/13
Haftung des Halters und des Fahrers eines Mähdreschers
Dieser Beurteilungsspielraum bezieht sich jedoch grundsätzlich nur auf die rechte Fahrbahnhälfte, die linke Fahrbahnhälfte darf nur befahren werden, wenn dies außergewöhnliche Umstände - z.B. die besondere technische Eigenart des Fahrzeugs - erzwingen (BGH, NZV 1996, 444ff;… Heß, a.a.O., § 2 StVO Rdn. 33).Eine Inanspruchnahme der Gegenfahrbahn ist allerdings unzulässig, soweit eine Gefährdung des Gegenverkehrs möglich ist (BGH, NZV 1996, 444;… Heß, a.a.O., § 2 StVO Rdn. 32).
- OLG Hamm, 18.11.2003 - 27 U 87/03
Zum Rechtsfahrgebot und "Schneideverbot" im einspurigen Kreisverkehr; …
Dabei hat der Kraftfahrer - innerhalb der Fahrbahn - einen gewissen Beurteilungsspielraum, solange er sich soweit rechts hält, wie es im konkreten Fall im Straßenverkehr "vernünftig" ist (BGH NZV 1996, 444; VersR 1990, 573; OLG Hamm DAR 2000, 265).Der Bundesgerichtshof hat sich zum Rechtsfahrgebot innerhalb einer Fahrbahn abschließend geäußert (vgl. BGH NZV 1996, 444).
- OLG Düsseldorf, 12.02.2007 - 1 U 182/06
Keine Zurechnung der Betriebsgefahr eines Kfz bei erheblichem Eigenverschulden …
Dieser Grundsatz gilt zwar nicht auf schmalen Straßen im unübersichtlichen Kurvenbereich (vgl. BGH NZV 1996, 444); hier ist äußerst rechts zu fahren, soweit hierdurch keine Fußgänger auf der rechten Seite gefährdet werden. - OLG München, 11.04.2014 - 10 U 4173/13
Haftungsverteilung bei einer Kollision im Begegnungsverkehr auf einer schmalen …
b) Ohne Zweifel sind bei einer Fallgestaltung wie der vorliegenden aber die einander entgegenkommenden Verkehrsteilnehmer gemäß § 3 Abs. 1 Satz 5 StVO zum Fahren auf "halbe Sicht" verpflichtet (vgl. BGH NJW 1996, 3003, 3004; OLG Schleswig NZV 1991, 431, 432). - LG Traunstein, 27.03.2026 - 6 O 2593/25
Schadensersatz, Mithaftung, Betriebsgefahr, Vorfahrtsverstoß, Reparaturkosten, …
Darüber hinaus gebietet es das Rechtsfahrgebot nicht, stets äußerst rechts zu fahren, sondern entsprechend der Verkehrssituation angemessen rechts zu fahren (BGH NZV 1996, 444; NJW 1990, 1850; NJW 1979, 1363; OLG Düsseldorf NZV 1997, 321; OLG Hamm NZV 2000, 372).Der Kraftfahrer hat einen gewissen Spielraum, solange er sich so weit rechts hält, wie es im konkreten Fall "vernünftig" ist (BGH NZV 1996, 444; OLG Hamm NZV 2000, 372).
Eine Inanspruchnahme der Gegenfahrbahn ist aber unzulässig, soweit, und sei es auch nur bei behutsamer Fahrweise, nach Lage der Dinge ein Überholtwerden oder eine Gefährdung von Gegenverkehr möglich ist (BGH NZV 1996, 444).
- OLG Köln, 11.10.2002 - 3 U 26/02
Schneller als 40 km/h = Verstoß gegen das Sichtfahrgebot bei Nacht; …
Bei Dunkelheit kann es insbesondere geboten erscheinen, zum rechten Fahrbahnrand einen größeren Sicherheitsabstand einzuhalten, weil dort mit Fußgängerverkehr gerechnet werden muss (…vgl. Jagusch a. a. O. Rnr. 33, 35; BGH VersR 96, 1249 f.; BGH NZV 90, 229; BGH VRS 27, 335 ff.; OLG Karlsruhe VRS 47, 18; OLG Düsseldorf VRS 48, 133 f.). - OLG Saarbrücken, 13.12.2024 - 3 U 23/24
Haftungsverteilung bei Kollision eines nach rechts in eine bevorrechtigte Straße …
Welche Anforderungen das Rechtsfahrgebot im konkreten Fall stellt, ist daher unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere der Örtlichkeit, der Fahrbahnbreite und -beschaffenheit, der Fahrzeugart, eines vorhandenen Gegenverkehrs, der erlaubten und der gefahrenen Geschwindigkeit sowie der jeweiligen Sichtverhältnisse zu bestimmen (vgl. BGHZ 74, 25; BGH, Urteil vom 9. Juli 1996 - VI ZR 299/95, Rn. 7, juris; Saarländisches Oberlandesgericht…, Urteil vom 29. März 2018 - 4 U 56/17, Rn. 54, juris, …und vom 18. Juni 2020 - 4 U 4/19, Rn. 72, juris). - OLG Saarbrücken, 18.06.2020 - 4 U 4/19
1. Bei einer langsamen Bergauffahrt ist beim Überholen eines Fahrradfahrers ein …
Dabei hat der Kraftfahrer einen gewissen Beurteilungsfreiraum, solange er sich so weit rechts hält, wie es im konkreten Fall im Straßenverkehr vernünftig ist (BGH, Urteil vom 09.07.1995 - VI ZR 299/95, NVZ 1996, 444; Senat, Urteil vom 29.03.2018 - 4 U 56/17, juris). - BGH, 15.07.2025 - 4 StR 236/25
Verbotenes Kraftfahrzeugrennen mit Todesfolge (bedingter Gefährdungsvorsatz: …
Die von der Strafkammer bemühte Verletzung des Rechtsfahrgebots (§ 2 Abs. 2 StVO; vgl. zum Fahren "äußerst rechts" auf schmaler unübersichtlicher Straße BGH, Urteil vom 9. Juli 1996 - VI ZR 299/95;… König in Hentschel/König, Straßenverkehrsrecht, 48. Aufl., § 2 StVO Rn. 35 mwN) wird daher hier - angesichts des gleichgelagerten Fahrverhaltens anderer Verkehrsteilnehmer - allein noch keine renntypische Gefahr begründen können. - LG Ellwangen/Jagst, 20.03.2024 - 1 S 70/23
Alleinhaftung im Zusammenhang von Überholung einer Kolonne bei unklarer …
- OLG Schleswig, 29.11.2018 - 7 U 22/18
Quotierung bei beiderseitigem Verstoß gegen das Gebot des Fahrens auf "halbe …
- LG Göttingen, 26.08.2002 - 9 S 33/02
Betriebsgefahr; Haftung; Haftungsverteilung; Rechtsfahrgebot; Schadensersatz; …
- OLG München, 21.07.2026 - 10 U 1060/26
Mündliche Verhandlung, Existenzielle Bedeutung, Betriebsgefahr, …
- LG Offenburg, 26.06.2020 - 3 O 404/19
Geltung von Rechtsfahrgebot und Fahren auf halbe Sicht
- OLG München, 03.07.2015 - 10 U 642/15
Kollision beim Ausfahren aus einer Waschbox
- OLG Celle, 02.09.2009 - 14 U 17/09
Haftungsverteilung bei Kollision eines Pkw mit einem Mähdrescher
- AG Lübben, 11.10.2016 - 20 C 49/16
Verkehrsunfall mit Gegenverkehr
- OLG Düsseldorf, 22.09.2003 - 1 U 230/02
Abwägung der Betriebsgefahr bei Begegnungszusammenstoß infolge einer …
- OLG München, 31.01.2022 - 24 U 7414/21
Berufung, Haftungsquote, Fahrzeug, Rechtsfahrgebot, Gutachten, Seitenabstand, …
- OLG Koblenz, 20.11.2000 - 12 U 1461/99
Zum Rechtsfahrgebot und zur Mithaftung beim Kurvenschneiden sowie zum Überfahren …
- LG Kempten, 18.01.2023 - 12 O 2388/21
Haftungsverteilung bei Überholunfall
- LG Bonn, 28.02.2020 - 1 O 21/19
Verursachung eines Verkehrsunfalls wegen eines Verstoßes des Fahrers gegen die …
- OLG Dresden, 21.05.2019 - 1 U 51/19
Verkehrsunfall - Verstoß gegen Rechtsfahrgebot auf schmaler Straße bei …
- OLG Jena, 24.04.2018 - 5 U 103/17
Halter- und Fahrerhaftung bei Begegnungsunfall
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Rechtsprechung
| BayObLG, 20.10.1995 - 2 ObOWi 672/95 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- verkehrslexikon.de (Leitsatz)
Das Durchfahren einer Baustellenampel ohne Gefährdung des Gegenverkehrs rechtfertig allein kein Fahrverbot
- rechtsportal.de (Leitsatz)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Ampel; Baustelle; Rotlicht; Rotlichtverstoß; Gegenverkehr
Papierfundstellen
- NStZ-RR 1996, 117
- VersR 1996, 1249
Wird zitiert von ... (5)
- BayObLG, 13.12.2021 - 201 ObOWi 1543/21
Entkräftung des Regelfalls bei Rotlichtverstoß
Daher sind jeweils im tatrichterlichen Urteil - wie auch sonst - Feststellungen zu treffen, die die Beurteilung ermöglichen, ob das Gewicht des Rotlichtverstoßes durch die von dem Verordnungsgeber gesehenen gewöhnlichen Tatumstände bestimmt wird, er also dem Typus des Regelfalles entspricht, was etwa dann nicht der Fall wäre, wenn aufgrund konkreter Gegebenheiten eine auch nur abstrakte Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen werden kann (…BayObLG a.a.O. unter Hinweis auf BayObLG, Beschluss vom 20.10.1995 - 2 ObOWi 672/95 = DAR 1996, 31). - VGH Bayern, 30.08.2011 - 11 CS 11.1548
Fahrtenbuchauflage
Denn sowohl das Oberlandesgericht Köln (Beschluss vom 26.8.1993 NZV 1994, 41) als auch das Oberlandesgericht Hamm (Beschluss vom 24.5.1994 VRS Bd. 88 [1995], 73) und das Bayerische Oberste Landesgericht (Beschluss vom 20.10.1995 DAR 1996, 31/32) haben in Fällen, in denen Kraftfahrer die bereits (deutlich) länger als eine Sekunde andauernde Rotphase einer Baustellenampel missachtet haben, ohne dass hierdurch Dritte konkret gefährdet wurden, jeweils die Verhängung des Regelbußgeldes von 250,-- DM nach der Nummer 34.2 BKatV damaliger Fassung als angemessen bezeichnet; lediglich von dem nach der gleichen Bestimmung grundsätzlich auszusprechenden Fahrverbot sei in solchen Fällen abzusehen. - OLG Köln, 16.07.1996 - Ss 347/96 Dies kann der Fall sein z.B. bei Mißachtung des Rotlichts einer Baustellenampel (vgl. BayObLG DAR 1996, 31; OLG Düsseldorf VRS 88, 218; OLG Hamm VRS 88, 73; SenE NZV 1994, 41), bei Verkehrsregelung auf einer nur einspurig befahrbaren Brücke (OLG Oldenburg NZV 1995, 119 = VRS 88, 309), bei "Frühstartern" (OLG Oldenburg VRS 85, 362 und 85, 450), bei Weiterfahrt nach Anhalten infolge Verwechslung der für den Fahrer geltenden Lichtzeichen (OLG Düsseldorf DAR 1993, 271; NZV 1994, 161 = VRS 86, 471; DAR 1996, 107; OLG Hamm DAR 1995, 501 = VRS 90, 455 und NZV 1996, 117 sowie NZV 1996, 206; OLG Karlsruhe NZV 1996, 206; KG VRS 87, 72) oder in ähnlichen Situationen (vgl. OLG Düsseldorf NZV 1995, 328 = VRS 89, 226; VRS 90, 149; DAR 1996, 32 = NZV 1996, 39 = VRS 90, 457).
- BayObLG, 16.10.1996 - 1 ObOWi 611/96 Dies wäre beispielsweise dann nicht der Fall, wenn aufgrund konkreter Gegebenheiten eine auch nur abstrakte Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen werden könnte (wie in dem der Entscheidung BayObLG DAR 1996, 31 zugrunde liegenden Fall).
- OLG Köln, 18.07.1996 - Ss 179/96 Dies kann der Fall sein z. B. bei Mißachtung des Rotlichts einer Baustellenampel (vgl. BayObLG DAR 1996, 31; OLG Düsseldorf VRS 88, 218, OLG Hamm VRS 88, 73; SenE NZV 1994, 41), bei Verkehrsregelung auf einer nur einspurig befahrbaren Brücke (OLG Oldenburg NZV 1995, 119 = VRS 88, 309), bei "Frühstartern" (OLG Oldenburg VRS 85, 362 und 85, 450), bei Weiterfahrt nach Anhalten infolge Verwechslung der für den Fahrer geltenden Lichtzeichen (OLG Düsseldorf DAR 1993, 271; NZV 1994, 161 = VRS 86, 471; DAR 1996, 107; OLG Hamm DAR 1995, 501 = VRS 90, 455; NZV 1996, 117 und 1996, 206; OLG Karlsruhe NZV 1996, 206; KG VRS 87, 52) oder in ähnlichen Situationen (vgl. OLG Düsseldorf NZV 1995, 328 = VRS 89, 226; VRS 90, 149; DAR 1996, 32 = NZV 1996, 39 = VRS 90, 457).
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