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Weitere Entscheidung unten: OLG Oldenburg, 12.03.1997

Rechtsprechung
   BGH, 21.01.1998 - IV ZR 10/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,257
BGH, 21.01.1998 - IV ZR 10/97 (https://dejure.org/1998,257)
BGH, Entscheidung vom 21.01.1998 - IV ZR 10/97 (https://dejure.org/1998,257)
BGH, Entscheidung vom 21. Januar 1998 - IV ZR 10/97 (https://dejure.org/1998,257)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AKB § 7 I Abs. 2

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 600
  • NZV 1998, 201
  • VersR 1998, 447
 
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Wird zitiert von ... (86)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 21.04.1993 - IV ZR 33/92

    Versicherungsschutz bei vorsätzlicher Schädigung durch volljährige …

    Auszug aus BGH, 21.01.1998 - IV ZR 10/97
    Danach kann sich der Versicherer auf Leistungsfreiheit nur berufen, wenn die vorsätzliche, aber - wie hier - folgenlos gebliebene Obliegenheitsverletzung generell geeignet war, seine berechtigten Interessen zu gefährden, und den Versicherungsnehmer ein erhebliches Verschulden traf (vgl. Senatsurteil vom 21. April 1993 - IV ZR 33/92 - VersR 1993, 830 unter II 3 m.w.N. = NJW-RR 1993, 1049; BGHZ 84, 84, 87).
  • BGH, 02.06.1993 - IV ZR 72/92

    Ehegatte als solcher kein Wissenserklärungsvertreter

    Auszug aus BGH, 21.01.1998 - IV ZR 10/97
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats wird aus der objektiven Verletzung einer nach dem Versicherungsfall zu erfüllenden Obliegenheit der Vorsatz, vom Versicherungsnehmer widerlegbar, vermutet (Senatsurteil vom 2. Juni 1993 - IV ZR 72/92 - VersR 1993, 960 unter I 2 m.w.N. = NJW 1993, 2112).
  • BGH, 07.12.1983 - IVa ZR 231/81

    Rechtsfolgen einer vorsätzlichen Obliegenheitsverletzung; Berufung des …

    Auszug aus BGH, 21.01.1998 - IV ZR 10/97
    Das Verschulden ist nicht erheblich, wenn es sich um ein Fehlverhalten handelt, das auch einem ordentlichen Versicherungsnehmer unterlaufen kann und für das deshalb ein einsichtiger Versicherer Verständnis aufzubringen vermag (vgl. BGH, Urteil vom 7. Dezember 1983 - IVa ZR 231/81 - VersR 1984, 228, 229 m.w.N.).
  • BGH, 21.04.1982 - IVa ZR 267/80

    Relevanzrechtsprechung - Frage der Leistungsfreiheit des Versicherers

    Auszug aus BGH, 21.01.1998 - IV ZR 10/97
    Danach kann sich der Versicherer auf Leistungsfreiheit nur berufen, wenn die vorsätzliche, aber - wie hier - folgenlos gebliebene Obliegenheitsverletzung generell geeignet war, seine berechtigten Interessen zu gefährden, und den Versicherungsnehmer ein erhebliches Verschulden traf (vgl. Senatsurteil vom 21. April 1993 - IV ZR 33/92 - VersR 1993, 830 unter II 3 m.w.N. = NJW-RR 1993, 1049; BGHZ 84, 84, 87).
  • BGH, 08.05.1967 - II ZR 17/65

    Gewährung von Haftpflichtversicherungsschutz gegen die Folgen eines …

    Auszug aus BGH, 21.01.1998 - IV ZR 10/97
    Das muß in der Belehrung klar und unmißverständlich zum Ausdruck kommen (vgl. BGH, Urteil vom 20. Dezember 1972 - IV ZR 57/71 - VersR 1973, 174 unter VI 2 = NJW 1973, 365; BGHZ 48, 7, 9).
  • BGH, 20.12.1972 - IV ZR 57/71

    Leistungsfreiheit des Fahrzeugversicherers wegen vorsätzlicher Verletzung der …

    Auszug aus BGH, 21.01.1998 - IV ZR 10/97
    Das muß in der Belehrung klar und unmißverständlich zum Ausdruck kommen (vgl. BGH, Urteil vom 20. Dezember 1972 - IV ZR 57/71 - VersR 1973, 174 unter VI 2 = NJW 1973, 365; BGHZ 48, 7, 9).
  • BGH, 04.05.2009 - IV ZR 62/07

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren; Leistungsfreiheit des …

    Nach der dem Berufungsurteil zugrunde liegenden Relevanzrechtsprechung des Senats kann sich der Versicherer bei einer vorsätzlichen folgenlosen Verletzung der Aufklärungsobliegenheit des Versicherungsnehmers nur dann auf Leistungsfreiheit berufen, wenn - was das Berufungsgericht hier bejaht hat - die Obliegenheitsverletzung generell geeignet war, die Interessen des Versicherers ernsthaft zu gefährden und dem Versicherungsnehmer ein erhebliches Verschulden zur Last fiel (Senatsurteile vom 28. Februar 2007 - IV ZR 331/05 - VersR 2007, 785 Tz. 15; vom 21. Januar 1998 - IV ZR 10/97 - VersR 1998, 447 unter 2 b, jeweils m.w.N.).

    Voraussetzung für die Leistungsfreiheit ist weiterhin, dass der Versicherer den Versicherungsnehmer vorher deutlich über den Anspruchsverlust belehrt hat, der ihm bei vorsätzlich falschen Angaben droht (Senatsbeschluss vom 28. Februar 2007 - IV ZR 152/05 - VersR 2007, 683 Tz. 2 m.w.N.; Senatsurteil vom 21. Januar 1998 aaO unter 2 c).

  • BGH, 28.02.2007 - IV ZR 331/05

    Pflicht des Versicherungsnehmers zur Angabe eines Schutzbriefs bei Beantragung …

    b) Selbst wenn das Berufungsgericht erneut zur Annahme einer vorsätzlichen Obliegenheitsverletzung kommen sollte, könnte sich der Unfallversicherer nach der Relevanzrechtsprechung nur dann auf Leistungsfreiheit berufen, wenn die vorsätzliche Verletzung der Aufklärungsobliegenheit generell geeignet war, die berechtigten Interessen des Versicherers ernsthaft zu gefährden und dem Kläger als Versicherungsnehmer ein erhebliches Verschulden zur Last fiel (Senatsurteil vom 21. Januar 1998 - IV ZR 10/97 - VersR 1998, 447 unter 2 b).
  • BGH, 22.06.2011 - IV ZR 174/09

    Versicherungsrecht: Wiederholung der Belehrung über die Rechtsfolgen einer …

    Rn. 17 a) Nach der so genannten Relevanzrechtsprechung des Senats kann sich der Versicherer nur dann gemäß § 6 Abs. 3 Satz 1 VVG a.F. auf Leistungsfreiheit wegen einer vorsätzlichen folgenlosen Obliegenheitsverletzung berufen, wenn diese generell geeignet war, die Interessen des Versicherers ernsthaft zu gefährden, und dem Versicherungsnehmer ein erhebliches Verschulden zur Last fiel (…Senatsbeschlüsse vom 10. November 2010 - IV ZR 122/09, VersR 2011, 369 Rn. 16;… vom 4. Mai 2009 - IV ZR 62/07, VersR 2009, 968 Rn. 9;… Senatsurteile vom 28. Februar 2007 - IV ZR 331/05, VersR 2007, 785 Rn. 15; vom 7. Juli 2004 - IV ZR 265/03, VersR 2004, 1117 unter 3; vom 21. Januar 1998 - IV ZR 10/97, VersR 1998, 447 unter 2 b; vom 7. Dezember 1983 - IVa ZR 231/81, VersR 1984, 228, 229; jeweils m.w.N.).

    Die Leistungsfreiheit setzt weiter voraus, dass der Versicherer den Versicherungsnehmer vorher deutlich über den Anspruchsverlust belehrt hat, der ihm bei vorsätzlich falschen Angaben droht (…Senatsbeschlüsse vom 4. Mai 2009 aaO;… vom 28. Februar 2007 - IV ZR 152/05, VersR 2007, 683 Rn. 2; Senatsurteil vom 21. Januar 1998 aaO unter 2 c; jeweils m.w.N.).

    Nach der Senatsrechtsprechung muss die Belehrung klar und unmissverständlich zum Ausdruck bringen, dass vorsätzlich falsche oder unrichtige Angaben des Versicherungsnehmers auch dann einen Anspruchsverlust nach sich ziehen, wenn der Versicherer keinen Nachteil erleidet (Senatsurteil vom 21. Januar 1998 aaO unter Bezugnahme auf das Senatsurteil vom 20. Dezember 1972 - IV ZR 51/71, VersR 1973, 174 unter VI 2).

    Ein solches ist zu verneinen, wenn es sich bei der Obliegenheitsverletzung um ein Fehlverhalten handelte, das auch einem ordentlichen Versicherungsnehmer leicht unterlaufen kann und für das deshalb ein einsichtiger Versicherer Verständnis aufzubringen vermag (Senatsurteile vom 21. Januar 1998 aaO unter 2 b;… vom 7. Dezember 1983 aaO; vom 12. März 1976 - IV ZR 79/73, VersR 1976, 383 unter III 2; jeweils m.w.N.).

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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 12.03.1997 - 2 U 1/97   

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https://dejure.org/1997,8870
OLG Oldenburg, 12.03.1997 - 2 U 1/97 (https://dejure.org/1997,8870)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 12.03.1997 - 2 U 1/97 (https://dejure.org/1997,8870)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 12. März 1997 - 2 U 1/97 (https://dejure.org/1997,8870)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1 AHB; § 242 StGB; § 123 StGB
    Ungewöhnliche und gefährliche Beschäftigung als Leistungsausschluss in der Privathaftpflichtversicherung bei Hausfriedensbruch und einfachem Diebstahl durch Arbeitnehmer in Kfz-Werkstatt

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ungewöhnliche und gefährliche Beschäftigung als Leistungsausschluss in der Privathaftpflichtversicherung bei Hausfriedensbruch und einfachem Diebstahl durch Arbeitnehmer in Kfz-Werkstatt

Papierfundstellen

  • VersR 1998, 446
  • VersR 1998, 447
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • BGH, 17.01.1996 - IV ZR 86/95

    Risikoausschluß bei ungewöhnlicher und gefährlicher Beschäftigung

    Auszug aus OLG Oldenburg, 12.03.1997 - 2 U 1/97
    Lässt sich die schadens- stiftende Handlung nicht in den Kreis einer allgemeinen Betätigung einordnen, greift die Klausel nicht ein (BGH VersR 1996, 495, m.w.N.).
  • OLG Hamm, 29.04.1981 - 20 W 13/81

    Gefahr des täglichen Lebens; Sachschaden; Ungewöhnliche und gefährliche …

    Auszug aus OLG Oldenburg, 12.03.1997 - 2 U 1/97
    Erfahrungsgemäß verursacht der Einbrecher des Öfteren auch Schäden, die über die mit dem Einbruch notwendig verbundenen Folgen hinausgehen (OLG Hamm VersR 1982, 565, 566).
  • OLG Hamm, 25.08.2004 - 20 U 123/04

    Eintrittspflicht der privaten Haftpflichtversicherung bei Verletzung eines …

    Unabhängig von der Klausel-Formulierung der "Gefahren des täglichen Lebens" ist Deckungsschutz verneint worden in Fällen, in welchen der Täter sich eindeutig und bewusst gegen die Rechtsordnung gestellt und einen geplanten, eindeutigen und schweren Verstoß gegen die Grundregeln des sozialen Zusammenlebens begangen hat (so etwa Senat, VersR 1982, 565 - Einbruchdiebstahl; gleichfalls Einbruchdiebstahl im Fall OLG Schleswig, VersR 1984, 954; ähnlich etwa OLG Oldenburg, VersR 1996 1487 vorsätzliche, planmäßige und sich nicht nur auf einen ganz kurzen Zeitraum erstreckende Straftat; vgl. auch OLG Koblenz, VersR 1996, 444 r+s 1995, 334, und ..OLG Köln, r+s 1994, 373: Deckungsschutz trotz - evtl. - Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte bei einem Fluchtversuch; OLG Oldenburg, VersR 1998, 446 Deckungsschutz trotz - evtl. - Hausfriedensbruchs und Diebstahlsversuchs).
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