Rechtsprechung
| OLG Köln, 25.04.1997 - 19 U 159/96 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Ausgleichsanspruch Kfz-Eigenhändler
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
HGB § 89b
Ausgleichsanspruch Kfz-Eigenhändler - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
HGB § 89b
Ausgleichsanspruch des KFZ-Eigenhändlers - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)
AA des VH, Analogievoraussetzung 1, Eingliederung in die Absatzorganisation, Analogievoraussetzung 2, Verpflichtung zur Überlassung des Kundenstamms, Garantiekarte, Registrierungskarte, Stammkunde, langlebige Wirtschaftsgüter, Prognosezeitraum 5 Jahre, Vergütung für ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Die Interessenwahrnehmungspflicht, das Konkurrenzverbot, die Pflicht zur Kundenbetreuung und die Richtlinienkompetenz eines Herstellers sowie die Verpflichtung eines Eigenhändlers zurÜberlassung des Kundenstamms bei Vertragsende als zu den handelsvertretertypischen ...
Verfahrensgang
- LG Köln, 11.07.1996 - 86 O 91/95
- OLG Köln, 25.04.1997 - 19 U 159/96
Papierfundstellen
- NJW-RR 1998, 1116 (Ls.)
- VersR 1998, 451
- BB 1997, 2451
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (15)
- BGH, 05.06.1996 - VIII ZR 7/95
Berechnung des Ausgleichsanspruchs des Kfz-Vertragshändlers
Auszug aus OLG Köln, 25.04.1997 - 19 U 159/96
Rn. 53 Um eine Vergleichbarkeit mit der Provision eines Handelsvertreters zu erzielen, müssen diejenigen Teile des Händlerrabatts herausgerechnet werden, die der Vertragshändler aufgrund seiner vom Handelsvertreter abweichenden Stellung für Leistungen erhält, die der Handelsvertreter üblicherweise nicht zu erbringen hat (BGH NJW 1996, 2298, 2300 m.w.N. sowie NJW 1996, 2302).Abzuziehen sind daher Vergütungen für die Tragung des Absatzrisikos, des Lagerrisikos, des Risikos der Preisschwankungen, des Kreditrisikos und der Gegenwert für die Tragung der sonstigen Kosten des Absatzes (BGH NJW 1996, 2302 m.w.N.).
Rn. 54 Als händlertypische Schmälerung der Handelsspanne fällt die Gewährung von Preisnachlässen und Skonti hierunter (BGHZ 29, 83, 91 = NJW 1959, 144; BGH NJW 1996, 2302, 2303 m.w.N.).
Rn. 67 Von dem nach Abzug der Verwaltungskosten ermittelten Betrag kann im Rahmen der Billigkeitserwägungen weiter ein Abzug wegen der "Sogwirkung der Marke" vorgenommen werden (BGH NJW 1983, 2877, 2879; BGH NJW-RR 1988, 42, 44; BGH NJW 1996, 2298, 2301; BGH NJW 1996, 2302).
Hierunter versteht man den Umstand, daß ein Markenartikel vermöge seines besonderen Bekanntheitsgrades geringerer Vermittlungsbemühungen eines Handelsvertreters bedarf, als dies bei weniger bekannten Produkten der Fall sein mag (…Küstner/von Manteuffel/Evers, Handbuch des gesamten Außendienstrechts, Bd. II, 6. Aufl., Rn. 986; für den Eigenhändler: BGH NJW 1983, 2877 und BGH NJW 1996, 2302, 2304).
- BGH, 02.07.1987 - I ZR 188/85
Voraussetzungen und Höhe des Ausgleichsanspruchs eines Kfz-Eigenhändlers
Auszug aus OLG Köln, 25.04.1997 - 19 U 159/96
Rn. 40 Außer Betracht zu bleiben hat das Ersatzteilgeschäft und das Werkstattgeschäft der Klägerin, weil diese Tätigkeitsfelder keine für den Vertragshändler typischen Aufgaben im Rahmen der organisatorischen Eingliederung in das Vertriebssystem der Beklagten sind (BGH NJW-RR 1988, 42, 44).Bei der Berechnung der Provisionsverluste ist auf den Umsatz der Klägerin im Neuwagengeschäft im letzten Vertragsjahr abzustellen, und zwar beschränkt auf den Umsatz mit Mehrfachkunden (vgl. BGH NJW 1983, 2877, 2879; BGH NJW-RR 1988, 42, 44).
Die von Westphalen an der Entscheidung des 22. Senats des OLG Köln geübte Kritik (MDR 1996, 130 f.) verkennt, daß auch die von ihm als Beleg angeführte Entscheidung des BGH (NJW-RR 1988, 42 ff.) als Maßstab für die Zukunftsprognose nur den ermittelten Prozentsatz der Mehrfachkunden billigt.
Der Bundesgerichtshof (NJW-RR 1988, 42, 44) hat diese Methode grundsätzlich gebilligt.
Rn. 67 Von dem nach Abzug der Verwaltungskosten ermittelten Betrag kann im Rahmen der Billigkeitserwägungen weiter ein Abzug wegen der "Sogwirkung der Marke" vorgenommen werden (BGH NJW 1983, 2877, 2879; BGH NJW-RR 1988, 42, 44; BGH NJW 1996, 2298, 2301; BGH NJW 1996, 2302).
- BGH, 14.04.1983 - I ZR 20/81
Kfz-Eigenhändler
Auszug aus OLG Köln, 25.04.1997 - 19 U 159/96
Nach ständiger Rechtsprechung ist dem Eigenhändler aber ein Ausgleichsanspruch zuzubilligen, wenn zwischen ihm und dem Lieferanten ein Rechtsverhältnis besteht, das sich nicht in einer bloßen Käufer-Verkäufer-Beziehung erschöpft, sondern den Eigenhändler aufgrund vertraglicher Abmachungen so in die Absatzorganisation des Lieferanten eingliedert, daß seine Rechte und Pflichten denen eines Handelsvertreters ähneln; solche handelsvertretertypischen vertraglichen Bindungen sind regelmäßig die Interessenwahrnehmungspflicht, ein Konkurrenzverbot, die Pflicht zur Kundenbetreuung sowie die Richtlinienkompetenz des Herstellers (ähnlich: OLG München BB 1997, 595 f.); ferner ist erforderlich, daß der Eigenhändler verpflichtet ist, bei Beendigung des Vertragsverhältnisses seinem Lieferanten seinen Kundenstamm zu überlassen, so daß sich der Lieferant die Vorteile des Kundenstammes sofort und ohne weiteres nutzbar machen kann (vgl. BGH NJW 1983, 2877 ff.; BGH MDR 1992, 951; BGH DB 1993, 2526;… Baumbach/Hopt, HGB, 29. Aufl., § 84 Rn. 12 m.w.N.).Bei der Berechnung der Provisionsverluste ist auf den Umsatz der Klägerin im Neuwagengeschäft im letzten Vertragsjahr abzustellen, und zwar beschränkt auf den Umsatz mit Mehrfachkunden (vgl. BGH NJW 1983, 2877, 2879; BGH NJW-RR 1988, 42, 44).
Rn. 67 Von dem nach Abzug der Verwaltungskosten ermittelten Betrag kann im Rahmen der Billigkeitserwägungen weiter ein Abzug wegen der "Sogwirkung der Marke" vorgenommen werden (BGH NJW 1983, 2877, 2879; BGH NJW-RR 1988, 42, 44; BGH NJW 1996, 2298, 2301; BGH NJW 1996, 2302).
Hierunter versteht man den Umstand, daß ein Markenartikel vermöge seines besonderen Bekanntheitsgrades geringerer Vermittlungsbemühungen eines Handelsvertreters bedarf, als dies bei weniger bekannten Produkten der Fall sein mag (…Küstner/von Manteuffel/Evers, Handbuch des gesamten Außendienstrechts, Bd. II, 6. Aufl., Rn. 986; für den Eigenhändler: BGH NJW 1983, 2877 und BGH NJW 1996, 2302, 2304).
- OLG Düsseldorf, 24.04.1996 - 11 U 54/95
Geltung widersprechender AGB; Abwehr eines verlängerten Eigentumsvorbehalts
Auszug aus OLG Köln, 25.04.1997 - 19 U 159/96
Der Senat hält bei der Berechnung des EigenhändlerAusgleichsanspruchs nach § 89 b HGB an seiner bisherigen Rechtsprechung (…Urt. vom 23.2.1996 - 19 U 114/95 - in: MDR 1996, 689 und Urt. vom 14.6.1996 - 19 U 4/96 - in: OLGR 1996, 177 ff.) fest.Rn. 37 Wie der Ausgleichsanspruch des Eigenhändlers zu berechnen ist, hat der Senat in seinen Entscheidungen vom 23.2.1996 - 19 U 114/95 - (in: MDR 1996, 689) und vom 14.6.1996 - 19 U 4/96 - (in: OLGR 1996, 177 ff.) ausführlich dargelegt.
Deshalb ist diese Mehrfachkundenquote für den Zeitraum von 5 Jahren zunächst unverändert anzunehmen; erst im Anschluß daran könnte jeweils gestaffelt eine Abwanderungsquote angenommen werden (so schon Horn, ZIP 1988, 137, 142;… Staub/Brüggemann, a.a.O., § 89 b Rn. 86; Entscheidungen des Senats vom 23.2.1996 - 19 U 114/95 - MDR 1996, 689 und vom 14.6.1996 - 19 U 4/96 - OLGR 1996, 177 ff.).
- OLG Köln, 23.02.1996 - 19 U 114/95
Ausgleichsanspruch des Eigenhändlers
Auszug aus OLG Köln, 25.04.1997 - 19 U 159/96
Der Senat hält bei der Berechnung des EigenhändlerAusgleichsanspruchs nach § 89 b HGB an seiner bisherigen Rechtsprechung (Urt. vom 23.2.1996 - 19 U 114/95 - in: MDR 1996, 689 …und Urt. vom 14.6.1996 - 19 U 4/96 - in: OLGR 1996, 177 ff.) fest.Rn. 37 Wie der Ausgleichsanspruch des Eigenhändlers zu berechnen ist, hat der Senat in seinen Entscheidungen vom 23.2.1996 - 19 U 114/95 - (in: MDR 1996, 689) und vom 14.6.1996 - 19 U 4/96 - (in: OLGR 1996, 177 ff.) ausführlich dargelegt.
Deshalb ist diese Mehrfachkundenquote für den Zeitraum von 5 Jahren zunächst unverändert anzunehmen; erst im Anschluß daran könnte jeweils gestaffelt eine Abwanderungsquote angenommen werden (so schon Horn, ZIP 1988, 137, 142;… Staub/Brüggemann, a.a.O., § 89 b Rn. 86; Entscheidungen des Senats vom 23.2.1996 - 19 U 114/95 - MDR 1996, 689 und vom 14.6.1996 - 19 U 4/96 - OLGR 1996, 177 ff.).
- OLG Köln, 14.06.1996 - 19 U 4/96
Ausgleichsanspruch des Kfz-Eigenhändlers
Auszug aus OLG Köln, 25.04.1997 - 19 U 159/96
Der Senat hält bei der Berechnung des EigenhändlerAusgleichsanspruchs nach § 89 b HGB an seiner bisherigen Rechtsprechung (…Urt. vom 23.2.1996 - 19 U 114/95 - in: MDR 1996, 689 und Urt. vom 14.6.1996 - 19 U 4/96 - in: OLGR 1996, 177 ff.) fest.Rn. 37 Wie der Ausgleichsanspruch des Eigenhändlers zu berechnen ist, hat der Senat in seinen Entscheidungen vom 23.2.1996 - 19 U 114/95 - (in: MDR 1996, 689) und vom 14.6.1996 - 19 U 4/96 - (in: OLGR 1996, 177 ff.) ausführlich dargelegt.
Deshalb ist diese Mehrfachkundenquote für den Zeitraum von 5 Jahren zunächst unverändert anzunehmen; erst im Anschluß daran könnte jeweils gestaffelt eine Abwanderungsquote angenommen werden (so schon Horn, ZIP 1988, 137, 142;… Staub/Brüggemann, a.a.O., § 89 b Rn. 86; Entscheidungen des Senats vom 23.2.1996 - 19 U 114/95 - MDR 1996, 689 und vom 14.6.1996 - 19 U 4/96 - OLGR 1996, 177 ff.).
- BGH, 05.06.1996 - VIII ZR 141/95
Berechnung des Ausgleichsanspruchs des Kfz-Vertragshändlers
Auszug aus OLG Köln, 25.04.1997 - 19 U 159/96
Rn. 53 Um eine Vergleichbarkeit mit der Provision eines Handelsvertreters zu erzielen, müssen diejenigen Teile des Händlerrabatts herausgerechnet werden, die der Vertragshändler aufgrund seiner vom Handelsvertreter abweichenden Stellung für Leistungen erhält, die der Handelsvertreter üblicherweise nicht zu erbringen hat (BGH NJW 1996, 2298, 2300 m.w.N. sowie NJW 1996, 2302).Rn. 67 Von dem nach Abzug der Verwaltungskosten ermittelten Betrag kann im Rahmen der Billigkeitserwägungen weiter ein Abzug wegen der "Sogwirkung der Marke" vorgenommen werden (BGH NJW 1983, 2877, 2879; BGH NJW-RR 1988, 42, 44; BGH NJW 1996, 2298, 2301; BGH NJW 1996, 2302).
- BGH, 06.10.1993 - VIII ZR 172/92
Ausgleichsanspruch des Vertragshändlers bei Überlassung des Kundenstamms
Auszug aus OLG Köln, 25.04.1997 - 19 U 159/96
Nach ständiger Rechtsprechung ist dem Eigenhändler aber ein Ausgleichsanspruch zuzubilligen, wenn zwischen ihm und dem Lieferanten ein Rechtsverhältnis besteht, das sich nicht in einer bloßen Käufer-Verkäufer-Beziehung erschöpft, sondern den Eigenhändler aufgrund vertraglicher Abmachungen so in die Absatzorganisation des Lieferanten eingliedert, daß seine Rechte und Pflichten denen eines Handelsvertreters ähneln; solche handelsvertretertypischen vertraglichen Bindungen sind regelmäßig die Interessenwahrnehmungspflicht, ein Konkurrenzverbot, die Pflicht zur Kundenbetreuung sowie die Richtlinienkompetenz des Herstellers (ähnlich: OLG München BB 1997, 595 f.); ferner ist erforderlich, daß der Eigenhändler verpflichtet ist, bei Beendigung des Vertragsverhältnisses seinem Lieferanten seinen Kundenstamm zu überlassen, so daß sich der Lieferant die Vorteile des Kundenstammes sofort und ohne weiteres nutzbar machen kann (vgl. BGH NJW 1983, 2877 ff.; BGH MDR 1992, 951; BGH DB 1993, 2526;… Baumbach/Hopt, HGB, 29. Aufl., § 84 Rn. 12 m.w.N.).Dabei kommt es nicht darauf an, ob diese Verpflichtung erst bei Vertragsbeendigung oder - wie hier - schon während der Vertragszeit durch laufende Übermittlung der Kundendaten an den Hersteller zu erfüllen ist; entscheidend ist, daß der Hersteller dadurch tatsächlich in die Lage kommt, sich den Kundenstamm auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses weiter nutzbar zu machen (BGH DB 1993, 2526).
- BGH, 11.12.1958 - II ZR 73/57
Ausgleichsanspruch eines Vertragshändlers
Auszug aus OLG Köln, 25.04.1997 - 19 U 159/96
Rn. 54 Als händlertypische Schmälerung der Handelsspanne fällt die Gewährung von Preisnachlässen und Skonti hierunter (BGHZ 29, 83, 91 = NJW 1959, 144; BGH NJW 1996, 2302, 2303 m.w.N.). - BGH, 08.11.1990 - I ZR 269/88
Abzinsung des Ausgleichsanspruchs
Auszug aus OLG Köln, 25.04.1997 - 19 U 159/96
Diese Abzinsung ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs unabhängig davon vorzunehmen, zu welchem Zeitpunkt die Zahlung des Ausgleichs bewirkt wird oder daß sie erst nach langer Prozeßdauer erfolgt; denn der mit der Beendigung des Handelsvertreterverhältnisses entstehende Ausgleichsbetrag kann regelmäßig keine Veränderung dadurch erfahren, daß die tatsächliche Leistung erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt (so BGH MDR 1991, 502 = VersR 1991, 463;… ablehnend: Küstner/von Manteuffel/Evers, a.a.0., Rn. 661). - BGH, 01.12.1993 - VIII ZR 41/93
Voraussetzungen eines Ausgleichsanspruchs des Vertragshändlers; Überlassung des …
- BGH, 07.11.1991 - I ZR 51/90
Ausgleichsanspruch des Vertragshändlers aufgrund Zusatzabrede nach …
- OLG Köln, 26.09.1995 - 22 U 13/95
Ausgleichsanspruch; Pkw-Eigenhändler; Händlervertrag; Unverbindliche …
- OLG München, 08.01.1997 - 7 U 4334/96
Ausgleichsanspruch entsprechend § 89b HGB eines Vertragshändlers
- BGH, 27.10.1960 - II ZR 1/59
Bemessung der Zeitspanne für den Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters
- LG Stuttgart, 31.07.2001 - 5 KfH O 123/99
- Porsche 3 -, AA des VH, Eingliederung in die Absatzorganisation, Übertragung …
6.0 Grundlage für die Bezifferung der dem Händler zugeflossenen Vergütung ist der ihm vom Unternehmer gewährte Händlerrabatt, also die Differenz zwischen den unverbindlichen Preisempfehlungen des Unternehmers und dem Einkaufspreis des Händlers (OLG Köln, VersR 98, 451).8.3 Personalkosten - etwa für Disposition, Lagerverwaltung und Auslieferung - sind ebenso als händlertypisch zu eliminieren (BGH ZIP 96, 1294; OLG Köln, VersR 98, 451).
Bei länger und langlebigen Gütern, also gerade auch bei Fahrzeugen, wird der Prognosezeitraum üblicherweise mit fünf Jahren bemessen (BGH ZIP 96, 1299 ; OLG Köln, VersR 98, 451;… OLG Frankfurt/Main, a.a.O.;… LG Köln, a.a.O.;… Baumbach/Hopt, Kommentar zum HGB, 30. Aufl., § 89 b Rz. 16;… Westphal, Rz. 258).
Deshalb würde es den Händler unzulässig benachteiligen, wenn die Mehrfachkundenquote und die Abwanderungsquote für den gleichen Zeitraum angewendet wird (BGHZ 135, 14; OLG Köln, BB 97, 61; OLG Köln, MDR 96, 689; OLG Köln, VersR 98, 451; LG Köln, Urteil vom 14.01.1999 Evers in VertR LS;… Westphal, Rz. 257).
- OLG Frankfurt, 30.01.2001 - 5 U 173/99
- Volvo 8 -, AA des VH, Basisjahr, Rückführung der Händlervergütung auf den …
Daran ändert auch die Behauptung der Klägerin nichts, diese Kunden hätten in der Zwischenzeit einen Markenwechsel nicht vorgenommen und seien als Werkstatt und Wartungskunden der Klägerin verbunden geblieben (ebenso OLG Köln, VersR 98, 451;… Ulrich in Martinek/Semler, Handbuch des Vertriebsrechts, 1996, 9 16 Rz. 72; wohl auch BGH ZIP 97, 852, 854).a) Die entsprechende Regelvermutung (vgl. BGH NJW 90, 2889, 2890;… Baumbach/Hopt, wie oben, § 89 b Rz. 30 und 47) ist auch hinsichtlich der Eigengeschäfte des Geschäftsführers der Klägerin mit dessen Mietwagenunternehmen nicht entkräftet (so zu verbundenen Mietwagenunternehmen im Ergebnis auch OLG Köln, VersR 98, 451).
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