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Rechtsprechung
   VerfGH Sachsen, 28.08.2009 - 41-I-08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,7337
VerfGH Sachsen, 28.08.2009 - 41-I-08 (https://dejure.org/2009,7337)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 28.08.2009 - 41-I-08 (https://dejure.org/2009,7337)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 28. August 2009 - 41-I-08 (https://dejure.org/2009,7337)
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Volltextveröffentlichung

  • VerfGH Sachsen

    Verletzung des Budgetrechts des Sächsischen Landtages durch die Vorgänge um die Sächsische Landesbank

Kurzfassungen/Presse (4)

  • sachsen.de (Pressemitteilung)

    Vorgänge um die Sächsische Landesbank verletzen Budgetrecht des Sächsischen Landtages

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verletzung der Rechte des Sächsischen Landtages wegen der Übernahme von Garantien im Umfang von 2,75 Mrd. Euro im Zusammenhang mit der Veräußerung der Anteile an der Landesbank Sachsen AG; Zulässigkeit eines Organstreitverfahrens zwischen dem Sächsischen Landtag und der ...

  • sachsen.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung, 25.06.2009)

    Terminsmitteilung

  • sachsen.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung, 08.04.2009)

    Mündliche Verhandlung im Organstreitverfahren um die Veräußerung der Anteile an der Landesbank Sachsen AG

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2010, 1
  • DÖV 2009, 957
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (23)

  • VerfGH Sachsen, 23.04.2008 - 87-I-06

    Organstreit; Verletzung von Mitwirkungs- und Informationsrechten des Landtages

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.08.2009 - 41-I-08
    aa) Im Organstreitverfahren können nur die in einem Verfassungsrechtsverhältnis gründenden Rechtspositionen der beteiligten Organe oder Organteile geltend gemacht werden (SächsVerfGH, Urteil vom 23. April 2008 - Vf. 87-I-06; vgl. BVerfGE 118, 277 [318]).

    aa) Sie kann Rechte des Sächsischen Landtages im eigenen Namen verfolgen (Sächs- VerfGH, Urteil vom 23. April 2008 - Vf. 87-I-06).

    Die Antragstellerin ist befugt, Rechte des Sächsischen Landtages unabhängig davon geltend zu machen, ob dieses Vorgehen von dessen mehrheitlichem Willen getragen wird (SächsVerfGH, Urteil vom 23. April 2008 - Vf. 87-I-06; vgl. BVerfGE 45, 1 [29 f.]).

    Beeinträchtigungen können darüber hinaus auch aus Handlungen resultieren, die Vorwirkungen auf zukünftige Haushalte entfalten (vgl. SächsVerfGH, Urteil vom 23. April 2008 - Vf. 87-I-06).

    Das parlamentarische Budgetrecht erfüllt damit eine besondere demokratische Legitimationsfunktion für finanzwirksames Staatshandeln und ist zugleich ein wesentliches Instrument der parlamentarischen Regierungskontrolle, die eine rechtsstaatliche Demokratie maßgeblich prägt (SächsVerfGH, Urteil vom 23. April 2008 - Vf. 87-I-06; vgl. BVerfGE 55, 274 [303]; 70, 324 [356]).

    Die Dispositionsfreiheit des Gesetzgebers in Bezug auf die Zuweisung und Verwendung der dem Staat zur Verfügung stehenden Mittel ist auch bezogen auf künftige Haushaltsperioden zu schützen, mit der Folge, dass deren Vorbelastung unter dem Vorbehalt einer ausdrücklichen parlamentarischen Ermächtigung steht (vgl. VerfGH Rh.-Pf. NVwZ-RR 1998, 145 [147 f.]; vgl. auch SächsVerfGH, Urteil vom 23. April 2008 - Vf. 87-I-06).

    Danach ist es Aufgabe der Staatsregierung, in Ausübung der ihr nach Art. 59 Abs. 1 Satz 2 SächsVerf zustehenden Leitungskompetenz eigenverantwortlich die den Erfordernissen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit entsprechende Haushaltsplanung aufzustellen (SächsVerfGH, Urteil vom 23. April 2008 - Vf. 87-I-06) und für eine ebenfalls diesen Erfordernissen genügende Ausführung des Haushaltsplans (Art. 94 Abs. 2 SächsVerf) Sorge zu tragen.

  • BVerfG, 25.05.1977 - 2 BvE 1/74

    Haushaltsüberschreitung

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.08.2009 - 41-I-08
    Der Antragsgegner zu 1) ist - wie aus Art. 96 Satz 1 SächsVerf ersichtlich - ein mit eigener Zuständigkeit ausgestatteter Teil der Antragsgegnerin zu 2) (vgl. BVerfGE 45, 1 [28]).

    Die Antragstellerin ist befugt, Rechte des Sächsischen Landtages unabhängig davon geltend zu machen, ob dieses Vorgehen von dessen mehrheitlichem Willen getragen wird (SächsVerfGH, Urteil vom 23. April 2008 - Vf. 87-I-06; vgl. BVerfGE 45, 1 [29 f.]).

    Sie muss sich das Verhalten des Antragsgegners zu 1) zurechnen lassen, wenn und soweit diesem bei der Anwendung einfach-gesetzlicher Regelungen die Wahrung des parlamentarischen Budgetrechts übertragen ist (vgl. BVerfGE 45, 1 [46 ff.]).

    Entsprechend gebietet Art. 93 Abs. 1 SächsVerf, das gesamte Finanzgebaren des Freistaates der Steuerung und Kontrolle des Parlaments zu unterstellen, denn nur hierdurch kann die staatliche Haushaltswirtschaft die notwendige demokratische Legitimation erfahren (vgl. BVerfGE 45, 1 [32]; 108, 186 [216]; BVerwGE 10, 140 [143]).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 03.05.1994 - VerfGH 10/92

    Der haushaltsrechtliche Grundsatz der sachlichen Spezialität hat Verfassungsrang

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.08.2009 - 41-I-08
    Überschreitet die Verwaltung die im Haushaltsplan enthaltene Ermächtigung, verletzt dies das Budgetrecht des Sächsischen Landtages, wenn nicht die Ausnahmebefugnisse des Art. 96 SächsVerf eröffnet sind (vgl. VerfGH NRW NVwZ 1995, 159 [160]).

    Von der Übernahme einer Gewährleistung kann allerdings nur die Rede sein, wenn die eingegangenen finanziellen Risiken ihrem Gegenstand und Umfang nach neu sind und künftig zusätzliche Belastungen nach sich ziehen können (vgl. VerfGH NRW NVwZ 1995, 159 [161];… Höfling/Rixen, a.a.O., Rn. 163).

    Die in der Ermächtigungsnorm enthaltene Zweckbindung ist nicht bloßes Ordnungsprinzip, sondern Ausdruck der das organschaftliche Verhältnis von Regierung und Parlament prägenden budgetrechtlichen Aufgabenverteilung, innerhalb derer es dem Haushaltsgesetzgeber obliegt, den Einsatz der Haushaltsmittel über eine Zweckbestimmung zu steuern (vgl. VerfGH NRW NVwZ 1995, 159 [160]).

    Berührt wird das Budgetrecht nicht nur bei Aufstellung und Vollziehung konkreter Haushaltspläne (vgl. BVerfGE 20, 56 [91]; VerfGH NRW NVwZ 1995, 159 [160]).

  • BVerfG, 19.07.1966 - 2 BvF 1/65

    Parteienfinanzierung I

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.08.2009 - 41-I-08
    Seine Mitgliedschaft in Gremien der Sachsen LB diente auch der Absicherung der Budgethoheit des Landtages (vgl. BVerfGE 20, 56 [91]; 79, 311 [329]).

    Berührt wird das Budgetrecht nicht nur bei Aufstellung und Vollziehung konkreter Haushaltspläne (vgl. BVerfGE 20, 56 [91]; VerfGH NRW NVwZ 1995, 159 [160]).

  • BVerfG, 10.12.1980 - 2 BvF 3/77

    Berufsausbildungsabgabe

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.08.2009 - 41-I-08
    Es umfasst das Haushaltsbewilligungsrecht als eines der wesentlichen Instrumente parlamentarischer Regierungskontrolle (vgl. BVerfGE 55, 274 [303]; 82, 159 [179]; 91, 186 [202]; 119, 96 [119]).

    Das parlamentarische Budgetrecht erfüllt damit eine besondere demokratische Legitimationsfunktion für finanzwirksames Staatshandeln und ist zugleich ein wesentliches Instrument der parlamentarischen Regierungskontrolle, die eine rechtsstaatliche Demokratie maßgeblich prägt (SächsVerfGH, Urteil vom 23. April 2008 - Vf. 87-I-06; vgl. BVerfGE 55, 274 [303]; 70, 324 [356]).

  • BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvF 1/04

    Nachtragshaushaltsgesetz 2004

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.08.2009 - 41-I-08
    Es umfasst das Haushaltsbewilligungsrecht als eines der wesentlichen Instrumente parlamentarischer Regierungskontrolle (vgl. BVerfGE 55, 274 [303]; 82, 159 [179]; 91, 186 [202]; 119, 96 [119]).

    Ob es das hieraus abgeleitete verfassungsrechtliche Vollständigkeitsgebot (vgl. hierzu BVerfGE 119, 96 [118 f.]) gebietet, neben den im Haushaltsjahr nach dem Fälligkeitsprinzip voraussichtlich zu leistenden Ausgaben auch die Ermächtigung zum Eingehen von Verpflichtungen zur Leistung von Ausgaben in künftigen Haushaltsjahren zu erfassen (Verpflichtungsermächtigungen, vgl. §§ 6, 38 SäHO), ist in der verfassungsrechtlichen Literatur zur entsprechenden Vorschrift des Grundgesetzes umstritten (…vgl. bejahend: Maunz in: Maunz/Dürig, GG, 19. Lfg., Art. 110 Rn. 32;… Kisker, HStR IV, 2. Auflage, § 89 Rn. 62;… Gröpl in: Bonner Kommentar, GG, 98. Lfg., Art. 110 Rn. 34, 95;… Heintzen in: HStR V, 3. Auflage, § 120 Rn. 25; Stern, Staatsrecht II, § 50 III 2 a); Nebel in: Piduch, Bundeshaushaltsrecht, 40. Lfg., Art. 110 GG, Rn. 9; ablehnend: Heuer in: Heuer/Engels/Eibelshäuser, Kommentar zum Haushaltsrecht, 11. Lfg., Art. 110 GG Rn. 13; Puhl, Budgetflucht und Haushaltsverfassung, S. 230 und Fn. 617; wohl auch Hillgruber, a.a.O., Art. 110 Rn. 32).

  • BVerfG, 06.11.1984 - 2 BvL 19/83

    Investitionshilfegesetz

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.08.2009 - 41-I-08
    Die Norm soll die parlamentarisch unkontrollierte Eingehung von Schulden, die zu unübersehbaren, künftige Haushalte nachhaltig belastende Rückzahlungsverpflichtungen führen, verhindern (vgl. BVerfGE 67, 256 [280 f.]) und auf diese Weise das parlamentarische Budgetbewilligungsrecht gegenüber der Exekutive absichern (…vgl. BVerfG a.a.O., S. 281;… Heintzen in: von Münch/Kunig, GG, 5. Aufl., Art. 115 Rn. 1;… Siekmann in: Sachs, GG, 5. Aufl., Art. 115 Rn. 1).

    Durch ein solches Vorgehen würde die im Prinzip der Gewaltenteilung wurzelnde und in der Haushaltsverfassung angelegte Aufgabenverteilung zwischen Regierung und Parlament unterlaufen (vgl. BVerfGE 67, 256 [281]).

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 20.11.1996 - VGH N 3/96
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.08.2009 - 41-I-08
    Der Verfassungsgerichtshof des Landes Rheinland- Pfalz folgert aus dem Zusammenhang der den Art. 110 und 115 GG inhaltlich entsprechenden Art. 116 und 117 RhPfVerf das verfassungsrechtliche Gebot, über laufende Geschäfte hinausgehende Verpflichtungen zur Leistung von Ausgaben in künftigen Haushaltsjahren im Hinblick auf die mit ihnen verbundene Einschränkung der Dispositionsfreiheit des Haushaltsgesetzgebers unter den Vorbehalt einer ausdrücklichen parlamentarischen Ermächtigung zu stellen (VerfGH Rh.-Pf. NVwZ-RR 1998, 145 [147 f.]).

    Die Dispositionsfreiheit des Gesetzgebers in Bezug auf die Zuweisung und Verwendung der dem Staat zur Verfügung stehenden Mittel ist auch bezogen auf künftige Haushaltsperioden zu schützen, mit der Folge, dass deren Vorbelastung unter dem Vorbehalt einer ausdrücklichen parlamentarischen Ermächtigung steht (vgl. VerfGH Rh.-Pf. NVwZ-RR 1998, 145 [147 f.]; vgl. auch SächsVerfGH, Urteil vom 23. April 2008 - Vf. 87-I-06).

  • BVerfG, 31.05.1990 - 2 BvL 12/88

    Absatzfonds

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.08.2009 - 41-I-08
    Es umfasst das Haushaltsbewilligungsrecht als eines der wesentlichen Instrumente parlamentarischer Regierungskontrolle (vgl. BVerfGE 55, 274 [303]; 82, 159 [179]; 91, 186 [202]; 119, 96 [119]).
  • BVerfG, 04.07.2007 - 2 BvE 1/06

    Abgeordnetengesetz

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.08.2009 - 41-I-08
    aa) Im Organstreitverfahren können nur die in einem Verfassungsrechtsverhältnis gründenden Rechtspositionen der beteiligten Organe oder Organteile geltend gemacht werden (SächsVerfGH, Urteil vom 23. April 2008 - Vf. 87-I-06; vgl. BVerfGE 118, 277 [318]).
  • BVerfG, 14.01.1986 - 2 BvE 14/83

    Haushaltskontrolle der Nachrichtendienste

  • BVerfG, 17.07.2003 - 2 BvL 1/99

    Informationspflichten bei Sonderabgaben

  • BVerfG, 11.10.1994 - 2 BvR 633/86

    'Kohlepfennig'

  • BVerfG, 18.04.1989 - 2 BvF 1/82

    Staatsverschuldung

  • BVerwG, 13.09.2001 - 2 C 39.00

    Politischer Beamter; Versetzung in den einstweiligen Ruhestand; Neubesetzung des …

  • BVerfG, 21.05.1996 - 2 BvE 1/95

    Abgeordnetenprüfung

  • BVerfG, 27.11.2007 - 2 BvK 1/03

    Organklage eines ehemaligen Schleswig-Holsteinischen Abgeordneten gegen Aufhebung …

  • VerfGH Berlin, 21.03.2003 - VerfGH 6/01

    Abschluß einer Zielvereinbarung des Senats mit Berliner Stadtreinigungsbetrieben …

  • VerfGH Sachsen, 21.11.2008 - 95-I-08

    Verletzung von Abgeordnetenrechten nach Art. 39 Abs. 3 Satz 2 SächsVerf durch …

  • VerfGH Sachsen, 29.08.2008 - 154-I-07

    Antrag des 2. Untersuchungsausschusses gegen die Sächsische Staatsregierung auf …

  • BVerfG, 27.10.1994 - 2 BvH 4/92

    Antragsbefugnis im Landesorganstreitverfahren

  • VerfGH Sachsen, 28.02.2008 - 73-I-07

    Erstmalige Kenntnisnahme als Beginn des Fristenlaufs bei fortdauernden Maßnahmen; …

  • BVerwG, 05.02.1960 - VII P 4.58

    Rechtsmittel

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 16.09.2025 - VerfGH 32/23

    Organstreitverfahren wegen einer Verletzung des Budgetrechts des Landtags durch …

    Es erscheint nicht ausgeschlossen, dass das durch den Gesetzesvorbehalt des Art. 83 Satz 1 LV konkretisierte Budgetrecht des gewählten, bestehenden Landtags dadurch verletzt wurde (vgl. dazu VerfGH SN, Urteil vom 28. August 2009 - Vf. 41-I-08, LVerfGE 20, 348 = juris, Rn. 123, 127;… Kamp, in: Heusch/Schönenbroicher, LV NRW, 2. Aufl. 2020, Art. 81 Rn. 92;… Drüen, in: Huber/Voßkuhle, GG, 8. Aufl. 2024, Art. 110 Rn. 83;… Kube, in: Dürig/Herzog/Scholz, GG, Stand: März 2025, Art. 110 Rn. 196;… Isensee, Schuldenbarriere für Legislative und Exekutive, in: Festschrift für Karl Heinrich Friauf zum 65. Geburtstag, 1996, S. 705 [712, 720]), dass der Antragsgegner zu 1. von der auf Grundlage von Art. 83 Satz 1 LV eingeräumten Kreditermächtigung in § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 HHG 2022 nicht zweckentsprechend Gebrauch gemacht hat.

    Vielmehr sind die verfassungsrechtlichen Befugnisse des Landtags auch dann berührt, wenn im Rahmen des Haushaltsvollzugs die Zweckbestimmungen des Haushaltsplans bzw. eines Sondervermögens missachtet werden (…vgl. VerfGH NRW, Urteile vom 3. Mai 1994 - VerfGH 10/92, OVGE 44, 278 = juris, Rn. 122, …und vom 14. Mai 1996 - VerfGH 5/95, OVGE 45, 308 = juris, Rn. 71; VerfGH SN, Urteil vom 28. August 2009 - Vf. 41-I-08, LVerfGE 20, 348 = juris, Rn. 149).

    Damit geht eine Einschätzungsprärogative des Ministeriums der Finanzen einher, die Geeignetheit und Erforderlichkeit einer Kreditaufnahme zur Erreichung des parlamentarisch bestimmten Zwecks in eigener Verantwortung zu beurteilen, mit der auch eine eingeschränkte gerichtliche Kontrolldichte korrespondiert (vgl. zur sächsischen LV VerfGH SN, Urteil vom 28. August 2009 - Vf. 41-I-08, LVerfGE 20, 348 = juris, Rn. 149).

  • VerfGH Sachsen, 03.12.2020 - 176-I-20

    Organstreitverfahren betreffend die Verletzung von Minderheitsrechten im 1. …

    Prüfungsmaßstab des Verfassungsgerichtshofes ist damit ausschließlich die Auslegung und Anwendung spezifischen Verfassungsrechts (vgl. SächsVerfGH, Urteil vom 29. April 2009 - Vf. 41-I-08).
  • VerfGH Sachsen, 05.11.2009 - 133-I-08

    Behandlung Kleiner Anfragen durch die Sächsische Staatsregierung; Verletzung der …

    Den Rahmen seines Handelns bildeten verfassungsrechtliche Pflichten; insbesondere unterlag er bei der Ausübung seiner ihm kraft Gesetzes eingeräumten Organmitgliedschaft dem Landtag gegenüber verfassungsrechtlichen Bindungen (SächsVerfGH, Urteil vom 28. August 2009 - Vf. 41-I-08).
  • VerfGH Sachsen, 14.01.2011 - 87-I-10

    Antrag im Organstreitverfahren wegen des Ausschlusses von drei protokollarischen …

    Die Ausübung des Hausrechts durch den Landtagspräsidenten ist zwar im Ausgangspunkt verwaltungsrechtlicher Art. Dessen ungeachtet handelt es sich aber beim vorliegenden Verfahren um eine verfassungsrechtliche Streitigkeit, da sowohl der Antragsteller als auch der Antragsgegner Beteiligte eines Organstreitverfahrens sein können und schwerpunktmäßig um Positionen aus einem verfassungsrechtlichen Rechtsverhältnis gestritten wird (SächsVerfGH, Urteil vom 28. August 2009 - Vf. 41-I-08; Sächs- VerfGH, Urteil vom 23. April 2008 - Vf. 87-I-06; st. Rspr.; vgl. zu Streitigkeiten über das Hausrecht und die Polizeigewalt eines Parlamentspräsidenten ergänzend: StGH BW, Urteil vom 28. Januar 1988, NJW 1988, 3199; H. H. Klein in Maunz-Dürig, GG, 58. Lfg.
  • VerfGH Sachsen, 25.02.2014 - 62-I-12

    Unzulässiger Antrag gegen Anordnung des Landtagspräsidenten, die Kantine des …

    Der Antrag der Antragsteller richtet sich auf eine verfassungsrechtliche Streitigkeit, denn zwischen den Antragstellern und dem Antragsgegner, die jeweils Beteiligte eines Organstreitverfahrens sein können, wird schwerpunktmäßig um Positionen aus einem verfassungsrechtlichen Rechtsverhältnis gestritten (SächsVerfGH, Urteil vom 14. Januar 2011 - Vf. 87-I-10; Urteil vom 28. August 2009 - Vf. 41-I-08; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 02.10.2010 - 88-I-10

    Antrag auf Teilnahme des NPD-Abgeordneten Storr an Festakten im eA-Verfahren …

    Zwar ist die Ausübung des Hausrechts durch den Landtagspräsidenten im Ausgangspunkt verwaltungsrechtlicher Art. Dessen ungeachtet ist aber das vorliegende Verfahren verfassungsrechtlicher Art, da sowohl der Antragsteller als auch der Antragsgegner Beteiligte eines Organstreitverfahrens sein können und schwerpunktmäßig um Positionen aus einem verfassungsrechtlichen Rechtsverhältnis gestritten wird (SächsVerfGH, Urteil vom 28. August 2009 - Vf. 41-I-08; SächsVerfGH, Urteil vom 23. April 2008 - Vf. 87-I-06; st. Rspr.; vgl. zu Streitigkeiten über das Hausrecht und die Polizeigewalt eines Parlamentspräsidenten ergänzend: StGH BW, Urteil vom 28. Januar 1988, NJW 1988, 3199;… H. H. Klein in Maunz-Dürig, GG, 50. Lfg., Art. 40 Rn. 174).
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