Rechtsprechung
| VerfGH Sachsen, 25.11.2005 - 45-V-05 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- VerfGH Sachsen
Wahlprüfungsbeschwerde betreffend die Gültigkeit der Wahlen zum 4. Sächsischen Landtag vom 19. September 2004
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- sachsen.de (Pressemitteilung)
Landtagswahl muss in einem Leipziger Wahlkreis teilweise wiederholt werden
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verfahren über eine Wahlprüfungsbeschwerde vor dem Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen; Vereinbarkeit von §§ 15 Nr. 3, 19 Sächsisches Wahlgesetz (WahlG, SN) mit Vorschriften der Sächsischen Verfassung (LVerf, SN); Vereinbarkeit der den Ausschluss der ...
- sachsen.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung, 01.08.2005)
Terminmitteilung
- sachsen.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung, 07.11.2005)
Terminmitteilung
In Nachschlagewerken
- Wikipedia (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)
Rolf Seidel
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 04.05.1994 - 2 BvR 2642/93
Verfassungsbeschwerde gegen das Landeswahlrecht im Freistaat Sachsen
Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.11.2005 - 45-V-05
c) Mit dieser Sicht setzt sich der Verfassungsgerichtshof auch nicht in Widerspruch zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 04. Mai 1994 - 2 BvR 2642/93 - (LKV 1994, 331). - BVerfG, 10.04.1997 - 2 BvC 3/96
Grundmandatsklausel
Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.11.2005 - 45-V-05
In der Sächsischen Verfassung nicht ausdrücklich vorgesehene gesetzliche Einschränkungen des Wahlrechts sind nach gefestigtem verfassungsrechtlichen Verständnis nur aus zwingenden, sich aus der Verfassung selbst ergebenden Gründen (vgl. BVerfGE 95, 408 [417 f.]; 93, 373 [376 f.] jeweils m.w.N.) oder durch höherrangiges Recht zugelassen. - BVerfG, 16.01.1996 - 2 BvL 4/95
Gemeinderat
Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.11.2005 - 45-V-05
In der Sächsischen Verfassung nicht ausdrücklich vorgesehene gesetzliche Einschränkungen des Wahlrechts sind nach gefestigtem verfassungsrechtlichen Verständnis nur aus zwingenden, sich aus der Verfassung selbst ergebenden Gründen (vgl. BVerfGE 95, 408 [417 f.]; 93, 373 [376 f.] jeweils m.w.N.) oder durch höherrangiges Recht zugelassen.
- BVerfG, 11.10.1972 - 2 BvR 912/71
Wahlgleichheit
Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.11.2005 - 45-V-05
Hingegen erfasst sie nicht das sich der parlamentarischen Wahlprüfung anschließende Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof gemäß Artikel 45 Abs. 2 SächsVerf i.V.m. § 7 Nr. 5, § 32 SächsVerfGHG (vgl. BVerfGE 34, 81 [94 f.] für das bundesgesetzliche Wahlprüfungsverfahren). - StGH Baden-Württemberg, 25.06.1977 - GR 4/76
Wahlprüfungsbeschwerde gegen Landtagswahl in Baden-Württemberg
Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.11.2005 - 45-V-05
Die Bestimmung des § 1 Abs. 1 Satz 2 SächsWprG, nach welcher die Verfassungsmäßigkeit und die Rechtmäßigkeit des Gesetzes über die Wahlen zum Sächsischen Landtag und der Landeswahlordnung in der jeweils geltenden Fassung im Wahlprüfungsverfahren nicht nachgeprüft werden können, steht dem nicht entgegen (vgl. StGH Bad.-Württ. DÖV 1978, 811 für § 1 Abs. 3 LWPrG BW). - VerfGH Sachsen, 10.08.2004 - 83-IV-04
Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.11.2005 - 45-V-05
Im Rahmen der Wahlprüfungsbeschwerde erstreckt sich die Prüfungskompetenz des Verfassungsgerichtshofs des Freistaates Sachsen darauf, ob die Zurückweisung des Wahlvorschlags auf einer verfassungswidrigen Grundlage beruht und deshalb rechtswidrig ist (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 10. August 2004 -Vf. 83-IV-04 [e.A.]).
- VerfGH Sachsen, 16.08.2019 - 76-IV-19
Sachsen-Wahl: Verfassungsgericht erlaubt der AfD dreißig Kandidaten
Die Prüfungskompetenz des Verfassungsgerichtshofes erstreckt sich mithin auch darauf, ob die vollständige oder teilweise Zurückweisung eines Wahlvorschlags durch den Landeswahlausschuss auf einer verfassungswidrigen Grundlage beruht und deshalb rechtswidrig ist (SächsVerfGH, Urteil vom 25. November 2005 - Vf. 45-V-05).Gleichwohl ist der notwendige Grundrechtsschutz auch in dem Verfahren nach Art. 45 Abs. 2 SächsVerf im Regelfall dadurch ausreichend gewährleistet, dass der Verfassungsgerichtshof im Wahlprüfungsverfahren etwaige Grundrechtsverstöße feststellt und aus ihnen, soweit sie sich möglicherweise auf die Mandatsverteilung ausgewirkt haben, Folgerungen für die Gültigkeit der Wahl zieht (vgl. SächsVerfGH, Urteil vom 25. November 2005 - Vf. 45-V-05; Urteil vom 11. April 2018 - Vf. 108-V-17).
- VerfGH Thüringen, 09.07.2015 - VerfGH 9/15
Wahlprüfungsbeschwerde teilweise erfolgreich - aber Landtagswahl bleibt gültig
Der Sächsische Verfassungsgerichtshof arbeitet daher mit einem Analogieschluß (Urt. v. 25. November 2005, Vf. 45-V-05, VerfGE 16, 510 = LKV 2006, 267, Rn. 42 f. in juris). - OVG Sachsen, 08.05.2012 - 4 A 91/12
Rechtmäßigkeit eines Wahlprüfungsbescheids hinsichtlich der Einordnung der Abgabe …
Dieser Einschätzung stehe die Entscheidung des Sächsischen Verfassungsgerichtshofs (Urt. v. 25. November 2005 - Vf. 45-V-05) nicht entgegen, mit der die vergleichbare Regelung in § 15 Nr. 3 SächsWahlG für nichtig erklärt worden sei.Zudem habe der Sächsische Verfassungsgerichtshof in einer weiteren, am 25. November 2005 verkündeten Entscheidung (Vf. 45-V-05) entschieden, dass § 15 Nr. 3 SächsWahlG, der eine Erklärung dazu verlangte, dass sich Bewerber um ein Landtagsmandat darüber bewusst seien, dass ihr Mandat u. a. bei einer Tätigkeit für das MfS aberkannt werden könne und für den Fall einer fehlenden Abgabe dieser Erklärung ein Fall der Nichtwählbarkeit vorliege, nichtig sei.
- OVG Sachsen, 18.05.2011 - 4 A 570/10
Wahlprüfung, Vorlagebeschluss, Wählbarkeit, Wahlfehler, Erklärung, …
Dieser Einschätzung stehe die Entscheidung des Sächsischen Verfassungsgerichtshofs (Urt. v. 25. November 2005 - Vf. 45-V-05) nicht entgegen, mit der die vergleichbare Regelung in § 15 Nr. 3 SächsWahlG für nichtig erklärt worden sei.Zudem habe der Sächsische Verfassungsgerichtshof in einer weiteren, am 25. November 2005 verkündeten Entscheidung (Vf. 45-V-05) entschieden, dass § 15 Nr. 3 SächsWahlG, der eine Erklärung dazu verlangte, dass sich Bewerber um eine Landtagsmandat darüber bewusst seien, dass ihr Mandat u. a. bei einer Tätigkeit für das MfS aberkannt werden könne und für den Fall einer fehlenden Abgabe dieser Erklärung ein Fall der Nichtwählbarkeit vorliege, nichtig sei.
- VerfGH Sachsen, 24.03.2021 - 21-V-20
Erfolglose Wahlprüfungsbeschwerde betreffend die Landtagswahl vom 1. September …
Diese Vorschrift erfasst hingegen nicht das sich der parlamentarischen Wahlprüfung anschließende Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof nach Art. 45 Abs. 2 SächsVerf i.V.m. § 7 Nr. 5, § 32 SächsVerfGHG (SächsVerfGH, Urteil vom 25. November 2005 - Vf. 45-V-05 m.w.N.).
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