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   VerfG Brandenburg, 09.10.2015 - VfGBbg 41/15   

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https://dejure.org/2015,28219
VerfG Brandenburg, 09.10.2015 - VfGBbg 41/15 (https://dejure.org/2015,28219)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 09.10.2015 - VfGBbg 41/15 (https://dejure.org/2015,28219)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 09. Oktober 2015 - VfGBbg 41/15 (https://dejure.org/2015,28219)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    Art 52 Abs 3 Alt 1 Verf BB, § 74 FGO, § 62 Abs 2 EStG
    Setzt ein Gericht ein Verfahren im Hinblick auf ein beim Bundesverfassungsgericht anhängiges konkretes Normenkontrollverfahren aus, darf es den zugehörigen Prozesskostenhilfeantrag nicht mit der Begründung zurückweisen, das Normenkontrollverfahren werde voraussichtlich ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    ZPO § 114 S. 1, LV Art. 52 Abs. 3 Alt. 1, EStG § 62 Abs. 2
    Prozesskostenhilfe, Kindergeld, Rechtsschutzgleichheit, nicht geklärte Rechtsfrage, Prozesskostenhilfe, unbemittelte Person, Gleichheit vor dem Gericht, Waffengleichheit, Leistungseinschränkung, Klärungsbedarf, Verfassungsmäßigkeit

  • Verfassungsgericht Brandenburg

    LV, Art. 52 Abs. 3 Alt. 1; FGO, § 74; EStG, § 62 Abs. 2
    Prozesskostenhilfe; Aussetzung des Verfahrens; Vorgreiflichkeit eines Normenkontrollverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 04.05.2015 - 1 BvR 2096/13

    Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung schließt gleichzeitige

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 09.10.2015 - VfGBbg 41/15
    Die Prüfung der Erfolgsaussichten soll nicht dazu dienen, die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung selbst in das summarische Nebenverfahren der Prozesskostenhilfe vorzuverlagern und dieses an die Stelle des Hauptsacheverfahrens treten zu lassen (Beschlüsse vom 26. August 2004 - VfGBbg 10/04 -, LVerfGE 15, 110, 114; 30. September 2010 - VfGBbg 52/09 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de; BVerfG NJW 2015, 2173, 2174).

    Das ist der Fall, wenn das Fachgericht die Anforderungen an die Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung überspannt und dadurch der Zweck der Prozesskostenhilfe, unbemittelten Personen den weitgehend gleichen Zugang zu Gericht zu ermöglichen, deutlich verfehlt wird (vgl. BVerfGE 81, 347, 357 f; NJW 2015, 2173, 2174).

    Dem Gebot der Rechtsschutzgleichheit läuft es daher zuwider, wenn ein Fachgericht § 114 Satz 1 ZPO dahin auslegt, dass es eine entscheidungserhebliche Rechtsfrage als einfach oder geklärt ansieht, obwohl dies erheblichen Zweifeln begegnet, und sie bereits im Verfahren der Prozesskostenhilfe zum Nachteil unbemittelter Personen beantwortet (vgl. BVerfGE 81, 347, 359 f; NJW 2015, 2173, 2174).

  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 09.10.2015 - VfGBbg 41/15
    Das ist der Fall, wenn das Fachgericht die Anforderungen an die Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung überspannt und dadurch der Zweck der Prozesskostenhilfe, unbemittelten Personen den weitgehend gleichen Zugang zu Gericht zu ermöglichen, deutlich verfehlt wird (vgl. BVerfGE 81, 347, 357 f; NJW 2015, 2173, 2174).

    Dem Gebot der Rechtsschutzgleichheit läuft es daher zuwider, wenn ein Fachgericht § 114 Satz 1 ZPO dahin auslegt, dass es eine entscheidungserhebliche Rechtsfrage als einfach oder geklärt ansieht, obwohl dies erheblichen Zweifeln begegnet, und sie bereits im Verfahren der Prozesskostenhilfe zum Nachteil unbemittelter Personen beantwortet (vgl. BVerfGE 81, 347, 359 f; NJW 2015, 2173, 2174).

  • FG Niedersachsen, 19.08.2013 - 7 K 9/10

    Abhängigkeit des Anspruchs eines nicht freizügigkeitsberechtigten Ausländers auf

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 09.10.2015 - VfGBbg 41/15
    Die detaillierte Begründung der Vorlagebeschlüsse des Niedersächsischen Finanzgerichts (vom 19. und 21. August 2013 - 7 K 9/10, 7 K 111-114/13, 7 K 116/13 -, juris, auszugsweise abgedruckt in EFG 2014, 932) spricht gleichfalls nicht dafür.
  • FG Niedersachsen, 19.08.2013 - 7 K 111/13

    Abhängigkeit des Anspruchs eines nicht freizügigkeitsberechtigten Ausländers auf

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 09.10.2015 - VfGBbg 41/15
    Die detaillierte Begründung der Vorlagebeschlüsse des Niedersächsischen Finanzgerichts (vom 19. und 21. August 2013 - 7 K 9/10, 7 K 111-114/13, 7 K 116/13 -, juris, auszugsweise abgedruckt in EFG 2014, 932) spricht gleichfalls nicht dafür.
  • FG Niedersachsen, 19.08.2013 - 7 K 113/13

    Anrechnung; Arbeitslosengeld; Arbeitslosengeld II; Arbeitslosenhilfe;

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 09.10.2015 - VfGBbg 41/15
    Die detaillierte Begründung der Vorlagebeschlüsse des Niedersächsischen Finanzgerichts (vom 19. und 21. August 2013 - 7 K 9/10, 7 K 111-114/13, 7 K 116/13 -, juris, auszugsweise abgedruckt in EFG 2014, 932) spricht gleichfalls nicht dafür.
  • FG Niedersachsen, 21.08.2013 - 7 K 116/13

    Abhängigkeit des Anspruchs eines nicht freizügigkeitsberechtigten Ausländers auf

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 09.10.2015 - VfGBbg 41/15
    Die detaillierte Begründung der Vorlagebeschlüsse des Niedersächsischen Finanzgerichts (vom 19. und 21. August 2013 - 7 K 9/10, 7 K 111-114/13, 7 K 116/13 -, juris, auszugsweise abgedruckt in EFG 2014, 932) spricht gleichfalls nicht dafür.
  • BVerfG, 28.06.2022 - 2 BvL 9/14

    Ausschluss ausländischer Staatsangehöriger mit humanitären Aufenthaltstiteln vom

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 09.10.2015 - VfGBbg 41/15
    Nachdem das Finanzgericht das Verfahren im Hinblick auf mehrere konkrete Normenkontrollverfahren zu dieser Frage beim Bundesverfassungsgericht (2 BvL 9-14/14) am 31. März 2015 ausgesetzt hatte, wies es den weiteren Prozesskostenhilfeantrag am 1. April 2015 als unbegründet zurück.
  • BFH, 16.10.2012 - I B 128/12

    Keine ernstlichen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Hinzurechnungen nach §

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 09.10.2015 - VfGBbg 41/15
    Da eine im Ermessen des Finanzgerichts stehende Aussetzung des Verfahrens nach § 74 Finanzgerichtsordnung nur dann in Betracht kommt, wenn ein Verfahren beim Bundesverfassungsgericht anhängig ist, dessen Gegenstand die Verfassungsmäßigkeit einer im Streitfall entscheidungserheblichen Norm ist, und das nicht offensichtlich aussichtslos ist (vgl. BVerfG NVwZ 2013, 935; BFH BStBl. II 2013, 30; BFH/NV 2013, 249; Brandis, in: Tipke/Kruse, AO/FGO, Stand: 141. EL Juli 2015, § 74 FGO Rn. 14; Koch, in: Gräber, FGO, 7. Aufl., § 74 Rn. 12; zum wortgleichen § 94 Verwaltungsgerichtsordnung vgl. BVerwG Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 208), ist das Finanzgericht mithin davon ausgegangen, dass die auch in seinem Verfahren inmitten stehende Frage der Verfassungsmäßigkeit von § 62 Abs. 2 EStG gerade nicht abschließend geklärt ist.
  • BFH, 16.10.2012 - I B 125/12

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 16. 10. 2012 I B 128/12 -

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 09.10.2015 - VfGBbg 41/15
    Da eine im Ermessen des Finanzgerichts stehende Aussetzung des Verfahrens nach § 74 Finanzgerichtsordnung nur dann in Betracht kommt, wenn ein Verfahren beim Bundesverfassungsgericht anhängig ist, dessen Gegenstand die Verfassungsmäßigkeit einer im Streitfall entscheidungserheblichen Norm ist, und das nicht offensichtlich aussichtslos ist (vgl. BVerfG NVwZ 2013, 935; BFH BStBl. II 2013, 30; BFH/NV 2013, 249; Brandis, in: Tipke/Kruse, AO/FGO, Stand: 141. EL Juli 2015, § 74 FGO Rn. 14; Koch, in: Gräber, FGO, 7. Aufl., § 74 Rn. 12; zum wortgleichen § 94 Verwaltungsgerichtsordnung vgl. BVerwG Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 208), ist das Finanzgericht mithin davon ausgegangen, dass die auch in seinem Verfahren inmitten stehende Frage der Verfassungsmäßigkeit von § 62 Abs. 2 EStG gerade nicht abschließend geklärt ist.
  • VerfG Brandenburg, 24.01.2014 - VfGBbg 21/13

    Ablehnungsgesuche; Willkürverbot; Rechtliches Gehör; Gesetzlicher Richter;

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 09.10.2015 - VfGBbg 41/15
    Maßgeblich ist nicht, welches Grundrecht die Beschwerdeführerin ausdrücklich benennt, sondern welche grundrechtliche Gewährleistung mit der Beschwerdeschrift der Sache nach ersichtlich als verletzt gerügt wird (vgl. Beschlüsse vom 24. Januar 2014 - VfGBbg 21/13 -, und vom 29. August 2014 - VfGBbg 1/14 - www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 29.08.2014 - VfGBbg 1/14

    Anspruch auf rechtliches Gehör; Rechtswegerschöpfung; Subsidiarität; Streitwert;

  • VerfG Brandenburg, 26.08.2004 - VfGBbg 10/04

    Zivilprozeßrecht; Zuständigkeit des Landesverfassungsgerichts; Bundesrecht;

  • VerfG Brandenburg, 30.09.2010 - VfGBbg 52/09

    Beschwerdebefugnis; PKH

  • VerfG Brandenburg, 16.03.2018 - VfGBbg 56/16

    Verfassungsbeschwerde unbegründet; Auslegung des Rechtsschutzbegehrens;

    VerfGGBbg kommt es maßgeblich darauf an, welche grundrechtliche Gewährleistung im Rahmen des Verfassungsbeschwerdevortrages der Sache nach als verletzt gerügt wird (vgl. Beschlüsse vom 9. Oktober 2015 - VfGBbg 41/15 - vom 15. Juni 2017 - VfGBbg 50/16 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de, m. w. Nachw.; BVerfGE 47, 182, 186 f; BVerfG, EuGRZ 2015, 326, 328).
  • VerfG Brandenburg, 17.02.2017 - VfGBbg 97/15

    Effektiver Rechtsschutz; Parkplatzunfall; Schadensquote; Grundsätzliche Bedeutung

    Dies entspricht der ständigen Praxis des Verfassungsgerichts bei erfolgreichen Verfassungsbeschwerden (vgl. nur Beschluss vom 9. Oktober 2015 - VfGBbg 41/15 -).
  • VerfG Brandenburg, 14.10.2016 - VfGBbg 17/16

    Rechtsschutzgleichheit; Prozesskostenhilfe; Amtshaftung; hinreichende

    Dies bedeutet zugleich, dass Prozesskostenhilfe verweigert werden darf, wenn ein Erfolg in der Hauptsache zwar nicht schlechthin ausgeschlossen, die Erfolgschance aber nur eine entfernte ist (vgl. Beschlüsse vom 30. September 2010 - VfGBbg 52/09 - vom 15. März 2013 - VfGBbg 49/12 - vom 19. September 2014 - VfGBbg 19/14 - vom 9. Oktober 2015 - VfGBbg 41/15 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de; siehe zum Bundesrecht z.B. BVerfGE 81, 347, 357; BVerfGK 15, 587, 589; 17, 156, 160; 19, 384, 386).

    Dem Gebot der Rechtsschutzgleichheit läuft es dabei zuwider, dem Unbemittelten wegen fehlender Erfolgsaussicht seines Begehrens Prozesskostenhilfe vorzuenthalten, wenn die Entscheidung in der Hauptsache von der Beantwortung einer schwierigen, bislang ungeklärten Rechtsfrage abhängt (vgl. Beschlüsse vom 15. März 2013 - VfGBbg 49/12 - und vom 9. Oktober 2015 - VfGBbg 41/15 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de; BVerfGE 81, 347, 358 f; BVerfGK 17, 156, 160; BVerfG, Beschluss vom 18. August 2013 - 2 BvR 1380/08 -, EuGRZ 2013, 630, 633) oder das Gericht von höchstrichterlicher Rechtsprechung und herrschender Literaturmeinung abweichen will (vgl. BVerfGK 4, 161, 164).

  • VerfG Brandenburg, 17.06.2016 - VfGBbg 79/15

    Ein Gericht handelt nicht willkürlich, wenn es eine nach Erledigung ergehende

    Dabei ist unschädlich, dass sie sich insoweit auf Art. 52 Abs. 4 LV stützt, da maßgeblich nicht ist, welches Grundrecht ausdrücklich benannt, sondern welche grundrechtliche Gewährleistung mit der Beschwerdeschrift der Sache nach ersichtlich als verletzt gerügt wird (vgl. Beschlüsse vom 9. Oktober 2015 - VfGBbg 41/15 -, vom 24. Januar 2014 - VfGBbg 21/13 - und vom 29. August 2014 - VfGBbg 1/14 -).
  • VerfG Brandenburg, 21.01.2022 - VfGBbg 57/21

    Verfassungsbeschwerde teilweise unzulässig; Verfassungsbeschwerde unbegründet;

    Für eine Benennung des als verletzt gerügten Grundrechts im Sinn des § 46 VerfGGBbg kommt es maßgeblich darauf an, welche grundrechtliche Gewährleistung im Rahmen des Verfassungsbeschwerdevortrags der Sache nach als verletzt gerügt wird (vgl. Beschlüsse vom 20. Mai 2021 ‌- VfGBbg 72/19 -‌, Rn. 35, vom 16. März 2018 ‌- VfGBbg 56/16 -‌, vom 15. Juni 2017 ‌- VfGBbg 50/16 -‌, und vom 9. Oktober 2015 ‌- VfGBbg 41/15 -‌, https://verfassungsgericht.‌brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 17.02.2017 - VfGBbg 39/16

    Finanzgerichtliche Kostenentscheidung; rechtliches Gehör;

    Dies entspricht der ständigen Praxis des Verfassungsgerichts bei erfolgreichen Verfassungsbeschwerden (vgl. Beschluss vom 9. Oktober 2015 - VfGBbg 41/15 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 20.10.2017 - VfGBbg 16/17

    Verfassungsbeschwerde begründet; Kostenfestsetzung; Erinnerung; Anhörungsrüge;

    Denn ausgehend von dem Grundsatz, dass nicht maßgeblich ist, welches Grundrecht der Beschwerdeführer ausdrücklich benennt, sondern welche grundrechtliche Gewährleistung mit der Beschwerdeschrift der Sache nach ersichtlich als verletzt gerügt wird (vgl. Beschlüsse vom 24. Januar 2014 - VfGBbg 21/13 -, vom 29. August 2014 - VfGBbg 1/14 - und vom 9. Oktober 2015 - VfGBbg 41/15 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de), prüft das Verfassungsgericht die Sache nach Maßgabe der spezielleren und damit vorrangigen Norm des Art. 52 Abs. 3 Alt. 1 LV (vgl. zuletzt Beschlüsse vom 19. Mai 2017 - VfGBbg 2/16 - und vom 15. Juni 2017 - VfGBbg 50/16 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 24.03.2017 - VfGBbg 48/16

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde; Prozesskostenhilfe; Rechtsschutzgleichheit;

    Maßgeblich ist nicht, welches Grundrecht der Beschwerdeführer ausdrücklich benennt, sondern welche grundrechtliche Gewährleistung mit der Beschwerdeschrift der Sache nach ersichtlich als verletzt gerügt wird (vgl. Beschlüsse vom 24. Januar 2014 - VfGBbg 21/13 -, vom 29. August 2014 - VfGBbg 1/14 - und vom 9. Oktober 2015 - VfGBbg 41/15 - www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 20.05.2021 - VfGBbg 72/19

    Verfassungsbeschwerde teilweise unzulässig; Prozesskostenhilfe;

    Für eine Benennung des als verletzt gerügten Grundrechts im Sinn des § 46 VerfGGBbg kommt es maßgeblich darauf an, welche grundrechtliche Gewährleistung im Rahmen des Verfassungsbeschwerdevortrages der Sache nach als verletzt gerügt wird (vgl. Beschlüsse vom 16. März 2018 ‌- VfGBbg 56/16 -‌; vom 9. Oktober 2015 ‌- VfGBbg 41/15 -‌, und vom 15. Juni 2017 ‌- VfGBbg 50/16 -‌, https://verfassungsgericht.‌brandenburg.de, m. w. N.).
  • VerfG Brandenburg, 20.10.2017 - VfGBbg 14/17

    Der Grundsatz der Subsidiarität gebietet keine vorrangige Erhebung einer

    Maßgeblich ist nicht, welches Grundrecht der Beschwerdeführer ausdrücklich benennt, sondern welche grundrechtliche Gewährleistung mit der Beschwerdeschrift der Sache nach ersichtlich als verletzt gerügt wird (vgl. Beschlüsse vom 24. Januar 2014 - VfGBbg 21/13 -, vom 29. August 2014 - VfGBbg 1/14 - und vom 9. Oktober 2015 - VfGBbg 41/15 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de), und das ist vorliegend Art. 52 Abs. 3 Alt. 1 LV.
  • VerfG Brandenburg, 24.03.2017 - VfGBbg 37/16

    Begründung; Kostenentscheidung nach Hauptsacheerledigung; Willkür; effektiver

  • VerfG Brandenburg, 20.07.2018 - VfGBbg 186/17

    Stattgabe; effektiver Rechtsschutz; Erinnerung; Bezeichnung der angegriffenen

  • VerfG Brandenburg, 19.05.2017 - VfGBbg 19/16

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; Begründung; Beschluss über Gehörsrüge nicht

  • VerfG Brandenburg, 15.06.2017 - VfGBbg 50/16

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; Begründung; Willkür; Auslegung eines

  • VerfG Brandenburg, 17.11.2017 - VfGBbg 54/16

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; Begründung; Eigentum; Willkür

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