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   VerfG Brandenburg, 21.03.1996 - VfGBbg 18/95   

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VerfG Brandenburg, 21.03.1996 - VfGBbg 18/95 (https://dejure.org/1996,3650)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 21.03.1996 - VfGBbg 18/95 (https://dejure.org/1996,3650)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 21. März 1996 - VfGBbg 18/95 (https://dejure.org/1996,3650)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Verfassungsgericht Brandenburg

    LV, Art. 2 Abs. 1; LV, Art. 2 Abs. 2; Lv, Art. 2 Abs. 4; LV, Art. 2 Abs. 5; LV, Art. 22 Abs. 3 Satz 1; LV, Art. 70 Abs. 2; LV, Art. 79; LV, Art. 91 Abs. 2; LV, Art. 94 Satz 1; LV, ... Art. 113 Nr. 2; LV, Art. 115; LV, Art. 116; GG, Art. 20 Abs. 2; GG, Art. 28 Abs. 1; GG, Art. 29; GG, Art. 79; GG, Art. 100 Abs. 1;GG, Art. 118 Satz 2; GG, Art. 118a; EV, Art. 5; NV, Art. 1; NV, Art. 3; NV, Art. 7; NV, Art. 8; NV, Art. 9; NV, Art. 21; NV, Art. 58; NVG, Art. 1; NVG, Art. 4 Nr. 2 Satz 2; VerfGGBbg, § 39
    Gesetzgebungskompetenz; Gesetzgebungsverfahren; Zuständigkeit des Landesverfassungsgerichts; Bundesverfassungsgericht; Verfahrensaussetzung; Sondervotum; Demokratieprinzip

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ 1996, 784 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerfG, 23.10.1951 - 2 BvG 1/51

    Südweststaat

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 21.03.1996 - VfGBbg 18/95
    Zwar hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung zur Bildung des Südweststaates in einem obiger Diktum die Auffassung vertreten, "daß jedenfalls die in Art. 29 Abs. 1 GG enthaltenen Grundsätze auch bei der Regelung nach Art. 118 GG anzuwenden sind" (BVerfGE 1, 14, 48).

    Diese auch der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zugrunde liegende Sicht gilt für den Bereich der Bundesländer mit der Maßgabe, daß der Verfassungsgeber des Landes außer an die "jedem geschriebenen Recht voraus liegenden überpositiven" Rechtsgrundsätze an die Vorgaben des Grundgesetzes gebunden ist (BVerfGE 1, 14, 61).

    Im übrigen ist die verfassungsgebende Gewalt eines Volkes aber "ihrem Wesen nach unabhängig" (BVerfGE 1, 14, 61).

    115 LV ist auch insofern für den Fall der Fusion der Länder Brandenburg und Berlin nicht einschlägig, als es zur Souveränität des neuen Verfassungsgebers, nämlich des Staatsvolkes des Landes Berlin-Brandenburg, auch gehört, das Verfahren zu bestimmen, in dem seine Verfassung zustande kommt (BVerfGE 1, 14, 61).

    Von daher verstoßen die durch Art. 1 NVG bewirkten Vorgaben nicht gegen die grundgesetzliche Ordnung, in die das Bundesverfassungsgericht an sich die Bindungsfreiheit des pouvoir constituant einbezieht (vgl. vor allem BVerfGE 1, 14, 61).

    Die Stellung der verfassungsgebenden Gewalt eines Bundeslandes der Bundesrepublik Deutschland hat das Bundesverfassungsgericht unter Bezug auf das Grundgesetz in seiner Entscheidung zur Bildung des Südweststaates wie folgt definiert (BVerfGE 1, 14, 61):.

    Die so zustande kommenden Bindungen der (neuen) verfassungsgebenden Gewalt sind, als solche auf dem Willen des pouvoir constituant selbst beruhend, unter (bundes-)verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten generell nicht zu beanstanden (vgl. BVerfGE 1, 14, 61), vielmehr durch Art. 118 a GG (bundes-)verfassungsrechtlich geradezu vorgezeichnet: Eben diesen Weg wollte Art. 118 a GG, abweichend von Art. 29 GG, für den Raum Brandenburg/Berlin, so eröffnen.

    Art. 4 des Staatsvertrages zur Regelung der Volksabstimmungen über den Neugliederungs-Vertrag steht in seinem die sogenannte "Zusatzfrage" regelnden Absatz 3 nicht ohne weiteres in Einklang mit den in Art. 22 Abs. 3 Satz 1 LV abgesicherten überkommenen Grundsätzen der freien Wahl, zu denen es gehört, daß jeder Wähler sein Wahlrecht ohne unzulässige Beeinflussungen von außen ausüben kann (vgl. schon Staatsgerichtshof für das Deutsche Reich in RGZ 118, Anh., S. 39; BVerfGE 7, 63, 69; 15, 165, 166; 47, 253, 282; 66, 369, 380) und die in gleicher Weise für die Entschließungsfreiheit der Abstimmenden im Rahmen einer Volksabstimmung gelten müssen (vgl. dazu BVerfGE 1, 14, 45; 42, 53, 62); demgemäß sieht Art. 22 Abs. 3 Satz 1 LV den Grundsatz der Wahlfreiheit nicht nur in Bezug auf Wahlen, sondern auch für Volksabstimmungen vor.

  • BVerfG, 30.01.1973 - 2 BvH 1/72

    Coburg

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 21.03.1996 - VfGBbg 18/95
    Das bundesverfassungsrechtliche Prinzip des bundesfreundlichen Verhaltens, das auch im Verhältnis der Länder untereinander gilt und sie verpflichtet, auf die Interessen der anderen Länder Rücksicht zu nehmen (BVerfGE 34, 216, 232), führt nicht zu einer Einschränkung der Zuständigkeit der Landesverfassungsgerichte (im Ergebnis so auch BayVerfGHE 26, 101, 109 f.).

    Das Gebot "pacta sunt servanda", das gleichermaßen für Gliedstaatsverträge gilt (BVerfGE 34, 216, 232), führt zu keiner anderen Beurteilung.

  • BVerfG, 17.08.1956 - 1 BvB 2/51

    KPD-Verbot - Zweiter und letzter erfolgreicher Antrag auf Verbot einer Partei

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 21.03.1996 - VfGBbg 18/95
    Er regelt einen Fall der sogenannten "Verfassungsablösung", hier verbunden mit einer Auflösung auch des bestehenden Staates selbst und - anders als etwa Art. 115 LV, der die Kontinuität des Landes Brandenburg voraussetzt - nicht nur seiner Verfassungsordnung Eine solche - "in die Zukunft gerichtete Überleitungsnorm" (BVerfGE 5, 85, 131) - stellt Bedingungen auf, unter denen eine Verfassung bereit ist, einer neuen Verfassung zu weichen und sich selbst aufzugeben (vgl. statt vieler: Isensee, in: Isensee/Kirchhof, Handbuch des Staatsrechts, Band VII, 1992, § 166, Rdn. 13 ff.).
  • BVerfG, 18.12.1984 - 2 BvE 13/83

    Atomwaffenstationierung

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 21.03.1996 - VfGBbg 18/95
    Soweit die Antragsteller in Bezug auf die weiteren Anforderungen des Art. 116 LV beanstanden, der Landtag sei nicht hinreichend im Sinne dieser Verfassungsnorm an der Gestaltung des Neugliederungs-Vertrages beteiligt worden, läßt das Gericht die Frage offen, ob die Antragsteller etwaige Defizite bei der Beteiligung des Landtages nach seiner Zustimmung zu dem Neugliederungs-Vertrag noch - im Nachhinein - geltend machen können oder ob sie ihre diesbezüglichen Einwände schon im Verfahren der Entstehung des Neugliederungs-Vertrages - unter Umständen auch verfassungsgerichtlich (vgl. BVerfGE 1, 351, 359; 68, 1, 65 f.) - hätten erheben müssen (dazu auch BVerfGE 29, 221, 233).
  • BVerfG, 31.10.1990 - 2 BvF 3/89

    Ausländerwahlrecht II

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 21.03.1996 - VfGBbg 18/95
    Das Staatsvolk eines Landes Berlin-Brandenburg ist in diesem Sinne das alleinige Legitimationssubjekt für das neue Bundesland (zum Staatsvolk als Legitimationssubjekt vgl. BVerfGE 83, 60, 74).
  • BVerfG, 15.02.1978 - 2 BvR 134/76

    Gemeindeparlamente

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 21.03.1996 - VfGBbg 18/95
    Art. 4 des Staatsvertrages zur Regelung der Volksabstimmungen über den Neugliederungs-Vertrag steht in seinem die sogenannte "Zusatzfrage" regelnden Absatz 3 nicht ohne weiteres in Einklang mit den in Art. 22 Abs. 3 Satz 1 LV abgesicherten überkommenen Grundsätzen der freien Wahl, zu denen es gehört, daß jeder Wähler sein Wahlrecht ohne unzulässige Beeinflussungen von außen ausüben kann (vgl. schon Staatsgerichtshof für das Deutsche Reich in RGZ 118, Anh., S. 39; BVerfGE 7, 63, 69; 15, 165, 166; 47, 253, 282; 66, 369, 380) und die in gleicher Weise für die Entschließungsfreiheit der Abstimmenden im Rahmen einer Volksabstimmung gelten müssen (vgl. dazu BVerfGE 1, 14, 45; 42, 53, 62); demgemäß sieht Art. 22 Abs. 3 Satz 1 LV den Grundsatz der Wahlfreiheit nicht nur in Bezug auf Wahlen, sondern auch für Volksabstimmungen vor.
  • BVerfG, 24.07.1979 - 2 BvF 1/78

    2. Parteispenden-Urteil

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 21.03.1996 - VfGBbg 18/95
    Das Verfahren der abstrakten Normenkontrolle ist objektiven Charakters, so daß es auf ein (subjektives) Rechtsschutzbedürfnis nicht ankommt (vgl. BVerfGE 52, 63, 80).
  • BVerfG, 10.04.1984 - 2 BvC 2/83

    Überprüfung der Bundestagswahl bei möglichem unzulässigen wirtschaftlichen auf

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 21.03.1996 - VfGBbg 18/95
    Art. 4 des Staatsvertrages zur Regelung der Volksabstimmungen über den Neugliederungs-Vertrag steht in seinem die sogenannte "Zusatzfrage" regelnden Absatz 3 nicht ohne weiteres in Einklang mit den in Art. 22 Abs. 3 Satz 1 LV abgesicherten überkommenen Grundsätzen der freien Wahl, zu denen es gehört, daß jeder Wähler sein Wahlrecht ohne unzulässige Beeinflussungen von außen ausüben kann (vgl. schon Staatsgerichtshof für das Deutsche Reich in RGZ 118, Anh., S. 39; BVerfGE 7, 63, 69; 15, 165, 166; 47, 253, 282; 66, 369, 380) und die in gleicher Weise für die Entschließungsfreiheit der Abstimmenden im Rahmen einer Volksabstimmung gelten müssen (vgl. dazu BVerfGE 1, 14, 45; 42, 53, 62); demgemäß sieht Art. 22 Abs. 3 Satz 1 LV den Grundsatz der Wahlfreiheit nicht nur in Bezug auf Wahlen, sondern auch für Volksabstimmungen vor.
  • BVerfG, 14.10.1970 - 1 BvR 307/68

    Jahresarbeitsverdienstgrenze

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 21.03.1996 - VfGBbg 18/95
    Soweit die Antragsteller in Bezug auf die weiteren Anforderungen des Art. 116 LV beanstanden, der Landtag sei nicht hinreichend im Sinne dieser Verfassungsnorm an der Gestaltung des Neugliederungs-Vertrages beteiligt worden, läßt das Gericht die Frage offen, ob die Antragsteller etwaige Defizite bei der Beteiligung des Landtages nach seiner Zustimmung zu dem Neugliederungs-Vertrag noch - im Nachhinein - geltend machen können oder ob sie ihre diesbezüglichen Einwände schon im Verfahren der Entstehung des Neugliederungs-Vertrages - unter Umständen auch verfassungsgerichtlich (vgl. BVerfGE 1, 351, 359; 68, 1, 65 f.) - hätten erheben müssen (dazu auch BVerfGE 29, 221, 233).
  • BVerfG, 03.07.1957 - 2 BvR 9/56

    Listenwahl

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 21.03.1996 - VfGBbg 18/95
    Art. 4 des Staatsvertrages zur Regelung der Volksabstimmungen über den Neugliederungs-Vertrag steht in seinem die sogenannte "Zusatzfrage" regelnden Absatz 3 nicht ohne weiteres in Einklang mit den in Art. 22 Abs. 3 Satz 1 LV abgesicherten überkommenen Grundsätzen der freien Wahl, zu denen es gehört, daß jeder Wähler sein Wahlrecht ohne unzulässige Beeinflussungen von außen ausüben kann (vgl. schon Staatsgerichtshof für das Deutsche Reich in RGZ 118, Anh., S. 39; BVerfGE 7, 63, 69; 15, 165, 166; 47, 253, 282; 66, 369, 380) und die in gleicher Weise für die Entschließungsfreiheit der Abstimmenden im Rahmen einer Volksabstimmung gelten müssen (vgl. dazu BVerfGE 1, 14, 45; 42, 53, 62); demgemäß sieht Art. 22 Abs. 3 Satz 1 LV den Grundsatz der Wahlfreiheit nicht nur in Bezug auf Wahlen, sondern auch für Volksabstimmungen vor.
  • BVerfG, 15.01.1985 - 2 BvR 128/84

    Verwaltungsgerichtliche Normnenkrontrolle, landesrechtliche Popularklage und

  • BVerfG, 29.07.1952 - 2 BvE 3/51

    Petersberger Abkommen

  • VerfGH Bayern, 27.03.1992 - 8-VII-89
  • BVerfG, 24.03.1976 - 2 BvP 1/75

    Volksentscheid über die Angliederung des Regierungsbezirks Montabaur an Hessen

  • BVerfG, 29.11.1962 - 2 BvR 587/62

    Vorauswahl

  • BVerfG, 28.02.1961 - 2 BvG 1/60

    1. Rundfunkentscheidung

  • BVerfG, 22.02.1994 - 1 BvL 30/88

    8. Rundfunkentscheidung

  • BVerfG, 11.07.1961 - 2 BvG 2/58

    Neugliederung Hessen

  • BVerfG, 04.05.1955 - 1 BvF 1/55

    Saarstatut

  • BVerwG, 05.11.1965 - VII C 119.64

    Anspruch auf Zahlung von Rundfunkgebührenanteilen - Verteilung der Einnahmen aus

  • VerfGH Bayern, 14.08.1973 - 10-VII-73
  • VerfG Brandenburg, 18.06.1998 - VfGBbg 27/97

    Kein Verstoß gegen Rechte der Sorben durch Auflösung der Gemeinde Horno und

    Insbesondere hat sich der Landesgesetzgeber - wie das Gericht nicht als bundesrechtliche Vorfrage, sondern deshalb zu prüfen hat, weil es das Rechtsstaatsgebot des Art. 2 LV dem Landesgesetzgeber untersagt, Landesrecht zu setzen, ohne dazu befugt zu sein (siehe Urteil des erkennenden Gerichts vom 21. März 1996 - VfGBbg 18/95 -, LVerfGE 4, 114, 129) - im Rahmen seiner Gesetzgebungskompetenz gehalten.

    Derartige Ermittlungen kommen nur in Bezug auf Tatsachen, nicht aber für die Bestimmung des Sachgehalts der Verfassung als einer Rechtsfrage in Betracht (vgl. Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Urteil vom 21. März 1996 - VfGBbg 18/95 -, LVerfGE 4, 114, 139).

  • VerfG Brandenburg, 20.03.2003 - VfGBbg 54/01

    Überbürdung der Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen Kindertagesstättenplatz

    Der landesverfassungsrechtliche Anknüpfungspunkt für diese Prüfungspflicht liegt im Rechtsstaatsgebot des Art. 2 LV, das es dem Landesgesetzgeber untersagt, Landesrecht zu setzen, ohne dazu befugt zu sein (vgl. auch BayVerfGHE 45, 33, 40 f.)" (Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Urteil vom 21. März 1996 - VfGBbg 18/95 -, LVerfGE 4, 114, 129; vgl. auch Urteil vom 18. Juni 1998 - VfGBbg 27/97 -, LVerfGE 8, 97, 118; für das schleswig-holsteinische Landesverfassungsrecht - das eine Art. 2 Abs. 5 der Brandenburgischen Landesverfassung entsprechende Verfassungsnorm nicht enthält - BVerfGE 103, 332, 349 ff.).
  • VerfG Brandenburg, 30.06.1999 - VfGBbg 3/98

    Polizeirecht; Recht auf informationelle Selbstbestimmung; Datenschutz;

    Dies hat das Verfassungsgericht nicht als bundesrechtliche Vorfrage, sondern deshalb zu prüfen, weil es das Rechtsstaatsgebot des Art. 2 LV dem Landesgesetzgeber untersagt, Landesrecht zu setzen, ohne dazu befugt zu sein (s. Urteil des erkennenden Gerichts vom 21. März 1996 - VfGBbg 18/95 -, LVerfGE 4, 114, 129).

    Dies ließe den landesverfassungsgerichtlichen Prüfungsgegenstand entfallen: Eine bereits nach Art. 31 GG nichtige Norm kann das erkennende Gericht nicht mehr an der Landesverfassung messen (vgl. hierzu etwa Kluge in: Kluge/Wolnicki, Verfassung des Landes Brandenburg, 1995, S. 94, Nr. 3; vgl. weiter E. Klein, a.a.O., Rdn. 46 f.; anders - auch eine Vorlagepflicht ablehnend - BayVerfGH, NVwZ 1993, 163; s. dagegen schon Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Urteil vom 21. März 1996 - VfGBbg 18/95 -, LVerfGE 4, 114, 141 f.; BVerfGE 69, 112, 118); der Normenkontrollantrag wäre, weil die Norm aus anderen Gründen als denen der Landesverfassung nichtig wäre, unzulässig.

  • VerfG Brandenburg, 17.02.2023 - VfGBbg 10/21

    Abstrakte Normenkontrolle, begründet; Begründungsanforderungen; Bestimmtheit;

    Ein objektives Klarstellungsinteresse an der verfassungsgerichtlichen Überprüfung wird durch den Antrag eines Fünftels der Mitglieder des Landtags indiziert (Urteil vom 21. März 1996 ‌- VfGBbg 18/95 -‌, LVerfGE 4, 114, https://verfassungsgericht.brandenburg.de, m. w. N.).
  • VerfG Brandenburg, 15.06.2000 - VfGBbg 32/99

    Verfassungswidrigkeit der Verordnung über die Verbindlichkeit des

    Die Prüfung der Gesetzgebungskompetenz des Landes beantwortet dabei keine bundesrechtliche Vorfrage, sondern ist erforderlich, weil das Rechtsstaatsgebot des Art. 2 LV dem Landesgesetzgeber untersagt, Landesrecht zu setzen, ohne dazu befugt zu sein (Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Urteil vom 21. März 1996 - VfGBbg 18/95 -, LVerfGE 4, 114, 129 sowie Urteil vom 18. Juni 1998 - VfGBbg 27/97 -, LVerfGE 8, 97, 118).
  • VerfG Brandenburg, 21.03.2002 - VfGBbg 19/01

    Verlagerung der Zuständigkeit für Flächennutzungsplanung auf die Ämter

    Der landesverfassungsrechtliche Anknüpfungspunkt liegt dabei im Rechtsstaatsgebot des Art. 2 LV, das es dem Landesgesetzgeber untersagt, Landesrecht zu setzen, ohne dazu befugt zu sein (vgl. Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Urteil vom 21. März 1996 - VfGBbg 18/95 -, LVerfGE 4, 114, 129; Urteil vom 18. Juni 1998 - VfGBbg 27/97 -, LVerfGE 8, 97, 118 ff.; s. auch Urteil vom 15. Juni 2000 - VfGBbg 32/99 -, LVerfGE Suppl. Bbg. zu Bd. 11, 99, 121).
  • VerfG Brandenburg, 21.03.1996 - VfGBbg 17/95
    Im übrigen verweist die Landesregierung auf ihre Stellungnahme in den Verfahren über den Normenkontrollantrag von 18 Abgeordneten des Landtages Brandenburg zur Überprüfung des Art. 1 NVG auf seine Vereinbarkeit mit der Verfassung des Landes Brandenburg (VfGBbg 18/95).

    Die Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde kann hier dahingestellt bleiben, weil sie im Lichte des heute verkündeten Urteils in dem Normenkontrollverfahren VfGBbg 18/95 jedenfalls aus Gründen des materiellen Rechts keinen Erfolg haben kann (vgl. zu einer solchen Verfahrensweise bei klar unbegründeten Verfassungsbeschwerden BVerfGE 74, 244, 250).

  • VerfG Brandenburg, 07.10.2005 - VfGBbg 217/03

    Kommunale Selbstverwaltung; Planungshoheit; Beschwerdebefugnis

    Diese gesetzliche Transformation ist - anders als der Staatsvertrag als solcher - ein Akt der Staatsgewalt ausschließlich des Landes Brandenburg und unterliegt damit der Überprüfung durch das Landesverfassungsgericht (vgl. Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluß vom 21. Oktober 1999 - VfGBbg 4/99 -, NVwZ 2000, 1167; Urteil vom 21. März 1996 - VfGBbg 18/95 -, LVerfGE 4, 114, 127 f.).
  • VerfG Brandenburg, 21.10.1999 - VfGBbg 4/99

    Verfahrensverbindung; Beschwerdefrist; Fristversäumung; Rechtsschutzgarantie;

    Diese gesetzliche Transformation ist - anders als der Staatsvertrag als solcher - ein Akt der Staatsgewalt ausschließlich des Landes Brandenburg und unterliegt damit der Überprüfung durch das Landesverfassungsgericht (s. näher Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Urteil vom 21. März 1996 - VfGBbg 18/95 -, LVerfGE 4, 114, 127 f.).
  • VerfGH Berlin, 02.04.1996 - VerfGH 18/96

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde betreffend die Volksabstimmung zur Länderfusion

    Angesichts dessen bedarf es keiner Entscheidung, ob die Anwendbarkeit des Art. 29 GG bei der hier in Frage stehenden Abstimmung nicht ohnehin durch die Sonderregelung des Art. 118 a GG ausgeschlossen ist (vgl. in diesem Zusammenhang Urteil des Verfassungsgerichts des Landes Brandenburg vom 21. März 1996 VfGBbg 18/95 - Urteilsabdruck S. 21 f.).
  • VerfG Brandenburg, 21.10.1999 - VfGBbg 6/99

    Verfahrensverbindung; Beschwerdefrist; Fristversäumung; Rechtsschutzgarantie;

  • VerfG Brandenburg, 21.10.1999 - VfGBbg 7/99

    Verfahrensverbindung; Beschwerdefrist; Fristversäumung; Rechtsschutzgarantie;

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