Rechtsprechung
| VerfG Brandenburg, 20.10.1994 - VfGBbg 12/94 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Verfassungsgericht Brandenburg
VerfGGBbg, § 45 Abs. 2 Satz 2; BbgIngKamG, § 17; BbgIngKamG, § 29 Abs. 2; BbgIngKamG, § 29 Abs. 3; BbgVwVfG, § 43 Abs. 2; EV, Art. 19
Rechtswegerschöpfung; Subsidiarität; Vorabentscheidung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VerfG Brandenburg, 20.10.1994 - VfGBbg 12/94
- VerfG Brandenburg, 16.03.1995 - VfGBbg 12/94
Wird zitiert von ... (21) Zitiert selbst (1)
- VerfG Brandenburg, 15.09.1994 - VfGBbg 5/94
Subsidiarität; Vorabentscheidung; Naturschutzrecht; Beschwerdefrist
Auszug aus VerfG Brandenburg, 20.10.1994 - VfGBbg 12/94
Es entspricht der bisherigen Rechtsprechung des Landesverfassungsgerichts, den Beschwerdeführer auch dann auf den Rechtsweg vor dem Fachgericht zu verweisen, wenn dort zwar kein gleichartiger, nämlich gezielt auf den Bestand der betreffenden Rechtsnorm gerichteter Rechtsschutz zu erlangen ist, jedoch vor dem Fachgericht die Klärung tatsächlicher und/oder einfachrechtlicher Fragen in Betracht kommt und ihm die Anrufung des Fachgerichts objektiv zumutbar ist (VerfGBbg, Beschluß vom 15.9.94 - VfGBbg 5/94 zur Veröffentlichung bestimmt).Insbesondere ist die Vereinbarkeit der angegriffenen Vorschriften mit Bundesrecht zu prüfen Es entspricht der Rollenverteilung innerhalb des Gesamtrechtsschutzsystems, daß das Landesverfassungsgericht sich erst dann materiell mit einer Sache befaßt, wenn geklärt ist, ob die angegriffenen Vorschriften nicht aus außerhalb der Landesverfassung liegenden Gründen, etwa wegen Unvereinbarkeit mit Bundesrecht, keine Anwendung finden können (VerfGBbg, Beschluß vom 15.9.94, a.a.O.).
- VerfG Brandenburg, 13.09.2024 - VfGBbg 4/21
Rechtsnormverfassungsbeschwerde; Beschwerdebefugnis; Rügefähige Grundrechte; …
Danach kann sich die Unzulässigkeit einer gegen eine Rechtsnorm gerichtete Verfassungsbeschwerde daraus ergeben, dass der Beschwerdeführer, obwohl gegen die Norm selbst kein fachgerichtlicher Rechtsschutz eröffnet ist, in zumutbarer Weise einen wirkungsvollen Rechtsschutz zunächst durch Anrufung der Fachgerichte erlangen kann (st. Rspr., vgl. Beschlüsse vom 20. Juni 2014 - VfGBbg 51/13 -, vom 21. Dezember 2006 - VfGBbg 20/06 -, vom 24. Juni 2004 - VfGBbg 28/04 -, und vom 20. Oktober 1994 - VfGBbg 12/94 -, https://www.verfassungsgericht.brandenburg.de).Nach diesen Maßstäben hätte der Beschwerdeführer die von ihm mit der Verfassungsbeschwerde aufgeworfene Frage der Berechtigung zur Erstellung von Bauvorlagen bzw. bautechnischen Nachweisen zunächst im Wege der (negativen) Feststellungsklage vor den Verwaltungsgerichten verfolgen müssen (vgl. ausdrücklich zur vorrangigen Feststellungsklage nach § 43 Verwaltungsgerichtsordnung Beschluss vom 20. Oktober 1994 - VfGBbg 12/94 -, https://verfassungsgericht.brandenburg.de;… BVerfG, Beschlüsse vom 12. November 2020 - 1 BvR 2424/20 -, Rn. 12 ff., …und vom 16. Juli 2015 - 1 BvR 1014/13 -, Rn. 6 ff., www.bverfg.de).
Dies zugrunde gelegt kommt eine Vorabentscheidung nicht in Betracht, wenn eine fachgerichtliche Vorbefassung für die Beurteilung der Zulässigkeit und Begründetheit der Verfassungsbeschwerde erforderlich erscheint (vgl. Beschluss vom 20. Oktober 1994 - VfGBbg 12/94 -, https://verfassungsgericht.brandenburg.de).
- VerfG Brandenburg, 30.06.1999 - VfGBbg 50/98
Vermessungsrecht; Beschwerdebefugnis; Rechtswegerschöpfung; Vorabentscheidung; …
Die verfassungsgerichtliche Entscheidung dient somit der Klärung einer Vielzahl gleichgelagerter Fälle (vgl. zu dieser Voraussetzung Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluß vom 21. November 1996 - VfGBbg 26/96 -, LVerfGE 5, 94, 105 f.; Beschluß vom 20. Oktober 1994 - VfGBbg 12/94 -, LVerfGE 2, 193, 199 f.).In diesem Sinne ist die "allgemeine Bedeutung" nur ein Aspekt unter mehreren, die im Rahmen einer Abwägung für und wider eine sofortige Sachentscheidung zu berücksichtigen sind (ständige Rechtsprechung des erkennenden Gerichts, vgl. etwa Beschluß vom 15. September 1994 - VfGBbg 5/94 -, LVerfGE 2, 170, 178; Beschluß vom 20. Oktober 1994 - VfGBbg 12/94 -, LVerfGE 2, 193, 199 f.; Beschluß vom 21. November 1996 - VfGBbg 17/96, 18/96 u. 19/96 -, LVerfGE 5, 113, 120).
- VerfG Brandenburg, 17.04.2020 - VfGBbg 87/19
Verfassungsbeschwerde unzulässig; Rechtswegerschöpfung; Vorabentscheidung; …
Die "allgemeine Bedeutung" ist nur ein Aspekt unter mehreren, die im Rahmen einer Abwägung für und wider eine sofortige Sachentscheidung zu berücksichtigen sind (Beschluss vom 20. Oktober 1994 - VfGBbg 12/94 -, https://verfassungsgericht.brandenburg.de).Allein der Umstand, dass bisher noch nicht in einem fachgerichtlichen Verfahren die notwendigen umfangreichen tatsächlichen Feststellungen getroffen worden sind, macht es hier erforderlich, die Beschwerdeführerin auch bei einer unterstellten allgemeinen Bedeutung der Sache auf den Verwaltungsrechtsweg zu verweisen (vgl. auch Beschluss vom 20. Oktober 1994 - VfGBbg 12/94 -, https://verfassungsgericht.brandenburg.de).
- VerfG Brandenburg, 31.05.1995 - VfGBbg 4/95
Beteiligtenfähigkeit; Rechtswegerschöpfung; Vorabentscheidung; Tenor
Die allgemeine Bedeutung ist nur ein Gesichtspunkt unter mehreren, die im Rahmen einer Abwägung für und wider eine sofortige Sachentscheidung zu berücksichtigen sind (VerfGBbg, Beschluß vom 15. September 1994 - VfGBbg 5/94- und Beschluß vom 20. Oktober 1994 - VfGBbg 12/94 - beide zur Veröffentlichung bestimmt).Auch die Notwendigkeit, weitere tatsächliche Ermittlungen anzustellen, ist ein Faktor, der für die Einschaltung des Fachgerichts spricht (VerfGBbg…, Beschluß vom 15. September 1994 a.a.O. sowie Beschluß vom 20. Oktober 1994 a.a.O.).
- VerfG Brandenburg, 18.07.1996 - VfGBbg 20/95
Mangels Rechtswegerschöpfung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Versagung …
Demnach obliegt es vorrangig den Fachgerichten, einfachrechtliche Vorschriften auszulegen und die zur Anwendung der Vorschriften erforderlichen Ermittlungen sowie die Würdigung des Sachverhalts vorzunehmen (ständige Rechtsprechung des Verfassungsgerichts des Landes Brandenburg, vgl. Beschluß vom 20. Oktober 1994 - VfGBbg 12/94 -, LVerfGE 2, 193, 197 f.; zuletzt Beschluß vom 23. Mai 1996 - VfGBbg 9/95 -, S. 6 des Umdrucks). - VerfG Brandenburg, 21.11.1996 - VfGBbg 17/96
Verfahrensbindung; Asylrecht; Bundesrecht; Subsidiarität; Vorabentscheidung; …
Die "allgemeine Bedeutung" - wie sie hier mit Blick auf die Vielzahl der nach § 2 AsylbLG Leistungsberechtigten und angesichts von Parallelverfahren möglicherweise zu bejahen wäre - ist nur ein Aspekt unter mehreren, die im Rahmen einer Abwägung für und wider eine sofortige Sachentscheidung zu berücksichtigen sind (Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluß vom 15. September 1994 - VfGBbg 5/94 - LVerfGE 2, 171, 178; Beschluß vom 20. Oktober 1994 - VfGBbg 12/94 - LVerfGE 2, 193, 200; ähnlich etwa BVerfGE 71, 305, 349; E 77, 381, 408). - VerfG Brandenburg, 21.11.1996 - VfGBbg 26/96
Beschwerdegegenstand; Staatszielbestimmung; Beschwerdebefugnis; …
Zum anderen betrifft die Entscheidung eine Vielzahl gleichliegender Fälle und hat auch deshalb weitreichende Bedeutung (vgl. zu diesem Aspekt bei der Annahme "allgemeiner Bedeutung" i.S.d. § 45 Abs. 2 Satz 2 VerfGGBbg bereits Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluß vom 20. Oktober 1994 - VfGBbg 12/94 - LVerfGE 2, 193, 199 f. und Urteil vom 1. Juni 1995 - VfGBbg 6/95 - UPR 1995, 354, zur Veröffentlichung in LVerfGE 3 Nr. 6 vorgesehen). - VerfG Brandenburg, 21.12.2006 - VfGBbg 7/06
Rechtswegerschöpfung; Vorabentscheidung; Wiedereinsetzung; Fristversäumung
Auf die ständige Rechtsprechung des erkennenden Gerichts zu den dafür bestehenden Voraussetzungen wird Bezug genommen (Beschlüsse vom 15. September 1994 - VfGBbg 5/94 -, LVerfGE 2, 170, 178 und vom 20. Oktober 1994 - VfGBbg 12/94 -, LVerfGE 2, 193, 200; zuletzt Beschluß vom 21. April 2005 - VfGBbg 6/05 -). - VerfG Brandenburg, 21.12.2006 - VfGBbg 41/06
Wegen fehlender Rechtswegerschöpfung unzulässige Verfassungsbeschwerde - Erlass …
Auf die ständige Rechtsprechung des erkennenden Gerichts zu den dafür bestehenden Voraussetzungen wird Bezug genommen (Beschlüsse vom 15. September 1994 - VfGBbg 5/94 -, LVerfGE 2, 170, 178 und vom 20. Oktober 1994 - VfGBbg 12/94 -, LVerfGE 2, 193, 200; zuletzt Beschluß vom 21. April 2005 - VfGBbg 6/05 -). - VerfG Brandenburg, 09.12.2004 - VfGBbg 44/04
Begründungserfordernis; rechtliches Gehör; faires Verfahren; Subsidiarität; …
In diesem Verfahren war die Beschwerdeführerin diesem Erfordernis enthoben, da es für sie unzumutbar war, sich mit einem Antrag nach § 321a ZPO (erneut) an das Oberlandesgericht zu wenden (vgl. zur Frage der "Zumutbarkeit" etwa: Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschlüsse vom 15. September 1994 - VfGBbg 5/94 -, LVerfGE 2, 170, 177; vom 20. Oktober 1994 - VfGBbg 12/94 -, LVerfGE 2, 193, 197 f.; vom 22. April 2004 - VfGBbg 7/04 - vom 24. Juni 2004 - VfGBbg 28/04 -). - VerfG Brandenburg, 21.08.1997 - VfGBbg 13/97
Unzulässige Verfassungsbeschwerde wegen Subsidiarität bei inhaltlich neuem …
- VerfG Brandenburg, 20.03.1997 - VfGBbg 48/96
Mangels gegenwärtiger und unmittelbarer Betroffenheit unzulässige …
- VerfG Brandenburg, 21.04.2005 - VfGBbg 6/05
Rechtswegerschöpfung; Vorabentscheidung; Subsidiarität
- VerfG Brandenburg, 15.05.1997 - VfGBbg 4/97
Subsidiarität; Vorabentscheidung; Auslagenerstattung; Gegenstandswert
- VerfG Brandenburg, 15.09.2005 - VfGBbg 38/05
Beschwerdebefugnis; Prüfungsmaßstab; Willkür; Subsidiarität; Rechtswegerschöpfung
- VerfGH Berlin, 23.08.2004 - VerfGH 114/98
- VerfG Brandenburg, 21.08.1997 - VfGBbg 15/97
Begründungserfordernis; Subsidiarität; Bundesrecht; Strafprozeßrecht; …
- VerfG Brandenburg, 23.05.1996 - VfGBbg 9/95
Begründungserfordernis; Subsidiarität; Zivilprozeßrecht
- VerfG Brandenburg, 15.05.1997 - VfGBbg 6/97
Subsidiarität; Vorabentscheidung; Auslagenerstattung; Gegenstandswert
- VerfG Brandenburg, 16.11.1995 - VfGBbg 15/95
Mangels Ausschöpfung zumutbarer einfachgerichtlicher Rechtsschutzalternativen …
- VerfG Brandenburg, 21.02.2008 - VfGBbg 46/07
Subsidiarität; Rechtsbeschwerde
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Rechtsprechung
| VerfG Brandenburg, 16.03.1995 - VfGBbg 12/94 EA |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Verfassungsgericht Brandenburg
BRAGO, § 113 Abs. 2 Satz 3; BRAGO, § 6 Abs. 1 Satz 2
Gegenstandswert - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VerfG Brandenburg, 20.10.1994 - VfGBbg 12/94
- VerfG Brandenburg, 16.03.1995 - VfGBbg 12/94 EA
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85
Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren
Auszug aus VerfG Brandenburg, 16.03.1995 - VfGBbg 12/94
Die Gegenstandswerte waren hier vorrangig nach der Bedeutung der Sache zu bemessen (so auch BVerfGE 79, 365, 366).
- VerfG Brandenburg, 16.11.2000 - VfGBbg 19/00
Gegenstandswert
Der Gegenstandswert war hier vorrangig nach der Bedeutung der Sache zu bemessen (vgl. Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluß vom 16. März 1995 - VfGBbg 12/94, 12/94 EA -, LVerfGE 3, 134 f.). - VerfG Brandenburg, 17.02.2000 - VfGBbg 53/98
Gegenstandswert
Der Gegenstandswert war hier vorrangig nach der Bedeutung der Sache zu bemessen (vgl. Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluss vom 16. März 1995 - VfGBbg 12/94, 12/94 EA -, LVerfGE 3, 134 f.). - VerfG Brandenburg, 12.10.1995 - VfGBbg 7/95
Festsetzung des Gegenstandswertes im Verfassungsbeschwerdeverfahren unter …
Dabei war einerseits die objektive Bedeutung für den Braunkohlentagebau im Land Brandenburg sowie das große allgemeine Interesse an der Angelegenheit zu berücksichtigen, das sich auch in der hohen Zahl der Beschwerdeführer wiederspiegelt, welche bereits bei der Höhe des Gegenstandswertes - und folglich nicht mehr gemäß § 6 Abs. 1 BRAGO - zu berücksichtigen ist (vgl. Beschluß vom 16. März 1995 - VfGBbg 12/94 -). - VerfG Brandenburg, 17.02.2000 - VfGBbg 3/99
Gegenstandswert
Der Gegenstandswert war hier vorrangig nach der Bedeutung der Sache zu bemessen (vgl. Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluss vom 16. März 1995 - VfGBbg 12/94, 12/94 EA -, LVerfGE 3, 134 f.). - VerfG Brandenburg, 16.09.1999 - VfGBbg 50/98
Gegenstandswert
Der Gegenstandswert war hier vorrangig nach der Bedeutung der Sache zu bemessen (vgl. Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluß vom 16. März 1995 - VfGBbg 12/94, 12/94 EA -, LVerfGE 3, 134 f.).
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