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   VK Niedersachsen, 13.03.2017 - VgK-02/2017   

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VK Niedersachsen, 13.03.2017 - VgK-02/2017 (https://dejure.org/2017,30077)
VK Niedersachsen, Entscheidung vom 13.03.2017 - VgK-02/2017 (https://dejure.org/2017,30077)
VK Niedersachsen, Entscheidung vom 13. März 2017 - VgK-02/2017 (https://dejure.org/2017,30077)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • ams-rae.de

    Nachprüfungsverfahren: Rechtmäßigkeit einer Aufhebung eines Vergabeverfahrens wegen Überschreitung der Kostenschätzung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Preis entspricht Marktverhältnissen: Aufhebung rechtswidrig!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Budgetüberschreitung = Aufhebungsgrund? (VPR 2017, 1034)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Budgetüberschreitung = Aufhebungsgrund? (IBR 2017, 645)

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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 20.03.2014 - X ZB 18/13

    Fahrbahnerneuerung - Vergabenachprüfungsverfahren: Zulässigkeit der Beschränkung

    Auszug aus VK Niedersachsen, 13.03.2017 - VgK-02/17
    Sofern die Aufhebung aber - im Rahmen der vorliegend einschlägigen Vorschriften der VOB/A-EU - nicht von einem der in § 17 EU Abs. 1 VOB/A genannten Gründe gedeckt ist, ist diese rechtswidrig und kann gegebenenfalls Schadenersatzansprüche der sich an der Ausschreibung beteiligenden Unternehmen begründen (vgl. BGH, Beschl. vom 20. März 2014 - X ZB 18/13; OLG Celle, Beschl. vom 10.03.2016 \u0097 13 Verg 5/15).

    Die dort geregelten Aufhebungstatbestände sind eng auszulegen und abschließend (so zu den identischen Regelungen in den vormaligen Fassungen der VOB/A BGH, Urteil vom 8. September 1998 - X ZR 48/97; Beschl. vom 20. März 2014 - X ZB 18/13).

    Ob ein anderer schwerwiegender Grund vorliegt, ist im Rahmen einer am Einzelfall orientierten Enteressenabwägung zu ermitteln, wobei, weil die Verfahrensaufhebung die Ausnahme bleiben muss, strenge Anforderungen an das Aufhebungsinteresse zu stellen sind (BGH, Beschluss vom 20. März 2014, a. a. O.).

  • OLG Düsseldorf, 03.01.2005 - Verg 72/04

    Begründetheit eines Nachprüfungsantrags wegen Aufhebung einer Ausschreibung

    Auszug aus VK Niedersachsen, 13.03.2017 - VgK-02/17
    Berücksichtigungsfähig sind grundsätzlich nur solche Mängel, die die Durchführung des Verfahrens und die Vergabe des Auftrags selbst ausschließen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 3. Januar 2005 - Verg 72/04).

    Neben den Fällen, in denen der Auftraggeber vor der Ausschreibung den Bedarf nicht zutreffend ermittelt hat und erst während des Vergabeverfahrens erkennt, dass er ein Produkt oder eine Leistung ausgeschrieben hat, die seinen Anforderungen tatsächlich nicht genügt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.02.2005 - VH Verg 72/04), ist als ein die Aufhebung sachlich rechtfertigender Grund auch die Feststellung des Auftraggebers zu erkennen, dass er aus haushaltsmäßigen Gründen auf die konkret ausgeschriebene Beschaffung verzichten muss, weil er entweder dafür keine Mittel (mehr) in der benötigten Höhe zur Verfügung hat oder ihm die Beschaffung schlicht zu teuer ist (vgl. VK Bund, Beschluss vom 11.06.2008 \u0097 VK1 63/08 - zitiert nach VERIS).

  • OLG Celle, 10.03.2016 - 13 Verg 5/15

    Entscheidung der Vergabekammer über die Aufhebung eines ausgeschriebenen

    Auszug aus VK Niedersachsen, 13.03.2017 - VgK-02/17
    Sofern die Aufhebung aber - im Rahmen der vorliegend einschlägigen Vorschriften der VOB/A-EU - nicht von einem der in § 17 EU Abs. 1 VOB/A genannten Gründe gedeckt ist, ist diese rechtswidrig und kann gegebenenfalls Schadenersatzansprüche der sich an der Ausschreibung beteiligenden Unternehmen begründen (vgl. BGH, Beschl. vom 20. März 2014 - X ZB 18/13; OLG Celle, Beschl. vom 10.03.2016 \u0097 13 Verg 5/15).

    Nach der Rechtsprechung des OLG Celle muss sich die Aufhebung eines Vergabeverfahrens wegen vermeintlich unangemessen hoher Angebotspreise dagegen allein an den Voraussetzungen des § 17 EU Abs. 1 Nr. 3 VOB/A messen lassen (OLG Celle Beschl. vom 10.03,2016 \u0097 13 Verg 5/15, zitiert nach ibr-online).

  • BGH, 05.11.2002 - X ZR 232/00

    Pflicht des Ausschreibenden zur Vergabe des Auftrags

    Auszug aus VK Niedersachsen, 13.03.2017 - VgK-02/17
    Die Möglichkeit, aus einem zwar nicht den Anforderungen des § 17 EU VOB/A genügenden, aber gleichwohl sachlich gerechtfertigten Grund eine Ausschreibung vorzeitig beenden zu dürfen, ist eine notwendige Folge davon, dass es ein Zweck des Vergaberechts ist, der öffentlichen Hand eine Bindung der ihr anvertrauten Mittel und das Gebot sparsamer Wirtschaftsführung beachtende Beschaffung zu angemessenen Preisen zu ermöglichen (vgl. BGH, Urteil vom 05.11.2002 - X ZR 232/00 - zitiert nach VERIS).
  • OLG Dresden, 25.01.2005 - WVerg 14/04

    Kosten Nachprüfungsverfahren Vergabekammer; Gesamtschuld

    Auszug aus VK Niedersachsen, 13.03.2017 - VgK-02/17
    Die Antragsgegnerin ist jedoch von der Pflicht zur Entrichtung der Kosten (Gebühren und Auslagen) gemäß § 182 Abs. 1 GWB i. V. m. § 8 Abs. 1 Nr. 3 BVwKostG befreit (vgl. OLG Gelle, Beschluss vom 13.07.2005, Az.: 13 Verg 9/05; OLG Dresden, Beschluss vom 25.01.2005, Az.: WVerg 0014/04).
  • BayObLG, 23.05.2002 - Verg 7/02

    Kontingentzuordnung durch Vergabestelle - fehlerhafte Rechtswegangabe

    Auszug aus VK Niedersachsen, 13.03.2017 - VgK-02/17
    Die Wirkung dieser Festlegung besteht in einer Selbstbindung der Antragsgegnerin, dass sie den verfahrensgegenständlichen Auftrag nicht dem 20 %-Kontingent nach § 3 Nr. 9 VgV zuordnet, für welche das Nachprüfungsverfahren nicht eröffnet wäre (vgl. BayObLG, Beschluss vom 23.05.2002, Verg 7/02; Beurskens in: Hattig/Maibaum, Kartellvergaberecht, § 2 VgV, Rdnr. 19, m. w. N.).
  • BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06

    Antragsberechtigung eines ausgeschlossenen Bieters; Rechtsfolgen des Fehlens

    Auszug aus VK Niedersachsen, 13.03.2017 - VgK-02/17
    Ob tatsächlich der vom Bieter behauptete Schaden droht, ist eine Frage der Begründetheit (vgl. BGH, Beschluss vom 29.06.2006 - X ZB 14/06, zitiert nach VERIS).
  • BGH, 20.11.2012 - X ZR 108/10

    Friedhofserweiterung

    Auszug aus VK Niedersachsen, 13.03.2017 - VgK-02/17
    Ungeachtet der Frage, ob im Falle vermeintlich unangemessen hoher Angebote der Rechtfertigungstatbestand der Nr. 1 oder der Nr. 2 des § 17 EU Abs. 1 VOB/A heranzuziehen ist, setzt eine derartig begründete Aufhebung nach einer Grundsatzentscheidung des BGH (BGH, Beschluss vom 20.11.2012 \u0097 X ZR 108/10) in jedem Fall eine deutliche Überschreitung des durch den Auftraggeber vertretbar geschätzten Auftragswertes voraus.
  • BGH, 08.09.1998 - X ZR 48/97

    Aufwendungsersatzanspruch des voraussichtlich erfolgreichen Bieters nach

    Auszug aus VK Niedersachsen, 13.03.2017 - VgK-02/17
    Die dort geregelten Aufhebungstatbestände sind eng auszulegen und abschließend (so zu den identischen Regelungen in den vormaligen Fassungen der VOB/A BGH, Urteil vom 8. September 1998 - X ZR 48/97; Beschl. vom 20. März 2014 - X ZB 18/13).
  • OLG Karlsruhe, 27.07.2009 - 15 Verg 3/09

    Vergabenachprüfungsverfahren: Auffälliges Missverhältnis von Preis und Leistung;

    Auszug aus VK Niedersachsen, 13.03.2017 - VgK-02/17
    Erforderlich ist eine korrekt und zeitnah sowie vor der Bekanntmachung stets anzupassende Kostenschätzung des Auftraggebers im Vorfeld des Vergabeverfahrens sowie gegebenenfalls Kostenvergleichslisten (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 27.07.2009 \u0097 15 Verg 3/09 = VergabeR 2010 S. 96 ff. mit Anm. v. Hartung).
  • OLG Celle, 13.01.2011 - 13 Verg 15/10

    Aufhebung eines im Wege des Verhandlungsverfahrens durchgeführten

  • VK Bund, 11.06.2008 - VK 1-63/08

    Beschaffung von Bildschirmarbeitstischen

  • VK Südbayern, 21.08.2003 - 32-07/03

    Verhandlungsverfahren ohne vorherige öffentliche Bekanntmachung

  • VK Baden-Württemberg, 12.10.2017 - 1 VK 41/17

    Öffentliche Auftragsvergabe: Aufhebung einer Ausschreibung; Vorliegen eines

    64 Das Vorliegen eines sachlichen Grundes wird u. a. dann angenommen, wenn der öffentliche Auftraggeber feststellt, dass er aus haushaltsmäßigen Gründen auf die konkret ausgeschriebene Beschaffung verzichten muss, weil er entweder keine Mittel mehr in der benötigten Höhe zur Verfügung hat oder ihm die Beschaffung schlicht zu teuer ist (VK Bund, Beschluss vom 11.06.2008, VK 1-63/08, VK Lüneburg, Beschluss vom 13.03.2017, VgK-02/2017).

    Der öffentliche Auftraggeber darf deshalb bei Beginn des Verfahrens das Vorhandensein oder den nachträglichen Eintritt des maßgeblichen Umstands nicht erwartet oder ihn nicht schuldhaft herbeigeführt haben (VK Lüneburg, Beschluss vom 13.03.2017, VgK-02/2017 mwN).

    Da überdies nicht abschließend geklärt zu sein scheint, ob die alleinige Stellung eines Feststellungsantrags möglich ist, war es für die Antragstellerin auch geboten, zur Wahrung ihrer Rechte auch die Hauptanträge zu stellen (vgl. auch, allerdings ohne Begründung: VK Lüneburg, Beschluss vom 13.03.2017, VgK-02/2017, aA wohl VK Bund, Beschluss vom 14.08.2017, VK 1-75/17).

  • VK Thüringen, 28.02.2020 - 250-4002-21/2020-E-002-IK

    Wann kann eine Ausschreibung wegen unangemessen hoher Preise aufgehoben werden?

    (VK Lüneburg, Beschluss vom 13.03.2017 - VgK-02/17; OLG Celle, Beschluss vom 10.03.2016 - 13 Verg 5/15; wohl BGH, Beschluss vom 29.11.2016 - X ZR 122/14) § 17 EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A rechtfertige die Aufhebung des Verfahrens, wenn "kein Angebot eingegangen ist, das den Ausschreibungsbedingungen entspricht".

    (BGH, Urteil vom 20.11.2012 - X ZR 108/10; VK Lüneburg, Beschluss vom 13.03.2017 - VgK-02/2017) Der Auftraggeber habe im Rahmen seiner Interessenabwägung auch zu prüfen, ob weniger einschneidende Alternativen zu einer Aufhebung in Betracht kämen.

  • VK Baden-Württemberg, 31.01.2020 - 1 VK 69/19

    Aufhebung wegen fehlender Haushaltsmittel setzt ordnungsgemäße Kostenschätzung

    Vom Vorliegen eines sachlichen Grundes kann u.a. dann ausgegangen werden, wenn der öffentliche Auftraggeber feststellt, dass er aus haushaltsmäßigen Gründen auf die konkret ausgeschriebene Beschaffung zunächst verzichten muss, weil er keine ausreichenden Haushaltsmittel zur Verfügung hat (VK Bund, Beschluss vom 11.06.2008, VK 1-63/08; VK Lüneburg, Beschluss vom 13.03.2017, VgK-02/2017).
  • VK Niedersachsen, 08.06.2020 - VgK-09/20

    Ausschreibung von Rohbauarbeiten zum Bauvorhaben Neu- und Umbau der

    Vor der Entscheidung des BGH hat die Vergabekammer durchaus so entschieden, wie von der Antragstellerin beantragt (vgl. VK Niedersachsen Beschluss vom 21.06.2011, VgK 18/2011), danach nicht mehr (vgl. VK Niedersachsen, Beschluss vom 13.03.2017, VgK-02/2017),.
  • VK Südbayern, 15.05.2020 - Z3-3-3194-1-37-10/19

    Aufhebungsermessen muss auf zutreffender Tatsachengrundlage beruhen!

    Darüber hinaus müsse sich die Aufhebung eines Verfahrens wegen eines unangemessen hohen Preises allein an den Voraussetzungen des § 17 EU Abs. 1 Nr. 3 VOB/A messen lassen (s. VK Lüneburg, Beschluss v. 13.03.2017, Az.: VgK-02/17; OLG Celle, Beschluss v. 10.03.2016, Az.: 13 Verg 5/15).
  • VK Sachsen-Anhalt, 01.11.2019 - 3 VK LSA 37/19

    Vergabenachprüfungsverfahren: Rechtmäßigkeit der Aufhebung einer Ausschreibung;

    Das Vorliegen eines sachlichen Grundes wird u. a. dann angenommen, wenn der öffentliche Auftraggeber feststellt, dass er aus haushaltsmäßigen Gründen auf die konkret ausgeschriebene Beschaffung verzichten muss, weil er entweder keine Mittel mehr in der benötigten Höhe zur Verfügung hat oder ihm die Beschaffung schlicht zu teuer ist (VK Bund, Beschluss vom 11.06.2008, VK 1-63/08; VK Lüneburg, Beschluss vom 13.03.2017, VgK-02/2017).
  • VK Niedersachsen, 19.07.2021 - VgK-24/21

    Voraussetzungen für die Aufhebung eines Vergabeverfahrens

    Bei den anerkennenswerten sachlichen Gründen darf es sich nach der Rechtsprechung auch um solche Gründe handeln, die aus seiner eigenen Sphäre stammen und erst nachträglich von ihm tatsächlich erkannt werden (vgl. Dieck-Bogatzke, a.a.O., S. 397, m.w.N.; vgl. Dieck-Bogatzke, Probleme bei der Aufhebung der Ausschreibung, VergabeR 2a/2008, S. 392 ff., 393, m.w.N; VK Niedersachsen, Beschluss vom 13.03.2017, VgK-02/2017).
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