Rechtsprechung
| VK Niedersachsen, 30.10.2002 - VgK-12/2002 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 97 GWB; § 13 VgV; § 25 Nr. 2 Abs. 1 VOB/A; § 25 Nr. 3 VOB/A
Zulässigkeit der formlosen und stichprobenhaften Überprüfung der vom Bewerber angegebenen Referenzen bei der Beurteilung der Zuverlässigkeit; Maßstäbe zur Beurteilung der Zuverlässigkeit eines Bieters; Kriterien für das Vorliegen einer Überschreitung des ... - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit der formlosen und stichprobenhaften Überprüfung der vom Bewerber angegebenen Referenzen bei der Beurteilung der Zuverlässigkeit; Maßstäbe zur Beurteilung der Zuverlässigkeit eines Bieters; Kriterien für das Vorliegen einer Überschreitung des ...
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- OLG Düsseldorf, 28.08.2001 - Verg 27/01
Sofortige Beschwerde gegen den Beschluss einer Vergabekammer; Rücknahme einer …
Auszug aus VK Niedersachsen, 30.10.2002 - VgK-12/02
Richtschnur ist dabei stets die Frage, inwieweit die zur Beurteilung stehenden Gesichtspunkte geeignet sind, eine ordnungsgemäße und vertragsgerechte Erbringung der ausgeschriebenen und angebotenen Leistungen in Frage zu stellen (vgl. OLG Düsseldorf, Senatsbeschluss vom 28.08.2001 - Verg 27/01). - OLG Naumburg, 15.01.2002 - 1 Verg 5/00
Prüfung der Zuverlässigkeit eines Bewerbers
Auszug aus VK Niedersachsen, 30.10.2002 - VgK-12/02
Rn. 32 Im vorliegenden Fall ist - wie vom Ag teilweise vorgetragen - dem Vergabesenat des OLG Naumburg (Beschluss vom 15.01.2002 - 1 Verg 5/00) zu folgen, wonach ein Auftraggeber insbesondere bei der Beurteilung der Zuverlässigkeit eines Bewerbers die angegebenen Referenzen auch formlos/stichprobenhaft überprüfen kann, um gesicherte Erkenntnisse zu erlangen.
- VK Südbayern, 10.12.2009 - Z3-3-3194-1-59-10/09
Notwendiger Inhalt einer Rüge?
Auch ist die Vergabekammer gehindert, neben den von dem Antragsteller erhobenen Beanstandungen in eine vertiefte Prüfung des Vergabeverfahrens einzusteigen (VK Lüneburg, B. v. 10.10.2006 - Az.: VgK-23/2006; B. v. 07.07.2005 - Az.: VgK-27/2005; B. v. 20.8.2002 - Az.: 203- VgK-12/2002; VK Südbayern, B. v. 09.05.2008 - Az.: Z3-3-3194-1-13-04/08).
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