Rechtsprechung
| VG Würzburg, 19.09.2013 - W 3 K 12.223 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Kinder- und Jugendhilfe; Kostenerstattung;Keine Kostenerstattung bei irrtümlicher Annahme der eigenen örtlichen Zuständigkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BSG, 28.03.1984 - 9a RV 50/82
Vorläufige Sozialleistungen - Erstattungsanprüche der Leistungsträger …
Auszug aus VG Würzburg, 19.09.2013 - W 3 K 12.223
Die bewusste Leistung trotz der Ungewissheit für die letztendlich gegebene örtliche Zuständigkeit müsse für Dritte erkennbar sein (BSG, U.v. 28.3.1984 - 9 A RV 50/82 - SozR 1300 § 102 Nr. 1).Vielmehr steht die Pflicht zu einem vorläufigen Tätigwerden einer Leistung in vermeintlich eigener örtlicher Zuständigkeit schon begrifflich entgegen (vgl. BSG, U.v. 28.3.1984 - 9a RV 50/82 - SozR 1300 § 102 Nr. 1 - zu § 102 Abs. 1 SGB X).
Rn. 32 Die Frage, ob die Vorläufigkeit der Leistungsgewährung durch einen entsprechenden Hinweis nach außen erkennbar sein muss (vgl. BSG, U.v. 28.3.1984 - 9a RV 50/82 - SozR 1300 § 102 Nr. 1 - zu § 102 Abs. 1 SGB X), kann demnach im vorliegenden Fall dahinstehen.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.03.2014 - 12 A 1211/12
Erstattung von für die Geschwister aufgewendeten Jugendhilfekosten
Rn. 56 Vgl. zu diesem Aspekt: VG Würzburg, Urteil vom 19. September 2013 - W 3 K 12.223 -, juris, unter Bezugnahme auf BSG, Urteil vom 28. März 1984 - 9a RV 50/82 -, juris (zu § 102 SGB X).
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