Rechtsprechung
| VG Würzburg, 25.06.2013 - W 4 K 12.1129 |
Verfahrensgang
- VG Würzburg, 25.06.2013 - W 4 K 12.1129
- VGH Bayern, 10.02.2015 - 20 B 14.710
- BVerwG, 30.06.2016 - 7 C 4.15
- VGH Bayern, 18.10.2018 - 20 B 16.2002
- BVerwG, 08.07.2020 - 7 C 30.18
Wird zitiert von ... (14)
- VG Würzburg, 26.08.2013 - W 4 S 13.704
Bedenken gegen die Zuverlässigkeit der für die Leitung und Beaufsichtigung der …
Rn. 13 Mit Schreiben vom 20. August 2013 wies der Berichterstatter die Parteien darauf hin, dass die Gerichtsakten W 4 K 13.622 und W 4 S 13.623 (Klage bzw. Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO der Antragstellerin gegen den Bescheid des Landratsamts Würzburg vom 18. Juni 2013, mit der ihr die gewerbliche Sammlung von Altkleidern und Altschuhen untersagt wurde), die Gerichtsakten W 4 K 13.486 und W 4 S 13.600 (Klage bzw. Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO der B... GmbH gegen den Bescheid des Landratsamts Würzburg vom 15. Mai 2013, mit der ihr die gewerbliche Sammlung von Altkleidern und Altschuhen untersagt wurde) sowie die Gerichtsakten W 4 K 12.1129 und W 4 S 12.1130 (Klage bzw. Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO der B... GmbH gegen den Bescheid der Stadt Aschaffenburg vom 29. November 2012, mit der ihr die gewerbliche Sammlung von Alttextilien untersagt wurde) beigezogen und zum Gegenstand dieses Verfahrens gemacht werden.Dies hat der Bayer. Verwaltungsgerichtshof bereits im Beschluss vom 8. April 2013 (20 CS 13.377 - juris) und die Kammer mehrfach (vgl. U.v. 25.6.2013 - W 4 K 12.1129, B.v. 5.7.2013 - W 4 S 13.540 und B.v. 18.7.2013 - W 4 S 13.600) entschieden.
Rn. 29 Mit - noch nicht rechtskräftigem - Urteil vom 25. Juni 2013 hat die Kammer im Verfahren W 4 K 12.1129 ebenfalls erhebliche Bedenken gegen die Zuverlässigkeit der B... GmbH geltend gemacht und hierzu ausgeführt:.
Rn. 35 Die Kammer schließt sich den Ausführungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs an und legt seiner Entscheidung die Ausführungen der Kammer im Urteil vom 25. Juni 2013 (W 4 K 12.1129) und im Beschluss vom 18. Juli 2013 (W 4 S 13.600) zu Grunde (vgl. Schreiben des Berichterstatters vom 20.8.2013).
- VG Würzburg, 18.07.2013 - W 4 S 13.600
1) Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen Bedenken gegen die Zuverlässigkeit …
Rn. 12 Mit Schreiben vom 15. Juli 2013 hat der Berichterstatter die Parteien darauf hingewiesen, dass die Gerichtsakten W 4 K 12.1129 und W 4 S 12.1130 (Klage bzw. Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO der Antragstellerin gegen den Bescheid der Stadt Aschaffenburg vom 29. November 2012, mit der ihr die gewerbliche Sammlung von Alttextilien untersagt wurde) beigezogen und zum Gegenstand dieses Verfahrens gemacht würden.Dies hat der Bayer. Verwaltungsgerichtshof bereits im Beschluss vom 8. April 2013 (20 CS 13.377 - juris) und die Kammer mehrfach (vgl. U.v. 25.6.2013 - W 4 K 12.1129 und B.v. 5.7.2013 - W 4 S 13.540) entschieden.
Rn. 26 Mit - noch nicht rechtskräftigem - Urteil vom 25. Juni 2013 hat die Kammer im Verfahren W 4 K 12.1129 (erhebliche) Bedenken gegen die Zuverlässigkeit der Antragstellerin und der für die Leitung und Beaufsichtigung der Sammlungen verantwortlichen Personen geltend gemacht und hierzu ausgeführt:.
Rn. 29 Die Kammer schließt sich den Ausführungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs an und legt seiner Entscheidung die Ausführungen der Kammer im Urteil vom 25. Juni 2013 (W 4 K 12.1129) zu Grunde (vgl. Schreiben des Berichterstatters vom 15.7.2013).
- VG Würzburg, 01.08.2013 - W 4 S 13.623
Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung; Untersagung einer Sammlung; …
Rn. 12 Mit Schreiben vom 23. Juli 2013 wies der Berichterstatter die Parteien darauf hin, dass die Gerichtsakten W 4 K 13.486 und W 4 S 13.600 (Klage bzw. Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO der B... GmbH gegen den Bescheid des Landratsamts Würzburg vom 15. Mai 2013, mit der ihr die gewerbliche Sammlung von Altkleidern und Altschuhen untersagt wurde) sowie die Gerichtsakten W 4 K 12.1129 und W 4 S 12.1130 (Klage bzw. Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO der B... GmbH gegen den Bescheid der Stadt Aschaffenburg vom 29. November 2012, mit der ihr die gewerbliche Sammlung von Alttextilien untersagt wurde) beigezogen und zum Gegenstand dieses Verfahrens gemacht werden.Dies hat der Bayer. Verwaltungsgerichtshof bereits im Beschluss vom 8. April 2013 (20 CS 13.377 - juris) und die Kammer mehrfach (vgl. U.v. 25.6.2013 - W 4 K 12.1129, B.v. 5.7.2013 - W 4 S 13.540 und B.v. 18.7.2013 - W 4 S 13.600) entschieden.
Rn. 27 Mit - noch nicht rechtskräftigem - Urteil vom 25. Juni 2013 hat die Kammer im Verfahren W 4 K 12.1129 ebenfalls erhebliche Bedenken gegen die Zuverlässigkeit der B... GmbH geltend gemacht und hierzu ausgeführt:.
Rn. 33 Die Kammer schließt sich den Ausführungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs an und legt seiner Entscheidung die Ausführungen der Kammer im Urteil vom 25. Juni 2013 (W 4 K 12.1129) und im Beschluss vom 18. Juli 2013 (W 4 S 13.600) zu Grunde (vgl. Schreiben des Berichterstatters vom 23.7.2013).
- VG Würzburg, 28.01.2013 - W 4 S 12.1130
1) Zur Frage einer restriktiven, europarechtskonformen Auslegung des § 17 Abs. 3 …
Rn. 6 Gegen diesen Bescheid erhob die Antragstellerin am 28. Dezember 2012 Klage (Az. W 4 K 12.1129) und stellte am gleichen Tag den.Rn. 15 Mit Schriftsatz vom 22. Januar 2013 ergänzte die Antragsgegnerin im Klageverfahren W 4 K 12.1129, dass Tatsachen bekannt seien, aus denen sich Bedenken gegen die Zuverlässigkeit der Antragstellerin wie auch ihrer Geschäftsführer ergäben.
Rn. 54 Die Antragsgegnerin hat den streitgegenständlichen Bescheid vom 29. November 2012 zunächst nicht auf den Untersagungsgrund der Unzuverlässigkeit (§ 18 Abs. 5 Satz 2 Alt. 1 KrWG) gestützt, sie hat vielmehr diesen Untersagungsgrund erst mit ihrer Klageerwiderung vom 22. Januar 2013 im Klageverfahren W 4 K 12.1129 unter Vorlage der Kopien der vom Regierungspräsidium Gießen gegenüber der Antragstellerin sowie deren Geschäftsführern W... B... und J... N... verfügten Gewerbeuntersagungen vom 6. Dezember 2012 eingebracht.
- VG Würzburg, 21.04.2015 - W 4 K 14.575
Keine Darlegung der ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung
Dies hat der BayVGH bereits im Beschluss vom 8. April 2013 (20 CS 13.377 - juris) und die Kammer mehrfach (vgl. U. v. 25.6.2013 - W 4 K 12.1129; B. v. 5.7.2013 - W 4 S 13.540; B. v. 18.7.2013 - W 4 S 13.600) entschieden.Die Kammer hat bereits in mehreren Verfahren Bedenken gegen die Zuverlässigkeit der Klägerin und der mit ihr verbundenen Unternehmen geäußert (vgl. U. v. 25.6.2013 - W 4 K 12.1129; B. v. 18.7.2013 - W 4 S 13.600; B. v. 1.8.2013 - W 4 S 13.623; B. v. 26.8.2013 - W 4 S 13.704; B. v. 22.10.2013 - W 4 S 13.952; U. v. 26.11.2013 - W 4 K 13.486; U. v. 27.1.2015 - W 4 K 13.951; U. v. 21.4.2015 - W 4 K 14.569).
Bezüglich der B. GmbH hat die Kammer bereits mit Urteil vom 25. Juni 2013 (W 4 K 12.1129) ausgeführt:.
- VG Würzburg, 27.01.2015 - W 4 K 13.951
Untersagung einer Sammlung
Rn. 16 Mit Schreiben vom 21. Oktober 2013 wies der Berichterstatter die Parteien darauf hin, dass die Gerichtsakten W 4 K 13.468 und W 4 S 13.704 (Klage bzw. Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO der D... GmbH gegen den Bescheid der Stadt Aschaffenburg vom 6. Mai 2013, mit der die Sammlung von Altkleidern und Altschuhen untersagt wurde), die Gerichtsakten W 4 K 13.622 und W 4 S 13.623 (Klage bzw. Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO der D... GmbH gegen den Bescheid des Landratsamts Würzburg vom 18. Juni 2013, mit der die Sammlung von Altkleidern und Altschuhen untersagt wurde), die Gerichtsakten W 4 K 13.486 und W 4 S 13.600 (Klage bzw. Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO der B... GmbH gegen den Bescheid des Landratsamts Würzburg vom 15. Mai 2013, mit der ihr die gewerbliche Sammlung von Altkleidern und Altschuhen untersagt wurde) sowie die Gerichtsakten W 4 K 12.1129 und W 4 S 12.1130 (Klage bzw. Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO der B... GmbH gegen den Bescheid der Stadt Aschaffenburg vom 29. November 2012, mit der ihr die gewerbliche Sammlung von Alttextilien untersagt wurde) beigezogen und zum Gegenstand dieses Verfahrens gemacht werden.Dies hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof bereits im Beschluss vom 8. April 2013 (20 CS 13.377 - juris) und die Kammer mehrfach (vgl. U.v. 25.6.2013, W 4 K 12.1129; B.v. 5.7.2013, W 4 S 13.540 und B.v. 18.7.2013, W 4 S 13.600) entschieden.
Rn. 42 Mit - noch nicht rechtskräftigem - Urteil vom 25. Juni 2013 hat die Kammer im Verfahren W 4 K 12.1129 ebenfalls erhebliche Bedenken gegen die Zuverlässigkeit der B... GmbH geltend gemacht und hierzu ausgeführt:.
- VG Würzburg, 21.04.2015 - W 4 K 14.569
Abfallsammlung, Untersagung, Zuverlässigkeit, Altkleidersammlung, gewerbliche …
Dies hat der BayVGH bereits im Beschluss vom 8. April 2013 (20 CS 13.377 - juris) und die Kammer mehrfach (vgl. U. v. 25.6.2013 - W 4 K 12.1129; B. v. 5.7.2013 - W 4 S 13.540; B. v. 18.7.2013 - W 4 S 13.600) entschieden.Die Kammer hat bereits in mehreren Verfahren Bedenken gegen die Zuverlässigkeit der Klägerin und der mit ihr verbundenen Unternehmen geäußert (vgl. U. v. 25.6.2013 - W 4 K 12.1129; B. v. 18.7.2013 - W 4 S 13.600; B. v. 1.8.2013 - W 4 S 13.623; B. v. 26.8.2013 - W 4 S 13.704; B. v. 22.10.2013 - W 4 S 13.952; U. v. 26.11.2013 - W 4 K 13.486; U. v. 27.1.2015 - W 4 K 13.951).
Bereits mit Urteil vom 25. Juni 2013 (W 4 K 12.1129) hat die Kammer daher ausgeführt:.
- VGH Bayern, 03.06.2020 - 12 BV 15.777
Zuständigkeit der Abfallrechtsbehörde - öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger
Dies sei beim Prokuristen V… N… als für die Leitung und Beaufsichtigung der von der Klägerin angezeigten Sammlung verantwortliche Person der Fall; ebenso sei dies bei der B… GmbH als der persönlich haftenden Gesellschafterin der Klägerin gegeben, wie sich aus einschlägigen, die betriebsbezogene Zuverlässigkeit der B… GmbH betreffenden Entscheidungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (B.v. 8.4.2013 - 20 CS 13.377 - juris) und der Kammer (U.v. 25.6.2013 - W 4 K 12.1129 - juris sowie B.v. 18.7.2013 - W 4 S 13.600) ergebe. - VGH Bayern, 18.10.2018 - 20 B 16.2002
Gewerbliche Altkleidersammlung
Rn. 5 Das Verwaltungsgericht Würzburg wies die hiergegen erhobene Klage mit Urteil vom 25. Juni 2013 (Az. W 4 K 12.1129) ab. - VG Würzburg, 12.11.2013 - W 4 K 13.326
Befristung einer gewerblichen Sammlung
Im Übrigen weist die Kammer darauf hin, dass sie bereits in mehreren Entscheidungen ausgeführt hat, dass sie keinen Zweifel an der Vereinbarkeit des § 4 Abs. 1 Nr. 2 AbfZustV mit Unionsrecht hat (vgl. B.v. 6.6.2013 - W 4 S 13.441; U.v. 25.6.2013 - W 4 K 12.1129; B.v. 7.11.2013 - W 4 S 13.995).Dies hat der Bayer. Verwaltungsgerichtshof bereits im Beschluss vom 8. April 2013 (20 CS 13.377 - juris) und die Kammer mehrfach (vgl. U.v. 25.6.2013 - W 4 K 12.1129; B.v. 5.7.2013 - W 4 S 13.540; B.v. 18.7.2013 - W 4 S 13.600) entschieden.
- VG Würzburg, 07.11.2013 - W 4 S 13.995
Gewerbliche Sammlung von Altkleidern, Alttextilien, Schuhen, Glas, Porzellan, …
- VG Würzburg, 22.07.2014 - W 4 K 13.622
Untersagung einer Sammlung; gewerbliche Sammlung von Alttextilien und Altschuhen; …
- VG Würzburg, 14.01.2014 - W 4 K 13.539
Untersagung einer gewerblichen Sammlung; Bedenken gegen die Zuverlässigkeit; …
- VG Würzburg, 12.11.2013 - W 4 K 13.144
Untersagung einer gewerblichen Sammlung; Bedenken gegen die Zuverlässigkeit; …
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