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Rechtsprechung
   VG Würzburg, 01.03.2011 - W 4 X 11.74   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,67341
VG Würzburg, 01.03.2011 - W 4 X 11.74 (https://dejure.org/2011,67341)
VG Würzburg, Entscheidung vom 01.03.2011 - W 4 X 11.74 (https://dejure.org/2011,67341)
VG Würzburg, Entscheidung vom 01. März 2011 - W 4 X 11.74 (https://dejure.org/2011,67341)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Ersatzzwangshaft; vertretbare Handlung; Verhältnismäßigkeit verneint

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (4)

  • VG München, 27.07.1998 - M 1 X 97.6328
    Auszug aus VG Würzburg, 01.03.2011 - W 4 X 11.74
    Ob die Ersatzvornahme allein deshalb als "untunlich" qualifiziert werden kann, weil die Kosten der Ersatzvornahme letztlich der Fiskus zu tragen hat (so wohl VG München vom 27.07.1998 Nr. M 1 X 97.6328 ), kann hier dahinstehen.
  • BVerwG, 13.04.1984 - 4 C 31.81

    Ersatzvornahme gegen bauliche Mängel - Zwangsvollstreckung, Angabe der …

    Auszug aus VG Würzburg, 01.03.2011 - W 4 X 11.74
    Die Rechtmäßigkeit der zu vollstreckenden Verwaltungsakte ist im Vollstreckungsverfahren nicht mehr zu prüfen (vgl. BVerwG v. 13.04.1984, BayVBl. 1985, 538 = DVBl. 1984, 1172).
  • BVerwG, 06.12.1956 - I C 10.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus VG Würzburg, 01.03.2011 - W 4 X 11.74
    Aus dem Wesensgehalt des Grundrechts auf persönliche Freiheit (Art. 2 Abs. 2 GG) ergibt sich, dass die Ersatzzwangshaft lediglich das letzte Mittel darstellt, das der Staat unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zur Durchsetzung seiner Anordnungen einsetzen darf (vgl. BVerwG vom 06.12.1956, BVerwGE 4, 196).
  • VGH Bayern, 12.02.1996 - 8 C 96.216
    Auszug aus VG Würzburg, 01.03.2011 - W 4 X 11.74
    Die Anwendung dieses Zwangsmittels bleibt besonderen Ausnahmefällen vorbehalten (BayVGH v. 12.02.1996, VGHE 49, 31 = BayVBl. 1996, 600).
  • VG Ansbach, 13.12.2023 - AN 2 V 23.2521

    Anordnung von Ersatzzwangshaft gegen Erziehungsberechtigte zur Erzwingung des …

    Rn. 21 ee) Ersatzzwangshaft kann darüber hinaus erst dann angeordnet werden, wenn zuvor alle sonstigen Zwangsmittel - grundsätzlich über den Wortlaut des Art. 33 Abs. 1 VwZVG hinaus auch die Ersatzvornahme - erschöpft sind bzw. jedenfalls keinen Erfolg versprechen (…vgl. dazu grundlegend BVerwG, U.v. 6.12.1956 - 1 C 10.56 - juris Rn. 9; Lemke in Fehling/Kastner/ Störmer, Verwaltungsrecht, 5. Aufl. 2021, § 16 VwVG Rn. 4 mit Verweis auf VG Würzburg, B.v. 1.3.2011 - W 4 X 11.74 - juris Rn. 14).
  • VG München, 15.12.2017 - M 9 X 17.5450

    Weitere Ersatzzwangshaft wegen Zweckentfremdung von Wohnraum

    Der Verweis des Vollstreckungsschuldners auf § 52 Nr. 5 VwGO unter Berufung auf eine entsprechende Fundstelle (…Käß in: Giehl u.a., Verwaltungsverfahrensrecht in Bayern, Stand: März 2017, VwZVG, Art. 33 Rn. 21; ebenso Hasser/Kugele u.a., Verwaltungsrecht in Bayern, VwZVG, Art. 33 Erläuterung 3; VG Würzburg, B.v. 1.3.2011 - W 4 X 11.74 - juris Rn. 8) ändert nichts.
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