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| VG Würzburg, 20.03.2013 - W 6 K 12.894 |
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Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (7)
- VG Würzburg, 26.11.2012 - W 6 S 12.895
Schornsteinfegerrecht
Auszug aus VG Würzburg, 20.03.2013 - W 6 K 12.894
Rn. 25 Mit Beschluss vom 26. November 2012 ordnete das Gericht im Sofortverfahren W 6 S 12.895 die aufschiebende Wirkung der Klage gegen die Nr. V des Bescheides vom 27. September 2012 (Zwangsgeldandrohung betreffend die Mitteilungspflicht) an und lehnte den Sofortantrag im Übrigen ab.Rn. 30 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakte (einschließlich der des Sofortverfahrens W 6 S 12.895 und der Kostenverfahren W 6 M 13.7 und W 6 M 13.8) und die beigezogene Behördenakte Bezug genommen.
Rn. 34 Zur Begründung kann schon auf die ausführlichen Gründe des Beschlusses vom 26. November 2012 im Sofortverfahren W 6 S 12.895 - juris Bezug genommen werden.
Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die Ausführungen im Beschluss vom 26. November 2012 (W 6 S 12.895 - juris, BA S. 11) verwiesen.
Weiterhin kann auf die umfassenden Ausführungen des Gerichts im Beschluss vom 26. November 2012 (W 6 S 12.895 - juris, BA S. 12 ff.) verwiesen werden.
Infolgedessen hält das erkennende Gericht an seinen Ausführungen im Beschluss vom 26. November 2012 (W 6 S 12.895 - juris, BA S. 12 ff.) fest.
Ein Einblick von außen in einen Raum anlässlich einer Kehrung wird dem nicht gerecht (vgl. im Einzelnen schon des VG Würzburg, B.v. 26.11.2012 -- W 6 S 12.895 - juris, BA S. 13 ff.).
Auch insoweit kann sowohl auf den angegriffenen Bescheid (§ 117 Abs. 5 VwGO) als auch auf die Ausführungen des Gerichts im Beschluss vom 26. November 2012 (W 6 S 12.895 - juris, BA S. 16 f.) Bezug genommen werden.
- OVG Saarland, 14.12.2012 - 1 B 298/12
Feuerstättenbescheid bei Verweigerung der Durchführung einer Feuerstättenschau
Auszug aus VG Würzburg, 20.03.2013 - W 6 K 12.894
Es folgt insbesondere nicht einer gegenläufigen Entscheidung des OVG Saarland (B.v.14.12.2012 - 1 B 208/12 - GewArch 2013, 84).Die Streitwertfestsetzung gemäß § 52 Abs. 2 GKG in Höhe des Regelstreitwerts von 5.000,00 EUR als Auffangwert entspricht der gängigen obergerichtlichen Rechtsprechung (OVG Saarl, B.v. 14.12.2012 - 1 B 298/12 - GewArch 2013, 84; BayVGH, B.v. 8.5.2012 - 22 CS 12.801 - juris).
- VG Würzburg, 27.02.2013 - W 6 M 13.7
Erinnerung gegen Kostenansatz; Gerichtskostenrechnung nach vorläufiger …
Auszug aus VG Würzburg, 20.03.2013 - W 6 K 12.894
Mit zwei Beschlüssen vom 27. Februar 2013 wies das Gericht in zwei Kostenverfahren (W 6 M 13.7 und W 6 M 13.8) Erinnerungen des Klägers gegen Gerichtskostenrechnungen zurück.Rn. 30 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakte (einschließlich der des Sofortverfahrens W 6 S 12.895 und der Kostenverfahren W 6 M 13.7 und W 6 M 13.8) und die beigezogene Behördenakte Bezug genommen.
- VG Würzburg, 27.02.2013 - W 6 M 13.8
Gerichtskostenrechnung nach Streitwertfestsetzung im Sofortverfahren
Auszug aus VG Würzburg, 20.03.2013 - W 6 K 12.894
Mit zwei Beschlüssen vom 27. Februar 2013 wies das Gericht in zwei Kostenverfahren (W 6 M 13.7 und W 6 M 13.8) Erinnerungen des Klägers gegen Gerichtskostenrechnungen zurück.Rn. 30 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakte (einschließlich der des Sofortverfahrens W 6 S 12.895 und der Kostenverfahren W 6 M 13.7 und W 6 M 13.8) und die beigezogene Behördenakte Bezug genommen.
- VGH Bayern, 08.05.2012 - 22 CS 12.801
Anordnung gegenüber dem Eigentümer eines Wohnanwesens, die jährliche Überprüfung …
Auszug aus VG Würzburg, 20.03.2013 - W 6 K 12.894
Die Streitwertfestsetzung gemäß § 52 Abs. 2 GKG in Höhe des Regelstreitwerts von 5.000,00 EUR als Auffangwert entspricht der gängigen obergerichtlichen Rechtsprechung (OVG Saarl, B.v. 14.12.2012 - 1 B 298/12 - GewArch 2013, 84; BayVGH, B.v. 8.5.2012 - 22 CS 12.801 - juris). - VG München, 02.08.2011 - M 1 K 11.2656
Anordnung zur Durchführung der Feuerstättenschau; Eingriff in das Grundrecht auf …
Auszug aus VG Würzburg, 20.03.2013 - W 6 K 12.894
Gemäß § 1 Abs. 3 Satz 3 SchfHwG wird das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung eingeschränkt, soweit die Pflichten des Grundstückseigentümers nach § 1 Abs. 3 Satz 1 und 2 SchfHwG reichen (ebenso VG München, U.v.2.8.2011 - M 1 K 11.2656 - juris; VG Ansbach, B.v. 28.3.2012 - AN 11 S 12.00245). - VG Ansbach, 28.03.2012 - AN 11 S 12.00245
Pflicht des Hauseigentümers, dem Kaminkehrer Zutritt zu gewähren zu Überprüfungen …
Auszug aus VG Würzburg, 20.03.2013 - W 6 K 12.894
Gemäß § 1 Abs. 3 Satz 3 SchfHwG wird das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung eingeschränkt, soweit die Pflichten des Grundstückseigentümers nach § 1 Abs. 3 Satz 1 und 2 SchfHwG reichen (ebenso VG München, U.v.2.8.2011 - M 1 K 11.2656 - juris; VG Ansbach, B.v. 28.3.2012 - AN 11 S 12.00245).
- VG Würzburg, 23.09.2013 - W 6 S 13.682
Schornsteinfegerrecht
Die gegen den Bescheid erhobene Klage wurde mit Urteil des Verwaltungsgerichts Würzburg vom 20. März 2013 (W 6 K 12.894) in den wesentlichen Punkten - mittlerweile unanfechtbar - abgewiesen.Rn. 22 Unabhängig davon ist das Begehren betreffend die Zwangsgeldandrohung in Höhe von 100, 00 EUR im Bescheid vom 27. September 2012 unzulässig, da seine betreffende Klage mit Urteil des Gerichts vom 20. März 2013 (W 6 K 12.894) unanfechtbar abgewiesen wurde.
Der Antragsteller kann schon nicht mit grundsätzlichen Einwendungen zur Erfordernis der Feuerstättenschau gehört werden, weil das Verwaltungsgericht Würzburg seine Klage gegen den betreffenden Duldungsbescheid des Antragsgegners vom 27. September 2012 mit Urteil vom 20. März 2013 (W 6 K 12.894) abgewiesen hat.
Das Gericht hat schon in seinen Entscheidungen vom 26. November 2012 (W 6 S 12.895 - juris) und vom 20. März 2013 (W 6 K 12.894 - juris) ausgeführt, dass gegen die Verpflichtung des Antragstellers, vollständig Zutritt zu all seinen Räumen zu gestatten, keine rechtlichen Bedenken bestehen und dass die Pflichten notfalls auch durch unmittelbaren Zwang durchgesetzt werden können.
§ 1 Abs. 3 Satz 3 SchfHwG schränkt insbesondere das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung in zulässiger Weise ein, soweit die Pflichten des Antragstellers als Grundstückseigentümer reichen (vgl. schon VG Würzburg, U.v. 20.3.2013 - W 6 K 12.894 - juris m. w. Nachw.).
- VG Würzburg, 26.11.2012 - W 6 S 12.895
Schornsteinfegerrecht
Rn. 11 Am 22. Oktober 2012 erhob der Antragsteller im Verfahren W 6 K 12.894 Klage und beantragte im vorliegenden Verfahren,.Rn. 20 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakte (einschließlich der des Klageverfahrens W 6 K 12.894) und die beigezogene Behördenakte Bezug genommen.
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