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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 28.05.2009 - W XV 773/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,40173
OLG Dresden, 28.05.2009 - W XV 773/08 (https://dejure.org/2009,40173)
OLG Dresden, Entscheidung vom 28.05.2009 - W XV 773/08 (https://dejure.org/2009,40173)
OLG Dresden, Entscheidung vom 28. Mai 2009 - W XV 773/08 (https://dejure.org/2009,40173)
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Dresden, 26.05.2010 - W XV 998/09

    Begriff der ungesunden Verteilung von Grund und Boden im Sinne von § 9 Abs. 2 …

    Denn nur die einzelnen Flurstücke zusammengenommen bilden das Grundstück im Sinne von § 1 Abs. 1 GrdstVG, welches gemäß § 4 Abs. 1 GBO in Verbindung mit § 6 GBV mit einer eigenständigen Bestandsnummer versehen ist (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 28. Mai 2009 - W XV 773/08, nicht veröffentlicht; bestätigt durch BGH…, Beschluss vom 29. Oktober 2009 - BLw 7/09, NL-BzAR 2010, S. 42;… Netz, Grundstücksverkehrsgesetz, 4. Aufl. 2008, § 1 GrdstVG Anm. 4.1.1.1, S. 186 m.w.N.).

    zur Verfügung steht, den Interessen eines Forstwirts indiziell der Vorrang gebührt (vgl. zur Möglichkeit der Interessenabwägung: Senatsbeschluss vom 28. Mai 2009 - W XV 773/08, nicht veröffentlicht; nachfolgend: BGH…, Beschluss vom 29. Oktober 2009 - BLw 7/09, NL-BzAR 2010, S. 42;… Netz, GrdstVG, 4. Aufl. 2009, S. 363 unter 4.10).

  • OLG Dresden, 28.06.2021 - W XV 272/19

    Genehmigung der Veräußerung von landwirtschaftlichem Grundbesitz; Begriff des …

    Gegenstand des notariellen Vertrages vom 12. April 2018 sind zwei Grundstücke im Rechtssinne (…vgl. zur Maßgeblichkeit des rechtlichen Grundstücksbegriffs im Rahmen des Grundstücksverkehrsgesetzes grundlegend: BGHZ 49, S. 145 ff; vgl. ferner: OLG Dresden, Beschluss vom 28. Mai 2009 - W XV 773/08 - nicht veröffentlicht, bestätigt durch BGH…, Beschluss vom 29. Oktober 2009 - BLw 7/09 - NL-BzAR 2010, S. 42, sowie Netz, Der Grundstücksbegriff im Sinne des Grundstücksverkehrsgesetzes, RdL 2011, S. 57 ff.).
  • OLG Dresden, 02.05.2016 - W XV 1140/15
    Gegenstand der notariellen Kaufvertrages bilden nämlich 27 Grundstücke im Rechtssinne (vgl. zum Grundstücksbegriff im Sinne des GrdstVG: OLG Dresden, Beschluss vom 28. Mai 2009 - W XV 773/08, nicht veröffentlicht; nachfolgend: BGH…, Beschluss vom 29. Oktober 2009 - NL-BzAR 2010, S. 42), die sich sowohl von ihrer Nutzungsart her unterscheiden als auch unzusammenhängend in der Gemarkung Deschka belegen sind.
  • OLG Dresden, 21.01.2019 - W XV 712/18
    Der notarielle Grundstückskaufvertrag vom 14. September 2017 (UR-Nr. … des Notars B. mit Amtssitz in xxx) unterliegt dem Genehmigungserfordernis nach den §§ 1, 2 Abs. 1 Abs. 3 Nr. 3 GrdstVG in Verbindung mit § 3 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 des Sächsischen Agrar-Aufgaben-Übertragungsgesetzes vom 29. Januar 2008 (…SächsGVBl. 2008, S. 138), da Gegenstand des Vertrages drei Grundstücke im Rechtssinne (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 28. Mai 2009 - W XV 773/08, nicht veröffentlicht; bestätigt durch BGH…, Beschluss vom 29. Oktober 2009 - BLw 7/09, NL-BzAR 2010, S. 42) in einer Größe von jeweils mehr als 0, 5 ha (1,0110 ha [Flurstück 465], 1,2890 ha [Flurstücke 100, 150 und 343] und 1, 9898 ha [Flurstück 33/2]) sind, die überwiegend land- und forstwirtschaftlich genutzt werden, § 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GrdstVG.
  • OLG Dresden, 21.01.2019 - W XV 622/18
    Gegenstand des Vertrages bildet ein Grundstück im Rechtssinne, das im Bestandsverzeichnis des Grundbuches von C. für R. unter einer Nummer gebucht ist (vgl. zu dem Grundstücksbegriff im Rechtssinne: OLG Dresden, Beschluss vom 28. Mai 2009 - W XV 773/08, nicht veröffentlicht; nachfolgend: BGH…, Beschluss vom 29. Oktober 2009 - BLw 7/09, NL-BzAR 2010, S. 42) und aus zwei Flurstücken besteht.
  • AG Waldbröl, 11.09.2012 - 20 Lw 1/12

    Versagung der Genehmigung zur Veräußerung eines landwirtschaftlichen Grundstücks …

    Die Überschreitung der Mindestgröße ist nämlich nicht für jedes der einzelnen Grundstücke zu prüfen, weil das Vorkaufsrecht aus § 4 Abs. 1 RSG grundsätzlich nur einheitlich ausgeübt werden kann (vgl. für eine ähnliche Konstellation OLG Dresden, Beschluss vom 28.05.2009, W XV 773/08 (zitiert nach beck-online)).
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