Rechtsprechung
| OLG Hamm, 28.11.1991 - 15 W 169/91 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WEG § 21 Abs. 1, Abs. 3 § 27 Abs. 2 Nr. 1
Ermächtigung des Verwalters zur Kreditaufnahme - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anspruch auf Zahlung rückständiger Wohngeldzahlungen; Voraussetzungen der Einberufung einer Wohnungseigentümerversammlung; Hinreichend genaue Bezeichnung des Beschlussgegenstandes
Verfahrensgang
- AG Lüdenscheid - 3 II 248/89
- LG Hagen - 13 T 587/90
- OLG Hamm, 28.11.1991 - 15 W 169/91
Papierfundstellen
- NJW-RR 1992, 403 (Ls.)
- MDR 1992, 772
- DB 1992, 1185
- WE 1992, 136
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (1)
- BGH, 24.11.1978 - V ZB 17/78
Form der Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung
Auszug aus OLG Hamm, 28.11.1991 - 15 W 169/91
Mit dem Landgericht ist der Senat der Auffassung, daß jedenfalls die Aufnahme eines Kontokorrentkredits durch Mehrheitsbeschluß regelbar ist, soweit sie die Grenzen ordnungsmäßiger Verwaltung beachtet (vgl. dazu: BayObLG, WE 1991, 111, 112; OLG Koblenz, DB 1979, 788; Deckert, ETW, 2/1248;… Bärmann/Pick, § 21 Rdn. 36; Feuerborn, ZIP 1988, 146 ff.;… Weitnauer, § 27 WEG Rdn. 5).
- AG Dortmund, 27.03.2018 - 512 C 31/17
Keine Eigentümerversammlungen in der Waschküche!
Vertreten wird, dass zur Einsparung von Versammlungskosten von den Eigentümern gewisse Unbequemlichkeiten in Kauf zu nehmen sind (OLG Düsseldorf WuM 1993, 305; OLG Hamm MDR 1992, 772; Gottschalg, NZM 1998, 825). - LG Bielefeld, 15.06.2011 - 23 T 442/10
Kreditaufnahme durch WEG: Ordnungsgemäße Verwaltung?
Auch eine Kreditaufnahme kann damit mit Mehrheit beschlossen werden, wenn und soweit sie die Grenzen ordnungsgemäßer Verwaltung beachtet (vgl. BayOblG, FGPrax 2005, 245, 248; OLG Hamm OLGZ 1992, 313, 305 mwN).Es ist daher grundsätzlich Sache jedes einzelnen Wohnungseigentümers und nicht der Mehrheit, ob der jeweils persönliche Beitrag aus Eigenmitteln oder über ein von ihm aufgenommenes Darlehen finanziert wird (OLG Hamm OLGZ 1992, 313, 318; BayOblG NJW-RR 2004, 1602, 1603; BayOblG FGPrax 2005, 245, 248; BAyOblG NJW-RR 2006, 20, 23; so auch noch LG München Beschluss vom 17.05.2010, 1 T 13364/09 BeckRS 2010, 22024).
Rn. 31 Daher ist die Gemeinschaft grundsätzlich zur Deckung ihres kompletten Finanzbedarfs durch Vorschusszahlungen ihrer Mitglieder verpflichtet, ohne sich übermäßig zu verschulden (OLG Hamm OLGZ 1992, 313, 318).
Nur dann, wenn ein vorübergehender, dringend notwendiger und nicht anders regelbarer Finanzierungsbedarf besteht und der darlehensfinanzierte Betrag eine bestimmte Höhe nicht übersteigt, kann eine Kreditaufnahme mit den damit verbundenden Finanzierungskoten und Haftungsrisiken für den einzelnen Eigentümer einer ordnungsgemäßen Verwaltung entsprechen (OLG Hamm OLGZ 1992, 313, 315).
- OLG Hamm, 12.12.2000 - 15 W 109/00
Eigentümerversammlung in Wohnwagen des Verwalters - Zumutbarkeit - Zeit zwischen …
Zeit und Ort müssen daher verkehrsüblich und zumutbar sein, um allen Wohnungseigentümern die Teilnahme zu ermöglichen und nicht zu erschweren (OLG Frankfurt OLGZ 1982, 418; BayObLGZ 1987, 219; Senat WE 1992, 136; OLG Zweibrücken WE 1994, 146; Staudinger/Bub, 13. Bearbeitung, § 24 WEG Rn.44ff; Müller, Praktische Fragen des Wohnungseigentums, 3.Auflage, Rn.351; Huff WE 1988, 51).
- BayObLG, 17.08.2005 - 2Z BR 229/04
Voraussetzungen und Gegenstand eines ordnungsmäßigen Eigentümerbeschlusses über …
In der Rechtsprechung wird demgemäß allenfalls eine Kreditaufnahme als zulässig erachtet, die die Summe der Hausgeldzahlungen aller Wohnungseigentümer für drei Monate nicht übersteigt und die zur Überbrückung eines kurzfristigen Liquiditätsengpasses dient (OLG Hamm OLGZ 1992, 313/315; auch BayObLG NJW-RR 2004, 1602 ). - OLG Hamm, 14.05.2012 - 15 Wx 251/11
Zulässigkeit der Kreditaufnahme durch die Wohnungseigentümergemeinschaft
Rn. 14 Es entspricht der wohl einhelligen Auffassung in der obergerichtlichen Rechtsprechung und der jedenfalls überwiegenden Auffassung in der Literatur, dass eine Kreditaufnahme durch die Gemeinschaft als Verband nur ausnahmsweise ordnungsgemäßer Verwaltung entsprechen kann (BayObLG FGPrax 2005, 245ff; Senat OLGZ 1992, 313; ähnlich KG ZMR 1997, 539; Staudinger/Bub, BGB, 13.Bearb., § 21 WEG Rdn.303; Bärmann/Pick, WEG, 19.Aufl., § 21 Rdn.21; a.A. etwa Rieke/Schmidt/Elzer; WEG, 3.Aufl., § 16 Rdn.184ff, der das Regel-Ausnahme-Verhältnis umdrehen will). Der Senat hält die herrschende Auffassung nach wie vor für zutreffend. - KG, 28.01.1994 - 24 W 1145/93
Ungültigerklärung eines Wohnungseigentümerbeschlusses; Anforderungen an eine nach …
Die Wohnungseigentümer können mit Mehrheit jedoch beschließen, den Verwalter zu ermächtigen, einen Kontokorrentkredit in begrenzter Höhe aufzunehmen, wenn das zur Beseitigung fehlender Liquidität dringend erforderlich ist und eine Deckungslücke nicht auf andere zumutbare Weise, z.B. durch eine Sonderumlage, ausgeglichen werden kann (OLG Hamm WE 1992, 136, 137; BayObLG WE 1991, 111, 112). - AG Königstein/Taunus, 14.05.2004 - 3 UR II 96/03
Anfechtung eines Beschlusses einer Wohnungseigentümergemeinschaft; Rechtmäßigkeit …
Diesen wird nur eine Maßnahme gerecht, welche im Interesse aller WEer auf die Erhaltung, Verbesserung oder dem der Zweckbestimmung des gemeinschaftlichen Eigentums entsprechenden Gebrauch gerichtet ist (OLG Hamm NJW-RR 1992, 403 [OLG Hamm 28.11.1991 - 15 W 169/91] ).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".