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Rechtsprechung
   BayObLG, 11.10.1990 - BReg. 2 Z 101/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,13493
BayObLG, 11.10.1990 - BReg. 2 Z 101/90 (https://dejure.org/1990,13493)
BayObLG, Entscheidung vom 11.10.1990 - BReg. 2 Z 101/90 (https://dejure.org/1990,13493)
BayObLG, Entscheidung vom 11. Oktober 1990 - BReg. 2 Z 101/90 (https://dejure.org/1990,13493)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • WE 1992, 22
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BayObLG, 02.09.1993 - 2Z BR 63/93

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Unterlassung von Musikveranstaltungen …

    Die Pflicht der Antragsgegnerin, selbst solche Beeinträchtigungen zu unterlassen, kann auch zu aktivem Handeln verpflichten (vgl. BayObLG NJW-RR 1987, 463/464; NJW-RR 1991, 657/658; BayObLG WE 1992, 22); auch diese Verpflichtung würde dann gemäß § 890 ZPO vollstreckt werden (vgl. OLG Stuttgart Die Justiz 1993, 222; Thomas/Putzo ZPO 18.Aufl. § 890 Rn.2, 11).
  • BayObLG, 10.06.1998 - 2Z BR 15/98

    Vergleich über die Nutzung seiner Wohnung

    Im übrigen findet eine gegenseitige "Aufrechnung" von Verstößen gegen etwaige Unterlassungsansprüche nicht statt (vgl. auch BayObLG WE 1992, 22 f.).
  • BayObLG, 22.05.1998 - 2Z BR 77/98

    Entscheidung über Antrag und Gegenantrag im WEG -Verfahren

    Es gibt keinen allgemeinen Grundsatz, daß nur derjenige Rechte geltend machen kann, der sich selbst rechtstreu verhalten hat (BayObLG WE 1992, 22 m.w.N.).
  • BayObLG, 18.04.1996 - 2Z BR 103/95

    Unzulässige Rechtsausübung wenn vereinbarungswidrige Nutzung eines …

    Ein rechtsmißbräuchliches, gegen Treu und Glauben verstoßendes Verhalten des Antragstellers liegt hier nicht schon darin, daß er seine Eigentumswohnung zu demselben, nach der in der Teilungserklärung getroffenen Zweckbestimmung möglicherweise unzulässigen Betrieb nutzt wie die Antragsgegnerin (vgl. BayObLG WE 1992, 22).
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