Rechtsprechung
BGH, 05.03.1986 - VIII ZR 97/85 |
Volltextveröffentlichungen (4)
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AGB § 55; AGBG § 2
Einbeziehung von AGB bei Bestehen einer formularmäßigen Abwehrklausel - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen - Widersprechende AGB - Verlängerter Eigentumsvorbehalt
Papierfundstellen
- NJW 1986, 1861
- NJW-RR 1986, 984
- VersR 1986, 810
- WM 1986, 643
Wird zitiert von ... (12) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 20.03.1985 - VIII ZR 327/83
Geltung widerstreitender AGB
Auszug aus BGH, 05.03.1986 - VIII ZR 97/85
Diese Auslegung der Abwehrklausel steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Senats (vgl. Senatsurteile vom 30. Mai 1979 - VIII ZR 232/78 = WM 1979, 805 und vom 20. März 1985 - VIII ZR 327/83 = WM 1985, 694, 695 = NJW 1985, 1838, 1840 mit Anm. de Lousanoff NJW 1985, 2921, Sonnenhol WuB IV B § 2 AGBG 1.85 und Grub EWiR § 2 AGBG 1.85 S. 323); sie wird von der Revision auch nicht angegriffen.Dies hat der Senat in seinem nach Erlaß der angefochtenen Entscheidung ergangenen Urteil vom 20. März 1985 (aaO.) in einem vergleichbaren Fall, in dem sich ähnliche Klauseln in Einkaufs- und Lieferungsbedingungen gegenüberstanden und die Kaufvertragsparteien ebenfalls keine ausdrücklichen Vereinbarungen über die Verbindlichkeit des einen oder anderen Klauselwerks getroffen hatten, unter Auseinandersetzung mit den verschiedenen in der Rechtsprechung und Lehre hierzu vertretenen Ansichten im einzelnen ausgeführt; hieran ist festzuhalten.
- BGH, 05.10.1961 - VII ZR 207/60
Rechtswirkungen des Handelns eines Vertreters; Umfang der Ansprüche gegen den …
Auszug aus BGH, 05.03.1986 - VIII ZR 97/85
Das Berufungsgericht hat auch nicht verkannt, daß es bei der Auslegung des Schreibens auf dessen objektiven Erklärungswert ankommt, darauf also, wie der erstinstanzliche Prozeßbevollmächtigte der Klägerin als Empfänger des Schreibens dieses nach Treu und Glauben und mit Rücksicht auf die Verkehrssitte verstehen mußte (vgl. BGHZ 36, 30, 33; Senatsurteil vom 9. Dezember 1970 - VIII ZR 52/69 = LM BGB § 157 (Ga) Nr. 18). - BGH, 30.05.1979 - VIII ZR 232/78
Voraussetzungen des Anspruchs auf den Veräußerungserlös - Anforderungen an die …
Auszug aus BGH, 05.03.1986 - VIII ZR 97/85
Diese Auslegung der Abwehrklausel steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Senats (vgl. Senatsurteile vom 30. Mai 1979 - VIII ZR 232/78 = WM 1979, 805 und vom 20. März 1985 - VIII ZR 327/83 = WM 1985, 694, 695 = NJW 1985, 1838, 1840 mit Anm. de Lousanoff NJW 1985, 2921, Sonnenhol WuB IV B § 2 AGBG 1.85 und Grub EWiR § 2 AGBG 1.85 S. 323); sie wird von der Revision auch nicht angegriffen. - BGH, 09.12.1970 - VIII ZR 52/69
Auslegung von Lieferbedingungen durch ein Gericht - Geltendmachung eines …
Auszug aus BGH, 05.03.1986 - VIII ZR 97/85
Das Berufungsgericht hat auch nicht verkannt, daß es bei der Auslegung des Schreibens auf dessen objektiven Erklärungswert ankommt, darauf also, wie der erstinstanzliche Prozeßbevollmächtigte der Klägerin als Empfänger des Schreibens dieses nach Treu und Glauben und mit Rücksicht auf die Verkehrssitte verstehen mußte (vgl. BGHZ 36, 30, 33; Senatsurteil vom 9. Dezember 1970 - VIII ZR 52/69 = LM BGB § 157 (Ga) Nr. 18).
- OLG Bremen, 11.02.2004 - 1 U 68/03
Einbeziehung von AGB in einen Vertrag durch Hinweis auf deren Abrufbarkeit über …
- BGH, 19.06.1991 - VIII ZR 149/90
Abbedingung der Untersuchungs- und Rügeobliegenheit gem. § 377 HGB in den AGB des …
b) Sofern, wie die Beklagte behauptet hat, die Klägerin zu ihren Bedingungen bestellt und die Beklagte zu ihren Verkaufsbedingungen geliefert haben sollte, sind die sich widersprechenden Regelungen der Untersuchungs- und Rügepflicht nicht Vertragsinhalt geworden; es gelten dann entsprechend § 6 Abs. 2 AGBG die gesetzlichen Vorschriften, mithin auch die §§ 377, 378 HGB(BGH, Urteil vom 20. März 1985 - VIII ZR 327/83 = NJW 1985, 1838 unter II 2 a und b; BGH, Urteil vom 5. März 1986 - VIII ZR 97/85 = WM 1986, 643 unter 1;… Wolf in Wolf/Horn/Lindacher, § 2 Rz. 79;… Ulmer in Ulmer/Brandner/Hensen, § 2 Rdnr. 103). - BGH, 22.03.1995 - VIII ZR 20/94
Stillschweigende Annahme einer modifizierten Auftragsbestätigung
Soweit der Bundesgerichtshof trotz Entgegennahme der Ware eine stillschweigende Annahme des geänderten Antrags des Lieferanten durch den Abnehmer verneint hat, beruhte dies jeweils auf einem (vorweggenommenen) Widerspruch durch eine besondere Erklärung oder eine gegen abweichende Verkaufsbedingungen des Lieferanten gerichtete Abwehrklausel in den Einkaufsbedingungen des Abnehmers (…BGHZ aaO. 288;… Urteil vom 9. Februar 1977 aaO. unter II 4 b; Urteil vom 20. März 1985 - VIII ZR 327/83 = WM 1985, 694 unter II 2 a; Urteil vom 5. März 1986 - VIII ZR 97/85 = WM 1986, 643 unter 1).
- OLG Düsseldorf, 13.04.2017 - 2 U 17/15 Zu den Begleitumständen, die Rückschlüsse auf den erklärten Geschäftswillen ermöglichen, gehört in erster Linie die Entstehungsgeschichte des Rechtsgeschäfts, insbesondere der Inhalt von Vorverhandlungen einschließlich des dem Rechtsgeschäft vorausgegangenen Schriftwechsels (BGHZ 109, 19; NJW 1999, 3191; NJW-RR 1986, 984; zu allem auch LG München, BeckRS 2008, 18227).
- BGH, 09.07.1986 - VIII ZR 232/85
Warenverkauf unter Eigentumsvorbehalt durch den Gemeinschuldner; Ablehnung der …
Das Anerkenntnis eines sachenrechtlichen präjudiziellen Rechtsverhältnisses, wie hier des Vorbehaltseigentums, von diesen Grundsätzen auszunehmen und ihm die Wirkung einer vertraglichen Bindung abzusprechen, besteht kein Anlaß (so schon Senatsurteil vom 5. März 1986 - VIII ZR 97/85 = WM 1986, 643, 644). - OLG Düsseldorf, 24.04.1996 - 11 U 54/95
Geltung widersprechender AGB; Abwehr eines verlängerten Eigentumsvorbehalts
Da das tatsächlich der Fall war, wurden im Ergebnis weder die Geschäftsbedingungen der Gemeinschuldnerin noch die der Klägerin insgesamt Vertragsgegenstand (zu dieser Rechtsfolge von Abwehrklauseln bei sich widersprechenden Geschäftsbedingungen siehe BGH NJW 1985, 1838, 1839; NJW-RR 1986, 984, 985; NJW 1991, 1604, 1606; NJW 1995, 1671, 1672;… Palandt/Heinrichs, § 2 AGBG Rdnr. 27). - BGH, 18.06.1986 - VIII ZR 165/85
Rechtsstellung des Käufers bei formularmäßig vereinbartem Eigentumsvorbehalt
Es hat allerdings im Hinblick auf die Abwehrklausel in den Einkaufsbedingungen der Gemeinschuldnerin ("Entgegenstehende Bedingungen des Lieferers werden nur dann gültig, ..." - s. oben) offengelassen, ob der in den Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen der Klägerin enthaltene - erweiterte und verlängerte - Eigentumsvorbehalt vereinbart worden ist (vgl. hierzu die zum verlängerten Eigentumsvorbehalt, also zur Frage der Wirksamkeit der Vorausabtretung der aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware durch den Käufer entstehenden Forderungen, die Senatsurteile vom 20. März 1985 - VIII ZR 327/83, WM 1985, 694 - dazu de Lousanoff, NJW 1985, 2921 - und vom 5. März 1986 - VIII ZR 97/85, WM 1986, 643). - OLG Köln, 01.02.2011 - 9 U 135/10
Warenkreditversicherung - Eigentumsvorbehalt als Voraussetzung für den …
Der erweiterte und verlängerte Eigentumsvorbehalt wird bei Vorliegen von Abwehrklauseln in den Abnehmer - AGB nicht Vertragsinhalt (vgl. BGH NJW 1985, 1839; BGH NJW-RR 1986, 984; BGH NJW 1991, 357;… Palandt - Grüneberg, a.a.O., § 305 Rn 55).Der Abnehmer gibt mit der Abwehrklausel zu erkennen, dass er nur zu seinen Einkaufsbedingungen bestellt und mit anderen AGB nicht einverstanden ist (BGH NJW-RR 1986, 984; BGH NJW-RR 1991, 357).
- OLG Düsseldorf, 01.02.2011 - 9 U 135/10 Der erweiterte und verlängerte Eigentumsvorbehalt wird bei Vorliegen von Abwehrklauseln in den Abnehmer - AGB nicht Vertragsinhalt (vgl. BGH NJW 1985, 1839; BGH NJW-RR 1986, 984; BGH NJW 1991, 357;… Palandt - Grüneberg, a.a.O., § 305 Rn 55).
Der Abnehmer gibt mit der Abwehrklausel zu erkennen, dass er nur zu seinen Einkaufsbedingungen bestellt und mit anderen AGB nicht einverstanden ist (BGH NJW-RR 1986, 984; BGH NJW-RR 1991, 357).
- BGH, 28.06.1990 - IX ZR 107/89
Einbeziehung eines verlängerten und erweiterten Eigentumsvorbehalts durch …
Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat in zwei dem vorliegenden gleichgelagerten Fällen entschieden, daß es an der auch im kaufmännischen Verkehr für die Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen in den Einzelvertrag erforderlichen Vereinbarung fehle, wenn die Bedingungen der einen Seite zusätzliche Regelungen - wie hier die eines erweiterten und verlängerten Eigentumsvorbehalts - enthielten, die in den Bedingungen der anderen keine Entsprechung fänden (…Urt. v. 20. März 1985 - VIII ZR 327/83, NJW 1985, 1838 = WM 1985, 694 mit Anm. de Lousanoff NJW 1985, 2921; Sonnenhof WuB IV B § 2 AGBG 1.85 und Grub EWiR § 2 AGBG 1/85 S. 323; Urt. v. 5. März 1986 - VIII ZR 97/85, WM 1986, 643). - OLG Dresden, 23.10.2000 - 2 U 1181/00
- LG Düsseldorf, 09.03.2021 - 4a O 119/19
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