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   BGH, 22.11.1990 - IX ZR 73/90   

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https://dejure.org/1990,399
BGH, 22.11.1990 - IX ZR 73/90 (https://dejure.org/1990,399)
BGH, Entscheidung vom 22.11.1990 - IX ZR 73/90 (https://dejure.org/1990,399)
BGH, Entscheidung vom 22. November 1990 - IX ZR 73/90 (https://dejure.org/1990,399)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zivilprozeß - Klagegrund - Neuer Sachvortrag - Berechnungsgrundlagen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1991, 1279
  • WM 1991, 609
 
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Wird zitiert von ... (53)

  • BGH, 16.07.2015 - IX ZR 197/14

    Rechtsanwaltshaftung: Beweiserleichterung für den Ursachenzusammenhang zwischen

    Wird ein Schaden alternativ auf verschiedene Weisen berechnet, bleibt der Streitgegenstand zwar derselbe (vgl. BGH, Urteil vom 22. November 1990 - IX ZR 73/90, WM 1991, 609, 610).
  • OLG München, 19.11.2014 - 20 U 2215/14

    Haftung des Maklers für fehlende Unterkellerung bei verkauftem Haus

    Da der Kläger in der Berufungsinstanz vorrangig das Erfüllungsinteresse und nur hilfsweise den Vertrauensschaden geltend gemacht hat, insoweit andere Schadensarten (vgl. dazu BGH, Urteil vom 22.11.1990, IX ZR 73/90, NJW-RR 1991, 1279; BGH, Urteil vom 24.10.2005, II ZR 339/03, NJW-RR 2006, 253; BGH, Beschluss vom 14.01.2010, VII ZR 162/08, BeckRS 2010, 06686) vorliegen und folglich keine wirtschaftliche Identität gegeben ist, war der Wert von Haupt- und Hilfsantrag nach § 45 Abs. 1 Satz 2 GKG zusammen zu rechnen.
  • BAG, 25.02.2021 - 8 AZR 171/19

    Herausgabe- und Schadensersatzansprüche - Ansprüche aus eigenem und abgetretenem

    (2) In einem solchen Fall hat das Gericht von sich aus den gesamten Tatsachenvortrag darauf auszuwerten, ob er hinreichende Grundlagen für die Zuerkennung des geltend gemachten Schadensersatzes bietet (vgl. BGH 22. November 1990 - IX ZR 73/90 - zu 2 c der Gründe mwN) .
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