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   OLG München, 21.10.1994 - 23 U 3264/94   

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https://dejure.org/1994,1776
OLG München, 21.10.1994 - 23 U 3264/94 (https://dejure.org/1994,1776)
OLG München, Entscheidung vom 21.10.1994 - 23 U 3264/94 (https://dejure.org/1994,1776)
OLG München, Entscheidung vom 21. Oktober 1994 - 23 U 3264/94 (https://dejure.org/1994,1776)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ermittlung der Inanspruchnahme einer Bürgschaft durch Vertragsauslegung; Erlöschen einer Bürgschaft durch Zeitablauf; Unterscheidung zwischen Gewährleistungsbürgschaft und einer Zeitbürgschaft; Haftung eines Bürgen unter dem Gesichtspunkt des Vertrauenstatbestandes

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 765 777
    Voraussetzungen für eine wirksame Inanspruchnahme aus einer befristeten Bürgschaft

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Inanspruchnahme eines Bürgen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Rechtzeitige Inanspruchnahme aus befristeter Gewährleistungsbürgschaft; Individualisierung der Gewährleistungsansprüche

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Gewährleistungsbürgschaft auf erstes Anfordern: Wie wird sie in Anspruch genommen? (IBR 1995, 61)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1995, 498
  • ZIP 1994, 1763
  • WM 1994, 2108
  • BB 1995, 12
  • BauR 1995, 400
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 14.06.1984 - IX ZR 83/83

    Zeitbürgschaft

    Auszug aus OLG München, 21.10.1994 - 23 U 3264/94
    In diesem Sinne erhält bei einer Zeitbürgschaft die Anzeige des Gläubigers, er nehme den Bürgen in Anspruch, dem Gläubiger den Bürgschaftsanspruch nur dann, wenn die Fälligkeit der Hauptschuld innerhalb der Bürgschaftszeit eintritt (BGHZ 91, 349/355).
  • BGH, 11.04.1984 - IVa ZR 38/83

    Anspruch auf Krankenhaustagegeld bei Beurlaubung nach Hause

    Auszug aus OLG München, 21.10.1994 - 23 U 3264/94
    Für die Anwendung genügt nicht, daß Streit über die Auslegung besteht (BGH NJW 1984, 1818/1819; Palandt-Heinrichs, a.a.O., Rn. 8 zu § 5 AGBG ).
  • OLG Köln, 30.10.1997 - 12 U 40/97

    Bürgschaft auf ersten Anfordern

    1) Bei einer auf erstes Anfordern ausgestellten Gewährleistungsbürgschaft ist der Gläubiger grundsätzlich nicht verpflichtet, bei Inanspruchnahme des Bürgen diesem gegenüber die Mängel des Werks konkret darzulegen (gegen OLG München WM 1994, 2108 = NJW-RR 1995, 498; Werner/Pastor, Der Bauprozeß, 8. Aufl., RN 1257).

    Soweit in der Rspr. (OLG München WM 1994, 2108 = NJW-RR 1995, 498) und dieser Entscheidung folgend in der Literatur (Ingenstau/Korbion, VOB/B, 13. Aufl., § 17 RN 45; Werner/Pastor, Der Bauprozeß, 8. Aufl., RN 1257; Palandt/Thomas, BGB, 55.Aufl., vor § 765 RN 14; Brink EWiR 1994, 1181; kritisch allerdings Nielsen WuB I E 5 Bankbürgschaft 2.95) die Auffassung vertreten wird, der Bürge werde aus einer befristeten Gewährleistungsbürgschaft auf erstes Anfordern nur dann wirksam in Anspruch genommen, wenn die gerügten Mängel hinreichend individualisiert werden, kann dem nicht gefolgt werden.

  • OLG Frankfurt, 16.01.2008 - 23 U 51/07

    Vorauszahlungsbürgschaft: Wirksamkeit der formularmäßigen Vereinbarung einer

    Zwar wird bei einer Gewährleistungsbürgschaft teilweise die Darlegung konkreter Mängel verlangt, wenn nichts anderes vereinbart ist (OLG München NJW-RR 1995, 498; a.A. OLG Köln NJW-RR 1998, 1393), eine solche liegt hier jedoch nicht vor.
  • OLG Karlsruhe, 04.09.2007 - 17 U 351/05

    Umdeutung einer unwirksamen Anfechtungserklärung

    Der Anspruch auf Rückzahlung infolge des Rücktritts vom 17.02.2005 ist nicht schon in der Zeit bis zum 28.04.2000 entstanden, sondern erst mit dem Zugang der Rücktrittserklärung (vgl. OLG München, NJW-RR 1995, 498, 499; OLG Frankfurt, NJW-RR 1995, 1388; MünchKommBGB/Habersack, 4. Aufl., § 777 Anm. 5).
  • OLG Frankfurt, 13.09.2001 - 3 U 99/00

    Gewährleistungsbürgschaft a.e.A. und Mangelfolgeschäden

    Soweit die Streithelferin in diesem Zusammenhang auf eine Entscheidung des OLG München (NJW-RR 95, 498) verweist, so sind die dort genannten Voraussetzungen jedoch im vorliegenden Fall gerade nicht gegeben.
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