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   OVG Sachsen-Anhalt, 14.03.2006 - 4 L 328/05   

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OVG Sachsen-Anhalt, 14.03.2006 - 4 L 328/05 (https://dejure.org/2006,26380)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 14.03.2006 - 4 L 328/05 (https://dejure.org/2006,26380)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 14. März 2006 - 4 L 328/05 (https://dejure.org/2006,26380)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2008, 135 (Ls.)
  • WM 2007, 1622
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Hamm, 21.10.1993 - 27 U 125/93
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.03.2006 - 4 L 328/05
    Dabei handelt es sich entgegen OLG Hamm (vgl. Urt.v. 21. Oktober 1993 - 27 U 125/93 -, NJW-RR 1994, 469 f.) durchaus um eine dingliche Berechtigung.

    Soweit die Klägerin auf das Urteil des OLG Hamm vom 21. Oktober 1993 (a.a.O.) verweist, so bezieht sich diese Entscheidung zum einen auf Grundsteuern und Hausgebühren, die für einen Zeitraum nach Konkurseröffnung entstanden sind.

  • BVerwG, 22.02.1985 - 8 C 107.83

    Begriff des zur Nichtigkeit führenden besonders schwerwiegenden Fehlers eines

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.03.2006 - 4 L 328/05
    Denn die öffentliche Last als ein durch Gesetz begründetes Grundpfandrecht gewährt dem Abgabengläubiger ein Befriedigungsrecht an dem haftenden Grundstück und verpflichtet den jeweiligen Eigentümer des belasteten Grundstücks, wegen einer auf diese Weise dinglich gesicherten persönlichen Schuld die Zwangsvollstreckung in das Grundstück zu dulden (so BVerwG, Urt.v. 22. Februar 1985 - 8 C 107.83 -, NJW 1985, 2658, 2659; vgl. auch Urt.v. 20. September 1974 - 4 C 32.72 -, BVerwGE 47, 49, 54 [BVerwG 20.09.1974 - IV C 32.72] "dingliches Recht"; BGH, Urt.v. 22. Mai 1981 - V ZR 69/80 -, NJW 1981, 2127 [BGH 22.05.1981 - V ZR 69/80] ).
  • BFH, 18.12.2002 - I R 33/01

    Feststellungsbescheid im Insolvenzverfahren

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.03.2006 - 4 L 328/05
    Der BFH hat lediglich entschieden ( Urt.v. 18. Dezember 2002 - I R 33/01 -, BFHE 201, 392 ff. [BFH 18.12.2002 - I R 33/01] ), dass nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens keine Bescheide mehr erlassen werden dürften, in denen Besteuerungsgrundlagen festgesetzt oder festgestellt würden.
  • BGH, 22.05.1981 - V ZR 69/80

    Zwangsversteigerungsverfahren - Voraussetzungen - Öffentliche Last

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.03.2006 - 4 L 328/05
    Denn die öffentliche Last als ein durch Gesetz begründetes Grundpfandrecht gewährt dem Abgabengläubiger ein Befriedigungsrecht an dem haftenden Grundstück und verpflichtet den jeweiligen Eigentümer des belasteten Grundstücks, wegen einer auf diese Weise dinglich gesicherten persönlichen Schuld die Zwangsvollstreckung in das Grundstück zu dulden (so BVerwG, Urt.v. 22. Februar 1985 - 8 C 107.83 -, NJW 1985, 2658, 2659; vgl. auch Urt.v. 20. September 1974 - 4 C 32.72 -, BVerwGE 47, 49, 54 [BVerwG 20.09.1974 - IV C 32.72] "dingliches Recht"; BGH, Urt.v. 22. Mai 1981 - V ZR 69/80 -, NJW 1981, 2127 [BGH 22.05.1981 - V ZR 69/80] ).
  • BVerwG, 20.09.1974 - IV C 32.72

    Grenzen der Beitragspflicht bei einem Eigentumswechsel nach deren Entstehen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.03.2006 - 4 L 328/05
    Denn die öffentliche Last als ein durch Gesetz begründetes Grundpfandrecht gewährt dem Abgabengläubiger ein Befriedigungsrecht an dem haftenden Grundstück und verpflichtet den jeweiligen Eigentümer des belasteten Grundstücks, wegen einer auf diese Weise dinglich gesicherten persönlichen Schuld die Zwangsvollstreckung in das Grundstück zu dulden (so BVerwG, Urt.v. 22. Februar 1985 - 8 C 107.83 -, NJW 1985, 2658, 2659; vgl. auch Urt.v. 20. September 1974 - 4 C 32.72 -, BVerwGE 47, 49, 54 [BVerwG 20.09.1974 - IV C 32.72] "dingliches Recht"; BGH, Urt.v. 22. Mai 1981 - V ZR 69/80 -, NJW 1981, 2127 [BGH 22.05.1981 - V ZR 69/80] ).
  • BGH, 18.02.2010 - IX ZR 101/09

    Freihändige Veräußerung eines Grundstücks durch den Insolvenzverwalter:

    Die Grundsteuer ruht unabhängig davon als öffentliche Last auf dem Grundstück, ob ein Zwangsversteigerungsverfahren eingeleitet worden ist oder nicht (OVG Sachsen-Anhalt WM 2007, 1622).
  • VGH Hessen, 22.01.2010 - 5 B 3254/09

    Voraussetzungen für die Durchsetzung eines gemeindlich festgesetzten

    Die grundsätzlich nachrangige Inanspruchnahme der dinglichen Haftung hat sie allerdings nicht - was auch zulässig gewesen wäre (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 14. März 2006 - 4 L 328/05 -, WM 2007, 1622) - bereits durch Erlass eines Duldungsbescheides gegen die Insolvenzverwalterin und Geltendmachung eines Absonderungsrechts nach § 49 InsO durchgesetzt, sondern nach Abwicklung des Insolvenzverfahrens durch Inanspruchnahme der Antragstellerin, die die Grundstücke aus der Insolvenzmasse erworben hatte.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 13.09.2010 - 4 M 144/10

    Zulässigkeit eines vorläufigen Rechtsschutzverfahrens bei Insolvenzeröffnung

    Auf ein mögliches Absonderungsrecht des Antragsgegners gemäß § 49 InsO (vgl. dazu OVG LSA, Beschl. v. 14.04.2006 - 4 L 328/05 -) kann im Übrigen schon deswegen nicht abgestellt werden, weil nicht erkennbar ist, dass bereits ein entsprechender Duldungsbescheid zur Durchsetzung dieses Rechts gegenüber dem Antragsteller ergangen ist.
  • LG Stendal, 12.12.2008 - 21 O 270/06

    Schadensersatz gegenüber einem Insolvenzverwalter wegen unterlassenen Auskehrens

    Dem steht auch nicht die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 14. März 2006, Aktenzeichen 4 L 328/05, zitiert nach [...]), entgegen.
  • AG Naumburg, 26.03.2007 - 12 C 237/06
    Dieser gewährt zum Einen den Anspruch auf Duldung der Zwangsvollstreckung in ein Grundstück selbst (vgl. zu dieser Fallkonstellation OVG Magdeburg, Beschluss vom 14.03.2006, Az. 4 L 328/05), nicht aber in die mit haftenden Mieten und Pachten (vgl. BGH, Beschluss vom 13.07.2006, Az. IX ZB 301/04); andererseits hat der Versorgungsträger die Möglichkeit, die Zahlung laufender Gebühren, auch während einer Insolvenzverwaltung, durch die Einleitung eines Zwangsverwaltungsverfahrens sicher zu stellen, welches der Insolvenzverwaltung vorgeht.
  • VG Greifswald, 09.11.2010 - 3 A 367/06

    Anhängiges Widerspruchsverfahren bei insolventem Abgabenschuldner

    Der Beklagte hat hier in Ansehung der Forderung aus dem Beitragsbescheid BB 3 aus der öffentlichen Last zulässigerweise (vgl. OVG Magdeburg, Beschl. v. 14.03.2006 - 4 L 328/05, zit. n. juris; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 8. Auflage, § 27, Rn. 22 ff.) seinen Anspruch auf abgesonderte Befriedigung aus § 49 InsO im Wege der Zwangsversteigerung verfolgt und sich aus dem Erlös in Höhe von 16.497,30 Euro befriedigt.
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