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Rechtsprechung
   BGH, 06.05.1955 - I ZR 195/53   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1955,1571
BGH, 06.05.1955 - I ZR 195/53 (https://dejure.org/1955,1571)
BGH, Entscheidung vom 06.05.1955 - I ZR 195/53 (https://dejure.org/1955,1571)
BGH, Entscheidung vom 06. Mai 1955 - I ZR 195/53 (https://dejure.org/1955,1571)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)

    Erfüllungsort der Geldleistung bei Pflicht zur Stellung eines Akkreditivs, stillschweigende Rechtswahl, Abgrenzung Kommissionsvertrag / Kaufvertrag, Eigengeschäft

Papierfundstellen

  • WM 1955, 1588
  • DB 1955, 1221
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 01.02.1952 - I ZR 123/50

    Belegenheit einer Forderung

    Auszug aus BGH, 06.05.1955 - I ZR 195/53
    Demgegenüber treten die von der Revision angeführten Umstände, deren Beweiskraft durch den Abschluss- und Erfüllungsort Hamburg weiter geschwächt wird, zurück; in Hamburg war nicht nur die Lieferungsverpflichtung, sondern wegen der vereinbarten Akkreditivstellung zunächst auch die Zahlungsverpflichtung zu erfüllen (vgl. RGZ 118, 282 [283], RG IPrRspr 1929, Nr. 31; 1934, Nr. 75 = GRUR 1934, 657 [660]; KG daselbst 1930, Nr. 43; vgl. auch BGH NJW 1952, 540 [541]).
  • RG, 29.10.1927 - I 76/27

    Verfilmungsrecht an Operetten

    Auszug aus BGH, 06.05.1955 - I ZR 195/53
    Demgegenüber treten die von der Revision angeführten Umstände, deren Beweiskraft durch den Abschluss- und Erfüllungsort Hamburg weiter geschwächt wird, zurück; in Hamburg war nicht nur die Lieferungsverpflichtung, sondern wegen der vereinbarten Akkreditivstellung zunächst auch die Zahlungsverpflichtung zu erfüllen (vgl. RGZ 118, 282 [283], RG IPrRspr 1929, Nr. 31; 1934, Nr. 75 = GRUR 1934, 657 [660]; KG daselbst 1930, Nr. 43; vgl. auch BGH NJW 1952, 540 [541]).
  • RG, 19.05.1926 - I 309/25

    Börsenkommissionsgeschäft. Verkehrssitte als Mißbrauch

    Auszug aus BGH, 06.05.1955 - I ZR 195/53
    Es ist der Revision zuzugeben, dass der Brief der Klägerin vom 17. Februar 1950, der vom Berufungsgericht nicht gewürdigt ist und dessen im Schriftsatz vom 9. März 1953 auszugsweise wiedergegebene Inhalt in der Revisionsinstanz als richtig unterstellt werden muss, für die Auffassung des Beklagten, es liege ein Kommissionsgeschäft vor, herangezogen werden kann, obgleich der Gebrauch des Ausdrucks Kommissionär ebensowenig wie der des Ausdrucks 5 % Kommission unbedingt auf ein Kommissionsgeschäft schliessen lässt (RGZ 110, 119 [121]; 114, 9 [10]).
  • RG, 24.01.1925 - I 728/23

    Kommissionsvertrag oder Kaufvertrag

    Auszug aus BGH, 06.05.1955 - I ZR 195/53
    Es ist der Revision zuzugeben, dass der Brief der Klägerin vom 17. Februar 1950, der vom Berufungsgericht nicht gewürdigt ist und dessen im Schriftsatz vom 9. März 1953 auszugsweise wiedergegebene Inhalt in der Revisionsinstanz als richtig unterstellt werden muss, für die Auffassung des Beklagten, es liege ein Kommissionsgeschäft vor, herangezogen werden kann, obgleich der Gebrauch des Ausdrucks Kommissionär ebensowenig wie der des Ausdrucks 5 % Kommission unbedingt auf ein Kommissionsgeschäft schliessen lässt (RGZ 110, 119 [121]; 114, 9 [10]).
  • RG, 03.10.1938 - V 131/38

    Darf das Gericht, das ein Urteil unter Vorbehalt der Entscheidung über die …

    Auszug aus BGH, 06.05.1955 - I ZR 195/53
    Die Auffassung des Berufungsgerichts würde zutreffen, wenn das Vorbehalts- und Teilurteil bereits eine Entscheidung über die Zulässigkeit der Aufrechnung enthielte, da eine solche Entscheidung das Gericht für das Nachverfahren bindet (RGZ 158, 204 [206 f]).
  • RG, 20.03.1936 - III 184/35

    1. Können die Parteien Entscheidung ohne mündliche Verhandlung unter dem …

    Auszug aus BGH, 06.05.1955 - I ZR 195/53
    Mit Recht konnte in alledem ein starkes Beweisanzeichen - wenn auch nicht eine rechtsbegründende Vereinbarung (RGZ 151, 193 [1997]) - für den stillschweigenden Willen der Parteien, ihre Rechtsbeziehungen dem deutschen Recht zu unterstellen, gesehen werden.
  • BGH, 10.01.1958 - VIII ZR 412/56

    Verjährung des Anspruchs auf Wandlung nach Zustimmung des Verkäufers

    Insoweit liegt die Sache hier anders als in den Fällen, die durch die Urteile des I. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 6. Mai 1955 - I ZR 195/53 - WM 1955, 1588, des II. Zivilsenats vom 19. März 1956 - II ZR 25/55 - und des erkennenden Senats vom 17. Dezember 1957 - VIII ZR 315/56 - entschieden sind und in denen in dem übereinstimmenden Prozeßverhalten der Parteien ein starkes Beweisanzeichen für ihren Willen erblickt worden ist, daß sie ihre Rechtsbeziehungen bei Abschluß des Vertrages der deutschen Rechtsordnung unterstellen wollten.

    Damit wurden zwei für den Käufer mögliche Erfüllungsorte für die Zahlung des Kaufpreises, vereinbart, nämlich Ha. für die vereinbarte Akkreditivstellung (BGH Urteil vom 6. Mai 1955 - I ZR 195/53 - WM 1955, 1588, 1589) und außerdem Lo. für die Zahlung gegen Vorlage der Dokumente.

  • BGH, 10.05.1990 - I ZR 234/88

    Ausgleichsanspruch des Unterfrachtführers; Verjährung der Ansprüche des …

    Zwar findet, soweit die CMR nicht gilt, ergänzend nationales Recht Anwendung, hier deutsches Recht, da die Klägerin ihre Regreßansprüche auf Normen des deutschen Rechts gestützt und die Beklagte - auch in der Revisionsinstanz - rügelos zur Anwendung deutschen Rechts verhandelt hat, so daß zumindest von einer durch das Prozeßverhalten der Parteien stillschweigend getroffenen Rechtswahl auszugehen ist (vgl. BGH, Urt. v. 6.5.1955 - I ZR 195/53, WM 1955, 1588, 1589; BGHZ 40, 320, 323 ff.;… BGH, Urt. v. 15.1.1986 - VIII ZR 6/85, NJW-RR 1986, 456, 457;… BGH, Urt. v. 30.9.1987 - IVa ZR 22/86, WM 1987, 1501, 1502).
  • BGH, 16.01.1981 - I ZR 84/78

    Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen als Inhalt eines Vertrags kraft …

    Entgegen der Auffassung der Revision besteht keine einhellige Auffassung darüber, daß die Vereinbarung eines Akkreditivs zwecks Regelung der Zahlungsverpflichtung gleichzeitig eine Vereinbarung des Erfüllungsorts hinsichtlich der Verpflichtung zur Zahlung enthalte (vgl. Urteil OLG Frankfurt v. 31.7.51 - 5 U 189/51, NJW 1951, 965, das sich mit älteren Entscheidungen des Reichsgerichts und von Oberlandesgerichten auseinandersetzt; Canaris in Großkommentar HGB Anh. nach § 357 Anm. 455;… Soergel-Siebert-Schmidt 10. Aufl., Rdn. 6 zu § 269 BGB: Ohne Einfluß auf den Leistungsort ist die Verpflichtung des Schuldners zur Eröffnung eines Akkreditivs bei einer bestimmten Bank - unter Hinweis auf OLGe Kiel, Dresden, Hamburg, Frankfurt; BGH Urteil v. 6.5.55 - I ZR 195/53, WM 1955, 1588, das auf Entscheidungen des RG verweist und annimmt, daß für die Erfüllung aus Akkreditiv, das erfüllungshalber hingegeben ist, der Ort der Akkreditivstellung zunächst maßgeblich ist; OLG Düsseldorf v. 28.9.70 - 6 U 230/69, WM 1971, 168, 171).
  • BGH, 19.03.1956 - II ZR 25/55

    Vertragsstatut des HVV, stillschweigende Rechtswahl, Indizien, Handelsbrauch, …

    Zumindest liegt darin ein starkes Beweisanzeichen für den dahingehenden Willen der Parteien, demgegenüber die von der Revision hervorgehobene Tatsache, daß der Tätigkeitsbereich der Klägerin als Importagentin in Uruguay lag, in ihrer Bedeutung zurücktritt (BGH WM 1955, 1588).
  • BFH, 13.07.1960 - VII 99/59 U

    Erwerb von Waren einer inländischen Tochtergesellschaft von ihrer ausländischen …

    In dem oben erwähnten Urteil vom 6. Mai 1959 heißt es hinsichtlich der aus der Rechtsprechung der Zivilgerichte zu entnehmenden Merkmale, die für das Vorliegen eines Kaufs oder eines Kommissionsverhältnisses sprechen: "Ein entscheidendes Merkmal ist in der Regel, ob ein fester Preis vereinbart ist (Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen Bd. 94 S. 65, 66 ) Ist ein Festpreis zwischen dem ausländischen Lieferer und dem Einführer vereinbart, so spricht dies in der Regel, wenn nicht besondere Umstände vorliegen, für das Vorliegen eines Kaufs (Urteil des Bundesgerichtshofs I ZR 195/53 vom 6. Mai 1955, Der Betriebs-Berater 1955 S. 1039).
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