Rechtsprechung
| BGH, 20.03.1956 - I ZR 167/54 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Papierfundstellen
- WM 1956, 1265
- BB 1956, 864
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (2)
- BGH, 30.09.1952 - I ZR 31/52
Interzonales Währungsrecht
Auszug aus BGH, 20.03.1956 - I ZR 167/54
Es würde indessen in diesem Falle nicht zweifelhaft sein können, daß eine verständige Interessenabwägung auf rein objektiver Grundlage (BGHZ 7, 231 [235]) dazu führen müßte, für die Verpflichtung eines französischen Staatsangehörigen, eingegangen in Paris über den Ertrag französischer Auswertungsrechte, französisches Recht zur Anwendung zu bringen. - RG, 04.08.1937 - V 53/37
Kann die inländische Partei in der Revisionsinstanz wegen der ihr hier …
Auszug aus BGH, 20.03.1956 - I ZR 167/54
Denn in der Revisionsinstanz kann, von dem Fall einer nicht schuldhaften Säumnis abgesehen, ein Rechtsbehelf nicht neu erwachsen, der schon in den Vorinstanzen mit Aussicht auf Erfolg hätte geltend gemacht werden können (RGZ 155, 239 ff).
- BGH, 16.10.1990 - XI ZR 330/89
Zustandekommen eines Vertrages zu Gunsten eines ausländischen Studenten
Dabei liegt die Annahme, daß der Dritte einen selbständigen Anspruch erwerben soll, insbesondere dann nahe, wenn der Versprechensempfänger die Leistung lediglich im Interesse des Dritten verabredet hat (vgl. BGH, Urteil vom 20. März 1956 - I ZR 167/54, WM 1956, 1265, 1266; BGH, Urteil vom 7. Dezember 1972 - VII ZR 235/71, WM 1973, 172;… Staudinger/Kaduk aaO. § 328 Rdn. 36 a). - BGH, 02.12.1958 - VIII ZR 154/57 Per Bundesgerichtshof habe im Urteil vom 20. März 1956 - I ZR 167/54 - BB 1956, 864 <= WM 1956, 1265, 1267 ausgesprochen, ein Rechtsgeschäft, das devisenrechtlich zu genehmigen sei, sei unwirksam, wenn die Genehmigung erschlichen worden sei, Pieser Rechtsgedanke müsse entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts auch auf den zur Entscheidung stehen den Sachverhalt Anwendung finden.
Die Erteilung der Bezugsgenehmigung ist ein Verwaltungsakt, durch den das für eine bestimmte Handlung bestehende Verbot aufgehoben und ausgesprochen wird, daß die Vornahme gerade dieser Handlung zulässig ist (…so für die Devisengenehmigung BGH Urt. vom 14, Juli 1954 - VI ZR 7/54 - BB 1954, 784 - und vom 20. März 1956 - I ZR 167/54 - BB 1956, 864 = m 1956, 1265, 1267 - Flad/Berghold/Fabricius, Das neue Devisenrecht, 2. Auflo zu § 4 des früheren Bevisengosetzes inm. 1).
- BGH, 07.12.1972 - VII ZR 235/71
Architektenbindung bei Grundstückskauf
Danach liegt die Annahme eines echten Vertrags zugunsten Dritter dann besonders nahe, wenn der Versprechensempfänger die Leistung lediglich im Interesse des Dritten verabredet hat (BGH Urteil vom 20. März 1956 - I ZR 167/54 - = WM 1956, 1265).
- BGH, 19.10.1959 - VII ZR 68/58
Rechtsmittel
Die von den Klägern angeführte Entscheidung des I. Zivilsenats des BGH vom 20. März 1956 - I ZR 167/54 - (BB 1956, 864), wonach eine erschlichene Devisengenehmigung die Unwirksamkeit eines Rechtsgeschäfts zur Folge hat, steht dieser Auffassung nicht entgegen. - BGH, 08.11.1960 - 1 StR 297/60
Erschleichung einer devisenrechtlichen Genehmigung - Wirkung der Rechtskraft …
Denn jedenfalls tritt auch ohne ausdrückliche Versagung der Genehmigung endgültige Rechtsunwirksamkeit ein, wenn unter dem Deckmantel der für ein nur vorgetäuschtes Rechtsgeschäft erschlichenen Genehmigung ein anderes Geschäft verabredet ist, das den Gesetzeszweck vereiteln und - als gar nicht genehmigungsfähig - der Behörde zur Genehmigung überhaupt nicht unterbreitet werden soll (BGH LM Nr. 6 zu Art. VII MRG 53 n.F.; LM Nr. 2 zu Art. 11 MRG 52: LM Nr. 2 zu § 117 BGB; LM Nr. 3 zu § 134 BGB; BGH BB 1956, 864). - BGH, 06.05.1965 - III ZR 236/63
Klage auf Rückzahlung eines Darlehens - Vereinbarung eines Darlehens oder …
Auch eine Nichtigkeit gemäß § 134 BGB wegen Verstoßes gegen devisenrechtliche Vorschriften entsprechend dem damals geltenden MilRegG 53 oder wegen Umgehung dieser Vorschriften (vgl. hierzu: BGH in WM 1956, 1265 und in LM § 134 BGB Nr. 2) kann jedenfalls für den hier maßgeblichen Darlehensvertrag zwischen der Klägerin und dem Beklagten nicht angenommen werden.
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