Rechtsprechung
| BGH, 14.04.1956 - IV ZR 9/56 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Papierfundstellen
- WM 1956, 1293
- DB 1956, 962
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (1)
- RG, 12.01.1926 - II 422/25
Steht ein Handelsbrauch des Inhalts, daß die bezogene Bank durch die bloße …
Auszug aus BGH, 14.04.1956 - IV ZR 9/56
Hierzu führt das Berufungsgericht zunächst zutreffend aus, nach allgemeiner Auffassung verstoße ein derartiger Garantievertrag in einer gesonderten Urkunde nicht gegen Art. 4 ScheckG, sondern sei trotz der Wirkungslosigkeit jedes auf den Scheck gesetzten Verpflichtungsvermerks des Bezogenen zulässig (Quassowski-Albrecht, ScheckG 1934, Art. 4 Anm. 4;… Baumbach-Hefermehl, 4. Aufl., Art. 4 ScheckG Anm. 1; Ulmer, Recht der Wertpapiere 1938 S. 305; RGZ 112, 317 [319]).Zu Unrecht beruft sich die Revision in diesem Falle auf die Entscheidung des Reichsgerichts vom 12. Januar 1926, abgedruckt RGZ 112, 317 (= BankA 1925, 284).
- BGH, 12.02.1981 - IVa ZR 103/80
Umfang einer Garantiezusage - Einstandspflicht für die Einhaltung eines …
Ein wesentlicher Anhaltspunkt ist dabei die Interessenlage der Beteiligten, insbesondere ein eigenes wirtschaftliches Interesse desjenigen, der die fragliche Erklärung abgegeben hat (BGH Urteile vom 14. April 1956 - IV ZR 9/56 - WM 1956, 1293, vom 22. Februar 1962 - VII ZR 262/60 - WM 1962, 556 - und vom 15. November 1963 - Ib ZR 206/62 - WM 1964, 61). - BGH, 06.03.1975 - II ZR 165/73
Scheckkartengarantie
Obwohl Art. 4 ScheckG die Annahme des Schecks verbietet, schließt das nach übereinstimmender Ansicht in Rechtsprechung und Schrifttum nicht aus, daß sich die bezogene Bank außerhalb des Schecks vertraglich zu seiner Einlösung verpflichtet (vgl. BGH, Urt. v. 14.4.56 - IV ZR 9/56, WM 1956, 1293;… statt vieler: Baumbach/Hefermehl, Wechsel- und Scheckgesetz 11. Aufl. ScheckG Art. 4 Anm. 2; Horn, NJW 1974, 1481 m.w.N. in Fn. 3; Liesecke, WM 1968, 24). - BGH, 20.03.1978 - II ZR 159/76 Ebenso lag es mangels anderer Angaben auf der Hand, daß die Beklagte eine Garantie mit dem im Bankverkehr üblichen und den beteiligten Kreisen bekannten Inhalt wünschte, nämlich daß die Klägerin unter allen Umständen für die Zahlung des Scheckbetrages einstehen wolle (vgl. RGZ 112, 317; BGH, Urt. v. 14.4.1956 - IV ZR 9/56, WM 1956, 1293;… BGH, Urt. v. 4.12.1958 - II ZR 60/57, LM Scheckgesetz Art. 4 Nr. 1 für Garantiezusage nach Einreichung des Schecks; BGHZ 49, 167; OLG Karlsruhe, WM 1971, 877, 879).
- BGH, 02.02.1982 - VI ZR 41/80
Belehrungspflicht - Formulierungspflicht - Notar - Scheckhingabe - …
Denn die Bestätigung eines Kreditinstituts in einem besonderen Schreiben, einen nummernmäßig bezeichneten Scheck bis zu einem bestimmten Betrag zu bezahlen, ist als Garantie gegenüber allen Personen anzusehen, die den Scheck unterschrieben vom Aussteller erhalten (BGH, Urt.v.14.4.1956 - IV ZR 9/56 - WM 1956, 1293, 1294; vgl. auch BGHZ 77, 50 und BGH, Urt.v.20.3.1978 - II ZR 159/76 - LM Art. 4 ScheckG Nr. 4 = WM 1978, 873 zur Einlösungsbestätigung auf Anfrage;… vgl. weiter Hueck/Canaris, Recht der Wertpapiere, 11. Aufl., § 23 II 3 b;… Canaris in Großkommentar zum HGB, 3.Aufl., Anhang nach § 357, Rdn. 285). - BGH, 22.02.1960 - VII ZR 203/58 Auch aus anderen besonderen Gründen kann der Dritte ein Recht erwerben, z.B. aus einer Garantieerklärung der Bank hinsichtlich eines einzulösenden Schecks (vgl. BGH WM 1956, 1293).
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