Rechtsprechung
| BGH, 13.06.1957 - II ZR 133/56 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- WM 1957, 1027
- DB 1957, 745
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 07.11.1957 - II ZR 251/56
Absichtungsbilanz bei Personalhandelsgesellschaft
Das gilt namentlich dann, wenn man insoweit die von der Revision herangezogene Rechtsprechung zur Zulässigkeit einer Feststellungsklage berücksichtigt, die der Klarstellung einzelner für die Abschichtungsbilanz streitiger Einzelposten dient (vgl. etwa BGHZ 1, 74 [BGH 17.01.1951 - II ZR 16/50]; BGH NJW 1951, 360; BGH Urt. v. 13. Juni 1957 - II ZR 133/56). - BGH, 04.06.1984 - II ZR 230/83
Rechtsschutzbedürfnis für Feststellung des Bestehens eines Einzelanspruchs im …
Wenn das in der Weise geschieht, daß die Feststellung verlangt wird, ein bestimmter Anspruch gehöre zugunsten oder zuungunsten eines Beteiligten in die Endabrechnung, oder ein Anspruch, dessen sich jemand berühme, sei ganz oder teilweise unbegründet und daher nicht oder nicht in der geltend gemachten Höhe als Einzelposten in die Auseinandersetzungsrechnung einzusetzen, dann ist dagegen nichts einzuwenden; es besteht daran im Gegenteil ein berechtigtes Interesse, um feste Grundlagen für die endgültige Abrechnung zu gewinnen (SenUrt. v. 13.6.1957 - II ZR 133/56 = WM 1957, 1027 unter III., v. 9.7.1964 - II ZR 186/62 = WM 1964, 1052 unter II. 2. b und v. 19.12.1983 - II ZR 40/83 = WM 1984, 361). - BGH, 01.04.1963 - VIII ZR 41/62 Der berechtigte Gesellschafter ist darauf angewiesen, die Auseinandersetzung herbeizuführen (…BGH Urt. v. 8. Oktober 1952 - II ZR 2/52 - LM § 730 Nr. 2 = NJW 1952, 1369; Urt. v. 13. Juni 1957 - II ZR 133/56 - WM 1957, 1027, 1029; BGB RGRK § 730 Anm. 9).
- LG Hagen, 16.03.2022 - 3 O 44/19 Dabei ist zwar anerkannt, dass im Hinblick auf eine erstellte oder zu erstellende Schlussabrechnung bzw. Abschichtungs- oder Abfindungsbilanz auch über einzelne Punkte ggf. im X einer Feststellungsklage gestritten werden kann (vgl. BGHZ 1, 74; BGH NJW 1951, 360; BGH, Urteil vom 13.06.1957, II ZR 133/56, Juris Rn. 28).
- BGH, 12.11.1970 - II ZR 23/69
Zulässigkeit gesonderter Geltendmachung von Zahlungsansprüchen aus dem …
- BGH, 09.07.1964 - II ZR 186/62
Geltendmachung von Zahlungsansprüchen nach der Auflösung einer Gesellschaft im …
Denn durch eine solche Feststellung wird der endgültigen Abrechnung nicht vorgegriffen, sondern diese vielmehr gefördert (BGH WM 1957, 1027).
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