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| BGH, 25.06.1957 - VIII ZR 257/56 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- WM 1957, 1064
- DB 1957, 769
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BGH, 17.09.1954 - I ZR 18/53
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 25.06.1957 - VIII ZR 257/56
Die von dem Berufungsgericht angeführte Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 17. September 1954 - I ZR 18/53 - (LM BGB § 150 Nr. 3 = MDR 1954, 733 = BB 1954, 882) betrifft einen Sachverhalt, der sich von dem hier zu beurteilenden in wesentlichen Punkten unterscheidet.
- BGH, 26.09.1973 - VIII ZR 106/72
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Damit wäre beiden Parteien nach Treu und Glauben eine Berufung auf ein Nichtzustandekommen des Vertrages verwehrt (Senatsurteil vom 25. Juni 1957 - VIII ZR 257/56 = WM 1957, 1064, insoweit in LM BGB § 150 Nr. 5 nicht abgedruckt; Krause BB 1952, 996, 998). - BGH, 09.02.1977 - VIII ZR 249/75
Annahme eines geänderten Angebots
Der Bestand des Kaufvertrages selbst, dessen Gültigkeit die Parteien weder vor noch während dieses Rechtsstreits in Zweifel gezogen haben, wird dadurch nicht berührt (Senatsurteile vom 25. Juni 1957 - VIII ZR 257/56 = WM 1957, 1064 sowie vom 26. September 1973 = BGHZ 61, 282, 289;… BGH Urteil vom 10. Juni 1974 - VII ZR 51/73 a.a.O.). - BGH, 05.11.1962 - VII ZR 32/61
Rechtsmittel
Ihr gegenüber beruft sich die Revision zu Unrecht auf das Urteil des Bundesgerichtshofs VIII ZR 257/56 vom 25. Juni 1957, aus dem sie herleiten will, daß sich die Geschäftsbedingungen des Verkäufers und des Käufers aufhöben, wenn jede Vertragspartei auf ihre Verkaufs- und Lieferungsbedingungen Bezug nehme.In dem dort entschiedenen Fall hatte sich der Käufer nicht auf seine gegenüber seinen Abnehmern verwandten, sondern auf solche Geschäftsbedingungen berufen, die er bei Lieferungen an ihn, also beim Einkauf, verwandte (vgl. den vollständigen Abdruck des Urteils in WM 1957, 1064).
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