Rechtsprechung
| BGH, 08.01.1958 - V ZR 165/56 |
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Papierfundstellen
- NJW 1958, 907 (Ls.)
- MDR 1958, 226
- WM 1958, 297
- DB 1958, 195
Wird zitiert von ... (22) Zitiert selbst (4)
- BGH, 18.04.1956 - V ZR 165/54
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 08.01.1958 - V ZR 165/56
Die Beklagte ist freilich nicht verpflichtet, von der Ablösungsmöglichkeit Gebrauch zu machen (BGH WM 1956, 1233, 1235). - BGH, 30.09.1954 - IV ZR 43/54
Pflichtteil und Lastenausgleich
Auszug aus BGH, 08.01.1958 - V ZR 165/56
Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat für die Ermittlung des Wertes eines Nachlasses und des sich daraus errechnenden Pflichtteils den Zeitwert einer Vermögensabgabe maßgebend sein lassen, die aus der Vermögensmasse zu bezahlen ist (BGHZ 14, 368). - BGH, 18.12.1957 - V ZR 35/56
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 08.01.1958 - V ZR 165/56
In Rechtsprechung und im Schrifttum zum Lastenausgleichsgesetz wird angenommen, daß ein Vertragspartner Ausgleichsansprüche geltend machen kann, wenn beim Abschluß eines Grundstückskaufvertrages vor Inkrafttreten des Lastenausgleichsgesetzes die Vorstellungen der Vertragsparteien über die mutmaßliche Ausgestaltung der Hypothekengewinnabgabe wesentlich von der späteren gesetzlichen Regelung abwichen (vgl. Urteil des Senats vom 18. Dezember 1957, V ZR 35/56 S. 13 mit Nachweisungen). - RG, 10.02.1926 - V 567/24
Grundstückskauf; Beseitigung von Hypotheken
Auszug aus BGH, 08.01.1958 - V ZR 165/56
Es muß sich um ein Überschreiten der Opfergrenze handeln, um ein untragbares, mit Recht und Gerechtigkeit schlechthin unvereinbares Ergebnis (…Enneccerus/Lehmann, Recht der Schuldverhältnisse, 14. Aufl. S. 173 f III; RGZ 112, 329, 33; BGH LM § 242 [BA] Nr. 2, IV 1).
- BGH, 18.11.1960 - V ZR 140/59 Eine solche Betrachtungsweise erscheint zum mindesten in dem hier zur Entscheidung stehenden Fall möglich" Der Kläger macht geltend, daß infolge der von ihm bei Kaufab schluß nicht vorausgesebenen Senkung der Hypothekengewinn abgabe um ein Drittel (§ 146 a BAG) sich die vertragliche ieistung der Grundstückskäuferin unverhältnismäßig verringert habe" Sein Zahlungsbegehren stützt sich auf § 242 BGBj nach den in Rechtsprechung und Schrifttum zum jastenausgleichsgesetz entwickelten Grundsätzen, wie sie insbesondere der erkennende Senat ständig vertreten hat (vgl z"B« Urteile vom 18" Dezember 1957, V ZR 35/56, WM 1958, 175, und vom. 8" Januar 1958, V ZR 165/56, IM 1958, 297), können, wenn bei Abschluß des Kaufvertrages die Vorstellungen der Vertragspartner über die mutmaßliche Ausgestaltung der I&stenausgleichsabgaben von einer späteren gesetzlichen 16 -.
Vielmehr darf nur dann über § 242 BGB helfend eingegriffen werden, wenn das Pesthalten am Vertrage zu einem untragbaren, mit Recht und Gerechtigkeit schlechthin nicht mehr zu vereinbarenden Ergebnis führen würde (BGH WM 1958, 297, 299; NJW 1959, 2203, 2204;… Larenz, Geschäftsgrundlage und Vertragserfüllung 2. Aufl. S. 165, 171 f)>.
- BGH, 14.10.1959 - V ZR 9/58
Rechtsmittel
Erforderlich ist vielmehr eine derartig grundlegende und einschneidende Änderung der maßgeblichen Umstände, daß ein weiteres Festhalten an der ursprünglichen Vertragsregelung zu einem untragbaren, mit Recht und Gerechtigkeit schlechthin nicht mehr zu vereinbarenden Ergebnis führen würde (RGZ 112, 329, 333; BGH NJW 1958, 1772 Nr. 5 = JR 1959, 335 m. Anm. von Süß; Urteil des erkennenden Senats vom 8. Januar 1958, V ZR 165/56, LM BGB § 242 (Bb) Nr. 25). - BGH, 25.03.1959 - V ZR 14/58
Rechtsmittel
Die allgemeinen Erwägungen, auf Grund deren das angefochtene Urteil zur Bejahung eines Ausgleichsanspruchs gelangt ist, stehen im Einklang mit den in Rechsprechung und Schrifttum zum Lastenausgleichsgesetz entwickelten Grundsätzen, wie sie insbesondere auch der erkennende Senat ständig vertreten hat, (vgl. z.B. Urteile vom 18. Dezember 1957, V ZR 35/56, WM 1958, 175, und vom 8. Januar 1958, V ZR 165/56, WM 1958, 297, Leitsatz NJW 1958, 907, jeweils mit weiteren Nachweisen).Das hat der erkennende Senat wiederholt ausgesprochen (z.B. NJW 1958, 907 und 1389).
- BGH, 21.12.1960 - V ZR 56/60 Nicht jede Beeinträchtigung des Gleichgewichtsverhältnisses, mit der die Beteiligten seinerzeit nicht gerechnet haben, gestaltet den Vertragsinhalt um, der Wegfall der Geschäftsgrundlage für sich allein bildet noch keinen Grund zur vollständigen oder teilweisen Aufhebung eines Vertrages, sondern es bedarf dazu einer wirklich einschneidenden Änderung der maßgeblichen Verhältnisse, die ein starres Aufrechterhalten der früheren Vereinbarung als unvereinbar mit Recht und Gerechtigkeit erscheinen läßt (RGZ 158, 166, 175; BGB Urteile vom 8. Januar 1958, V ZR 165/56, WM 1958, 297, und vom 11. Juli 1958, VIII ZR 96/57, NJW 1958, 1772 = LM BGB § 242 (Bb) Nr. 27).
- BGH, 31.01.1969 - V ZR 52/66
Abtretung von Ansprüchen aus dem Lastenausgleichsgesetz (LAG) - Erstreckung von …
Das gleiche gilt von seiner Ansicht, daß an den Beweis für eine Ausnahme von dem Grundsatz der Vertragstreue strenge Anforderungen zu stellen seien (unter Hinweis auf das Urteil des erkennenden Senats vom 8. Januar 1958, V ZR 165/56, LM BGB § 242 Bb Nr. 25 = WM 1958, 297 = MDR 1958, 226). - BGH, 01.10.1958 - V ZR 166/57
Rechtsmittel
Wenn auch die Vermögensabgabe nicht als dingliche Last auf dem verkauften Grundstück ruht, sondern eine dem Vermögensinhaber persönlich obliegende öffentliche Abgabe darstellt, so schließt das nicht aus, daß im Einzelfall eine vertragliche "Übernahme des Lastenausgleichs" durch den Grundstückskäufer nach dem Willen der Beteiligten gerade auch diese Abgabeschuld oder einen Teil von ihr zum Gegenstand hat (Urteil vom 8. Januar 1958, V ZR 165/56, JR 1958, 143 = WM 1958, 297). - BGH, 12.12.1962 - V ZR 109/61
Nichterhebung der Hypothekengewinnabgabe - Folge der Herabsetzung der …
Daher bedarf es keiner Stellungnahme zu dem Standpunkt des angefochtenen Urteils, der vorliegende Fall unterscheide sich grundlegend von anderen höchstrichterlich entschiedenen Lastenausgleichsfällen, die durchweg nachträgliche Gesetzesänderungen beträfen (vgl. insbesondere die Urteile des erkennenden Senats vom 18. Dezember 1957, V ZR 35/56, WM 1958, 175, vom 8. Januar 1958, V ZR 165/56, WM 1958, 297, und vom 18. November 1960, V ZR 140/59, WM 1961, 212 = NJW 1961, 553), und dem Freistellungsbescheid des Finanzamts vom 27. Juli 1953 komme keine rechtsgestaltende Wirkung zu. - BGH, 11.04.1962 - V ZR 122/60
Rechtsmittel
Vom Boden seiner Vertragsauslegung aus hätte das Berufungsgericht, bevor es dem Kläger die gesamte Hauptentschädigung zusprach, erst noch prüfen müssen, ob hier etwa einer jener Fälle gegeben sei, in denen, weil die Vertragschließenden sich seinerzeit unrichtige Vorstellungen über die zukünftige Entwicklung auf dem Gebiete des Lastenausgleichs gemacht haben, dem einen Teil nach § 242 BGB gegen den anderen ein auf Wiederherstellung des Gleichgewichts von Leistung und Gegenleistung gerichteter Ausgleichsanspruch erwachsen ist (vgl. die einschlägige Rechtsprechung des erkennenden Senats, z.B. in NJW 1958, 907 Nr. 4; 1961, 553 und 1859; 1962, 29). - BGH, 29.03.1961 - V ZR 36/59
Rechtsmittel
Das erscheint nicht unvereinbar mit den Grundsätzen, die in der höchstrichterlichen Rechtsprechung für Ausgleichsansprüche in derartigen Fällen entwickelt worden sind (Urteil des erkennenden Senats vom 8. Januar 1958, V ZR 165/56, LM BGB § 242 (Bb) Nr. 25 = WM 1958, 297; ferner LM LAG § 199 Nr. 2 = WM 1959, 665 und WM 1960, 665). - BGH, 12.07.1961 - V ZR 43/60 Nach der Rechtsprechung des Senats sind für die Zubilligung des Ausgleichsanspruchs strenge Anforderungen zu stellen (Urteile vom 8. Januar 1958, V ZR 165/56, LM BGB § 242 B b Nr. 25 und vom 14. Oktober 1959, V ZR 9/58, NJW 1959, 2203), d.h. es bedarf einer einschneidenden Veränderung des Gleichgewichtsverhältnis ses, die nach den besonderen Umständen des einzelnen Falles ein starres Festhalten an der ursprünglichen Abmachung als untragbar, mit Recht und Gerechtigkeit schlechthin nicht mehr vereinbar erscheinen lassen.
- BGH, 29.11.1963 - V ZR 127/63
- BGH, 28.06.1968 - V ZR 83/65
Verpflichtung zur Tragung einer Kreditgewinnabgabe - Zahlung eines restlichen …
- BGH, 03.02.1960 - V ZR 159/58
Prüfung eines Wegfalls der Geschäftsgrundlage - Inhalt des Vertrages selbst als …
- BGH, 11.06.1958 - V ZR 277/56
Rechtsmittel
- BGH, 19.02.1958 - V ZR 190/56
- BGH, 06.06.1969 - V ZR 86/66
Anspruch auf Hauptentschädigung wegen eines Kriegssachschadens - Abtretung eines …
- BGH, 25.01.1963 - V ZR 97/61
Rechtsmittel
- BGH, 08.06.1962 - V ZR 226/60
Rechtsmittel
- BGH, 06.12.1961 - V ZR 158/60
Rechtsmittel
- BGH, 23.03.1960 - V ZR 6/59
Schadensersatz bei fehlender Löschung von Hypotheken - Pflicht zur Abtretung …
- BGH, 30.11.1959 - V ZR 125/58
Rechtsmittel
- BGH, 20.11.1962 - V ZR 87/61
Schadensersatzanspruch auf Grund der fehlenden Errichtung einer Durchgangspassage …
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