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| BGH, 09.06.1960 - VII ZR 157/59 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- WM 1960, 1063
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BGH, 16.12.1957 - VII ZR 402/56
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 09.06.1960 - VII ZR 157/59
Mit der Frage, wie bei ähnlich lautenden Lieferungsbedingungen der an einen Lieferanten von Baustoffen abgetretene Teil des Vergütungsanspruchs des Bauunternehmers zu bestimmen sei, haben steh sowohl der erkennende Senat in einem Urteil vom 16. Dezember 1957 (BGHZ 26, 178) als auch der VIII. Zivilsenat in einem Urteil vom 12. Februar 1959 (LM Nr. 8 zu § 398 BGB) befaßt.
- BGH, 08.10.1986 - VIII ZR 342/85
Formularmäßige Vereinbarung eines erweiterten und verlängerten …
Deshalb wurden ähnlich lautende Klauseln von Baustofflieferanten dahin ausgelegt, daß nicht eine Voll-, sondern nur eine Teilabtretung gewollt sei (BGHZ 26, 178, 182 f.; Senatsurteil vom 12. Februar 1959 - VIII ZR 108/59 = LM Nr. 8 zu § 398 BGB = WM 1959, 432, 433; Urteil vom 9. Juni 1960 - VII ZR 157/59 = WM 1960, 1063, 1064; Urteil vom 12. Juni 1960 - VII ZR 13/67 = WM 1969, 1072, 1073 und BGHZ 79, 16, 18 f.) [BGH 20.11.1980 - VII ZR 70/80]. - BGH, 20.11.1980 - VII ZR 70/80
Glaswaren - § 455 BGB <Fassung bis 31.12.01> (nunmehr § 449 BGB <Fassung …
In solchen Fällen sind Vorausabtretungsabreden dahin zu verstehen, daß nur ein Teil der Kundenforderungen abgetreten sein soll (BGHZ 26, 178, 182/183; BGH Urteil vom 12. Februar 1959 - VIII ZR 108/58 = LM BGB § 398 Nr. 8 Bl. 2; Urteil vom 9. Juni 1960 - VII ZR 157/59 - WM 1960, 1063, 1064; Urteil vom 12. Juni 1969 - VII ZR 13/67 = WM 1969, 1072, 1073).So ist es beispielsweise, wenn es heißt, es gingen "die an Stelle" der gelieferten Waren "tretenden Forderungen des Käufers gegen seine Abnehmer" auf den Vorbehaltslieferanten über (BGH LM BGB § 398 Nr. 8) oder es gelte die aus der Verwendung der gelieferten Ware "sich ergebende Forderung" als abgetreten (BGH WM 1960, 1063).
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