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Rechtsprechung
   BGH, 04.11.1960 - V ZR 97/59   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1960,7926
BGH, 04.11.1960 - V ZR 97/59 (https://dejure.org/1960,7926)
BGH, Entscheidung vom 04.11.1960 - V ZR 97/59 (https://dejure.org/1960,7926)
BGH, Entscheidung vom 04. November 1960 - V ZR 97/59 (https://dejure.org/1960,7926)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • MDR 1961, 308
  • WM 1961, 210
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 18.12.1957 - V ZR 35/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 04.11.1960 - V ZR 97/59
    Allein bei der Frage, ob zwischen den Leistungen der Parteien ohne einen Ausgleichsanspruch ein untragbares Mißverhältnis bestünde, wäre nicht ausschließlich auf den objektiven Wert der Leistungen abzustellen, sondern auch die subjektiven Wertvorstellungen der Parteien wären zum mindesten mitzuberücksichtigen, also hier die für diese Betrachtung als wahr zu unterstellende von der Klägerin behauptete Tatsache, daß sie das Grundstück um 91.000 DM habe abgeben wollen und die Beklagte auch die Vorstellung gehabt habe, es um diesen Preis zu erwerben (Urteil des erkennenden Senats vom 18. Dezember 1957, V ZR 35/56, WM 1958 175, 178 linke Spalte unten).
  • BGH, 25.03.1959 - V ZR 14/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 04.11.1960 - V ZR 97/59
    Im Fall der Bejahung des Bestehens eines Ausgleichsanspruchs wird der Berufungsrichter allerdings zu beachten haben, daß die Beklagte hinsichtlich der Art der Zahlung nicht schlechter gestellt werden darf; als wenn sie an das Finanzamt hätte zahlen müssen (rentenartige Zahlung im Gegensatz zu Kapitalzahlung an die Klägerin, vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 25. März 1959, V ZR 14/58, LM LAG § 199 Nr. 2).
  • BGH, 29.09.1961 - V ZR 136/60

    Anpassung des Vertragsinhalts an veränderte Verhältnisse

    Diese Ausführungen sind indessen nicht vereinbar mit der früheren Feststellung (B.U So 1+), die Vertragschließenden seien davon ausgegangen, daß das Grundstück nebst Bauruine mit dem Kaufpreis von 8 000 DM "bezahlt sein sollte", woraus das Berufungsgericht gefolgert hätte, die Parteien müßten sich, soweit es um das WertVerhältnis von Kaufpreis und Verkäuferleistung gehe, an den getroffenen Vereinbarungen festhalten lassen; das entsprach der Bedeutung, die nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats über Ausgleichsansprüche den "subjektiven Wertvorstellungen" der jeweiligen Kaufvertragspartner zukommt (Urteile vom 18. Dezember 1957? V ZR 35/56, WM 1958, 175, 178, vom 25. März 1959, V ZR lf/58, LM LAG § 199 Nr« 2 = WM 1959, 66?, 667, vom l1. Oktober 1959, V ZR 9/58, NJW 1959, 2203, vom h. November i960, V ZR 97/59, .WM 1961, 210 - MDR 1961, 308, und vom 12. Juli 1961, V ZR 82/60).
  • BGH, 12.07.1961 - V ZR 43/60
    Allerdings ist unter Umständen auch der objektive Wert der Leistungen für die Frage des Ausgleichs mit zu berücksichtigen (Urteile des Senats vom 18. Dezember 19?7, V ZR 35/56 WM 1958, 175 und vom 4. November I960, V ZR 97/59 WM 1961, 210).
  • BGH, 26.10.1962 - V ZR 53/61

    Erstattung einer Hypothekengewinnabgabe - Wegfall der Geschäftsgrundlage - …

    Die von ihr angeführten zahlreichen Lastenausgleichs-Entscheidungen des Bundesgerichtshofs, insbesondere des erkennenden Senats, betrafen durchweg die Auswirkungen der einschlägigen Gesetzgebung auf bereits vorher begründete Vertragsverhältnisse; es ging dort jeweils um die Frage, ob die Vorstellungen, die sich die Beteiligten bei Vertragsabschluß über die Gleichwertigkeit ihrer Leistungen und im Zusammenhang damit über die künftige Ausgestaltung des Lastenausgleichs gemacht und die sie ihren Vereinbarungen zugrunde gelegt hatten, so sehr von der späteren, nicht vorausgesehenen gesetzlichen Regelung abwichen, daß dem benachteiligten Vertragspartner nach Treu und Glauben gemäß § 242 BGB gegen den anderen Teil ein Ausgleichsanspruch erwachsen ist (vgl. z.B. die Urteilsveröffentlichungen in WM 1958, 175; 1959, 665; 1961, 210; 1961, 1303).
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