Rechtsprechung
| BGH, 08.02.1961 - V ZR 118/59 |
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Papierfundstellen
- MDR 1961, 401
- DNotZ 1961, 264
- WM 1961, 393
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (5)
- BGH, 20.11.1953 - V ZR 124/52
Grundstückspreisverordnung
Auszug aus BGH, 08.02.1961 - V ZR 118/59
Die Gefahr, daß der Verkäufer das Grundstück wegen Nichtigkeit des Kaufpreises zurückfordern könne, dem Käufer aber nach §§ 134, 817 Satz 2 BGB die Rückforderung des Kaufpreises versagt bleibe (BGHZ 11, 90, 96) bestehe nicht, da mangels unmittelbarer Geltung der Preisgesetze für landwirtschaftliche Grundstücke die Bezahlung eines höheren Preises nicht gegen ein gesetzliches Verbot oder auch gegen die guten Sitten verstieße.Zu den Darlegungen des Berufungsgerichts hinsichtlich der Rückforderung genügt es in diesem Zusammenhang darauf hinzuweisen, daß der Senat in seiner Entscheidung BGHZ 11, 90, 96 lediglich die Vorstellung des Gesetzgebers bei der Schaffung der §§ 4 und 5 Grundstückspreisverordnung wiedergegeben hat.
- BGH, 02.12.1959 - V ZR 81/59
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 08.02.1961 - V ZR 118/59
Die Aufhebung der GrundstückspreisVO hat keine rückwirkende Kraft.Es wird daran festgehalten, daß die §§ 4, 5 GrdstPrVO auch bei Veräußerung von landwirtschaftlichen Grundstücken gelten, die der Genehmigung nach KRG 45 bedurften (vgl. Urt. des Senats v. 2. Dezember 1959 - V ZR 81/59 -, RdL 1960, 105).*).Mit Recht rügt die Revision Verletzung der §§ 4 und 5 der Grundstückspreisverordnung durch das Berufungsurteil, Der erkennende Senat hat in seinem nach dem Berufungsurteil erlassenen Urteil vom 2. Dezember 1959, V ZR 81/59 (WM 1960, 263 - RdL 1960, 215 = MDR 1960, 391; vgl. auch Urteil vom 27. April 1960, V ZR 158/60, RdL 1960, 215) ausgesprochen, daß die §§ 4 und 5 Grundstückspreisverordnung auch bei Veräußerung von landwirtschaftlichen Grundstücken gelten, die der Genehmigung nach dem Kontrollratsgesetz Nr. 45 bedürfen.
- BGH, 19.03.1958 - V ZR 62/57
Auszug aus BGH, 08.02.1961 - V ZR 118/59
Es ist auch für den Rückforderungsanspruch des Klägers unschädlich, daß man aus den Versagungsgründen des Art. IV KRG Nr. 45 lediglich den Schluß ziehen kann, es solle zwar ein Verkauf zu einem unangemessen hohen Preis mittels Versagung der Genehmigung verhindert werden, ein solcher Kaufabschluß sei jedoch nicht verboten (Palandt, BGB § 134 Anm. 2 b; Urteil des Senats vom 19. März 1958, V ZR 62/57, LM BGB § 134 Nr. 30). - BGH, 17.10.1952 - V ZR 139/51
Grundstückskaufpreis. Täuschungsabsicht
Auszug aus BGH, 08.02.1961 - V ZR 118/59
Da jedoch die Beklagten nach den Feststellungen des Berufungsgerichts Frau L. den Auftrag zur Vermittlung des Kaufes mit dem Ergebnis von 2.000 DM für sich selbst gegeben haben und mit ihrem Einverständnis der notarielle Vertrag nur einen Preis von 1.200 DM aufwies, außerdem in dem Kaufvertrag die Parteien die Genehmigung nach dem Kontrollratsgesetz Nr. 45 erbitten (§ 10), ergibt schon der unstreitige Sachverhalt in Verbindung mit den Feststellungen des Berufungsgerichts, daß die Parteien bei der Veranlassung der unrichtigen Beurkundung das Bewußtsein hatten, daß zumindest auch die für die Entscheidung über die Angemessenheit des Preises zuständige Behörde (Landwirtschaftsbehörde, Bauerngericht) getäuscht werden würde (BGHZ 7, 301). - BGH, 06.12.1961 - V ZR 158/60
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 08.02.1961 - V ZR 118/59
Mit Recht rügt die Revision Verletzung der §§ 4 und 5 der Grundstückspreisverordnung durch das Berufungsurteil, Der erkennende Senat hat in seinem nach dem Berufungsurteil erlassenen Urteil vom 2. Dezember 1959, V ZR 81/59 (WM 1960, 263 - RdL 1960, 215 = MDR 1960, 391; vgl. auch Urteil vom 27. April 1960, V ZR 158/60, RdL 1960, 215) ausgesprochen, daß die §§ 4 und 5 Grundstückspreisverordnung auch bei Veräußerung von landwirtschaftlichen Grundstücken gelten, die der Genehmigung nach dem Kontrollratsgesetz Nr. 45 bedürfen.
- BGH, 10.12.1971 - V ZR 90/69
Gutgläubiger Erwerb vom Scheinerben
Der Anwendung des § 4 GrundstückspreisVO steht nicht entgegen, daß die Grundstückspreisverordnung durch § 186 Nr. 65 BBauG mit Wirkung vom 29. Oktober 1960 aufgehoben wurde; denn diese Aufhebung hatte keine rückwirkende Kraft (Urteil des Senats vom 8. Februar 1961 V ZR 118/59 LM § 4 PreisüberwachungsVO Nr. 11). - BGH, 23.05.1962 - V ZR 123/60
Rechtsfolgen des nachträglichen Erwerbs des unberechtigt Verfügenden
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 23.06.1967 - V ZR 4/66
Rechtswirksamer Verkauf und Auflassung eines Grundstücks - Anforderungen an einen …
Am Tage des Vertragsabschlusses war die Grundstückspreisverordnung, soweit es sich - wie hier - um unbebaute Grundstücke handelte, noch in Geltung (Urteil des erkennenden Senats vom 8. Februar 1961, V ZR 118/59, LM PreisüberwVO § 4 Nr. 11).
- BGH, 08.06.1962 - V ZR 171/61
Rechtsmittel
Sie stehen mit der Auffassung des erkennenden Senates über die Nichtrückwirkung des § 186 Nr. 65 des Bundesbaugesetzes in Einklang, die in der bereits vom Berufungsgericht angeführten Entscheidung vom 8. Februar 1961, V ZR 118/39 (LM BBauG § 186 Nr. 1 = WM 1961, 393 = MDR 1961, 401) näher begründet wurde. - BGH, 20.12.1968 - V ZR 97/65
Verwirkung
B) Mit seiner Auffassung, daß die Grundstückspreisverordnung bis zu ihrer Aufhebung durch das Bundesbaugesetz (29. Oktober 1960 - §§ 186 Ziff. 65, 189 BBauG) gegolten habe, befindet sich das Berufungsgericht in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Senats (BGHZ 11, 90; Urteil vom 8. Februar 1961 - V ZR 118/59 - LM PreisüberwVO § 4 Nr. 11; Urteil vom 13. Juli 1966 - V ZR 9/64 und Urteil vom 27. Oktober 1967 - V ZR 171/64 - LM PreisüberwVO § 4 Nr. 12 = WM 1968, 13, 15). - BGH, 14.07.1969 - V ZR 145/66
Wirksamkeit eines Kaufvertrags über ein Grundstück - Notarielle Beurkundung eines …
Ob den zu folgen ist und ob nicht vielmehr im Hinblick darauf, daß der Aufhebung der Grundstückspreisverordnung keine rückwirkende Kraft zukommt (vgl. dazu die Urteile des Senats vom 8. Februar 1961, V ZR 118/59, WM 1961, 393, und vom 27. Oktober 1967 V ZR 171/64, WM 1968, 13) das Ankauf er echt des Beklagten bei Anwendbarkeit des § 4 der Grundstückspreisverordnung durch deren Aufhebung keine Änderung erfahren hätte, bedarf keiner abschließenden Stellungnahme. - BGH, 27.10.1967 - V ZR 171/64
Unbebaubarkeit des Nachbargrundstücks als Eigenschaft des Grundstücks - …
Wie der Senat in dem Urteil vom 8. Februar 1961 - V ZR 118/59 - (WM 1961, 393 = LM PreisüberwVO § 4 Nr. 11) ausgesprochen hat, kam der Aufhebung der Grundstückspreisverordnung keine rückwirkende Kraft zu. - BGH, 17.05.1967 - V ZR 127/64
Kaufvertrag über ein Grundstück - Notarielle Beurkundung über ein geringeres …
Wie der Senat in seinem Urteil vom 8. Februar 1961 - V ZR 118/59, LM PreisüberwVO § 4 Nr. 11 näher dargelegt hat, legen sich die Vorschriften zur Aufhebung der Grundstückspreisverordnung keine rückwirkende Kraft bei (vgl. auch die Urteile des Senats vom 28. Oktober 1964 - V ZR 236/62 S. 4/5 und vom 13. Juli 1966 - V ZR 9/64 S. 11; ferner Kieninger in Anm. zu zwei Entscheidungen der Oberlandesgerichte Düsseldorf und Köln in NJW 1961, 2208). - BGH, 28.10.1964 - V ZR 236/62
Rechtsmittel
Die von dem Berufungsgericht aus seinen Feststellungen gezogene Schlußfolgerung, es gelte nach § 4 GrundstückspreisVO in der Fassung der Verordnung PR Nr. 75/52 vom 28. November 1952 der in der Urkunde vom 15. Juli 1958 niedergelegte Kaufpreis von 15.000 DM als vereinbart, ist mit Rücksicht darauf, daß die durch § 186 Abs. 1 Nr. 65 BBauG erfolgte Aufhebung der Grundstückspreisverordnung keine rückwirkende Kraft hat (Urteil des Senats vom 8. Februar 1961, V ZR 118/59, LM § 4 PreisüberwVO Nr. 11 = MDR 1961/401) frei von Rechtsirrtum. - BGH, 29.11.1963 - V ZR 239/62
Rechtsmittel
Dem steht nicht entgegen, daß durch § 186 Abs. 1 Nr. 65 des Bundesbaugesetzes die Grundstückspreisverordnung mit Wirkung vom 29. Oktober 1960 (§ 189 des Bundesbaugesetzes) aufgehoben worden ist; denn diese Aufhebung hatte keine rückwirkende Kraft (Urteil des Senats vom 8. Februar 1961, V ZR 118/59, LM § 4 Preisüberwachungsverordnung Nr. 11). - BGH, 29.11.1963 - V ZR 240/62
Rechtsmittel
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