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| BGH, 11.10.1961 - V ZR 20/60 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
Papierfundstellen
- WM 1962, 51
- DB 1962, 165
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (1)
- BGH, 25.03.1959 - V ZR 14/58
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 11.10.1961 - V ZR 20/60
Die Revision der Beklagten führte zur Aufhebung und Zurückverweisung (Urteil des erkennenden Senats vom 25- März 1959? V ZR 14/58, LM LAG § 199 Nr. 2 = WM 1959? 665).
- BGH, 10.07.1968 - VIII ZR 180/66
Fehlerhaftigkeit einer Pachtsache bei Stilllegung eines Flugbetriebes - Bauverbot …
Aus diesem Grunde fehlt es an dem Erfordernis eines Wegfalls oder einer Erschütterung der Geschäftsgrundlage (vgl. BGH Urt. vom 11. Oktober 1961 - V ZR 20/60 - WM 1962, 51, 53 und vom 20. Oktober 1961 - V ZR 68/60 - WM 1962, 150, 151). - BGH, 12.12.1962 - V ZR 109/61
Nichterhebung der Hypothekengewinnabgabe - Folge der Herabsetzung der …
Ein Ausgleichsanspruch gemäß § 242 BGB kann nach stündiger Rechtsprechung des erkennenden Senats, an der festzuhalten ist, nur in Betracht kommen, wenn die Vertragspartner einen für ihre rechtlichen Beziehungen bedeutungsvollen Punkt nicht in den Kreis ihrer Erwägungen einbezogen und es infolgedessen unterlassen haben, insoweit eine Regelung zu treffen; anderenfalls bestimmen sich die Rechtsfolgen ausschließlich nach dem Vertrag und für eine Anwendung der Geschäftsgrundlage-Regeln ist kein Raum (Urteile vom 3. Februar 1960, V ZR 159/58, WM 1960, 665, vom 25. Januar 1961, V ZR 141/59, WM 1961, 505, 507, vom 5. Juli 1961, V ZR 188/59, WM 1961, 1192, 1194, vom 11. Oktober 1961, V ZR 20/60, WM 1962, 51, 53, vom 20. Oktober 1961, V ZR 68/60, WM 1962, 150, 151 f, und vom 27. Juni 1962, V ZR 204/60 S. 14). - BGH, 27.06.1962 - V ZR 204/60
Rechtsmittel
Für ein Abgehen vom Vertrag unter dem Gesichtspunkt des Geschäftsgrundlage-Wegfalls ist kein Raum, falls die Möglichkeit einer Entwicklung, wie sie später eingetreten ist, von den Beteiligten bereits bei Vertragsabschluß vorausgesehen und in den Kreis ihrer Erwägungen einbezogen wurde; die Rechtsfolgen bestimmen sich dann ausschließlich nach der vertraglichen Regelung (Urteile des erkennenden Senats vom 25. Januar 1961, V ZR 141/59, WM 1961, 505, 507 , vom 11. Oktober 1961, V ZR 20/60, WM 1962, 51, 53, und vom 20. Oktober 1961, V ZR 68/60, WM 1962, 150, 151 f).
- BGH, 11.04.1962 - V ZR 122/60
Rechtsmittel
Soweit für ihn in Fällen der vorliegenden Art überhaupt Raum ist (vgl. dazu grundsätzlich die Urteile des erkennenden Senats vom 5. Februar 1958, V ZR 129/56, WM 1958, 330, und vom 25. März 1959, V ZR 14/58, WM 1959, 665), könnte sich der Umstand, daß möglicherweise ein Risikogeschäft vorläge, immer nur für diejenige Seite nachteilig auswirken, die spekulativ gehandelt hat (Urteil vom 11. Oktober 1961, V ZR 20/60, WM 1962, 51), hier also allein zum Nachteil des Grundstückskäufers Sch. oder seiner Rechtsnachfolger. - BGH, 20.10.1961 - V ZR 68/60
Rechtsmittel
Dieser Umstand könnte sich grundsätzlich nur für diejenige Vertragspartei nachteilig auswirken, die das betreffende Risiko eingegangen ist, nicht dagegen auch zum Nachteil der Gegenpartei (BGH Urteil vom 11. Oktober 1961, V ZR 20/60). - BGH, 29.11.1963 - V ZR 127/63 Der Bejahung eines derartigen Anspruchs stünde nicht, wie die Revision in anderem Zusammenhang (S. 23 der Rechtsmittelbegründung) geltend macht, der Gesichtspunkt der Risikoübernahme entgegen; denn abgesehen davon, daß nach bisherigem; Sach- und Streitstand Anhaltspunkte für einen spekulativen Charakter des Kaufvertrages vom 19. November 1946 fehlen (vgl. dazu grundsätzlich die Urteile des Senats vom 5. Februar 1958, V ZR 129/56, WM 1958, 330, 332, und vom 25. März 1959, V ZR 14/58, WM 1959, 665, 666 f), würde selbst das etwaige Vorliegen eines Risikogeschäfts sich nachteilig nur für denjenigen Teil auswirken, der das Wagnis eingegangen ist; das wäre hier allenfalls der Kläger (er ließ sich die Ungewissen Kriegsschädenansprüche abtreten), während die Grundstücksverkäuferin für ihre Person nichts riskiert hat (Urteile vom 11. Oktober 1961, V ZR 20/60, WM 1962, 51, 53, und vom 20. Oktober 1961, V ZR 68/60, WM 1962, 150, 151).
- BGH, 23.06.1971 - V ZR 16/69
Anspruch auf Hauptentschädigung wegen Kriegssachschäden - Anforderungen an den …
Denn der Risikocharakter einer Vertragsabrede kann sich nach ständiger Rechtsprechung des Senats immer nur zum Nachteil desjenigen Partners auswirken, der das betreffende Wagnis eingegangen ist, während die Rechtsstellung der anderen Vertragspartei dadurch nicht beeinträchtigt wird (WM 1962, 51, 53; 1962, 150, 151; 1962, 679, 681). - BGH, 30.09.1966 - V ZR 177/65
Erledigung durch Aufteilung des zu tragenden Hypothekengewinnabgabenanteils durch …
Vielmehr ist zu prüfen, welche Art der Aufteilung den jeweils gegebenen besonderen Umständen entspricht (Urteile vom 11. Oktober 1961, V ZR 20/60, WM 1962, 51, 53 f, und vom 11. April 1962, V ZR 122/60, WM 1962, 679, 681; vgl. auch Pikart, WM 1964, 934, 939 f). - BGH, 30.09.1964 - V ZR 39/63
Rechtsmittel
Auf die Revision der Kläger hat der Senat durch Urteil vom 11. Oktober 1961 (V ZR 20/60) das Berufungsurteil wiederum aufgehoben und die Sache zurückverwiesen.
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