Rechtsprechung
| BGH, 06.06.1963 - VII ZR 230/61 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Papierfundstellen
- WM 1963, 990
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (3)
- RG, 28.06.1927 - II 464/26
Ausgeschiedener Gesellschafter
Auszug aus BGH, 06.06.1963 - VII ZR 230/61
Aus seinen Ausführungen, der Bezugnahme auf die Urteile des Senats vom 22. Februar 1960, des Landgerichts vom 25. Oktober 1960 und auf die Entscheidungen des Reichsgerichts RGZ 117, 332 sowie des Reichsarbeitsgerichts JW 1934, 2181 ergibt sich aber unmißverständlich, daß es den Einsichtsanspruch des Klägers gemäß dem § 810 BGB für gerechtfertigt ansieht.Deswegen hat das Reichsgericht in ständiger Rechtsprechung, insbesondere auch in dem von der Revision erwähnten Urteil RGZ 117, 332, angenommen, daß die Handelsbücher und Papiere eines Unternehmens Urkunden in diesem Sinne sind, wenn es sich darum handelt, Ansprüche gegen oder zu Gunsten von Angestellten daraus zu ermitteln; denn es genüge die rechtliche Beziehung der Beurkundung auf ein solches Rechtsverhältnis (RGZ 87, 10, 14; Warn. 1908 Nr. 465; vgl. ferner RGRK § 810 Anm. 5).
- BGH, 22.02.1960 - VII ZR 83/59
Auszug aus BGH, 06.06.1963 - VII ZR 230/61
Mit dem Antrage auf Vorlage der genannten Urkunden ist er rechtskräftig abgewiesen worden (Urteil des Senats vom 22. Februar 1960 VII ZR 83/59, auf das verwiesen wird). - RG, 14.05.1915 - III 398/14
Recht des Handlungsagenten auf Büchereinsicht.
Auszug aus BGH, 06.06.1963 - VII ZR 230/61
Deswegen hat das Reichsgericht in ständiger Rechtsprechung, insbesondere auch in dem von der Revision erwähnten Urteil RGZ 117, 332, angenommen, daß die Handelsbücher und Papiere eines Unternehmens Urkunden in diesem Sinne sind, wenn es sich darum handelt, Ansprüche gegen oder zu Gunsten von Angestellten daraus zu ermitteln; denn es genüge die rechtliche Beziehung der Beurkundung auf ein solches Rechtsverhältnis (RGZ 87, 10, 14; Warn. 1908 Nr. 465; vgl. ferner RGRK § 810 Anm. 5).
- BGH, 28.04.1977 - II ZR 208/75
Anspruch auf Auszahlung des vollen Wertes des Geschäftsanteils eines …
Besondere Gründe, aus denen sich ein diesem Verlangen entgegenstehendes dringendes Geheimhaltungsinteresse ergeben könnte, hat die hierfür beweispflichtige Beklagte nicht darzulegen vermocht (vgl. Urt. d. BGH v. 6.6.63 - VII ZR 230/61, WM 1963, 990 u. v. 10.7.75 - II ZR 154/75, WM 1975, 927 zu II 2 m.w.N.). - BGH, 20.01.1971 - VIII ZR 251/69
Bucheinsicht und Offenbarungseid
Diese Vorschrift ist, wie in Rechtsprechung und Schrifttum allgemein anerkannt ist, nicht eng auszulegen (RGZ 117, 332; BGH WM 1963, 990; Soergel/Siebert § 810 Anm. 7). - BGH, 11.07.1968 - II ZR 92/67
Klage auf Mitteilung einer Schlussbilanz - Einsichtsrecht eines ausgeschiedenen …
Die Bücher und Papiere der Beklagten sind, soweit sie sich auf ihre Finanzgeschäfte während der Vertragsdauer beziehen, als Urkunden anzusehen, in denen ein zwischen den Parteien bestehendes Rechtsverhältnis beurkundet ist (vgl. RGZ 117, 332, 333; BGH WM 1960, 430, 432; 1962, 706, 707; 1963, 990).Der Kläger hat auch jetzt noch für die abschließende Abrechnung ein rechtliches Interesse, die vorerwähnten Urkunden einzusehen (vgl. dazu wiederum BGH WM 1962, 706 und 1963, 990 sowie RG JV 1926, 1812 und BGB-RGRK, 11. Aufl., § 810 Anm. 5).
- OLG Köln, 17.12.2003 - 17 U 181/02
Ansprüche der Auftraggeber aufgrund eines Hausverwaltervertrages; Voraussetzungen …
Dazu gehört nicht nur die Darlegung, dass die erstrebte Einsichtnahme zur Förderung, Erhaltung oder Verteidigung rechtlich geschützter Interessen erforderlich ist; es müssen vielmehr Anhaltspunkte bestehen, aus denen auf einen Zusammenhang zwischen dem Inhalt der einzusehenden Urkunden und dem Rechtsverhältnis geschlossen werden kann (BGH WM 1963, 990;… Palandt/Sprau, BGB, 61. Aufl., § 810 Rdnr. 2). - BGH, 15.12.1965 - VIII ZR 306/63
Anspruch einer Ehefrau auf Zahlung von Scheidungsunterhalt - Anspruch der Ehefrau …
Wie die Revisionserwiderung mit Recht hervorhebt, legt die Rechtsprechung die Vorschrift des § 810 zweiter Fall BGB weit aus (vgl. zuletzt BGH Urt. v. 6. Juni 1963 - VII ZR 230/61 - WM 1963, 990).
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