Rechtsprechung
| BGH, 27.11.1963 - VIII ZR 278/62 |
Volltextveröffentlichungen (4)
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Rechtsmittel
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Papierfundstellen
- WM 1964, 114
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (7)
- RG, 26.01.1909 - VII 146/08
Gläubigeranfechtung. Kann die Veräußerung eines Handelsgeschäftes als Ganzen nach …
Auszug aus BGH, 27.11.1963 - VIII ZR 278/62
Daher ist nach feststehender Rechtsprechung die Veräußerung eines Handelsgeschäfts nicht anfechtbar; nur die Veräußerung der zu ihr gehörigen pfändbaren Gegenstände kann angefochten werden (RGZ 70, 226; 134, 91, 98;… Mentzel/Kuhn, Konkursordnung 7. Aufl. § 29 Anm. 269 § 37 Anm. 19).Die Gläubiger haben keinen Rechtsanspruch darauf, daß der Schuldner seine Arbeitskraft zu ihren Gunsten verwerte (RGZ 70, 226, 230;… Mentzel/Kuhn, a.a.O. § 29 Anm. 26).
Diese Rechte unterlägen aber nicht der Vollstreckung, weil der Eintritt eines anderen in ein Mietverhältnis ausgeschlossen ist (RGZ 70, 226, 229).
- RG, 24.05.1910 - VII 390/09
Gesellschaft m. b. H. Anfechtung des Illationsgeschäfts.
Auszug aus BGH, 27.11.1963 - VIII ZR 278/62
Dieser Auffassung stehen die Urteile des Reichsgerichts RGZ 74, 16 und LZ 1915, 300 nicht entgegen, die den Fall betreffen, daß ein Schuldner bei Gründung einer GmbH sein bisher betriebenes Handelsgeschäft als Stammeinlage einbringt, und in denen ausgesprochen wird, daß die Einbringung der Stammeinlage anfechtbar sein kann.In RGZ 74, 16 waren es die Rechte aus Pachtverträgen, die der Schuldner als Verpächter abgeschlossen hatte.
- BGH, 24.02.1954 - II ZR 3/53
Dokumentarfilm - §§ 709, 432 BGB, keine Feststellungsklage über …
Auszug aus BGH, 27.11.1963 - VIII ZR 278/62
Sie kann sich nur bei Hinzutreten besonderer Umstände als sittenwidrige Schädigung im Sinne des § 826 BGB darstellen (BGHZ 12, 308, 318 [BGH 24.02.1954 - II ZR 3/53]; RGZ 78, 14, 18; 103, 419, 421).
- RG, 23.01.1922 - VI 481/21
Verleitung zum Vertragsbruch
Auszug aus BGH, 27.11.1963 - VIII ZR 278/62
Sie kann sich nur bei Hinzutreten besonderer Umstände als sittenwidrige Schädigung im Sinne des § 826 BGB darstellen (BGHZ 12, 308, 318 [BGH 24.02.1954 - II ZR 3/53]; RGZ 78, 14, 18; 103, 419, 421). - BGH, 30.06.1954 - II ZR 82/53
Begriff der Geschäftsverbindlichkeit i.S.d. §§ 25, 28 Handelsgesetzbuch (HGB) - …
Auszug aus BGH, 27.11.1963 - VIII ZR 278/62
Das Vermögen geht nicht auf die Gesellschaft selbst über, weil diese keine eigene Rechtspersönlichkeit besitzt und auch nicht Träger eines eigenen Vermögens sein kann (Urt. v. 30. Juni 1954 - II ZR 82/53 - BB 1954, 700 = Betrieb 1954, 693). - RG, 25.11.1911 - VI 66/11
Bierabnahmevertrag; Gute Sitten
Auszug aus BGH, 27.11.1963 - VIII ZR 278/62
Sie kann sich nur bei Hinzutreten besonderer Umstände als sittenwidrige Schädigung im Sinne des § 826 BGB darstellen (BGHZ 12, 308, 318 [BGH 24.02.1954 - II ZR 3/53]; RGZ 78, 14, 18; 103, 419, 421). - RG, 26.10.1931 - VIII 117/31
1. Ist eine durch Konkurseröffnung aufgelöste Gesellschaft mbH. nach Beendigung …
Auszug aus BGH, 27.11.1963 - VIII ZR 278/62
Daher ist nach feststehender Rechtsprechung die Veräußerung eines Handelsgeschäfts nicht anfechtbar; nur die Veräußerung der zu ihr gehörigen pfändbaren Gegenstände kann angefochten werden (RGZ 70, 226; 134, 91, 98;… Mentzel/Kuhn, Konkursordnung 7. Aufl. § 29 Anm. 269 § 37 Anm. 19).
- BGH, 25.06.1973 - II ZR 133/70
Wechselmäßige Haftung einer nicht im Handelsregister eingetragenen, als KG …
Schließlich scheitert nach den zutreffenden Ausführungen des Berufungsgerichts eine Haftung der Beklagten aus § 419 BGB daran, daß der bisherige Schuldner, die GmbH, Vermögensinhaberin geblieben ist, wenn auch in gesamthänderischer Bindung mit den übrigen Gesellschaftern (BGH, Urt. v. 27.11.63 - VIII ZR 278/62, WM 1964, 114 = BB 1964, 8; v. 30.6. 54 - II ZR 82/53, BB 1954, 700). - BGH, 30.10.1973 - VI ZR 27/71
Übertragung eines Betriebes mit dem einzigen Zweck der Erfüllung von …
Allerdings ist das Streben eines Gläubigers nach Erlangung einer Sicherheit bei sich abzeichnenden finanziellen Schwierigkeiten seines Schuldners nicht ohne weiteres als sittenwidrig im Sinne des § 826 BGB anzusehen, selbst wenn der Gläubiger auf die Sicherung keinen Anspruch haben und er sich einer möglichen Schädigung eines anderen Gläubigers billigend bewußt sein sollte (BGH Urt.v. 9. Februar 1955 - VI ZR 244/53 = NJW 1955, 586; Urt.v. 27. November 1963 - VIII ZR 278/62 = WM 1964, 114, 116;… Soergel/Knopp BGB 10. Aufl. § 826, Nr. 156). - OLG München, 27.02.1991 - 15 U 4163/90 a) Das Erstgericht hat zu Recht darauf hingewiesen, daß nach der obergerichtlichen Rechtsprechung (RG 70, 230; BGH WM 64, 114/116) Rechtshandlungen, die sich auf die Verwendung der Arbeitskraft des Schuldners beziehen, nach dem Anfechtungsgesetz nicht anfechtbar sind.
- BGH, 29.04.1964 - VIII ZR 157/62
Rechtsmittel
Das rechtfertigt unter den hier festgestellten besonderen Umständen den Anspruch der Klägerin auf Unterlassung im Sinne des Klagebegehrens auch gegen die Beklagte zu 2 (vgl. BGH Urt. v. 27. November 1963 - VIII ZR 278/62 - S. 16, WM 1964, 114, 116).
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