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Rechtsprechung
   BGH, 10.06.1966 - V ZR 170/63   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1966,1904
BGH, 10.06.1966 - V ZR 170/63 (https://dejure.org/1966,1904)
BGH, Entscheidung vom 10.06.1966 - V ZR 170/63 (https://dejure.org/1966,1904)
BGH, Entscheidung vom 10. Juni 1966 - V ZR 170/63 (https://dejure.org/1966,1904)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bestimmtheit eines in einer notariellen Urkunde eingeräumten Überwegungsrechts - Eintragungsfähigkeit eines Überwegungsrechts als Grunddienstbarkeit ins Grundbuch - Feststellung einer Verpflichtung zur Eintragung eines Überwegungsrechts im Wege ergänzender ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • WM 1966, 1022
  • DB 1966, 1182
  • DB 1966, 1475
 
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Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 21.12.1960 - V ZR 54/60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 10.06.1966 - V ZR 170/63
    Läßt sich dagegen eine solche Verschiedenheit nicht feststellen und fehlen tatsächliche Anhaltspunkte für einen bei Vertragsabschluß erkennbaren abweichenden Willen der Vertragschließenden, so steht nichts im Wege, aus der feststellbaren Auffassung des beurkundenden Notars auf eine gleichartige Auffassung der Vertragsparteien hinsichtlich ihres erklärten Willens zu schließen (Urteil des Senats vom 21. Dezember 1960, V ZR 54/60 BB 1961, 428).
  • BGH, 25.10.1963 - V ZR 147/61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 10.06.1966 - V ZR 170/63
    Sie unterliegt aber als tatrichterliche Vertragsauslegung der Nachprüfung in der Revisionsinstanz dahin, ob das Berufungsgericht gegen gesetzliche Vorschriften, anerkannte Auslegungsgrundsätze oder ein Denkgesetz verstoßen oder Prozeßstoff übergangen hat (Urteil des Senats vom 25. Oktober 1963, V ZR 147/61 S. 5 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 18.09.1992 - V ZR 84/91

    Erledigterklärung der Hauptsache bei hilfsweiser Aufrechterhaltung des …

    Bei der Würdigung der Erklärung des beurkundenden Notars wird das Berufungsgericht zu beachten haben, daß für den Inhalt eines Vertrags zwar die Auffassungen der Beteiligten maßgeblich sind (Senatsurt. v. 14. Juni 1961, V ZR 134/60, WM 1961, 978, 979), daß aber dann, wenn bei Vertragsschluß tatsächliche Anhaltspunkte für einen abweichenden Parteiwillen nicht hervorgetreten sind, aus der festgestellten Auffassung des Notars auf einen gleichgerichteten Willen der Parteien geschlossen werden kann (Senatsurt. v. 10. Juni 1966, V ZR 170/63, WM 1966, 1622).
  • OLG Karlsruhe, 28.07.2016 - 9 U 24/15

    Schuldrechtliches Wegerecht: Ergänzende Vertragsauslegung eines …

    Schuldrechtliche Vereinbarungen über ein Wegerecht werden nicht selten abgeschlossen, um ein Ergebnis zu erzielen, welches einer Grunddienstbarkeit nahekommt (vgl. zu diesem Gesichtspunkt BGH, WM 1966, 1022).
  • BGH, 07.12.1984 - V ZR 141/83

    Kenntnis des Käufers von der Baurechtswidrigkeit eines Wochenendhauses

    Für die Auslegung beurkundeter Erklärungen kommt es auf den Willen und die Vorstellungen der Erklärenden an; die Auffassung des beurkundenden Notars ist nur beachtlich, wenn sich die Erklärenden dessen Meinung zu eigen gemacht haben (BGH Urteile vom 23. April 1951, IV ZR 17/51, LM BGB § 2100 Nr. 1; vom 21. Dezember 1960, V ZR 54/60, WM 1961, 407 - DNotZ 1961, 396; vom 10. Juni 1966, V ZR 170/63, WM 1966, 1022; vom 2. Juni 1967, V ZR 98/64, DNotZ 1968, 407).
  • OLG Koblenz, 29.10.2012 - 2 U 1124/11

    Begriff des Rezesses; Begründung und Erlöschen einer Grunddienstbarkeit

    Denn auch lediglich schuldrechtliche Vereinbarungen sind möglich (BGH; Urteil vom 10.06.1966 - V ZR 170/63 - WM 1966, 1022, 1023).
  • BFH, 30.07.1985 - VIII R 71/81

    Einkommensteuerrechtliche Behandlung eines Nutzungsrechts an einem Grundstück und …

    Die Wirkungen eines solchen Vertrags sind allerdings auf die am Vertragsabschluß beteiligten Personen beschränkt (BGH-Urteil vom 10. Juni 1966 V ZR 170/63, Wertpapier-Mitteilungen - WM - 1966, 1022).
  • BFH, 11.11.1988 - III R 268/84

    Keine AfA des Eigentümers eines Betriebsgrundstücks neben Mietaufwand bei …

    Das auf die Geschäftsräume beschränkte Nutzungsrecht entspricht seinem Inhalt nach einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit i.S. des § 1090 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), die auch als schuldrechtliches Benutzungsrecht vereinbart werden kann (…vgl. Falckenberg in Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, 2. Aufl., § 1018 Rdnr. 8; vgl. auch Urteil des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 10. Juni 1966 V ZR 170/63, Wertpapier-Mitteilungen 1966, 1022 unter 2.).
  • OLG Köln, 01.08.1980 - 2 Wx 23/80

    Eintragungstext beschränkter persönlicher Dienstbarkeiten

    Es bedarf daher zur Wirksamkeit stattdessen oder zusätzlich eines Eintragungsvermerks, der das einzutragende Recht näher, wenn auch nur schlagwortartig charakterisiert (OLG Köln NJW 1957, 992) mit Nachweisen Als in diesem Sinn hinreichende Kennzeichnungen sind von der Rechtsprechung beispielsweise angesehen worden Hofraumbenutzungsrecht (OLG Nürnberg MDR 1977, 929) "Rohrleitungsrecht" (OLG Düsseldorf DNotZ 1958, 155) "Tankstellenrecht" (BayObLGZ 1958, 327) oder "Tankstellenbetriebsverbot" (BayObLGZ 1973, 184,) "Überwegsrecht" (BGH WM 1966, 1022), "Wasserleitungsrecht" (KG JW 1936, 3477), "Wegerecht" (KG JW 1936, 3477), "Wiederkaufsrecht" (KG KGJBd 49, 71).
  • BGH, 17.09.1971 - V ZR 41/69

    Eintragung eines Nießbrauchs ins Grundbuch - Voraussetzungen für das Entstehen …

    Auszugehen ist davon, daß, was den Inhalt eines dinglichen Rechts - hier den eines Nießbrauchs - ausmacht, auch Gegenstand einer obligatorischen Vereinbarung sein kann (Senatsurteil vom 10. Juni 1966, V ZR 170/63, WM 1966, 1022).
  • BGH, 02.06.1967 - V ZR 98/64

    Anforderungen an die Genehmigungsfähigkeit des vollmachtlosen Auftretens eines …

    Es hat ersichtlich nicht verkannt, daß es bei der Auslegung notariell beurkundeter Willenserklärungen nicht in erster Linie auf die Auffassung des Notars ankommt, sondern auf den Willen und die Vorstellungen der die Erklärungen abgebenden Vertragspartner (vgl.Urteil des erkennenden Senats vom 10. Juni 1966 - V ZR 170/63 S. 11).
  • BayObLG, 26.01.1998 - 1Z RR 285/96

    Vertraglich vereinbarte Ausgabe von Erlaubnisscheinen zur Ausübung des Fischfangs …

    Gemäß § 328 Abs. 1 BGB kann durch Vertrag eine Leistung auch an den jeweiligen Eigentümer eines Grundstücks als Dritten mit der Wirkung bedungen werden, daß dieser unmittelbar das Recht erwirbt, die Leistung zu fordern (vgl. RGZ 128, 246/249; Staudinger/Jagmann Rn. 30 f., Münch-Komm/Gottwald BGB 3. Aufl. Rn. 19, jeweils zu § 328, ferner auch Liedel DNotZ 1991, 855 ff. und BGH WM 1966, 1022/1023).
  • OLG Karlsruhe, 25.02.1988 - 9 U 231/86

    Überfahrtsrecht als dauernde Gegenleistung eines Pachtvertrages; Kündigung eines …

  • BGH, 24.10.1974 - V BLw 8/74

    Anregung der Einziehung eines Erbscheins - Auslegung notariell beurkundeter …

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