Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   BGH, 25.01.1967 - VIII ZR 124/64   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1967,8731
BGH, 25.01.1967 - VIII ZR 124/64 (https://dejure.org/1967,8731)
BGH, Entscheidung vom 25.01.1967 - VIII ZR 124/64 (https://dejure.org/1967,8731)
BGH, Entscheidung vom 25. Januar 1967 - VIII ZR 124/64 (https://dejure.org/1967,8731)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1967,8731) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • MDR 1967, 486
  • WM 1967, 213
  • DB 1967, 548
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (3)

  • RG, 08.12.1916 - II 307/16

    Bürgschaft und Sicherungsübereignung; Geschäftsanteil bei GmbH

    Auszug aus BGH, 25.01.1967 - VIII ZR 124/64
    Aus der Rechtsähnlichkeit der selbständigen Sicherungsrechte mit dem akzessorischen Pfandrecht wird jedoch seit RGZ 89, 193 und 91, 277 allgemein der Schluß gezogen, § 401 könne u.U. auf selbständige Sicherungsrechte, jedenfalls soweit diese vom Schuldner bestellt sind, in der Weise entsprechend angewandt werden, daß in den Fällen der §§ 1225, 774 BGB der Gläubiger, der aus Bürgschaft oder Pfand Befriedigung gefunden habe, verpflichtet sei, dem Bürgen oder Verpfänder die selbständigen Sicherungsrechte zu übertragen.
  • RG, 26.11.1917 - IV 308/17

    Sicherungsübereignung; Abtretung der zur Sicherung einer Forderung übereigneten …

    Auszug aus BGH, 25.01.1967 - VIII ZR 124/64
    Aus der Rechtsähnlichkeit der selbständigen Sicherungsrechte mit dem akzessorischen Pfandrecht wird jedoch seit RGZ 89, 193 und 91, 277 allgemein der Schluß gezogen, § 401 könne u.U. auf selbständige Sicherungsrechte, jedenfalls soweit diese vom Schuldner bestellt sind, in der Weise entsprechend angewandt werden, daß in den Fällen der §§ 1225, 774 BGB der Gläubiger, der aus Bürgschaft oder Pfand Befriedigung gefunden habe, verpflichtet sei, dem Bürgen oder Verpfänder die selbständigen Sicherungsrechte zu übertragen.
  • RG, 01.03.1932 - VII 291/31

    1. Ergreift die Pfändung einer Forderung auch die zu ihrer Sicherung abgetretene …

    Auszug aus BGH, 25.01.1967 - VIII ZR 124/64
    Unter § 401 BGB fallen jedoch nur akzessorische Sicherungsrechte, wie die dort ausdrücklich genannten, nicht jedoch selbständige Sicherungsrechte, wie die Sicherungsgrundschulden der Beklagten (vgl. RGZ 135, 272, 274) oder Sicherungsübereignungen und Sicherungszessionen.
  • BGH, 28.04.1994 - IX ZR 248/93

    Formularmäßige Bestellung von Sicherungsgrundschulden ohne Freigabeklausel

    Das gilt auch für sicherungsübereignete Gegenstände (…BGH, Urt. v. 22. Juni 1966 - VIII ZR 50/66, NJW 1966, 2009, 2010) sowie Grundschulden (BGH, Urt. v. 25. Januar 1967 - VIII ZR 124/64, WM 1967, 213, 214).
  • BGH, 23.06.1982 - VIII ZR 333/80

    Ablösung einer Grundschuld für Kredite eines Dritten durch den …

    Dazu gehören Grundschulden als nicht akzessorische Rechte jedoch nicht, wie das BerGer. insoweit zutreffend ausgeführt hat (RGZ 135, 272 (274); Senat, WM 1967, 213 (214)).
  • BGH, 24.09.1980 - VIII ZR 291/79

    Bürgschaftsformular der Banken

    Für sie wird aber, sofern nicht eine Abrede des Sicherungsgebers mit dem Gläubiger entgegensteht, in analoger Anwendung der Grundgedanken von §§ 774, 401 BGB eine schuldrechtliche Verpflichtung des Gläubigers zur Übertragung auf den zahlenden Bürgen angenommen (vgl. BGHZ 42, 53, 56; BGH Urteil vom 25. Januar 1967 - VIII ZR 124/64 = WM 1967, 213, 214 = LM BGB § 401 Nr. 5).
  • BGH, 10.03.1982 - VIII ZR 311/80

    Einräumung von Sicherheiten zur Sicherung eines Kredits - Abschluss eines …

    Gleichwohl verblieb ihr der diese Forderung sichernde Anspruch auf Auskehrung des Verwertungsüberschusses gegen die drei am ersten Pool beteiligten Banken; denn ein zur Sicherheit übertragenes Recht folgt nicht gemäß § 401 BGB dem Übergang der Hauptforderung (Senatsurteile vom 25. Januar 1967 - VIII ZR 124/64 = WM 1967, 213 und vom 24. September 1980 = BGHZ 78, 137, 143).
  • OLG Köln, 02.10.1998 - 19 U 27/98

    Plicht Gläubiger Interesse des Bürgen Sicherungsgut verwerten

    Das gilt auch für sicherungsübereignete Gegenstände (…BGH, Urt. v. 22. Juni 1966 - VIII ZR 50/66, NJW 1966, 2009, 2010) sowie Grundschulden (BGH, Urt. v. 25. Januar 1967 - VIII ZR 124/64, WM 1967, 213, 214).
  • BGH, 17.05.1967 - VIII ZR 51/65

    Herausgabe einer angeblich zur Sicherheit übereigneten Heizplattenpresse - …

    Ob grundsätzlich ein Sicherungseigentümer mit Rücksicht auf das zwischen ihm und dem Sicherungsgeber bestehende Treueverhältnis das Eigentum am Sicherungsgut auf einen Drittel nur mit Zustimmung des Sicherungsgebers übertragen kann (vgl. Urteil des Senats vom 25. Januar 1967 - VIII ZR - 124/64 - BGHWarn 1967 Nr. 25 = WM 1967, 213), braucht auch hier nicht entschieden zu werden; denn der Beklagte hatte in der Abtretungserklärung vom 24. April 1958 seine Ansprüche gegen M. an die Klägerin abgetreten und erklärt 9 die Firma M. sei nach Abdeckung ihrer Ansprüche verpflichtet, das Eigentum an der Presse auf die Klägerin zu übertragen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BGH
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht