Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   BGH, 25.11.1966 - V ZR 33/64   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1966,7694
BGH, 25.11.1966 - V ZR 33/64 (https://dejure.org/1966,7694)
BGH, Entscheidung vom 25.11.1966 - V ZR 33/64 (https://dejure.org/1966,7694)
BGH, Entscheidung vom 25. November 1966 - V ZR 33/64 (https://dejure.org/1966,7694)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1966,7694) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Abtretung eines Anspruchs auf Ersatz von Kriegsschäden - Abtretung zukünftiger Forderungen gegen die öffentliche Hand - Auslegung einer Abtretungsklausel - Auslegung eines Vertrages - Klage auf Zustimmung - Gleichgewichtsverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung - ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • WM 1967, 71
  • DB 1967, 118
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 30.09.1966 - V ZR 177/65

    Erledigung durch Aufteilung des zu tragenden Hypothekengewinnabgabenanteils durch …

    Auszug aus BGH, 25.11.1966 - V ZR 33/64
    Falls das Oberlandesgericht auf Grund der neuen Verhandlung die Anwendbarkeit des § 242 BGB bejaht, wird zu prüfen sein, in welchem Umfang der Vorteil, den die Kläger wider Erwarten durch die Hauptentschädigung erlangt haben, zwischen den Parteien aufzuteilen ist (Urteil des Senats vom 30. September 1966, V ZR 177/65, S. 13 ff, WM 1966, 1226, 1227 f).
  • BGH, 05.02.1958 - V ZR 129/56
    Auszug aus BGH, 25.11.1966 - V ZR 33/64
    Er meint (unter Bezugnahme auf das Urteil des erkennenden Senate vom 5. Februar 1958, V ZR 129/56, NJW 1958, 906), der vorliegende Sachverhalt könne nicht mit den vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fällen verglichen werden, in denen beide Teile mehr oder weniger fest mit irgendeinem Ersatzanspruch wegen Kriegsschadens gerechnet und sich lediglich über dessen Höhe falsche Vorstellungen gemacht hätten; denn eine gemeinsame Vorstellung der Partner des Kaufvertrages vom 23. November 1945 über den mit als möglich in Betracht gezogenen Kriegsschädenersatz lasse sich nicht einmal annähernd feststellen.
  • BGH, 25.03.1959 - V ZR 14/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 25.11.1966 - V ZR 33/64
    Ein solches Recht leitet er aus § 242 BGB her, indem er geltend macht, seinen Eltern sei infolge Wegfalls der Geschäftsgrundlage gegenüber den Grundstückskäufern ein sogenannter Ausgleichsanspruch erwachsen, wie ihn die höchstrichterliche Rechtsprechung in gewissen Fällen einer bei Vertragsabschluß nicht vorausgesehenen Entwicklung der einschlägigen Gesetzgebung zuläßt (Urteile des erkennenden Senats vom 25. März 1959, V ZR 14/58, LM LAG § 199 Nr. 2 = WM 1959, 665, und vom 29. November 1963, V ZR 127/63, LM LAG § 244 Nr. 1 = WM 1964, 18, jeweils mit Nachweisen).
  • BGH, 12.07.1961 - V ZR 43/60
    Auszug aus BGH, 25.11.1966 - V ZR 33/64
    Der Senat hat z.B. in seinem Urteil vom 12. Juli 1961, V ZR 43/60 (WM 1961, 1077 = NJW 1961, 1859) die Auffassung des dortigen Berufungsrichters gebilligt, eine nahezu 15 prozentige Abweichung des Wertes der einen Leistung von dem, was die Vertragschließenden sich vorgestellt hätten, begründe die Notwendigkeit eines Ausgleichs (…weitere Rechtsprechungshinweise bei Rothe a.a.O. S. 1529 Fußn. 37).
  • BGH, 29.11.1963 - V ZR 127/63
    Auszug aus BGH, 25.11.1966 - V ZR 33/64
    Ein solches Recht leitet er aus § 242 BGB her, indem er geltend macht, seinen Eltern sei infolge Wegfalls der Geschäftsgrundlage gegenüber den Grundstückskäufern ein sogenannter Ausgleichsanspruch erwachsen, wie ihn die höchstrichterliche Rechtsprechung in gewissen Fällen einer bei Vertragsabschluß nicht vorausgesehenen Entwicklung der einschlägigen Gesetzgebung zuläßt (Urteile des erkennenden Senats vom 25. März 1959, V ZR 14/58, LM LAG § 199 Nr. 2 = WM 1959, 665, und vom 29. November 1963, V ZR 127/63, LM LAG § 244 Nr. 1 = WM 1964, 18, jeweils mit Nachweisen).
  • BGH, 30.09.1964 - V ZR 39/63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 25.11.1966 - V ZR 33/64
    Das wären hier, was auch das Oberlandesgericht nicht verkennt (BU S. 9), allenfalls die Kläger, da sie sich die ungewissen Kriegsschädenansprüche abtreten ließen, während nicht ersichtlich ist, was die Eltern des Beklagten als Grundstücksverkäufer ihrerseits riskiert haben sollten; für ihre wirtschaftliche Lage war es gleichgültig, ob auf die Ansprüche, die sie an die Käufer abtraten, später etwas gezahlt werden würde oder nicht; daß sie es unterließen, sich für den Fall der Auszahlung einen zusätzlichen Kaufpreis oder eine sonstige Gegenleistung auszubedingen, stellt kein Risikogeschäft im Sinne der höchstrichterlichen Rechtsprechung dar (vgl. Rothe, Betrieb 1963, 1527, 1530 und die dort Fußn. 42 und 43 angeführten Entscheidungen; ferner die bereits erwähnte vom 29. November 1963, sowie die vom 30. September 1964, V ZR 39/63, WM 1964, 1235, 1236).
  • BGH, 31.01.1969 - V ZR 52/66

    Abtretung von Ansprüchen aus dem Lastenausgleichsgesetz (LAG) - Erstreckung von …

    An seiner bisherigen Rechtsprechung zu dieser Frage hat der Senat übrigens auch in späteren Entscheidungen festgehalten (vgl. Urteile vom 23. Dezember 1964, V ZR 233/62, WM 1965, 169, 170, und vom 25. November 1966, V ZR 33/64, WM 1967, 71).
  • BGH, 23.06.1971 - V ZR 16/69

    Anspruch auf Hauptentschädigung wegen Kriegssachschäden - Anforderungen an den …

    Er ist dabei von der Erwägung ausgegangen, daß im allgemeinen und nach der gewöhnlichen Interessenlage zumeist weder der Grundstücksverkäufer noch der -kaufer bereit gewesen sein dürfte, ein besonderes Wagnis einzugehen; normalerweise wollte kein Vertragspartner - auch nicht in der Zeit vor der Währungsreform - etwas "verschenken", vielmehr wurde in aller Regel ein Austausch realer und einander etwa entsprechender Werte beabsichtigt (…BGH a.a.O.; vgl. ferner Urteile vom 30. September 1964, V ZR 39/63, WM 1964, 1235, 1236, vom 23. Dezember 1964, V ZR 233/62, WM 1965, 169, 171, und vom 25. November 1966, V ZR 33/64, WM 1967, 71, 72).
  • BGH, 06.06.1969 - V ZR 86/66

    Anspruch auf Hauptentschädigung wegen eines Kriegssachschadens - Abtretung eines …

    Wenn der erkennende Senat im Urteil vom 25. November 1966, V ZR 33/64 (WM 1967, 71), das die Auslegung einer ähnlichen Abtretungsklausel wie hier zum Gegenstand hatte, ausdrücklich auf die Frage der Entgeltlichkeit eingegangen ist, so lag dies an der Besonderheit jenes Falles.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BGH
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht